Wieder kein Urlaub in Sardinien 2021.
Neue Einreiseverordnung Deutschland:

Zitat: Die Bundesregierung erleichtert das Reisen in Europa. Unter anderem brauchen Geimpfte und Genesene bei Einreisen keinen Test mehr und müssen nicht mehr in Quarantäne. Das RKI warnte allerdings: "Die Pandemie ist noch nicht vorbei."

Weitere Details wären hier zu finden (denn für Einreisen aus sog. Hochrisiko- oder Mutationsgebieten gilt zb die Quarantäne-Pflicht bei Einreise nach Deutschland weiterhin):

Wer aus irgendeinem Grund alles im Detail lesen möchte: https://www.bundesgesundheitsminist...d-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

Also unter den Titel "Wieder kein Urlaub in Sardinien 2021" passt das eigentlich ja nicht... ;)

LG, Maren
 
Zuletzt geändert:
Bei aller Euphorie, der Text für die Ausnahme lautet:

2. Personen, die als Urlaubsrückkehrer aus einem Risikogebiet, das weder ein Hochinzidenzgebiet noch ein Virusvariantengebiet ist, zurückreisen, und die unmittelbar vor Rückreise in ihrem Urlaubsort einen Test mit negativem Ergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt haben, sofern

a) auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der betroffenen nationalen Regierung vor Ort besondere epidemiologische Vorkehrungen (Schutz- und Hygienekonzept) für einen Urlaub in diesem Risikogebiet getroffen wurden (siehe Internetseite des Auswärtigen Amtes unter https:// www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468 sowie des Robert Koch-Instituts www.rki.d
b) die Infektionslage in dem jeweiligen Risikogebiet einer Befreiung von der Pflicht nach § 4 nicht entgegensteht und
c) das Auswärtige Amt nicht wegen eines erhöhten Infektionsrisikos eine Reisewarnung unter https:// www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise für die betroffene Region ausgesprochen hat

Das macht aus meiner Sicht die Sache weder einfacher noch klarer.
 
@Mysterie:

Euphorisch sind wir ganz sicher nicht - wir haben aber die Hoffnung, dass das Auswärtige Amt Italien noch vor den Pfingstferien aus seiner Liste mit den Risikoländern nimmt!
 
@Mystery
Ja, der Teufel steckt mal wieder im Detail. Danke dass Du das Dokument gelesen und das rauskopiert hast.

@Bisso
Aktuell leider nein, für Italien besteht in D aktuell eine Reisewarnung (Punkt c im Post von Mystery). Edit: es sieht danach aus, als sei das ein sinnloser/widerspüchlicher Paragraph in der Verordnung der gar keine Relevanz haben kann womit Du Recht hast!)


Verständlicher und detailliert wird man die Regelungen bestimmt sehr bald im Link finden, der auch in Mysterys Beitrag steht: https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468

Aber sowieso: Quarantäne bei Rückkehr nach D fällt natürlich nicht garantiert weg in den nächsten Wochen und Monaten.
Und auch wenn die generelle Quarantänepflicht für alle Einreisenden nach Italien abgeschafft wird, kann weiterhin für Reisende aus einzelnen Ländern/Gegenden eine Quarantänepflicht bestehen oder wieder eingeführt werden.
Letztlich hängt alles von der Entwicklung ab.

So wie ich es verstanden habe soll das Ganze hinsichtlich der Einreise-Regeln nach Deutschland nun etwas einheitlicher werden, aber man wird sehen.

LG, Maren
 
Zuletzt geändert:
Also ich hab das jetzt noch mal gelesen und in §4 folgendes gefunden:

2) Die Absonderung nach Absatz 1 Satz 1 hat für einen Zeitraum von zehn Tagen zu erfolgen. Die Absonderung endet abweichend von Satz 1 vor dem Ablauf von zehn Tagen für genesene, geimpfte oder getestete Personen, wenn diese den Genesenennachweis, den Impfnachweis oder den Testnachweis nach § 7 Absatz 4 Satz 1 an die zuständige Behörde übermitteln.

Im weiteren Text gilt das Freitesten nach den bisher bekannten 5 Tagen nur noch für Hochinzidenzgebiete.
Das kann man auch so interpretieren, dass nach dem Übermitteln eines negativen Testergebnisses an die Behörde nach der Rückkehr (digitale Einreiseanmeldung) die Quarantäne direkt entfällt. Dann macht aber §6 mit der Ausnahme für Urlauber eigentlich keinen Sinn.

In Italien sagt man doch "wer viel fragt kriegt viel Antwort". Ich denke Deutschland nähert sich langsam an.
 
Die Aussage war heute eigentlich relativ klar und einfach. Bei Einreise aus einem normalen Risikogebiet kann man Quarantäne umgehen indem man bei Rückkehr einen negativen Test einreicht (hochgeladen mit der Einreiseanmeldung zB.). Somit für mich ganz klare Aussage.
 
Also so wie ich das gelesen habe muss man die Rückkehr nach Deutschland aus einem Risikogebiet ja (online) anmelden (jeder, außer Kurzbesuche etc). Bei der Onlineanmeldung hat man dann auch gleich die Möglichkeit zB den negativen Zedt, oder den Impfpfpass zu hinterlegen und somit die Quarantäne zu umgehen. Wie das beim Impfpass funktioniert, weiß ich nicht, vermute abfotographieren...
 
