Auto Hält nicht am Zebrastreifen - Deutsche PKW-Fahrerin überfährt Sardin - tot!
Auch wenn es "Frau Spohr" war, könnten wir es alle gewesen sein in einem Moment der Unaufmerksamkeit.
Glücklich steigt nach so einem Vorfall keiner mehr hinters Steuer, wenn überhaupt.
 
@stammi bene

wohl wahr! Aber stell' Dir einfach mal folgende Situation vor:

Du kommst an einen Zebrastreifen und hältst mit dem Auto und läßt ne ganze Gruppe von Fußgängern rüber. Als alle rüber sind und alles auf dem Zebrastreifen frei ist, dann fährst Du gerade wieder langsam los. In dem Augenblick kommt allerdings noch ganz schnell und unerwartet ein Fußgänger als Nachzügler hastig hinter einem am Fahrrand geparkten Fahrzeug hervor angelaufen und läuft so prompt vor Dein gerade losfahrendes Auto.
Ein nahezu unabwendbares Ereignis.

Ergebnis:
Alleinige Schuld beim Autofahrer?
Schuld bei dem unvermittelt (unsichtbaren) auf den Zebrastreifen tretenden Fußgänger?
Beidseitige gleiche Mitschuld?
Prozentuale Schuldverteilung?
oder wie ???
 
Zuletzt geändert:
Besonders tragisch sind die Umstände zusätzlich, dass bei einem Unfall quasi aus dem Stand die junge Frau derart unglücklich auf den Kopf gefallen ist, dass dies sofort tödlich endete.
 
Zuletzt geändert:
Seit dieser Tragödie fahre ich am Zebrastreifen,vorallem wenn da bis drauf noch parkende Autos!!stehen immer im Schritt Tempo und gucke 3 mal.gibt es da nicht Regelung ,einige Meter Abstand vom Zebrastreifen??vorallem hier in Murta maria,direkt an einen Kaffee flutschen da immer noch kinder schnell drüber ,ich sag’s euch ,bin da jetzt schon ein wenig paralysiert :mad:
 
@mare

genau! Wenn jemand hastig angelaufen kommt (vllt. mit Tempo 10 km/h) und Du fährst meinetwegen gerade nur mit Tempo 1-3 km/h los und es kommt zu einem Zusammenstoß und der Fußgänger fällt hierbei in der Tat so unglücklich auf den Kopf, daß dies tötlich ist.
So eine Situation ist dann schon wirklich äußerst tragisch.
 
@qwpoeriu

die Dame wird in einem Strafverfahren m.E. mit einem Strafbefehl von ca. € 30.000,-- und 2 J. Bewährungsauflagen davonkommen.

Alle weiteren vom Gericht festgelegten Schadensersatzgelder und sonstigen Gebühren dürften hingegen von der Haftpflichtversicherung des KFZ übernommen werden.
Man ist ja nicht gezwungen, sich an den Strafbefehl zu halten und könnte die Summe großzügig aufrunden, wenn man, wie im vorliegenden Fall, selbst nicht am Hungertuch nagt. Wäre zumindest, ganz unabhängig von Schuldfragen, ein naheliegender Versuch, die Angehörigen zu unterstützen (will nicht "Wiedergutmachung" schreiben) ...
 
Wenn es beim Strafbefehl in Italien nur annähernd so ist wie in Deutschland, ist die auf der Grundlage eines Strafbefehls zu zahlende Summe nicht an die Hinterbliebenen des Opfers, sondern an die Justiz. Die andere Frage ist die zivilrechtliche Verpflichtung zum Zahlen von Schadenersatz oder Schmerzensgeld. In D sind das immer zwei unterschiedliche Verfahren, in IT weiß ich das nicht, daher meine Anmerkung oben bei #26...
 
Man weiß natürlich nicht, was letztlich daraus wurde oder wird, aber in dem hier schon zitieren Statement von Fr. S. hört es sich schon so an, als ob sie die Angehörigen irgendwie "unterstützen" wird:
"...Sie sei sich bewusst, "dass ein so großer persönlicher Verlust nicht wiedergutzumachen ist". Trotzdem werde sie "Maßnahmen ergreifen, um die Folgen zu mildern"...".
Vielleicht gibt es ja irgendwann nochmal eine Presserklärung dazu.

 
Zuletzt geändert:
Nachdem der einschlägige Rechtsanwalt Christian Schertz für Frau S. in der Sache tätig geworden ist, gehe ich nicht davon aus, dass in D von ihr viel dazu kommen wird...

 
na ja @KSL, das ganze ist ja wohl eher ein untauglicher Scherz !?

