Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Umgang vor Ort Wie ist die Lage auf Sardinien Teil III

Sardinista

Moderator
In diesen Tagen beschäftigt viele von uns, wie die aktuelle Lage auf der Insel ist , weshalb heute dieser 3. Teil eröffnet wird

Bitte hier Infos zur aktuellen Entwicklung auf der Insel einstellen. Bitte berichtet, wenn ihr vor Ort seid , wie es euch geht und wie ihr die Lage wahrnehmt . Ihr könnt auch an euren Erfahrungen teilhaben lassen zu den derzeitigen Einreisebestimmungen und Erfahrungen mit der Anreise / Rückreise

Der Themenbezug zu Sardinien ist zu beachten. Allgemeine Diskussionen zum Thema des Umgangs mit der Pandemie gehören in andere Foren
Bitte beachtet diese Einschränkung

Herzlichen Dank und euch allen einen schönen 4. Adventssonntag - bleibt gesund

eurer Admin-Team
 
Umgang vor Ort Wie ist die Lage auf Sardinien Teil III
Der Gedanke ist doch sehr befremdlich.
Kinder in quarantäne heime.
Wenn es niemand für die kinder gibt dann naja.
Falls die quarantäne jedoch durch die familie gewährleistet werden könnte, sollte dies unterstützt werden und mutti und papi gehen dann halt nicht zur arbeit.
In deutschland gibt es ja auch einige seltsame quarantäne massnahmen die familien vor eine grosse herausforderung stellen.
Aber egal.
Was man doch in denn letzten monaten erkennen kann: nichts ist von bestand und was man vor kurzem noch als unvorstellbar ansah ist dann real.
Mfg
 
ich wollte hier kein fass aufmachen...mir ist das ganze auch nur zugeflogen...aber wenn ich die original ital. variante verstehe ist die absonderung von infizierten minderjährigen in spezielle quarantäne-heime gedacht für kinder die sowieso schon in heimen leben, oder im jugendstrafvollzug (gibts sowas in IT überhaupt), sprich minderährige ohne eltern oder andere erziehungsberechtigte?
 
Ferienhausbesitzer dürfen nach Italien einreisen


Besitzer von Ferienhäusern in Italien, sowie Ferienhausmieter mit langfristigen Mietverträgen, die bereits vor dem 14. Januar 2021 unterzeichnet wurden, dürfen nach Aussage der Italienischen Botschaft in Berlin ab sofort zu Ihrer Immobilie fahren.
Viele Deutsche, Österreicher und Schweizer haben sich in diesen Wintertagen gefragt, ob Sie die Möglichkeit haben, trotz italienischem Lockdown zu ihrer Ferienimmobilie zu fahren, um z.B. nach dem Rechten zu schauen, oder um dem Lockdown in der eigenen Stadtwohnung entfliehen zu können. Das italienische Gesetzesdekret vom 14. Januar 2021 war in diesem Punkt nicht ganz eindeutig gewesen. In Italien gilt für die meisten Regionen ein Verbot, die Grenze zu einer Nachbarregion zu überschreiten, es sei denn man hat dafür einen ganz bestimmten Grund. Die Rückkehr an den eigenen Wohnort, gehörte schon immer zu diesen ganz bestimmten Gründen, wie es sich allerdings mit der Fahrt zu einem Zweitwohnsitz verhält, war bisher nicht geklärt.
Diese Klärung wurde jetzt von offizieller Seite in den FAQ (den Erläuterungen) der Italienischen Regierung nachgereicht. Hier heißt, es, dass es unabhängig von der Einstufung der einzelnen Regionen (Gefährdungsklassen: rot, orange oder gelb) erlaubt ist, zum eigenen Ferienhaus (seconda casa) zu fahren, wenn dieses Ferienhaus bereits vor dem Inkrafttreten des Dekrets besessen wurde, bzw. langfristig angemietet wurde. Für die Anfahrt zum Ferienhaus dürfen auch Regionalgrenzen überschritten werden.
www.governo.it - FAQ
Auf spezifische Anfrage der Redaktion von gardasee.de hat die Italienische Botschaft in Berlin ergänzt, dass die Gesetzesinterpretation von "Rückkehr" (Rientro stabile) so zu verstehen sei, dass der Zeitraum, den man in der Ferienwohnung verbringen will, sei es ein kurzfristiger Aufenthalt für Wartungsarbeiten oder ein längerer Aufenthalt, keine Rolle spiele.
Die in dem Dekret verfügte Reisebeschränkung ist bis zum 15. Februar 2021 befristet gültig. Nach dem 15. Februar darf nach heutigem Stand wieder frei gereist werden, es sei denn, ein neues Dekret tritt zuvor in Kraft, dass anderweitige Regeln ab dem 15. Februar festschreibt.
Informationen zu den Coronaregeln finden Sie regelmäßig aktualisiert auf unseren Themenseiten:
www.gardasee.de/coronavirus
www.gardasee.de/faq-coronavirus
 
