Autozulassung für Ausländer mit residenza

luna sarda

Sehr aktives Mitglied
Seit dem 4.12.18 ist als Teil des 'decreto sicurezza' eine Normativa in Kraft getreten, die vorschreibt, dass hier als residente gemeldete Ausländer nach spätestens 60 Tagen ihr Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen ummelden müssen. Wer dagegen verstößt und bei Kontrolle erwischt wird, zahlt nicht nur eine Strafe von 712 Euro sondern riskiert sogar, dass das Fahrzeug stillgelegt werden muss. Wer weiß darüber Bescheid?
 
Ja, aber da sah ich das noch nicht so dramatisch! Ich hab dann auch das decreto komplett heruntergeladen und gelesen, als es Gesetz wurde und durch beide Kammern akzeptiert war. Als ich in den 34 Artikeln nichts dazu gefunden hatte, dachte ich, okay, erst mal abwarten, ob wirklich was passiert.
Und genau das ist jetzt eingetreten. Bisher nur in Norditalien, aber irgendwann werden die dahingehend Kontrollen auch hier beginnen. Und dann brauche ich, und wahrscheinlich viele andere auch, Lösungen.
 
Also das Gesetz gilt schon jetzt in ganz Italien. Die 712,- reduzieren sich um 30% wenn man innerhalb 5 tagen bezahlt. Wenn die Polizia feststellt das man länger als 60 tage in Italien einen Wohnsitz hat kann das neue Gesetz greifen. Habe bis jetzt von einigen Fällen von Bulgaren und Rumänen gelesen. Auf italienisch im Internet unter “targhe estere” nachzulesen. Wenn man einen deutschen Personalausweiß, Führerschein, Fahrzeugschein und die grüne Vericherungskarte vorlegt kann man nur hoffen das der Polizist nicht fragt ob man auch eine Ital residenza hat, den dan kann es eng werden. Mal abwarten, wenn ab Mai die Feriensaisaon beginnt.
 
Ich kenne einige die die residenza haben und ein Häuschen hier haben und oft ein halbes Jahr hierbleiben .... das ist doch alles ein großer Mist :(
 
Wie ist das denn mit Italienern? Ich hab meinen Wohnsitz in Golfo Aranci als auch in Düsseldorf. Habe mein Auto fast das ganze Jahr unten (Deutsches Nummernschild und Versicherung) Da hat noch nie einer was dazu gesagt. Gibt es etwas was ich beachten muss, bin jetzt wieder von April bis Ende Oktober auf Sardinien. DANKE FÜR INFO!
 
Die Frage sollte man mal an Salvini & Co. stellen.
@Velablu So wie das Gesetz lautet dürftest Du in Italien nicht fahren wenn das Fahrzeug auf Dich in Deutschland angemeldet ist, wäre es auf eine deutsche Firma angemeldet für die Du in Italien arbeitest würde es mit einer Bestätigung der Firma ok sein. Naja mal abwarten vielleicht gibt es ja noch eine Richtigstellung seitens der Regierung. Das Problem sind die 60 tage Residenza in Italien.
 
Zuletzt geändert:
@Su Gustu
Danke für Deinen Hinweis, aber das ist ja wirklich kaum zu glauben. Es gibt doch tausende von Italienern, die in beiden Ländern leben. Deswegen können wir doch nicht in beiden Ländern Autos anmelden?!
 
Richtig, Maren - es würde damit auch jeden Rentner, der hier überwintert, treffen oder eben diejenigen, die 2 Monate am Stück hier bleiben.
Ich hatte schon letztes Jahr überlegt, wenigstens unseren Pickup hier zuzulassen, aber man kann selbst bei der gleichen Versicherung den Schadensfreiheitsrabatt nicht übertragen, auch nicht mit einer entsprechenden Bescheinigung über die unfallfreien Jahre. Der Pickup wird D sowieso nicht mehr sehen, da der TÜV längst abgelaufen ist und er eh nur in unserer Zone als 'Arbeitstier' im Einsatz ist. Klar, dass er verkehrssicher 'gehalten' wird und regelmäßig in der Werkstatt ist. Ersetzt aber leider nicht den TÜV.
 
