Das sind die neuen Regelungen, und ja ab zwölf Jahren:
Die Regierung: "Hier sind alle Regeln für den Grünen Pass und die Kriterien für die Farben der Regionen".
Ministerpräsident Mario Draghi bei der Veranschaulichung der Maßnahme
Ab dem 6. August ist der Green Pass (auch mit nur einer Impfdosis) für Restaurants, Bars, Shows und Museen Pflicht. Der Fonds für Diskotheken, die geschlossen bleiben, wurde eingerichtet.
23 JULI 2021
ROM - Der Ministerrat tagte am gestrigen Donnerstag, 22. Juli 2021, unter dem Vorsitz von Präsident Mario Draghi. Nachdem er den Ausnahmezustand bis zum 31. Dezember 2021 verlängert hatte, beschloss er die Modalitäten für die Nutzung des Grünen Passes und neue Kriterien für die "Einfärbung" der Regionen. Es ist zu beachten, dass der Grüne Pass für diejenigen, die sich nicht selbst impfen können, und für Kinder unter 12 Jahren nicht verpflichtend sein wird. Es wird auch erwartet, dass es für den Besuch von Krankenhäusern notwendig sein wird.
GRÜNER PASS. Einige Aktivitäten können nur dann durchgeführt werden, wenn Sie im Besitz von 1) grünen Zertifikaten Covid-19 (Grüner Pass) sind, die die Impfung mit mindestens der ersten Dosis des Impfstoffs Sars-CoV-2 (gültig 9 Monate) oder die Genesung von der Sars-CoV-2-Infektion (gültig 6 Monate) nachweisen.
2) Abschluss eines molekularen oder antigenischen Schnelltests mit negativem Ergebnis für Sars-CoV-2 (gültig für 48 Stunden).
Diese Dokumentation ist erforderlich, um ab dem 6. August die folgenden Tätigkeiten oder Bereiche auszuführen oder zu betreten: - Verpflegungsleistungen, die von einem beliebigen Betrieb für den Verzehr am Tisch in Innenräumen erbracht werden - für die Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen, Sportveranstaltungen und Wettkämpfe - Museen, sonstige Kulturinstitute und -stätten sowie Ausstellungen; - Schwimmbäder, Schwimmzentren, Fitnessstudios, Mannschaftssportarten, Wellnesszentren, auch innerhalb von Beherbergungsbetrieben, beschränkt auf Aktivitäten in Innenräumen; - Schwimmbäder, Schwimmhallen, Sporthallen, Mannschaftssportarten, Wellness-Zentren, auch innerhalb von Beherbergungsbetrieben, beschränkt auf Indoor-Aktivitäten; - Festivals und Messen, Tagungen und Kongresse; - Thermalzentren, Themen- und Vergnügungsparks; - Kultur-, Sozial- und Freizeitzentren, beschränkt auf Indoor-Aktivitäten und mit Ausnahme von Bildungszentren für Kinder, Sommerzentren und damit verbundenen gastronomischen Aktivitäten; - Spielhallen, Wettbüros, Bingohallen und Kasinos; - öffentliche Wettbewerbe.
FARBZONEN. Die Ansteckungsgefahr bleibt bestehen, wird aber nicht mehr das Leitkriterium für die Wahl der Farben (Bank, Gelb, Orange, Rot) durch die Regionen sein. Ab dem ersten August werden die beiden wichtigsten Parameter sein: 1) die Auslastung der Betten im medizinischen Bereich für Patienten, die von Covid-19 betroffen sind 2) die Auslastung der Betten auf der Intensivstation für Patienten, die von Covid-19 betroffen sind.
Regionen bleiben in der weißen Zone, wenn: a. die wöchentliche Inzidenz von Infektionen in drei aufeinanderfolgenden Wochen weniger als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner beträgt. b. wenn die Inzidenz 50 Fälle pro 100.000 Einwohner übersteigt, bleibt die Region in der weißen Zone, wenn eine der beiden folgenden Bedingungen eintritt: 1. die Belegungsrate der Betten im medizinischen Bereich für Covid-19-Patienten ist gleich oder niedriger als 15 Prozent; oder 2. die Belegungsrate der Betten auf der Intensivstation für Covid-19-Patienten ist gleich oder niedriger als 10 Prozent;
Von weiß nach gelb Damit eine Region in den gelben Bereich übergeht, muss eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein: a. die wöchentliche Inzidenz von Infektionen muss 50 oder mehr pro 100.000 Einwohner betragen, vorausgesetzt, die Belegungsrate der medizinischen Betten ist größer als 15 Prozent und die Belegungsrate der Intensivbetten für Covid-19-Patienten ist größer als 10 Prozent; b. bei einer Inzidenz von 150 oder mehr Fällen pro 100.000 Einwohner verbleibt die Region in der gelben Zone, wenn eine der beiden folgenden Bedingungen eintritt: 1. die Bettenbelegungsrate im medizinischen Bereich für Covid-19-Patienten beträgt 30 Prozent oder weniger; oder 2. die Bettenbelegungsrate auf der Intensivstation für Covid-19-Patienten beträgt 20 Prozent oder weniger;
Gelb bis orange Eine Region muss eine wöchentliche Infektionshäufigkeit von mindestens 150 pro 100.000 Einwohner aufweisen und die Belegung der medizinischen und intensivmedizinischen Betten der gelben Zone überschritten haben