Ferienhausbesitzer dürfen nach Italien einreisen


Besitzer von Ferienhäusern in Italien, sowie Ferienhausmieter mit langfristigen Mietverträgen, die bereits vor dem 14. Januar 2021 unterzeichnet wurden, dürfen nach Aussage der Italienischen Botschaft in Berlin ab sofort zu Ihrer Immobilie fahren.
Viele Deutsche, Österreicher und Schweizer haben sich in diesen Wintertagen gefragt, ob Sie die Möglichkeit haben, trotz italienischem Lockdown zu ihrer Ferienimmobilie zu fahren, um z.B. nach dem Rechten zu schauen, oder um dem Lockdown in der eigenen Stadtwohnung entfliehen zu können. Das italienische Gesetzesdekret vom 14. Januar 2021 war in diesem Punkt nicht ganz eindeutig gewesen. In Italien gilt für die meisten Regionen ein Verbot, die Grenze zu einer Nachbarregion zu überschreiten, es sei denn man hat dafür einen ganz bestimmten Grund. Die Rückkehr an den eigenen Wohnort, gehörte schon immer zu diesen ganz bestimmten Gründen, wie es sich allerdings mit der Fahrt zu einem Zweitwohnsitz verhält, war bisher nicht geklärt.
Diese Klärung wurde jetzt von offizieller Seite in den FAQ (den Erläuterungen) der Italienischen Regierung nachgereicht. Hier heißt, es, dass es unabhängig von der Einstufung der einzelnen Regionen (Gefährdungsklassen: rot, orange oder gelb) erlaubt ist, zum eigenen Ferienhaus (seconda casa) zu fahren, wenn dieses Ferienhaus bereits vor dem Inkrafttreten des Dekrets besessen wurde, bzw. langfristig angemietet wurde. Für die Anfahrt zum Ferienhaus dürfen auch Regionalgrenzen überschritten werden.
www.governo.it - FAQ
Auf spezifische Anfrage der Redaktion von gardasee.de hat die Italienische Botschaft in Berlin ergänzt, dass die Gesetzesinterpretation von "Rückkehr" (Rientro stabile) so zu verstehen sei, dass der Zeitraum, den man in der Ferienwohnung verbringen will, sei es ein kurzfristiger Aufenthalt für Wartungsarbeiten oder ein längerer Aufenthalt, keine Rolle spiele.
Die in dem Dekret verfügte Reisebeschränkung ist bis zum 15. Februar 2021 befristet gültig. Nach dem 15. Februar darf nach heutigem Stand wieder frei gereist werden, es sei denn, ein neues Dekret tritt zuvor in Kraft, dass anderweitige Regeln ab dem 15. Februar festschreibt.
Informationen zu den Coronaregeln finden Sie regelmäßig aktualisiert auf unseren Themenseiten:
www.gardasee.de/coronavirus
www.gardasee.de/faq-coronavirus

kurze Ergänzung:

Die Angaben auf der Gardasee Homepage stimmen insofern nicht, dass wenn ich als Deutscher aus Italien zurückreise und ich dort beruflich unterwegs war (bis zu 5 Tage) , dann KEINE Quarantänepflicht besteht, insofern mein testergebnis negativ ist.

sprich: gleiche reise, aber privat --> trotz neg. test--> quarantäne 10tage, nach 5 tagen freitesten aus quarantäne möglich.

