decreto di sicurezza

luna sarda

Sehr aktives Mitglied
Ich habe gelesen, dass mit dem obigen Dekret der neuen Regierung (das Gesetz werden soll) Residenten in Italien mit einem mehr als 60 Tage dauernden Aufenthalt verboten werden soll, mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug auf Italiens Straßen zu fahren. Bei Zuwiderhandlung drohen erhebliche Geldstrafen und nach einer bestimmten Frist sogar die Fahrzeugstilllegung.
Dies gilt sowohl für Ausländer (auch der EU) als auch für italienische Staatsbürger.
Das dürfte doch auch einige im Forum hier betreffen, vor allem jene, die regelmäßig zwischen beiden Ländern pendeln. Daraus ergeben sich weitere Fragen: darf man dann als Deutscher mit einem in Italien zugelassenen Fahrzeug in Deutschland fahren, und falls ja, wie lange.
 
Und wenn man nur ein paar Mal im Jahr für Wochen in D mit dem italienischen Kennzeichen fährt, geht das in jedem Jahr von neuem los mit dieser Frist?
 
Danke für alle diese Informationen - allerdings scheint es noch komplizierter als gedacht.

Gesetzt den Fall, jemand lebt überwiegend in Italien, ist dort residente, hat aber auch noch einen Wohnsitz in D, wo er sich wochenweise pro Jahr aufhält und das Fahrzeug dort auch versteuert und versichert hat - wie ist dann die Situation?

Normalerweise geht es bei mehreren Wohnsitzen doch darum, wo man die überwiegende Zeit seinen Lebensmittelpunkt hat - keinesfalls nur um 60 Tage - sondern mehr oder weniger um die überwiegende Hälfte der Tage des Jahres.

Italien will mittels genanntem Dekret verhindern, dass residenti mit über 60 Tagen Aufenthalt das Fahrzeug in einem anderen Land zugelassen haben.
Es gibt aber leider auch keine Anerkennung des Schadenfreiheitsrabattes durch italienische Versicherer. Dass die Steuern zudem bei stark motorisierten Fahrzeugen wie z.B SUV's wesentlich höher sind, steht noch auf einem anderen Blatt. Das interessiert den italienischen Staat aber offensichtlich nicht.

Deutsche Vorgaben verhindern dagegen, dass jemand mit einem dauerhaften oder zeitweiligen Aufenthalt in D längerfristig mit einem ausländischen Kennzeichen herumfãhrt. Das ist doch alles widersprüchlich oder eher noch irrsinnig in der EU.
 
man darf als D mit einem in I zugelassenen KFZ fahren. Der längstens zugestandene Zeitraum gem. § 20 FZV beträgt hierfür in D 1 Jahr.

Zitat aus dem link in Nr.4 (marai)

".....Wirtschaftsraum“ zugelassen sind, nur dann an dem Verkehr im deutschen Inland teilnehmen dürfen, wenn sie von der zuständigen Stelle des betreffenden ausländischen Landes bzw. Vertragsstaates eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt bekommen haben.
Weiterhin darf kein dauerhafter Standort in Deutschland vorhanden sein."

Ich würde mal annehmen, dass ein Wohnsitz des deutschen Halters in Deutschland als dauerhafter Standort betrachtet wird, demnach in diesem Fall
das Kfz dort gemeldet werden muss. Immerhin muss ein Halter in Deutschland sein Kfz auch bei einem Umzug innerhalb des Landes ummelden.
Vielleicht geht es um Kontrolle, vielleicht um Geld.
Beide Länder wollen "Zugriff" und insofern sehe ich das Verhalten nicht widersprüchlich.
 
Für mich geht es hier ausschließlich um Geld !
Wenn ich den Italienern erzähle, für das Ummelden eines gebrauchten Autos, 35€ für das neue Nummernschild
und 35€ für die neuen Papiere, glauben sie es kaum.
Hier kostet das hunderte von Euros.
Es ist wirklich Piraterie !!

Auch Steuern und Versicherung ist viel teurer.

Auch soll man nach, ich glaube 2 Jahren Aufenthalt, in Italien, seinen Führerschein ändern.
Warum, wenn ich einen Europäischen Führerschein haben?

Bea2
 
ja mei, die ganzen Verwaltungsapparate und deren Angestellte wollen halt auch leben
schreien ja ständig so viele Leut dass es so wenig Arbeitsplätze gibt,
da müssen wir ja wenigstens die bestehende Bürokratie erhalten............ ;)
ich spiel das grad mit der ASL durch, brauch nen internationalen Pass für den Hund...
das ist komplizierter als meinen Ausweis zu erneuern :eek:
 
Das ist doch alles widersprüchlich oder eher noch irrsinnig in der EU.

Das sind alles nationale Regelungen. Die EU hat dazu eben noch nix vereinheitlicht.

Vielleicht sollte man sich an den nationalen Verkehrsminister wenden, damit der in Brüssel
mal einen sinnvollen Vorschlag einbringt (Pardon, den joke konnte ich mir nicht verkneifen).
 
Hallo Luna

Hast Du da mal das Original dieses Gesetzes-Artikels – oder was immer das ist – betr. der Umschreibung von Autos gesehen? Das ganze ist doch einigermassen eigenartig, vor allem das mit den 60 Tagen, oder sehe ich das falsch?

Etliche Punkte aus diesem «decreto sicurezza» sind umstritten wobei es ja auch noch keine beschlossene Sache ist.

Lg, Maren
 
@Maren -sehe ich auch so, auch das mit den 60 Tagen. Solange das decreto in der 'camera' nicht durch ist, wird es auch kein Gesetz. Oder eben nur Teile davon. Vielleicht kommt ja auch noch jemand dahinter, dass es so nicht funktioniert. Die Hoffnung stirbt zuletzt!
 
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