Orange bis rot Eine Region befindet sich in der roten Zone, wenn die Inzidenz gleich oder größer als 150 Fälle pro 100.000 Einwohner ist und wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind a. die Belegungsrate der Betten im medizinischen Bereich für Patienten mit COVID-19 ist größer als 40 Prozent; b. die Belegungsrate der Betten auf der Intensivstation für Patienten mit COVID-19 ist größer als 30 Prozent;
Maßnahmen zur Durchführung von kulturellen Darbietungen In der weißen Zone und in der gelben Zone werden für die Öffentlichkeit zugängliche Darbietungen in Theatern, Konzertsälen, Kinos, Unterhaltungs- und Livemusikspielstätten und in anderen Räumlichkeiten oder Räumen, einschließlich Freiluftveranstaltungen, ausschließlich mit vorher zugewiesenen Sitzplätzen durchgeführt
Maßnahmen für die Durchführung von kulturellen Darbietungen In der weißen Zone und in der gelben Zone werden für die Öffentlichkeit zugängliche Darbietungen in Theatern, Konzertsälen, Kinos, Unterhaltungs- und Livemusikspielstätten und in anderen Veranstaltungsorten oder Räumen, einschließlich Open-Air-Spielstätten, ausschließlich mit vorher zugewiesener Bestuhlung und unter der Bedingung durchgeführt, dass ein zwischenmenschlicher Abstand von mindestens einem Meter sowohl für Zuschauer, die sich gewöhnlich nicht zusammen aufhalten, als auch für das Personal gewährleistet ist und der Zugang ausschließlich Personen gestattet wird, die im Besitz eines der grünen Covid-19-Zertifikate sind.
In der weißen Zone darf die zulässige Kapazität bei Veranstaltungen mit einer Zuschauerzahl von mehr als 5.000 im Freien bzw. 2.500 im Innenraum 50 % der maximal zulässigen Außenkapazität und 25 % im Innenraum nicht überschreiten.
In der gelben Zone darf die zulässige Kapazität 50 Prozent der maximal zulässigen Kapazität nicht überschreiten, und die maximale Zuschauerzahl darf in jedem Fall 2.500 für Aufführungen im Freien und 1.000 für Aufführungen in Hallen nicht überschreiten, und zwar für jede einzelne Halle. Die Aktivitäten müssen in Übereinstimmung mit den verabschiedeten Richtlinien erfolgen.
Maßnahmen für Sportveranstaltungen Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen für die öffentliche Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen und Wettbewerben, die auf Anordnung des Nationalen Olympischen Komitees Italiens und des Italienischen Paralympischen Komitees als von herausragendem nationalem Interesse anerkannt sind und Einzel- und Mannschaftssportarten betreffen, die von den jeweiligen nationalen Sportverbänden, angeschlossenen Sportdisziplinen, Sportfördereinrichtungen oder internationalen Sportgremien organisiert werden, sowie für andere als die oben genannten Sportveranstaltungen und Wettbewerbe: In der weißen Zone darf die zulässige Kapazität 50 Prozent der maximal zulässigen Kapazität im Freien und 25 Prozent im Innenbereich nicht überschreiten.
In der gelben Zone darf die zulässige Kapazität 25 Prozent der maximal zulässigen Kapazität nicht überschreiten und in jedem Fall darf die maximale Anzahl der Zuschauer 2.500 bei Außenanlagen und 1.000 bei Innenanlagen nicht überschreiten. Die Aktivitäten müssen in Übereinstimmung mit den Richtlinien durchgeführt werden, die von der Präsidentschaft des Ministerrats - Abteilung für Sport, nach Rücksprache mit dem Italienischen Verband für Sportmedizin, auf der Grundlage von Kriterien, die vom Technischen und Wissenschaftlichen Ausschuss definiert wurden, angenommen wurden.
Sanktionen Die Eigentümer oder Manager von Diensten und Aktivitäten, die durch den Grünen Pass autorisiert sind, sind verpflichtet, zu überprüfen, ob der Zugang zu diesen Diensten und Aktivitäten mit den Vorschriften übereinstimmt. Im Falle eines Verstoßes kann sowohl gegen den Betreiber als auch gegen den Nutzer ein Bußgeld von 400 bis 1000 Euro verhängt werden. Bei dreimaliger Wiederholung des Verstoßes an drei verschiedenen Tagen kann das Geschäft für 1 bis 10 Tage geschlossen werden.
Diskothekenfonds Es wird ein Fonds für Erfrischungen für Tanzlokale eingerichtet.
Abstriche zu einem reduzierten Preis Der Außerordentliche Beauftragte für die Durchführung und Koordinierung von Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der epidemiologischen Notlage Covid-19 definiert im Einvernehmen mit dem Gesundheitsminister eine Vereinbarung mit Apotheken und anderen Gesundheitseinrichtungen, um bis zum 30. September 2021 die Verabreichung von antigenen Schnelltests zu reduzierten Preisen zu gewährleisten, die die Kosten für den Erwerb berücksichtigen.