Autozulassung für Ausländer mit residenza
Das geht aber doch wahrscheinlich nur, wenn Haus oder Wohnung nur einem Ehepartner gehören?
Ich werde unseren Pickup im neuen Jahr doch umschreiben lassen; dann haben wir eines mit italienischem und außerdem eines mit deutschem Kennzeichen.
Jemand aus der FB Gruppe Sardinien erwähnte ein 'legge Bersani ', nachdem man den gleichen Rabatt bzw die Einklassifizierung bei der Autohaftpflichtversicherung bekommen müsste wie vorher im europäischen Ausland.
 
Das mit dem Rabatt kann ich mir nicht vorstellen und nie gehört. Dann würden sicher viele Sarden die in Deutschland gearbeitet und gelebt haben nicht auch jetzt noch mit deutschen Kennzeichen fahren?
 
Hab das mal jetzt nachgelesen. Das Gesetz Bersani scheint tatsächlich nicht zu greifen bei einer Ummeldung wie hier beschrieben.
 
aber in Deutschland gibt es dann mit der gemeinsamen Veranlagung, bei der Steuer Probleme, wenn man nicht den gleichen Wohnsitz hat.
Man gilt dann als getrennt lebend.

Bea2
 
.....in Deutschland nimmt ja auch in der Regel die Ehefrau den Nachnamen des Ehemanns an. Andere Länder andere Sitten.
 
Ich habe noch nie einen Wagen in Italien angemeldet. Wie geht das, wo mache ich was, wie werde ich eingestuft (Panda, Bj 2006) danke im voraus
 
Es gibt 2 Möglichkeiten entweder man geht zur zuständigen Motorizazzione oder in un agenzia di pratiche automobilistiche man braucht di Abmeldung aus Deutschland und eine Übersetzung des Briefes. Ich empfehle di Agenzia und würde dort erstmal vorsprechen was die brauchen. Wie gesagt lange nicht so einfach und Kostengünstig wie in D. Vielleicht hast Du einen Freund in Sardinien der Dir vorabinfo’s geben kann wie die Situation aktuell in Sardinien ist. Wie gesagt eine Grauzone..
 
Geht ohne Abmeldung in Deutschland weil die residenza zu haben heißt ja nicht in Deutschland abegemeldet zu sein ich denke dann wäre es ja auch nicht möglich das das Auto in Deutschland angemeldet ist .... Kostenpunkt ca 1000€
 
Su Gustu 1000€ war für einen Golf gedacht Ohne Anmeldung des Autos in Deutschland das kam hinterher ..... ist allerdings schon 7 Jahre her
 
Also bisher sind wohl nur Autos mit rumänischen Kennzeichen im Visier der Polizei, vor allem im Norden Italiens, gewesen.
 
Ich frage mich, wie das vollzogen werden soll? Man kann nicht alle Autos mit ausländischen Kennzeichen kontrollieren. Dazu gibt es viel zu wenig Polizisten. Eventuell muss man am Hafen mit verstärkten Kontrollen rechnen, bei denen auch bei Verneinung eines Wohnsitzes das Melderegister kontrolliert wird, falls es ein einheitliches elektronisches Melderegister überhaupt gibt.

Wir haben vor, mit dem großen Auto hin und zurück zu fahren und ein kleines Auto in Sardinien anzumelden, Laut Gesetz wären wir dann auf der Rückfahrt nach ein paar Monaten Aufenthalt strafbar - das kann doch nicht im Sinne des Erfinders des Gesetzes sein, zumal es eigentlich ja in erster Linie gegen die in Italien lebenden Osteuropäer geht, die sich der italienischen Steuer und Versicherung entziehen. Ich werde das in nächster Zeit mal genauer verfolgen.
Da das große Auto auf mich angemeldet ist, würde ich in Sardinien keinen Wohnsitz anmelden. Das würde nur mein Mann machen ("prima casa" und die damit verbundene Steuerfreiheit, niedrigere Müllgebühr etc).
 