Also die Allianz von Bologna hat mir gesagt das mit einer Bescheinigung der Schadensfreiheitsrabatt von Deutschland zumindest teiweise anerkannt wird. Ich glaube das wieder ein Gesetz verabschiedet wurde, bei dem es bei der Umsetzung Probleme bereitet. Es kam daher das viele Fahrzeuge mit östlichen Nummernschildern in Italien fuhren, die teilweise keinen oder nur sehr limitierten Haftpflichtschutz hatten. Ich werde jedenfalls keine Hau Ruck Aktion veranstalten (Mut zur Lücke ).
 
Also am einfachsten ist es wenn man ein Familienmitglied oder guten Freund in D hat und man den Wagen auf Ihn oder sie überschreibt als Besitzer und nur der Versicherungsnehmer ist. Klappt bei uns seid Jahren.... Geht ja nicht an das man seinen Versicherungsrabatt komplett verliert weil man sein Auto hier anmeldet. Wo ist da die EU??
 
Es darf keiner der die Residenza in Italien länger als 60 Tage hat ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen führen, ausgenommen das Fahrzeug ist bei einer ausländischen Leasing Gesellschaft angemeldet oder das Fahrzeug auf eine ausländische Firma angemeldet ist und der Fahrer mit einer Bescheinigung ausgestattet ist die belegt das der Fahrer für diese Firma in Italien arbeitet. Wie gesagt so ist das Gesetz wie die Realität aussieht wird die Zukunft zeigen. In jedem Fall ist das schon immer eine Grauzone in Italien. In Deutschland muß man bei längerem Aufenthalt mit festem Wohnsitz das ausländische Fahrzeug ummelden, was natürlich mit wesentlich weniger Kosten und viel weniger Bürokratie verbunden ist.
 
@ Su Gustu nach meinem Wissensstand musst du wenn du die residenza hast und das Auto dann in Italien angemeldet ist natürlich auch den italienischen Führerschein haben .
 
@ferina es ist nicht zwingend notwendig den Führerschein umzutauschen, mein Firmenfahrzeug hat ital. Nummernschilder und mich hat die Polizia schon angehalten, hatte keine Probleme mit dem deutschen (europäischen) Führerschein, nur einmal sagte man mir ich solle meine ital. Adresse hinzufügen...
 
komm ich immer noch nicht drauf klar. Ich hab eine Whg in D und eine auf Sardegna. Dann bräuchte ich zwei Autos, eins mit deutschen Nummernschildern für D und eins in Italien angemeldet, für welches ich theoretisch wieder einen itl. Führerschein haben müsste. Wer nimmt hier wen auf dem Arm? Ist doch nicht normal. Wo bleibt da die EU? Nun muss ich meinen Wagen auf meine Frau ummelden damit ich in Ruhe damit mit deutschen Nummernschildern auf Sardinien fahren kann? DAS WÄRE UNGLAUBLICH!!!!
 
Wenn das Auto auf einen Deutschen angemeldet ist der nicht residente ist, weiß jemand wie lange dann das Auto auf der Insel bleiben kann???
 
Das Auto kann auf der Insel bleiben solange es will, es darf nur nicht von einem der die residenza länger als 60 tage hat gefahren werden und von der Polizei dahingehend erwischt werden. Aber nochmal das Gesetz lautet so, wie es in der Realität aussieht kann ich nicht sagen. Mit der ital. Polizei kann man in der Regel reden und auch einen Kompromiss finden den die ganze Sache hat einen nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand wie ich gelesen habe.
 
Warum überhaupt residenza anmelden, wenn man sich nur zeitweise auf Sardinien aufhält, wie wahrscheinlich die meisten von uns, wenn man keine Arbeit sucht und auch sonst nicht an den öffentlichen Institutionen wie Gesundheitswesen etc. teilhaben will? Natürlich gibt es Vorteile, aber auch eben Pflichten. Man konnte früher schon hier im Forum lesen, wie einfach und unkompliziert es sei, residenza anzumelden, um dann gewisse Vorteile zu nutzen. Für mich ist das nie in Frage gekommen. Nun wird offensichtlich genauer hingeguckt, ob Bedingungen und Gesetze eingehalten werden, da hilft jetzt kein Jammern :confused:
 
Ich habe die residenza nicht angemeldet, um Vorteile zu haben und bisher auch keine genutzt (deswegen jammere ich auch nicht). Ich musste das machen, weil ich für den Buben eines Freundes die 'madrina' bin und was Sinnvolles tun - also nicht nur ein Goldkettchen schenken - wollte. Um eine Art Ausbildungskonto bei einer Bank zu eröffnen, wo per DA monatlich etwas einbezahlt wird (bis zum 18. Lebensjahr) und das Ganze per Versicherung abgedeckt ist, wenn ich vorher sterben sollte, musste ich residenza vorweisen!
Und ich halte mich eben inzwischen auch viele Monate hier auf.
Also nicht immer gleich alle 'über einen Kamm scheren'.
 