In beiden Fällen (Geschäftsmann bzw Touri) ist zwar ein Test vorschrift, aber ob man ihn dann wirklich macht überlässt man dem Einreisenden. Prüfen kann das ja eh keiner. (z.b. bei PKW Reise)
 
Zuletzt geändert:
In beiden Fällen ist zwar ein Test vorschrift, aber ob man ihn dann wirklich macht überlässt man dem Einreisenden. Prüfen kann das ja eh keiner. (z.b. bei PKW Reise)

Ist eben wie Steuerbetrug: Kommst du durch, hast du (impersonales du, ich unterstelle es dir nicht) - womöglich auf Kosten der Allgemeinheit - "gewonnen". Fischen sie dich aber an der Grenze raus und du hast das digitale Einreiseformular nicht ausgefüllt, dürfte es teuer werden.

Das diese Differenzierung gestört ist, versteht sich von selbst. Ich habe nie gedacht, dass ich das mal schreibe, aber die Grenzen gehören derzeit geschlossen. Ich verstehe auch nicht, dass man in all dieser Zeit noch nicht organisieren konnte, dass auch Lasterfahrer die Grenzen nicht überqueren müssen, indem man eben bis zur Grenze fährt und dort die Zugmaschine wechselt.
 
@ferina: bitte personelle anschuldigungen unterlassen, sie unterstellen mir hier was. ich habe nur die tatsachen geschildert.




ich bin beruflich grenzüberschreitend tätig D-CH-IT.

kunden in D und CH...lieferanten in IT

daher meine anmerkungen...geschlossende grenzen gehen (nicht nur für mich) gar nicht.

anderes beispiel: berufspendler ausm elsass dürfen nach D...ein deutscher der nur 1 min privat ins elsass geht muss bei rückkehr nach D in quarantäne.

berufspendler aus D in CH ist ok...reist die gleiche person nach Ch um was privat zu erledigen muss er bei rückkehr in quarantäne.


das weiss natürlich auch das virus dies alles zu unterscheiden!!


grenzen zu ist illusorisches wunschdenken....das kann man machen wenn man auf ner insel wohnt...wo wir wieder bei sardinien sind.

somit: die zero-covid initiative darf sich dann gerne mal an Inseln aus-probieren : Sardinien, sizilien, Ibiza und Mallorca....um mal die "wichtigsten" zu nennen.

somit lassen wir solidarisch 2021 und 2022 den Urlaub bzw. den Besuch, sei es auch nur um beim eigenen Haus "nach dem rechten zu sehen" auf diese Inseln ausfallen.....Ende 2022, bei Saisonende, ziehen wir dann mal ein resumé.
 
Zuletzt geändert:
Die Angaben auf der Gardasee Homepage stimmen insofern nicht, dass wenn ich als Deutscher aus Italien zurückreise und ich dort beruflich unterwegs war (bis zu 5 Tage) , dann KEINE Quarantänepflicht besteht, insofern mein testergebnis negativ ist.
Gibts dafür eine Quelle? So könnte man da dann mal draufschauen wenn einem diese Frage irgendwann interessieren sollte bzw wenn man das mal konkret wissen muss, zumals sich sowas ja auch ändern kann.

Und: weswegen sollte bei einer Einreise nach Sardinien - worum es in diesem Forum ja geht - keiner prüfen können, ob ein negativer Test vorhanden ist? Nichts einfacher als das, würde ich mal sagen.
 
Absonderungs Ausnahmen §2, ziffer 3, absatz5:

5. Personen, die sich für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums, in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder in das Land Baden-Württemberg einreisen; die zwingende Notwendigkeit ist durch den Arbeitgeber, Dienstherrn, Auftraggeber oder die Bildungseinrichtung zu bescheinigen.

weitere erläuerung hier:


Zitat:
Wer sich zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst im Ausland aufgehalten hat, ist von der häuslichen Quarantäne befreit, sofern der Arbeitsaufenthalt in einem Risikogebiet höchstens 5 Tage gedauert hat und nur wenn ein Negativtest vorliegt (siehe Welche Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne gibt es?). Der Auslandsaufenthalt kann zwingend notwendig und unaufschiebbar veranlasst sein, wenn die Wahrnehmung des Termins unerlässlich ist und eine Absage oder Verschiebung mit ernsthaften beruflichen Folgen einhergeht. Dies liegt insbesondere dann vor, wenn Vertragsstrafen oder erhebliche finanzielle Verluste drohen. Die zwingende Notwendigkeit ist durch den Arbeitgeber oder den Auftraggeber zu bescheinigen.**

ist aber in jedem Bundesland anders.

wenn man "nur" bis zu 24h geschäftl. im ausland unterwegs war entfällt auch der Test. das steht dann wieder irgendwo anders in der VO.