Der von Maurzio verlinkte Artikel zeigt, dass man, wenn man das Gesetz so auslegt, wie es eben forumuliert ist, als in Italien angemeldete Person nur noch Autos mit italienischen Kenntzeichen fahren darf - egal auf welche Person das Fahrzeug zugelassen ist. Da kann man wirklich bloss den Kopf schütteln....
 
Stimmt, gilt nur für residenti die länger als 2 Monate gemeldet sind. Wie immer alles aus der Hüfte mal abwarten.
 
Wenn ich das richtig verstehe darf ein eine Person mit italienischen Wohnsitz in italien mein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug nicht fahren,
auch wenn ich es ihm leihe.

Überall sonst in Europa dürfte er es.
Ein Franzose oder Deutscher dürfte mein Auto in Italien ebenfals fahren.
Spätestens dies wiederspricht den EU-Gesetzen, die eine diskriminierung von Personen aufgrund ihrer Nationalität verbieten.

Daher wird dieses Gesetz bestimmt nicht lange Bestand haben.
Auch dürfte es für Italien teuer werden, sobald der Erste dagegen vor einem EU-Gericht klagt.

Edit:
Ich hab mir gerade ein paar Auswirkungen überlegt,
- wie soll ein italienischer Autohändler in Italien eine Probefahrt mit einem Fahrzeug durchführen, an dem ausländische Nummernschilder hängen.
- ein Automechaniker darf mit ausländischen Fahrzeugen keine Probefahrt mehr durchführen.
- ein LKW-Fahrer mit italienischem Wohnsitz darf keinen LKW seiner Firma fahren, der im Ausland zugelassen ist.
- ein Italiener dessen Fahrzeug auf der Urlaubsreise schlapp machte und der mit einem Mietwagen zurückkommt hat ab der Grenze ein Problem.
- Also können Mietwagenfirmen keine Autos mit nichtitalienischen Kennzeichen an Italiener vermieten damit die wieder nach Hause kommen.

All das sind illegale Beschränkungen für den freien Handel, Waren- und Dienstleistungsverkehr in der EU.
Da wetzen die Anwälte bestimmt schnell die Messer.
 
Zuletzt geändert:
@Howie es gibt Ausnahmen für Miet -und Leasingfahrzeuge. Ich hoffe die Anwälte wetzen wirklich die Messer. Die Strafe geht von 712,- bis fast 3000,- Euro, vollkommen überzogen. Das Fahrzeug kann stillgelegt werden und nach 180 Tagen sogar enteignet werden. Es wurde Hauptsächlich wegen der osteuropäischen Fahrzeuge gemacht die teilweise keinen oder nur geringen Haftpflichtschutz haben. Ich wohne in Bologna und sehe viele Audi’s mit IN (Ingolstadt) Nummernschildern (Lamborghini und Ducati gehört zu Audi). Viele sind Italiener mit deutschem Firmenfahrzeug. Bin mal gespannt wie das ausgeht. Ich hoffe wirklich das irgendjemand den Herren Salvini und di Maio mal aufzeigt das man nicht einfach machen kann was man will.
 
Habe gerade gelesen, dass heute in Ventimiglia der Fahrer eines Autos mit französischem Kennzeichen, aber mit italienischer residenza, mit 712 € bestraft, die Zulassung eingezogen und der zuständigen motorizzazione übergeben wurde, mit der Auflage binnen 180 Tagen das Fahrzeug in Italien zuzulassen oder auszuführen.
 
Die Strafe reduziert sich um 30% wenn man innerhalb 5 Tagen zahlt, ist alles kaum nachvollziehbar. Grande Paese
 
Was ist mit den vielen nahmenhaften Speditionen, in Deutschland, die ihr Fahrzeuge in Polen oder Russland zulassen, und den Kraftfahrern,
auch nur das landesübliche Gehalt zahlen, womit sie dann bei Fahrten im EU-Ausland überhaupt nicht zurechtkommen?
Ich weiß ein anderes Thema, aber es fiel mir grade so ein.

