Auto Hält nicht am Zebrastreifen - Deutsche PKW-Fahrerin überfährt Sardin - tot!
Auch wenn es "Frau Spohr" war, könnten wir es alle gewesen sein in einem Moment der Unaufmerksamkeit.
Glücklich steigt nach so einem Vorfall keiner mehr hinters Steuer, wenn überhaupt.
 
@stammi bene

wohl wahr! Aber stell' Dir einfach mal folgende Situation vor:

Du kommst an einen Zebrastreifen und hältst mit dem Auto und läßt ne ganze Gruppe von Fußgängern rüber. Als alle rüber sind und alles auf dem Zebrastreifen frei ist, dann fährst Du gerade wieder langsam los. In dem Augenblick kommt allerdings noch ganz schnell und unerwartet ein Fußgänger als Nachzügler hastig hinter einem am Fahrrand geparkten Fahrzeug hervor angelaufen und läuft so prompt vor Dein gerade losfahrendes Auto.
Ein nahezu unabwendbares Ereignis.

Ergebnis:
Alleinige Schuld beim Autofahrer?
Schuld bei dem unvermittelt (unsichtbaren) auf den Zebrastreifen tretenden Fußgänger?
Beidseitige gleiche Mitschuld?
Prozentuale Schuldverteilung?
oder wie ???
 
Zuletzt geändert:
Seit dieser Tragödie fahre ich am Zebrastreifen,vorallem wenn da bis drauf noch parkende Autos!!stehen immer im Schritt Tempo und gucke 3 mal.gibt es da nicht Regelung ,einige Meter Abstand vom Zebrastreifen??vorallem hier in Murta maria,direkt an einen Kaffee flutschen da immer noch kinder schnell drüber ,ich sag’s euch ,bin da jetzt schon ein wenig paralysiert :mad:
 
@mare

genau! Wenn jemand hastig angelaufen kommt (vllt. mit Tempo 10 km/h) und Du fährst meinetwegen gerade nur mit Tempo 1-3 km/h los und es kommt zu einem Zusammenstoß und der Fußgänger fällt hierbei in der Tat so unglücklich auf den Kopf, daß dies tötlich ist.
So eine Situation ist dann schon wirklich äußerst tragisch.
 
@qwpoeriu

die Dame wird in einem Strafverfahren m.E. mit einem Strafbefehl von ca. € 30.000,-- und 2 J. Bewährungsauflagen davonkommen.

Alle weiteren vom Gericht festgelegten Schadensersatzgelder und sonstigen Gebühren dürften hingegen von der Haftpflichtversicherung des KFZ übernommen werden.
Man ist ja nicht gezwungen, sich an den Strafbefehl zu halten und könnte die Summe großzügig aufrunden, wenn man, wie im vorliegenden Fall, selbst nicht am Hungertuch nagt. Wäre zumindest, ganz unabhängig von Schuldfragen, ein naheliegender Versuch, die Angehörigen zu unterstützen (will nicht "Wiedergutmachung" schreiben) ...
 
Wenn es beim Strafbefehl in Italien nur annähernd so ist wie in Deutschland, ist die auf der Grundlage eines Strafbefehls zu zahlende Summe nicht an die Hinterbliebenen des Opfers, sondern an die Justiz. Die andere Frage ist die zivilrechtliche Verpflichtung zum Zahlen von Schadenersatz oder Schmerzensgeld. In D sind das immer zwei unterschiedliche Verfahren, in IT weiß ich das nicht, daher meine Anmerkung oben bei #26...
 
Nachdem der einschlägige Rechtsanwalt Christian Schertz für Frau S. in der Sache tätig geworden ist, gehe ich nicht davon aus, dass in D von ihr viel dazu kommen wird...

 
na ja @KSL, das ganze ist ja wohl eher ein untauglicher Scherz !?

Da kennt man wohl nicht wirklich die "freie" italienische Presse.
Wenn das, was da augenscheinlich bisher nur in D publiziert wird, nun so auch weiter nach Italien getragen wird, dann führt gerade das erst recht erst dazu, daß in I der Eindruck entsteht, als ob die ganze Geschichte unter den Teppich gekehrt und die Öffentlichkeit hierbei mundtot und ohrlos gemacht und ausgeschlossen werden soll. Sowas führt unweigerlich zur Wiedergeburt des 'häßlichen Deutschen' in der italienischen Presse.

