Fähre GNV - bei Verspätung der Abfahrt gibt es Erstattungen?

sardignavenus

Mitglied
Guten Morgen,
habe eine Fähre für nächste Woche bei GNV Genua-Olbia gebucht. Nun habe ich eine sms erhalten, dass die Abfahrt sich um 4 h verspätet. Hab grad gesehen, dass man bei GNV dann eine Erstattung bekommt für die Verspätung ? Stimmt das? Ab 3 h Verspätung gibt es 25 %, hört sich gut an :) . Hatte das schon jemand in Anspruch genommen. Bin im übrigen grosser Fan von GNV seit letztem Jahr, trotz Verspätung auch da.
Grüße aus dem Süden BWs,
Petra
 
Was ist denn das für ein Geschäftsgebaren? Erstmal deutlich teurer sein als die Konkurrenz, um dann bei mehr als 4 Stunden Verspätung sich noch mit Erstattungen, die vorher draufgeschlagen wurden, beliebt zu machen?
Und dreieinhalb Stunden Verspätung sind dann in Ordnung?
Dann kann man locker mit dem Finger auf die anderen Fährgesellschaften zeigen, die 2 Stunden später einlaufen und aber vorher deutlich preiswerter sind? O Mann!
 
... Erstmal deutlich teurer sein als die Konkurrenz, ...
dem kann ich so nicht zustimmen. Die Preise bei der Konkurrenz lagen um mehrere hundert Euro höher. Ich bezahle mit Überhöhe, normalem PKW, 2 Erwachsenen, jeweils Nachtkabine mit Meerblick 399 Euro. Das ist ein völlig akzeptabler Preis, finde ich.
 
ehrlich gesagt bin ich wieder ! bei Sardinien gelandet, weil mir die Fähren nach Korsika seit letztem Jahr einfach deutlich zu teuer geworden sind. Aber auch so hat Sardinien im letzten Jahr wieder mein Herz gewonnen <3
 
da steht: verschoben. Für eine andere Abfahrt oder eine Erstattung soll ich mich dort melden. Da ich mich an den sehr guten telefonischen service mit dem GNV Büro in Genua vom letzten Jahr erinnere, werde ich dort mal anrufen, dann weiss ich es genauer. Aber stimmt: Verspätung und Verschiebung sind zweierlei
 
Ich gehe Mal davon aus, daß Verspätungen an der angekündigten Ankunftszeit am Ziel gemessen werden. Eine mitgeteilte Verschiebung mehrere Tage im voraus setzt dann neue Zeiten, an denen du dich dann mit den Kulanzansprüchen orientieren kannst.
 
Hallo @sardignavenus
Rechtlich spielt es keine Rolle, welche Fährgesellschaft, das mit den 25% gilt für alle Fährgesellschaften (je nach Strecke usw.). Anmerkungen zur rechtlichen Lage findet man deshalb an sich auf der Webseite jeder Fährgesellschaft, mal prominenter, mal ausführlicher, mal weniger, was hier aber ja nicht die Frage ist.
Der springende Punkt: Wie lange vor der Reise muss kommuniziert werden, dass sich die Zeit mehrere Stunden nach hinten verschiebt, um nicht entschädigungspflichtig zu werden? Bei Flugreisen weiss man das genau, bei Fähren weiss zumindest ich das nicht. Wenn Du das rausfindest wäre es hilfreich, wenn Du die Info dann hier posten könntest.
LG, Maren
 
ehrlich gesagt bin ich noch nie auf die Idee gekommen, dass es da irgendwas "zurück" gibt, deshalb war ich ja so erstaunt. wenn ich etwas rausgefunden habe, dann teile ich das hier gerne mit Interessierten. Am Ende bin gerade ich so eine, der die 40 Euro egal sind und die , die nix einfordert. ...
 
wenn ich etwas rausgefunden habe, dann teile ich das hier gerne mit Interessierten.
Das wäre sehr nett. Ob irgendwer von seinen rechtlichen Möglichkeiten - nach denen Du Dich erkundigt hast - Gebrauch machen möchte oder nicht, kann ja jeder selbst entscheiden, wie das wer findet, war ja nicht Deine Frage. Somit: Gute Reise und eine schöne Zeit auf Sardinien!
 
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