Grundsteuer: EU - Italien: Rückforderungen für kirchliche Gebäude

Beppe

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Grundsteuer: EU - Italien: Rückforderungen für kirchliche Gebäude

Die EU: "Holen Sie sich das Geld aus den der Kirche gewährten Steuerbefreiungen zurück".
Brüssel will Rom anweisen, die zwischen 2006 und 2011 nicht gezahlten Beträge für kirchliche Gebäude,
die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, einzuziehen.

"Italien muss die zwischen 2006 und 2011 im Rahmen der Ici-Steuerbefreiung gewährten Beihilfen zurückfordern, wenn sie wirtschaftliche Tätigkeiten betreffen, auch wenn diese von nicht-kommerziellen Einrichtungen wie der Kirche durchgeführt werden".

Das ist es, was die Europäische Union der Regierung in Rom auferlegen will. Ein Sprecher erklärte: "Einrichtungen, die nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, wie zum Beispiel rein religiöse Aktivitäten, sind von der Rückforderungsanordnung für staatliche Beihilfen nicht betroffen.

Wenn solche Tätigkeiten jedoch wirtschaftlicher Natur sind, steht die Tatsache, dass sie von nicht-kommerziellen Einrichtungen durchgeführt werden, der EU-Disziplin für staatliche Beihilfen allerdings entgegen".

Die Ausnahmeregelungen für die Grundsteuern für Kirchen sind in der italienischen Politik eine umstrittene Frage. Viele sind der Meinung, dass es sie nicht geben sollte - genau wie Brüssel -, wenn es sich um kirchliche Immobilien handelt, die jedoch kostenpflichtige Tätigkeiten ausüben, wie z. B. Unterkünfte für Pilger und Touristen.

Quelle:
 
Zuletzt geändert:
Die Kirche könnte doch sicher analog zur tassa di soggiorno (Kurtaxe) ganz kreativ eine 'Glaubenstaxe'
oder auch 'Kirchentaxe' hierfür einführen sozusagen eine Ablass- oder Ablaststeuer. Damit könnte sie dann sicherlich leicht zurückliegende als auch zukünftige Zahlungsansprüche befriedigen.
 
Zuletzt geändert:
Macht euch mal zu "Belle Artis" schlau. Wir haben ein Haus, das im Bereich einer historischen Kirche liegt. Die Verkäuferin durfte (unter Anderem) deswegen extra Gebühren zahlen vor dem Verkauf. Diese historischen Kirchen haben ein Mitspracherecht, was den Verkauf angeht und lassen sich ihr Einverständnis vergolden.
 
@Piri

ich vermute mal, daß es sich hierbei um ein eingetragenes Vorkaufsrecht handelt.
Ist insofern nahezu normal, daß der Vorkaufsrechtverzichter, sich den Verzicht vergolden läßt.
 
Nein. Es war einfach nur Willkür. Zumal das entsprechende Gesetz erst 2004 verabschiedet wurde und das Haus schon 1986 fertig geworden ist.
 
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