Da kennt man wohl nicht wirklich die "freie" italienische Presse.
Wenn das, was da augenscheinlich bisher nur in D publiziert wird, nun weiter nach Italien getragen wird, dann führt gerade das erst recht erst dazu, daß in I der Eindruck entsteht, als ob die ganze Geschichte unter den Teppich gekehrt werden soll. Sowas führt unweigerlich zur Wiedergeburt des 'häßlichen Deutschen' in der italienischen Presse.

Ob man sich im Vorfeld damit - auch im Hinblick auf ein anstehendes Straf- und Schadensersatzverfahren - einen Gefallen getan hat, damit habe ich mit ein wenig Kenntnis der italienischen Presse, der öffentlichen Meinung und auch des Rechtssystems erhebliche Bedenken.

Ist nur eine Frage der Zeit, bis wir in der italienischen Presse hierauf absolute Negativmeldungen bekommen und diese dann auch so in die Rechtsverfahren einfließen werden.

In Italien nennt man sowas "ein klassisches Selbsttor".
.
 
Zuletzt geändert:
übrigens, wen es interessiert:

Ein Beitrag zur Frage, wann die Medien unter Namensnennung identifizierend berichten dürfen.
===============
laut BGH
Erforderlich ist jedenfalls ein Mindestbestand an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst „Öffentlichkeitswert“ verleihen.
===============
hierzu auch recht ausführlich!:

Entscheidungen
Zivilrecht
Identifizierende Berichterstattung, Internet-Plattform
Gericht / Entscheidungsdatum: OLG Hamm, Beschl. v. 07.08.2013 - 3 U 71/13

Leitsatz: Das öffentliche Informationsinteresse kann eine identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch auf YouTube hochgeladene Videos rechtfertigen.

siehe hier a.a.O. insbesondere:
Bei der aktuellen Berichterstattung über eine Straftat überwiegt grundsätzlich das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Wer die Rechtsordnung und damit den Rechtsfrieden bricht sowie Dritte verletzt, der ruft selbst ein öffentliches Informationsinteresse hervor und muss neben einer strafrechtlichen Sanktion daher hinnehmen, dass sich die Öffentlichkeit mit seiner Tat auseinandersetzt und sich über diese auf den üblichen Wegen umfassend informiert (BGH NJW 2010, 757 [BGH 15.12.2009 - VI ZR 227/08]). Dazu gehört auch die Information über eine Internetplattform. Insofern handelt es sich um Berichte aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Wann eine Berichterstattung noch aktuell ist, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Daher sind stets die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.
 
Zuletzt geändert:
Dass der werte Herr Prof. Dr. Schertz dieses Schreiben so versandt hat, bedeutet ja nicht automatisch, dass er damit Recht hat. Er ist aber als sehr aggressiv bekannt und ich kann mir schon vorstellen, dass manch deutsche Presse Hemmungen hat, mit Namensnennung zu berichten.

Für die presserechtliche Beurteilung in Italien hat das aber natürlich keinerlei Auswirkungen. Wie wir wissen, ist in Italien ja die Berichterstattung unter vollständiger Namensnennung, mit Foto etc., die Regel.
 
@KSL

1. unstreitig ist, daß am 8.7.2025 um 13.30 h in Porto Cervo auf Sardinien (Italien ), die Beschuldigte Vivian Spohr (Deutsche Staatsbürgerin) als Fahrzeugführerin mit ihrem PKW eine 24-jährige Fußgängerin auf dem Zebrastreifen anfuhr und diese hierbei tötliche Verletzungen erlitt.

2. unstreitig ist, daß hierzu in Italien weitere Ermittlungs- und Rechtsverfahren anhängig sind
in denen sich Frau Vivian Spohr sowohl als Angeklagte aber auch als Beklagte verantworten muß.

3. anhängige Rechtsverfahren::
3.1 Strafverfahren wegen Omicidio Stradale (Tötung im Straßenverkehr) gem. Art. 589-bis Codice Penale (italienisches Strafgesetzbuch)
3.2 Zivilverfahren aufgrund von und wegen Schadensersatzforderungen
---------
Alle Verfahren gegen Frau Spohr sind nach wie vor gegenwärtig anhängig.