Meine Gedanken dazu sollen niemanden angreifen oder gar alle über einen Kamm scheren. Lest mal hier

https://www.sardinienforum.de/threads/leben-auf-sardinien.1e11/page-2#post-16587

Auszug eines Posts aus dem Jahr 2012 dazu

Es kann auch einfach gehen.
Zur Comune in das Ufficio d' Anagrafe, nett fragen was man für die Residenza ausfüllen muss, sich von der jungen Dame beim ausfüllen helfen lassen, (ein überdimensionales Formular),unterschreiben. Ein paar Wochen später zur Vigilessa gehen und fragen wie es ihr so geht, (Weil die Ärmste mich zwar täglich gesehen, aber keine Zeit hatte mal bei mir zu klingeln) sich fragen lassen wer Mutter und Vater sind, wo geboren und die Bescheinigung für die Residenz erhalten. ;)
Dann erneut in das Ufficio d'Anagrafe gehen und nett fragen was für unterlagen man für die Carta d'Identita benötigt. Deutschen Personalausweis oder Reisepass, 3 biometrische Passfotos, diese ein paar Tage später dann bei der netten jungen Dame abgeben, den Antrag unterschreiben und da der Bürgermeister grad nicht da, 2 Tage später abholen. :)


Dieser Beitrag aus dem Jahr 2012 hatte damals schon bei mir einen bleibenden Eindruck besser gesagt Kopfschütteln hinterlassen, deshalb habe ich ihn auch gleich gefunden und jetzt zitiert. Wenn die Anmeldung der residenza und der Erhalt einer Carta d'Identita so leicht geht oder damals ging, macht sich da jeder Gedanken über die weitreichenden Folgen eines solchen Schritts?
 
Zuletzt geändert:
So einfach geht das mit der Residenza nicht. Mein Cousin ist Bürgermeister in Golfo Aranci, die lokalen Polizisten kennen mich da wir gemeinsam aufgewachsen sind. Ich war drei mal in der örtlichen Polizeistelle und bekam trotzdem drei Schreiben nach Deutschland geschickt, dass man mich in meiner Wohnung nicht angetroffen hat und man mir entsprechend ein Zeitfenster gestellt hat, in welchem ich vor Ort sein muss. Ansonsten würde die Residenza rückgängig gemacht.
Man kann aufgrund Vernetzungen vieles schneller bekommen oder leichter umschiffen, aber die Grundregeln werden strikt eingehalten.
Ein Residenz bringt aber auch viele Vorteile mit sich, z.b beim Erwerb von Grundstücken werden Einheimische oft unterstützt (günstigere Preise, Vorkaufsrecht etc), ich bekomme die Reisen günstiger (Fähre ca. 40% billiger) und da ich dieses Jahr 12 mal auf Sardinien war, macht sich das schon bemerkbar.
Aber das hat jetzt ja nichts mit dem "Auto-Gesetz" zu tun.
Wenn dem so ist, dass ich als dort gemeldeter Italiener mein in Deutschland versichertes Auto nicht mehr fahren darf, dann wird dieses eben auf meine Frau umgemeldet und fertig ist!
Saluti France
 
@Velablu Wer über 60 Tage die Residenza in Italien hat darf kein Fahrzeug mit ausländischen Nummernschildern fahren, laut dem letzten Gesetz (bis auf die oben genannten Ausnahmen). Vielleicht kommt ja eine Änderung da es schon einige Probleme gegeben hat.
 
Zitat: Salvo quanto previsto dal comma 1-ter, è vietato, a chi ha stabilito la residenza in Italia da oltre sessanta giorni, circolare con un veicolo immatricolato all'estero (also was Su Gustu schreibt).
Das ganze ist wirklich reichlich absurd. Wenn es keine Änderung geben sollte dann wird man sein Auto wohl in I anmelden müssen. Ich würde nach Möglichkeit mal noch zuwarten
LG, Maren
 
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