Oder ihn gleich bei der Ankunft macht?! Oder habe ich das falsch verstanden?
Hallo Barti

Am einfachsten ist es, in ein paar Tagen im Link zu schauen, da sollte der Paragraphen-Salat dann in einem verständlichen Lauftext zu lesen sein (ist aktuell noch nicht der Fall).
Auf der Seite wird man dann sicher auch die Info finden, ob man den Test erst in D machen kann oder ihn schon für die Reise benötigt. Man findet da üblicherweise dann auch gleich die Links zu Formularen oä, die man benötigt.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
 
Hier ist die offizielle gestrige Erklärung des BMG zu der neuen deutschen Einreise-Verordnung vom 12.5., die gut verständlich ist.

Die generelle Testpflicht für Flugeinreisende nach D
bleibt bestehen, auch wenn es kein Risikogebiet ist.

Für andere Einreisen, zb Autoeinreisen, kann bei einem "nur" Risikogebiet der verpflichtende Test auch innerhalb der 48h nach der Einreise erst gemacht werden und damit die Quarantäne vorzeitig beendet werden. ("Freitesten" ) Für Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete gelten strenge Regeln und Quarantäne.

Hier auch nochmal ausführlich entsprechend mit gleichem Inhalt erklärt

( PS @ Mystery im Übrigen macht diese von dir erwähnte Ausnahme im Paragraph 6 wirklich keinen Sinn, weil für ein Risikogebiet i.R. automatisch eine Reisewarnung gilt. Vielleicht ein Überbleibsel aus einer alten Version?)
 
Zuletzt geändert:
Hallo Barti

Am einfachsten ist es, in ein paar Tagen im Link zu schauen, da sollte der Paragraphen-Salat dann in einem verständlichen Lauftext zu lesen sein (ist aktuell noch nicht der Fall).
Auf der Seite wird man dann sicher auch die Info finden, ob man den Test erst in D machen kann oder ihn schon für die Reise benötigt. Man findet da üblicherweise dann auch gleich die Links zu Formularen oä, die man benötigt.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
Danke, Maren!
Momentan ist in meinem Kopf ein heilloses Durcheinander. Nachdem ich es mir angetan habe, die 51 Seiten der Verordnung zu lesen, bin ich noch verwirrter

Nach einem brutalen PCR-Test verweigert mein Sohn jeden Test mit Abstrich.
Alternativ lassen wir immer den zugelassenen Spucktest in der Apotheke machen. Weiß jemand, ob der in Italien anerkannt wird ?
 
Hallo @Barti
Wenn wollt ihr denn fahren?
"Spuktests" (PCR- oder auch Schnell-Test) sind möglich/anerkannt für die Einreise. Abgesehen davon, dass das "Ausgangsmaterial" verschieden ist, gibts ansonsten keine Unterschiede zu "Abstrich-Tests". Du brauchst lediglich eine schriftliche Bestätigung des negativen Resultats.
LG, Maren
 
Hallo @Barti
Wenn wollt ihr denn fahren?
"Spuktests" (PCR- oder auch Schnell-Test) sind möglich/anerkannt für die Einreise. Abgesehen davon, dass das "Ausgangsmaterial" verschieden ist, gibts ansonsten keine Unterschiede zu "Abstrich-Tests". Du brauchst lediglich eine schriftliche Bestätigung des negativen Resultats.
LG, Maren
Wir haben die Fähre am 22. Mai gebucht ;))
Reicht die Bestätigung der Apotheke oder muss sie von einem Arzt sein?
Wir waren schon sechs Jahre nicht mehr auf Sardinien, mussten oft wegen Krankheit stornieren und dann letztes Jahr wegen Corona. Mein Sohn freut sich schon so auf seine Cousins und ich kann es noch nicht recht glauben, dass es dieses Jahr klappen könnte.
 
Der Test muss durch Dritte durchgeführt werden (kein Selbsttest) . Du brauchst eine schriftliche Bescheinigung mit den persönlichen Daten, mit Testdatum und Uhrzeit usw, die du vorzeigen kannst. Es geht auch ein Bürgertest aus einem Testzentrum , wenn er diese Kriterien erfüllt bzw eine entsprechende Bescheinigung erstellt wird.. Genieß' die Vorfreude!
 
Der Test muss durch Dritte durchgeführt werden (kein Selbsttest) . Du brauchst eine schriftliche Bescheinigung mit den persönlichen Daten, mit Testdatum und Uhrzeit usw, die du vorzeigen kannst. Es geht auch ein Bürgertest aus einem Testzentrum , wenn er diese Kriterien erfüllt bzw eine entsprechende Bescheinigung erstellt wird.. Genieß' die Vorfreude!
Vielen Dank, Mare!
 
Wobei es für mich doch eher mal "kein" bleibt solange die nächtliche Ausgangssperre in Italien nicht aufgehoben wird, ist ja eigentlich auch so eine Art Quarantäne ;)
 
@Bisso
Danke, da das ist ja schon mal eine halbwegs positive Nachricht. Für mich passt es trotzdem nicht. Generell und da ich nun mal ein Nachtmensch bin. Ich liebe Strand-Spaziergänge nach Mitternacht nun mal über alles :)

Ich habe nun gelesen, dass die Ausgangssperre zeitlich am 17.5. Mai ändern könnte. Und gegen Ende Juni ganz wegfallen könnte. Mal schauen. Für die Gastronomie in Italien wäre das eine wirklich gute Nachricht.
 
Jeder Antigenschnelltest (POC) ist gültig. Natürlich benötigt man einen Nachweis.
Pcr Test Natürlich auch.
 
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