Übersetzung .: Sardegna "blindata"
Sardinien "gepanzert" bis zum 14. Mai: erweiterte Verordnungen zu Testankünften und Zweitwohnungen
Obligatorische Abstriche und keine Zweitwohnungen für Nicht-Residenten, Verordnungen um weitere zwei Wochen verlängert
Christian Solinas hat zwei Verordnungen um weitere zwei Wochen verlängert.
Die erste erweitert die Kontrollen mit Schnelltests bei der Ankunft in Häfen und Flughäfen Sarden, die zweite bestätigt immer für die nächsten 14 Tage das Verbot der Einreise in die Insel für die Besitzer von Zweitwohnungen Nicht-Residenten, wenn nicht für die Arbeit Anforderungen, gesundheitliche Gründe und die Vorlage der Bescheinigung der Impfung oder Negativität auf den Tampon.
Die Maßnahme über obligatorische Abstriche ist seit dem 8. März letzten Jahres in Kraft und bietet drei Alternativen für diejenigen, die ankommen und nicht bereits geimpft sind oder sich nicht mindestens 48 Stunden vor der Abreise einem molekularen Abstrich mit negativem Ergebnis unterzogen haben: sich dem Test in den dafür vorgesehenen Bereichen in Häfen und Flughäfen unterziehen, den Abstrich innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft in einer öffentlichen oder privaten akkreditierten Einrichtung auf eigene Kosten durchführen, für zehn Tage in Isolation gehen.
Im Hinblick auf die erste Option: im Falle eines negativen Ergebnisses können Sie mit der Empfehlung, den Test nach fünf Tagen zu wiederholen, zu bewegen, aber wenn das Ergebnis positiv ist, wird die Verfahren durch das Gesetz für Fälle von Covid-19 positiv vorgesehen auslösen.
Es bleibt auch die Verpflichtung für Reisende, sich vor dem Einsteigen im Abschnitt "Neues Coronavirus" auf der Homepage der Region oder über die App Sardegna Sicura, die in den App-Stores von iOS und Android heruntergeladen werden kann, zu registrieren. Über dieselbe Plattform können Passagiere einen Nachweis über ihre Impfung erbringen.
(Unioneonline/L)
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Covid-19
Regione Sardegna
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Hier nochmal meine Übersetzung aus.:Einreise nach Sardinien / Regeln und Erfahrungen
Nachrichten
Außerhalb der eigenen Kommune ist es verboten, sich zu bewegen, außer in den folgenden Fällen mit Selbstzertifizierung
für bewährte Bedürfnisse von Arbeit, Studium, Gesundheit und Notwendigkeit;
Dienste in Anspruch zu nehmen, die in der eigenen Kommune nicht ausgesetzt und nicht verfügbar sind;
an ihren Wohnsitz, Aufenthalt oder ihre Wohnung zurückzukehren;
wenn Sie im Besitz der grünen COVID-19-Zertifizierung sind (grüner Pass).
Motorische Aktivität nur in der eigenen Gemeinde erlaubt
Ausstellungen und Museen geschlossen
Eine Selbstzertifizierung ist immer von 22:00 bis 05:00 Uhr (Sperrstunde) und für Reisen außerhalb Ihrer Gemeinde erforderlich.
Bars, Eisdielen und Konditoreien öffnen nur zum Mitnehmen von 5:00 bis 18:00 Uhr. Hauszustellung immer erlaubt (Aktivitäten, die mit den Codes ATECO 56.3 und ATECO 47.25 gekennzeichnet sind)
Nachrichten
Ab dem 26. April ist es möglich, in Zweitwohnungen zurückzukehren, wenn sie sich in der orangen oder roten Zone befinden, wenn sie im Besitz von
COVID-19 grüne Zertifizierung (grüner Pass)
einen Titel mit einem definitiven Datum vor dem 14. Januar 2021. Das Haus darf nur von Personen bewohnt werden, die zum Haushalt des Berechtigten gehören. Es ist die Vorlage einer Kopie des Berechtigungsscheins mit einem bestimmten Datum oder ggf. eine Selbstbescheinigung erforderlich.
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Lg Klaus