Ob man sich im Vorfeld damit - auch im Hinblick auf ein anstehendes Straf- und Schadensersatzverfahren - einen Gefallen getan hat, damit habe ich mit ein wenig Kenntnis der italienischen Presse, der öffentlichen Meinung und auch des Rechtssystems erhebliche Bedenken.

Ist nur eine Frage der Zeit, bis wir in der italienischen Presse hierauf absolute Negativmeldungen bekommen und diese dann auch so in die Rechtsverfahren einfließen werden.

In Italien nennt man sowas "ein klassisches Selbsttor".
.
 
Zuletzt geändert:
übrigens, wen es interessiert:

Ein Beitrag zur Frage, wann die Medien unter Namensnennung identifizierend berichten dürfen.
===============
laut BGH
Erforderlich ist jedenfalls ein Mindestbestand an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst „Öffentlichkeitswert“ verleihen.
===============
hierzu auch recht ausführlich!:

Entscheidungen
Zivilrecht
Identifizierende Berichterstattung, Internet-Plattform
Gericht / Entscheidungsdatum: OLG Hamm, Beschl. v. 07.08.2013 - 3 U 71/13

Leitsatz: Das öffentliche Informationsinteresse kann eine identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch auf YouTube hochgeladene Videos rechtfertigen.

siehe hier a.a.O. insbesondere:
Bei der aktuellen Berichterstattung über eine Straftat überwiegt grundsätzlich das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Wer die Rechtsordnung und damit den Rechtsfrieden bricht sowie Dritte verletzt, der ruft selbst ein öffentliches Informationsinteresse hervor und muss neben einer strafrechtlichen Sanktion daher hinnehmen, dass sich die Öffentlichkeit mit seiner Tat auseinandersetzt und sich über diese auf den üblichen Wegen umfassend informiert (BGH NJW 2010, 757 [BGH 15.12.2009 - VI ZR 227/08]). Dazu gehört auch die Information über eine Internetplattform. Insofern handelt es sich um Berichte aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Wann eine Berichterstattung noch aktuell ist, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Daher sind stets die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.
 
Zuletzt geändert:
Dass der werte Herr Prof. Dr. Schertz dieses Schreiben so versandt hat, bedeutet ja nicht automatisch, dass er damit Recht hat. Er ist aber als sehr aggressiv bekannt und ich kann mir schon vorstellen, dass manch deutsche Presse Hemmungen hat, mit Namensnennung zu berichten.

Für die presserechtliche Beurteilung in Italien hat das aber natürlich keinerlei Auswirkungen. Wie wir wissen, ist in Italien ja die Berichterstattung unter vollständiger Namensnennung, mit Foto etc., die Regel.
 
@KSL

1. unstreitig ist, daß am 8.7.2025 um 13.30 h in Porto Cervo auf Sardinien (Italien ), die Beschuldigte Vivian Spohr (Deutsche Staatsbürgerin) als Fahrzeugführerin mit ihrem PKW eine 24-jährige Fußgängerin auf dem Zebrastreifen anfuhr und diese hierbei tötliche Verletzungen erlitt.

2. unstreitig ist, daß hierzu in Italien weitere Ermittlungs- und Rechtsverfahren anhängig sind
in denen sich Frau Vivian Spohr sowohl als Angeklagte aber auch als Beklagte verantworten muß.

3. anhängige Rechtsverfahren::
3.1 Strafverfahren wegen Omicidio Stradale (Tötung im Straßenverkehr) gem. Art. 589-bis Codice Penale (italienisches Strafgesetzbuch)
3.2 Zivilverfahren aufgrund von und wegen Schadensersatzforderungen
---------
Alle Verfahren gegen Frau Spohr sind nach wie vor gegenwärtig anhängig.

Fragen, die in diesem Zusammenhang hierbei insbesondere auf Sardinien immer wieder direkt auftauchen und gestellt werden:

1. Fährt diese höchstwahrscheinliche Unfallverursacherin nach wie vor auf Sardinien (oder auch Italien) mit ihrem Auto rum oder wurde vorläufig ihr der Führerschein entzogen und sichergestellt?
2. Wenn ihr kein Führerschein entzogen wurde, ist denn dieser Frau Spohr dann zumindest bis auf weiteres das Führen von Kraftfahrzeugen in Italien verboten worden?
3. Hat der Unfall in Sardinien auch Auswirkungen auf den Führerschein sowie auf das Führen eines KFZ's in Deutschland von dieser Frau Spohr?.
4. Hat es denn zwischenzeitlich eine MPU gegeben, wodurch überhaupt die allgemeine und generelle Fahrtüchtigkeit von Frau Spohr festgestellt werden konnte?
5. Muß man denn auf Sardinien bzw. in Porto Cervo nunmehr Angst haben, über die Straße zu gehen, weil diese Signora Vivian Spohr dort immer mal wieder rumfährt?
 
