Auto Hält nicht am Zebrastreifen - Deutsche PKW-Fahrerin überfährt Sardin - tot!
Auch wenn es "Frau Spohr" war, könnten wir es alle gewesen sein in einem Moment der Unaufmerksamkeit.
Glücklich steigt nach so einem Vorfall keiner mehr hinters Steuer, wenn überhaupt.
 
@stammi bene

wohl wahr! Aber stell' Dir einfach mal folgende Situation vor:

Du kommst an einen Zebrastreifen und hältst mit dem Auto und läßt ne ganze Gruppe von Fußgängern rüber. Als alle rüber sind und alles auf dem Zebrastreifen frei ist, dann fährst Du gerade wieder langsam los. In dem Augenblick kommt allerdings noch ganz schnell und unerwartet ein Fußgänger als Nachzügler hastig hinter einem am Fahrrand geparkten Fahrzeug hervor angelaufen und läuft so prompt vor Dein gerade losfahrendes Auto.
Ein nahezu unabwendbares Ereignis.

Ergebnis:
Alleinige Schuld beim Autofahrer?
Schuld bei dem unvermittelt (unsichtbaren) auf den Zebrastreifen tretenden Fußgänger?
Beidseitige gleiche Mitschuld?
Prozentuale Schuldverteilung?
oder wie ???
 
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Besonders tragisch sind die Umstände zusätzlich, dass bei einem Unfall quasi aus dem Stand die junge Frau derart unglücklich auf den Kopf gefallen ist, dass dies sofort tödlich endete.
 
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Seit dieser Tragödie fahre ich am Zebrastreifen,vorallem wenn da bis drauf noch parkende Autos!!stehen immer im Schritt Tempo und gucke 3 mal.gibt es da nicht Regelung ,einige Meter Abstand vom Zebrastreifen??vorallem hier in Murta maria,direkt an einen Kaffee flutschen da immer noch kinder schnell drüber ,ich sag’s euch ,bin da jetzt schon ein wenig paralysiert :mad:
 
@mare

genau! Wenn jemand hastig angelaufen kommt (vllt. mit Tempo 10 km/h) und Du fährst meinetwegen gerade nur mit Tempo 1-3 km/h los und es kommt zu einem Zusammenstoß und der Fußgänger fällt hierbei in der Tat so unglücklich auf den Kopf, daß dies tötlich ist.
So eine Situation ist dann schon wirklich äußerst tragisch.
 
@qwpoeriu

die Dame wird in einem Strafverfahren m.E. mit einem Strafbefehl von ca. € 30.000,-- und 2 J. Bewährungsauflagen davonkommen.

Alle weiteren vom Gericht festgelegten Schadensersatzgelder und sonstigen Gebühren dürften hingegen von der Haftpflichtversicherung des KFZ übernommen werden.
Man ist ja nicht gezwungen, sich an den Strafbefehl zu halten und könnte die Summe großzügig aufrunden, wenn man, wie im vorliegenden Fall, selbst nicht am Hungertuch nagt. Wäre zumindest, ganz unabhängig von Schuldfragen, ein naheliegender Versuch, die Angehörigen zu unterstützen (will nicht "Wiedergutmachung" schreiben) ...
 
Wenn es beim Strafbefehl in Italien nur annähernd so ist wie in Deutschland, ist die auf der Grundlage eines Strafbefehls zu zahlende Summe nicht an die Hinterbliebenen des Opfers, sondern an die Justiz. Die andere Frage ist die zivilrechtliche Verpflichtung zum Zahlen von Schadenersatz oder Schmerzensgeld. In D sind das immer zwei unterschiedliche Verfahren, in IT weiß ich das nicht, daher meine Anmerkung oben bei #26...
 
Man weiß natürlich nicht, was letztlich daraus wurde oder wird, aber in dem hier schon zitieren Statement von Fr. S. hört es sich schon so an, als ob sie die Angehörigen irgendwie "unterstützen" wird:
"...Sie sei sich bewusst, "dass ein so großer persönlicher Verlust nicht wiedergutzumachen ist". Trotzdem werde sie "Maßnahmen ergreifen, um die Folgen zu mildern"...".
Vielleicht gibt es ja irgendwann nochmal eine Presserklärung dazu.

 
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na ja @KSL, das ganze ist ja wohl eher ein untauglicher Scherz !?

Da kennt man wohl nicht wirklich die "freie" italienische Presse.
Wenn das, was da augenscheinlich bisher nur in D publiziert wird, nun weiter nach Italien getragen wird, dann führt gerade das erst recht erst dazu, daß in I der Eindruck entsteht, als ob die ganze Geschichte unter die Matte gekehrt werden soll. Sowas führt unweigerlich zur Wiedergeburt des 'häßlichen Deutschen' in der italienischen Presse.

Ob man sich im Vorfeld damit - auch im Hinblick auf ein anstehendes Straf- und Schadensersatzverfahren - einen Gefallen getan hat, damit habe ich mit ein wenig Kenntnis der italienischen Presse, der öffentlichen Meinung und auch des Rechtssystems erhebliche Bedenken.

Ist nur eine Frage der Zeit, bis wir in der italienischen Presse hierauf absolute Negativmeldungen bekommen und diese dann auch so in die Rechtsverfahren einfließen werden.

In Italien nennt man sowas "ein klassisches Selbsttor".
.
 
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übrigens, wen es interessiert:

Ein Beitrag zur Frage, wann die Medien unter Namensnennung identifizierend berichten dürfen.
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laut BGH
Erforderlich ist jedenfalls ein Mindestbestand an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst „Öffentlichkeitswert“ verleihen.
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hierzu auch recht ausführlich!:

Entscheidungen
Zivilrecht
Identifizierende Berichterstattung, Internet-Plattform
Gericht / Entscheidungsdatum: OLG Hamm, Beschl. v. 07.08.2013 - 3 U 71/13

Leitsatz: Das öffentliche Informationsinteresse kann eine identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch auf YouTube hochgeladene Videos rechtfertigen.

siehe hier a.a.O. insbesondere:
Bei der aktuellen Berichterstattung über eine Straftat überwiegt grundsätzlich das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Wer die Rechtsordnung und damit den Rechtsfrieden bricht sowie Dritte verletzt, der ruft selbst ein öffentliches Informationsinteresse hervor und muss neben einer strafrechtlichen Sanktion daher hinnehmen, dass sich die Öffentlichkeit mit seiner Tat auseinandersetzt und sich über diese auf den üblichen Wegen umfassend informiert (BGH NJW 2010, 757 [BGH 15.12.2009 - VI ZR 227/08]). Dazu gehört auch die Information über eine Internetplattform. Insofern handelt es sich um Berichte aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Wann eine Berichterstattung noch aktuell ist, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Daher sind stets die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.
 
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