**da ich dazu noch in einer sog. " systemrelvanten Branche " tätig bin, dito meine Lieferanten in IT, bekomme ich problemslos eine Bescheinigung über eine Notwendigkeit der Reisen.

und es gibt doch recht viele branchen "systemrelvant". (nahrung, chemie, pharma , cosmetic...um mal ein paar zu nennen) mit doch recht vielen handelsreisenden & monteuren
 
Zuletzt geändert:
Im letzten Jahr war noch nicht geklärt, welche "Institution" das machen darf! Deshalb wurde gar nicht kontrolliert!!!


ist ja ne insel. somit ist der flughafen als auch der fährhafen ja der "grenzposten"...und die dortigen angstellten könnten das prüfen...ob sie es theorettisch rechtlich dürfen sei jedoch in frage gestellt.

z.b. prüfen ja oft die mitarbeiter der fluglinie schon beim abflug (check-in) ob die notwendigen dinge erfüllt sind.

letztes jahr was ja das dekret (bevor es von rom nach 3 Tagen gekippt wurde) so geschrieben, dass man auch ohne test einreisen konnte und sich dann freiwillig binnen 48(?) stunden auf der insel testen hätte lassen sollen.

und genau so ists ja aktuell auch bei der rückkehr nach D...man KANN sich vor einreise testen, muss es aber nicht..sondern kann den test auch binnen 48h nachreichen.

wie gesagt: das dekret war 2020 gerade 3 tage aktiv...traf somit nur ganz wenige reisende...und da der "alleingang vom gebietsfürst" sowieso von vorn herein zum scheitern verurteilt war, wurden in den 3 Tagen auch niemand ernsthaft überprüft.
 
Zuletzt geändert:
Test und Einreiseerklärung braucht man schon direkt bei Einreise in Italien nicht erst am Fährhafen, ist ja für ganz Italien obligatorisch und nicht nur für Sardinien ;)
 
oben ging es explizit um letztes jahr mit dem dekret.

und das mit dem akutellen Test stimmt wieder nicht 100%ig:

1. Es ist generell verboten, auch wenn man sich im Besitz der nötigen Papiere befindet, in „orange“ oder „roteRegionen einzureisen

2. Auf den PCR- oder Antigen-Test kann unter Umständen verzichtet werden, wenn man sich weniger als fünf Tage (120 Stunden)* in Italien aufhält und die Einreise aus beruflichen Gründen oder im Notfall** erforderlich ist. Seitens der italienischen Botschaft erfolgte der Rat, zuvor doch mit der zuständigen Präfektur Kontakt aufzunehmen und sich den Grund als Notfall bzw. dringenden Grund schriftlich (!) bestätigen zu lassen. Dann gäbe es bei Kontrollen auch keine Schwierigkeiten.


* mehr oder minder ist das die gleiche schon oben beschriebene 5-tage regel welche zutrifft wenn ich von einem Geschäftsaufenhalt in IT nach D zurückkomme. Unterschied: Ich sollte mich bei der einreise nach D binnen 48h (negativ) testen lassen, bin aber als Geschäftsreisender Quarantäne befreit.

** Notfall: kann ne vollgelaufene Yacht sei, kann ein undichtes Dach am Ferienhaus sein...kann vieles sein..kommt jeweils drauf an wie der Sachbearbeiter es einstuft.
 
Es ist doch klar, dass in Zeiten einer Pandemie, deren Ausmaß weltweit noch nie vorhanden war, nicht alles rund laufen und gerecht geregelt werden kann. Es ist ein Spagat zwischen Schutz der Menschen und Aufrechterhaltung der Wirtschaft, der Versorgung dieser Menschen. Wenn alle sich an die Selbstbeschränkung der Kontakte und die AHA-Regeln halten würden, wären viele Regelungen gar nicht nötig, weil die Fallzahlen nicht so hoch wären.