Zuletzt geändert:
1. Fährt diese höchstwahrscheinliche Unfallverursacherin nach wie vor auf Sardinien (oder auch Italien) mit ihrem Auto rum oder wurde vorläufig ihr der Führerschein entzogen und sichergestellt?
2. Wenn ihr kein Führerschein entzogen wurde, ist denn dieser Frau Spohr dann zumindest bis auf weiteres das Führen von Kraftfahrzeugen in Italien verboten worden?
3. Hat der Unfall in Sardinien auch Auswirkungen auf den Führerschein sowie auf das Führen eines KFZ's in Deutschland von dieser Frau Spohr?.
4. Hat es denn zwischenzeitlich eine MPU gegeben, wodurch überhaupt die allgemeine und generelle Fahrtüchtigkeit von Frau Spohr festgestellt werden konnte?
5. Muß man denn auf Sardinien bzw. in Porto Cervo nunmehr Angst haben, über die Straße zu gehen, weil diese Signora Vivian Spohr dort immer mal wieder rumfährt?
Ich finde es so despektierlich, dass immer von dieser Frau Spohr gesproche wird. @Beppe wird so in den italienischen Medien geschrieben? Hat man den gar kein Bedauern oder Mitgefühl für Frau Spohr? Ich ja.
Dieser Unfall ist so schlimm, es tut mir in der Seele weh, dass so eine junge Frau gestorben ist und dass die unglückliche Fahrerin immer so verachtend diese Frau Spohr genannt wird. Sehr, sehr traurig das Ganze.
 
Ich denke, es geht darum, im Hinblick auf die Ausführungen zum Rechtsanwalt Schertz den Namen möglichst oft zu nennen, um das Missfallen über diesen Aspekt des deutschen Presserechts zum Ausdruck zu bringen.

Davon zu trennen ist die Frage, ob die Dame für ihre Tat nach italienischem Recht zur Rechenschaft gezogen wird (ja) und ob ihr nach deutschem (Verkehrs-)Recht Sanktionen drohen (noch nicht, siehe https://www.adac.de/verkehr/recht/fahrverbote-europaweit/ )
 
@KSL

sicherlich hast Du auch meine Beiträge #40 und #41 aufmerksam gelesen.
Mir geht es weder um irgendein Mißfallen noch um eine Kritik am deutschen Presserecht, sondern um ein offensichtliches Fehlverständnis und dem willkürlichen Deutungs- und Umwidmungsversuch dieses Rechts nach eigenem gefälligen Gusto und Verständnis und was im übrigen in eklatantem Widerspruch zur Sehweise und Auffassung des BGH in D steht.

Jedenfalls ist gerade in so einem internationalen Kontex ein absolut anderer Umgang und eine andere Handhabe unbedingt angezeigt.
 
Zuletzt geändert:
@KSL

sicherlich hast Du auch meine Beiträge #40 und #41 aufmerksam gelesen.
Mir geht es nicht um irgendein Mißfallen am deutschen Presserecht, sondern um ein offensichtliches Fehlverständnis und dem willkürlichen Umwidmungsversuch dieses Rechts nach eigenem gefälligen Gusto und Verständnis.

Jedenfalls ist gerade in so einem internationalen Kontex ein absolut anderer Umgang und eine andere Handhabe unbedingt angezeigt.
Mit dem letzten Absatz hat @Beppe
den richtigen Punkt: es sind- obwohl beides europäische, aber doch - unterschiedliche Rechtssysteme. Diese wiederum beruhen auf unterschiedlichen gesellschaftlichen und kulturellen etc. blabla Entwicklungen. Daher wundert man sich gelegentlich innerhalb des eigenen Tellers.
 
Es ist schwierig: auf der einen Seite kann glaube ich keiner von uns ehrlich ausschließen, dass durch seine/ihre Unachtsamkeit im Straßenverkehr jemand zu Schaden, im Extremfall auch zu Tode kommt. Schreckliche Vorstellung, unwahrscheinlich aber nicht unmöglich.