Fragen, die in diesem Zusammenhang hierbei insbesondere auf Sardinien immer wieder direkt auftauchen und gestellt werden:

1. Fährt diese höchstwahrscheinliche Unfallverursacherin nach wie vor auf Sardinien (oder auch Italien) mit ihrem Auto rum oder wurde vorläufig ihr der Führerschein entzogen und sichergestellt?
2. Wenn ihr kein Führerschein entzogen wurde, ist denn dieser Frau Spohr dann zumindest bis auf weiteres das Führen von Kraftfahrzeugen in Italien verboten worden?
3. Hat der Unfall in Sardinien auch Auswirkungen auf den Führerschein sowie auf das Führen eines KFZ's in Deutschland von dieser Frau Spohr?.
4. Hat es denn zwischenzeitlich eine MPU gegeben, wodurch überhaupt die allgemeine und generelle Fahrtüchtigkeit von Frau Spohr festgestellt werden konnte?
5. Muß man denn auf Sardinien bzw. in Porto Cervo nunmehr Angst haben, über die Straße zu gehen, weil diese Signora Vivian Spohr dort immer mal wieder rumfährt?
 
Zuletzt geändert:
1. Fährt diese höchstwahrscheinliche Unfallverursacherin nach wie vor auf Sardinien (oder auch Italien) mit ihrem Auto rum oder wurde vorläufig ihr der Führerschein entzogen und sichergestellt?
2. Wenn ihr kein Führerschein entzogen wurde, ist denn dieser Frau Spohr dann zumindest bis auf weiteres das Führen von Kraftfahrzeugen in Italien verboten worden?
3. Hat der Unfall in Sardinien auch Auswirkungen auf den Führerschein sowie auf das Führen eines KFZ's in Deutschland von dieser Frau Spohr?.
4. Hat es denn zwischenzeitlich eine MPU gegeben, wodurch überhaupt die allgemeine und generelle Fahrtüchtigkeit von Frau Spohr festgestellt werden konnte?
5. Muß man denn auf Sardinien bzw. in Porto Cervo nunmehr Angst haben, über die Straße zu gehen, weil diese Signora Vivian Spohr dort immer mal wieder rumfährt?
Ich finde es so despektierlich, dass immer von dieser Frau Spohr gesproche wird. @Beppe wird so in den italienischen Medien geschrieben? Hat man den gar kein Bedauern oder Mitgefühl für Frau Spohr? Ich ja.
Dieser Unfall ist so schlimm, es tut mir in der Seele weh, dass so eine junge Frau gestorben ist und dass die unglückliche Fahrerin immer so verachtend diese Frau Spohr genannt wird. Sehr, sehr traurig das Ganze.
 
Ich denke, es geht darum, im Hinblick auf die Ausführungen zum Rechtsanwalt Schertz den Namen möglichst oft zu nennen, um das Missfallen über diesen Aspekt des deutschen Presserechts zum Ausdruck zu bringen.

Davon zu trennen ist die Frage, ob die Dame für ihre Tat nach italienischem Recht zur Rechenschaft gezogen wird (ja) und ob ihr nach deutschem (Verkehrs-)Recht Sanktionen drohen (noch nicht, siehe https://www.adac.de/verkehr/recht/fahrverbote-europaweit/ )
 
@KSL

sicherlich hast Du auch meine Beiträge #40 und #41 aufmerksam gelesen.
Mir geht es nicht um irgendein Mißfallen am deutschen Presserecht, sondern um ein offensichtliches Fehlverständnis und dem willkürlichen Umwidmungsversuch dieses Rechts nach eigenem gefälligen Gusto und Verständnis.

Jedenfalls ist gerade in so einem internationalen Kontex ein absolut anderer Umgang und eine andere Handhabe unbedingt angezeigt.
 
@KSL

sicherlich hast Du auch meine Beiträge #40 und #41 aufmerksam gelesen.
Mir geht es nicht um irgendein Mißfallen am deutschen Presserecht, sondern um ein offensichtliches Fehlverständnis und dem willkürlichen Umwidmungsversuch dieses Rechts nach eigenem gefälligen Gusto und Verständnis.

Jedenfalls ist gerade in so einem internationalen Kontex ein absolut anderer Umgang und eine andere Handhabe unbedingt angezeigt.
Mit dem letzten Absatz hat @Beppe
den richtigen Punkt: es sind- obwohl beides europäische, aber doch - unterschiedliche Rechtssysteme. Diese wiederum beruhen auf unterschiedlichen gesellschaftlichen und kulturellen etc. blabla Entwicklungen. Daher wundert man sich gelegentlich innerhalb des eigenen Tellers.
 
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