Hier die neueste Entwicklung auf Sardinien:


Es ist ein Durcheinander mit den Meldungen und vielleicht ist deshalb Sardinien auf "orange" gelandet. Die Farben geben ja auch die Belegung der Intensivbetten wieder.
 
Zuletzt geändert:
Ich weiß, dass heute Deutsche, nach Sardinien eingereist sind.
Sie sind Besitzer einer Immobilie.
In Österreich wurden sie gefragt wohin sie fahren, weiter nichts.
Sie hatten den Test der negativ, ist, in der Tasche, wollte aber nie jemand sehen.
Auf der Fähre mussten sie den Fragebogen, den wir vom letzten Jahr schon kennen, ausfüllen.

ENDE

Bea2
 
Also ich verstehe nicht so ganz was es für einen Sinn macht, hier die aktuellen Einreiseregelungen im Detail aufzuzählen. Wer reisen will muss sich sowieso kurzzeitig informieren, das alles kann ja in zwei Tagen schon wieder ganz anders sein. Aber gut, die einen vertreiben sich die Zeit so, die anderen anders ;)
 
Die aktuellen Einreiseregelungen spiegeln die Situation in Italien und Sardinien wider. Mal flammt in mir die Hoffnung auf, dass ich nach Sardinien reisen kann, mal bin ich total mutlos, weil ich befürchte, dass ich so schnell nicht nach Sardinien kommen werde, vielleicht sogar gar nicht in diesem Jahr. Es geht nicht immer nur um Zeitvertreib oder Urlaub, das wäre ja nur halb so schlimm. Es geht darum, dass ich aufgrund von Immobilienbesitz Wichtiges zu erledigen habe, und da bin ich sicherlich hier nicht alleine mit dem Problem. Deshalb verfolge ich mit Interesse die Berichte von Leuten vor Ort zur Lage und bin dankbar für die Einstellung von Links zur aktuellen Entwicklung auf der Insel, zu den sich ändernden Einreisebestimmungen und hoffe auf den Zeitpunkt, an dem ich mich dann kurzfristig zur Reise nach Sardinien mit möglichst geringem Risiko entscheiden kann.
 
Dass man unter Beachtung der Regelungen nach Sardinien momentan einreisen kann, ist klar, aber wenn man den Appell der Regierungen und Spezialisten ernst nimmt, im Moment alle nicht unbedingt notwendigen Reisen zu unterlassen, wägt man ab, ob man reist oder besser nicht. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.
 
Zuletzt geändert:

Merkel gibt vor, Seehofer prüft, Flugverkehr soll so ausgedünnt werden, "dass man nirgendwo mehr hinkommt", in anderen Berichten ist die Rede davon, dass Reisen durch verschärfte Quarantänemaßnahmen so "unangenehm wie möglich" gemacht werden soll.
 
Also hab ich das richtig verstanden... sofern ich es schaffe mit dem Womo auf die Insel zu kommen.. Olbia wie meistens... darf ich in der orangen Phase nur in der Region Gallura bleiben.... Sollte es wieder auf gelb gestellt werden, wäre die ganze Insel befahrbar....kommt das etwa hin?
 
@C7reutc sardinien ist eine Region die Gallura ist eine Zone die zur Provinz Sassari gehört und da Sardinien ja im Moment orange ist darf man überhaupt nicht aus dem Ort heraus in dem man sich befindet, nur zum arbeiten oder aus medizinischen Gründen, also mit rumfahren ist da nix. Und zudem ist es verbotene die Regionen zu wechseln bis zu Fähre müsstest du das ja ein paarmal ....
 
Das habe ich oben geschrieben C7reutc

Ich weiß, dass heute Deutsche, nach Sardinien eingereist sind.
Sie sind Besitzer einer Immobilie.
In Österreich wurden sie gefragt wohin sie fahren, weiter nichts.
Sie hatten den Test der negativ, ist, in der Tasche, wollte aber nie jemand sehen.
Auf der Fähre mussten sie den Fragebogen, den wir vom letzten Jahr schon kennen, ausfüllen.

ENDE

Bea2
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Anzeige

Themen mit ähnl. Begriffen

Top