Auf der anderen Seite ist es auch eine schwer erträgliche Vorstellung, dass jemand, der den Tod eines anderen Menschen verschuldet hat (Fahrlässigkeit ist auch Schuld!), weiterhin unbehelligt in D ein Kfz führen darf, „nur“ weil die Tat im Ausland begangen wurde. Deshalb ist es ja auch gut, dass nun endlich der Prozess läuft, dies - wenigstens innerhalb der EU - zu ändern. Aber wohl eben erst ab 2028. An dieser Rechtslage kann bei einer Tat, die vorher begangen wurde, kein deutsches Gericht etwas ändern.

Ich rechtfertige/verteidige gar nichts. Ich versuche nur, die aktuelle Rechtslage darzustellen.
 
Der Staatsanwalt beantragt 1 Jahr Haft und 2 Jahre Entzug ihrer Fahrlizenz.
Angeklagt ist: Vivian Spohr, die deutsche Ehefrau des Lufthansa-Chefs und Managers, die am 8. Juli 2025 mit ihrem BMW SUV die 24-Jährige Gaia Costa aus Tempio auf dem Fußgängerüberweg im Zentrum von Porto Cervo überfuhr und diese hierbei zu Tode kam.

Die Staatsanwaltschaft von Tempio schloss im Februar die Ermittlungen zum Tod der jungen Frau ab und gegen Vivian Spohr wurde das Verfahren wegen Tötung im Straßenverkehr eingeleitet.

Die Ereignisse stammen vom 8. Juli 2025, kurz vor 13.00 h, am Fußgängerüberweg in der Nähe der Kreuzung mit der Via della Goletta. Laut dem Bericht des Staatsanwalts, war der Aufprall des Fahrzeugs auf die 24-Jährige auf eine ernsthafte Ablenkung der Fahrerin zurückzuführen, die die Anwesenheit der jungen Fußgängerin nicht wahrgenommen hätte, während sie noch den übrigen Verkehr vor sich kontrollierte. Die Wetterbedingungen waren optimal, die Sicht klar und die Fahrbahn trocken. Das Verfahren wird weiter fortgesetzt.

Quelle:
 
Zuletzt geändert:
Ich hatte das vor einem Jahr gelesen, und war entsetzt. Und zwar für beide Frauen, die Verunfallte, aber auch die Fahrerin. Da muss auch schlimmes Pech im Spiel gewesen sein (ich glaube, sie war nicht schnell unterwegs und auch nicht alkoholisiert). Und das Opfer so jung! Schrecklicher Fall.
 
Es gibt andere Artikel, in denen von einer Vereinbarung zwischen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft die Rede ist:
ein Jahr Haft auf Bewährung und 2 Jahre Führerscheinentzug ?

 
@mare
soweit ich das sehe, war/ist das z.Zt. immer noch ein (Vor-)Verfahren vor dem Ermittlungsrichter. Wobei der Ermittlungsrichter hierbei zumindest schon mal das 2-jährige Fahrverbot rechtswirksam erlassen kann. Inwieweit es dann tatsächlích in einem Strafverfahren (Hauptverfahren) zu einer endgültigen Verurteilung und zu einer Haftstrafe von 1 Jahr kommt, muß abgewartet werden.
 
Zuletzt geändert:
Keiner in Italien geht in den Knast für Verurteilungen zu Haftstrafen unter oder bis 4 Jahren .
Leider !
 
Zum Fortgang und weiteren Verständnis im italienischen Strafprozessrecht
siehe hierzu detailliert auch::

Richter für vorläufige Ermittlungen oder auch Ermittlungsrichter

Verkürztes Urteil (Rechtsprechung Beschleunigungsgesetz)

Anwendung einer Strafe auf Antrag der Parteien (auch patteggiamento genannt!)
Hierbei wird oft durch Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren durchgeführt, bei dem die Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren (wie z.B. Richter, Anwälte, Gutachter u.a.) freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung eines Konflikts anstreben.
 
Zuletzt geändert:
Wer mal den Aufschrei und das Unverständnis zu dem Urteil in Italien
wie z.B. u.a. auf Instagram lesen will, kann das hier ==>
www.instagram.com/p/DZ7NqqrGDXn/
Mit Sicherheit gibt's in weiteren sozialen Medien ähnliche Kommentare.

dto. übrigens auch zu dem Artikel der Unione Sarda aus ==> #47
allerdings fiel mir ein ewähnenswerter Kommentar von Luntanu hierzu auch auf:

"Alle geben Kommentare ab, ohne auch nur die geringste Ahnung von den Gesetzen zu haben.
Ach ja, und dann sind plötzlich alle Experten. Meine Güte!"
 
Zuletzt geändert:
auch wir hier im Forum werden sicherlich zu völlig konträren bzw. unterschiedlichen Beurteilungen und Rechtsauffassungen kommen.
 