Bea2
 
auch den Führerschein, muss man, wenn man länger, als 3 Monate in Italien lebt umschreiben lassen.
Warum wenn ich einen Internationalen Führerschein habe?

Strafe um die 300€

Bea2
 
@Bea2 - die Fahrer von Speditionen trifft es nicht, es geht nur um diejenigen, die mehr als 60 Tage 'residente' in Italien sind und trotzdem mit einem ausländischen Kennzeichen auf italienischen Strassen herumführen.
@Su Gustu -
@Howie - was ich bei dieser neuen Regelung nur nicht verstehe: man kann residente sein und dabei nur die Hälfte des Jahres (+1Tag) in Italien leben. In den anderen 180 Tagen kann man sich ja im Ausland aufhalten und dort ein Auto mit entsprechendem Kennzeichen fahren. Wieso sollte dann der Führerschein umgeschrieben werden? Gibt doch alles keinerlei Sinn.
 
Ein europäischer Führerschein muss nicht umgeschrieben werden, siehe https://europa.eu/youreurope/citize...ing-licence-recognition-validity/index_it.htm
Zuletzt überprüft : 27/09/2018
Anerkennung und Gültigkeit des Führerscheins
EU-Führerscheine
Ein in einem EU-Land ausgestellter Führerschein wird in der gesamten EU anerkannt.

Wenn Sie also in ein anderes EU-Land übersiedeln, brauchen Sie Ihren Führerschein in der Regel nicht umzutauschen. Sie können in Ihrem neuen Land mit Ihrem aktuellen Führerschein fahren, sofern

  • er gültig ist
  • Sie alt genug sind, um ein Fahrzeug der entsprechenden Klasse zu führen
  • Ihre Fahrerlaubnis im Ausstellungsland nicht ausgesetzt, eingeschränkt oder aufgehoben wurde
Die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, B1, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden auch in anderen EU-Ländern anerkannt.

Zuletzt überprüft : 20/09/2018
Führerscheinverlängerung und Führerscheinumtausch
Sie dürfen jeweils immer nur einen EU-Führerschein besitzen. Er wird Ihnen von den Behörden des EU-Landes ausgestellt, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten.

Wenn Sie in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Führerschein verloren geht, gestohlen oder beschädigt wird oder abläuft, müssen Sie ihn in dem Land ersetzen, umtauschen oder verlängern lassen, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten.

Leider habe ich auf dieser Seite (noch) nichts über die neue Regelung mit dem Wohnsitz gefunden. An dem Thema bleib ich aus eigenem Interesse sowieso dran ;)
 
Das mit dem Führerschein ist mir neu hatte auch mit meinem deutsch/europäischen bei einer Kontrolle noch nie Probleme. Wurde in den letzten 30 jahren in Italien vielleicht 4 mal kontrolliert.
 
Ich habe in einem anderen Forum gelesen das der Versuch Italienern europäisches Recht zu erklären sinnlos wäre, aber die italienische Botschaft in Innsbruck mitgeteilt hat, das bei diesem Gesetz erheblicher "Spielraum" besteht und die persönliche "Einschätzung" eine grosse Rolle spielt. Bin übrigens auch der Meinung, man darf es nicht übertreiben sonst werden die italiener ungemütlich und ich glaube die Bulgaren, Slowenen, Kroaten und Polen haben es ein wenig übertrieben. Natürlich hat auch manch italienischer Unternehmer den Ferrari auf seine Niederlassung in Bulgarien angemeldet ;) um dem Superbollo und der extrem hohen Versicherungsprämie für solche Fahrzeuge in Italien zu entgehen.

@Velablu, richtig was ist wenn man 90 tage in italien ist und der Rest in Deutschland, man kann ja nicht andauernd ummelden, da sollte dann europäisches Recht greifen aber in Italien se ne fregano un ca........
https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm
 
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