Zuletzt geändert:
Ja. Interessant. Danke für die Infos. Wir werden sehen.
Und man muss aber auch sagen, wie da einer schreibt, dass schon der Eindruck entstehen kann und über diesen Fall hier durchweg in den lokalen Presse nicht unbedingt ausgewogen berichtet wird, eher emotional hochgespielt: dass es zB über einen ähnlichen tödlichen Unfall in Cagliari mit Opfer und Verursacher aus der Umgebung einzelne kurze Artikel gibt, keine Namen. Hier aber viele, meist längere Artikel, den Fokus stark auf das (natürlich tragische) Opfer, oft deren Familie und Traditionen, gleichzeitig aber der soziale Status der Fahrerin, deren Name, Nationalität und explizit der Suw hervorgehoben wird usw., immer mit einer Flut von wütenden Kommentaren darunter. Was offensichtlich Emotionen weckt (-en soll) und Klicks, Teilen generiert. Fast täglich gibt es kurze, relativ sachliche Berichte von anderen Unfällen, über den Weitergang erfährt man fast nichts. Jeder einzelne tödliche Verkehrsunfall, jedes Opfer ist doch eigentlich eines zu viel und eine Tragödie.
 
Zuletzt geändert:
Ich sag da gar nix zu. Erstens war ich nicht dabei. Zweitens bin ich jeden Tag hier im Verkehr unterwegs und erlebe, wie hier gefahren wird. Und ehrlich? Die Sarden sollen den Ball ganz, ganz flach halten, wenn es darum geht, Ihren Senf zu einer Unfallsituation zu geben, bei der sie nicht dabei waren. Wenn das Salvatore Usai (Name frei erfunden) mit seinem Panda von 1974 gewesen wäre, kämen 5 obligatorische Condoglienze und dann würde da ganz schnell Gras drüber wachsen. Und das Verhalten würde sich genau null!! ändern.

Hier war es aber eine reiche Straniera. Da ist was zu holen. Also kollektive Empörung produzieren.

Bei uns ist vor nicht mal einem Jahr ein Nonno beim Abbiegen auf einen Zubringer nach PT mit seinen Krankenfahrzeug von einem sardischen Raser im 5er buchstäblich weggefegt worden. Am hellen Tag. Auf grader, zweispuriger Strecke. Der Nonno war bis zur Unkenntlichkeit zerfetzt. Und? Das gab einen kurzen Aufschrei und das war es.

Hier wird schon gerne mit zweierlei Maß gemessen...
 
Noch ein kleiner Nachtrag in der Sache:

Der anfangs lauthals & marktschreierisch auftretende Anwalt in "Scher(t)zkeks-Manier" in D und in der in der Sache , mag zwar ein guter Jurist sein, ist aber meiner Ansicht nach sonst nur von mäßigem Verstand.

Oft hört man auch:
Ein Rechtsanwalt ist eine gesetzlich bestellte Person zur ungeschickten Verwaltung von Geschäften, die man selber nicht gehörig vermasseln kann.

Jedenfalls hatte genau eine solch' ungeschickte Verwaltung, dieser mäßig mit Verstand ausgestatte Anwalt aus Berlin anfangs aufgenommen und wollte hiermit wider besseren Wissens eine rechtsunterdrückende Vorgehensweise vorschreiben und hierdurch die ganze Bundesrepublik Deutschland mundtot machen.

Die Beschuldigte kann sich glücklich schätzen, hier auf Sardinien Anwälte gefunden zu haben, die mit den prozessualen Eigenheiten & Besonderheiten des italienischen Straf- und Prozeßrechts vertraut sind und die in D so nicht existent bzw. weitgehendst unbekannt sind.

Insofern wird man bereits vorab in diversen Besprechungen und Mediationstreffen hier einvernehmliche Vereinbarungen, auch hinsichtlich eines Ausgleichs der anstehenden Zivilansprüche getroffen haben.

So traurig es ist, leider macht das alles natürlich nicht das Verkehrsopfer Gaia Costa wieder lebendig. Sicherlich ist aber in all diesen Gesprächen auch das ungemeine und unsägliche Bedauern der Beschuldigten rübergekommen und auch die Einsicht bei der Familie & Betroffenen, daß die Beschuldigte einem furchtbaren 'menschlichen Versagen & Blackout' hierbei unterlegen ist, was im übrigen jedem von uns bereits morgen ebenfalls passieren kann.
 
Zuletzt geändert:
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