Infos zu Ryanair aus Wikipedia
Nach Berichten aus den Medien stehen Flüge von Ryanair nach Alghero wegen unerlaubter Beihilfen auf der Kippe.
Hier noch Zussatzsinformationen aus Wikipedia:
Ryanair bietet so gut wie keinen Kundendienst. In einem von der Stiftung Warentest 2009 durchgeführten Vergleichstest schnitt Ryanair in puncto Information und Buchung unter zehn getesteten Billigfliegern am schlechtesten ab.[10] Es gibt nur folgende Kontaktmöglichkeiten: Eine Telefon-Hotline für Neu- und Umbuchungen sowie Stornierungen, eine für den „erweiterten Internet-Support“[40], eine Anschrift für schriftliche Belange, die jedoch in englischer Sprache an die Zentrale in Irland geschickt werden müssen[41] und eine Faxnummer, die aber nur Beanstandungen für genutzte Flüge betrifft.[41] Eine E-Mail-Adresse ist auf der Internetseite von Ryanair nicht angegeben, obwohl Absatz II Artikel 5 Absatz 1c) der "EG-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr" dies zwingend vorschreibt.[42]
Eine Boeing 737-800 der Ryanair beim Start
Ryanair fliegt in erster Linie kleinere Regionalflughäfen an, wobei das Unternehmen größere Gebührennachlässe aushandelt. An manchen Flughäfen soll Ryanair keinerlei Gebühren zahlen, sondern stattdessen Marketingmaßnahmen für die Flughäfen übernehmen. Wie Erfahrungen zeigen, setzt Ryanair oftmals explizit auf die dauerhafte Subventionierung ihrer Strecken durch regionale Gebietskörperschaften.
Nach einer Klage von Konkurrenten wurde deshalb Ryanair im September 2003 verpflichtet, die vom elsässischen Flughafen Straßburg illegal erhaltene Subventionen zurückzuzahlen. Infolgedessen kehrte das Unternehmen dem französischen Flughafen den Rücken und fliegt seit Oktober 2003 vom ca. 40 km nördlich liegenden Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden.
Am 3. Februar 2004 entschied die EU-Kommission, dass ca. 75 Prozent der Subventionen, die das Unternehmen vom staatlichen Flughafen Brüssel-Charleroi erhalten hatte, unrechtmäßig seien und von Ryanair zurückgezahlt werden müssten. Der Europäische Gerichtshof urteilte im anschließenden Gerichtsverfahren, dass die EU-Kommission bei der Beurteilung fehlerhaft vorgegangen sei. Ob und welche Konsequenzen diese Aufhebung der Charleroi-Entscheidung für Ryanair und die anderen von solchen Ermittlungen betroffenen Flughäfen hat, sei noch unklar.[48]
Das Landgericht Kiel entschied am 8. August 2006, dass eine eventuelle Unterstützung, die Ryanair vom Flughafen Lübeck erhalten haben könnte, nicht rechtmäßig sei. Der Flughafen Lübeck wurde vom Landgericht aufgefordert, die Verträge mit Ryanair offenzulegen. Der Flughafen hat gegen diesen Entscheid Einspruch eingelegt. DasOberlandesgericht Schleswig hat dem Flughafen Lübeck Recht gegeben. Gegen diese Entscheidung strengt Air Berlin ein Revisionsverfahren vor dem BGH an.
Eine Klage der Deutschen Lufthansa AG wegen unerlaubter Beihilfen über den Flughafen Hahn wurde in erster und zweiter Instanz von rheinland-pfälzischen Gerichten abgewiesen; die Revision vor dem BGH ist noch anhängig.[49
Arbeitnehmerrechte [Bearbeiten]
Des Weiteren wird von Gewerkschaftsseite oft der Umgang mit den Arbeitnehmern kritisiert. Es gibt weder gewerkschaftliche Organisationen noch eine innerbetriebliche Personalvertretung. Ein großer Teil der Piloten und Flugbegleiter wird von Zeitarbeitsfirmen gestellt (ca. 50 %). Zu erwähnen ist dabei die Kampagne Ryan be fair im Internet, die von der britischen Transportarbeitergewerkschaft zur Etablierung einer Arbeitnehmervertretung initiiert wurde. Die Gewerkschaft ver.di und ehemalige Stewardessen, die als Leiharbeiterinnen bei Ryanair eingesetzt wurden, kritisieren, dass die zahlreichen Leiharbeitnehmer faktisch nur die reine Flugzeit bezahlt bekämen, am Zielflughafen ohne gesonderte Entlohnung Kabinen inklusive Toiletten putzen müssten, nur 20 Tage bezahlten Urlaub im Jahr erhielten, bei Krankheit keine Lohnfortzahlung bekämen, sich mehrmals im Monat unbezahlt am Heimatflughafen in Bereitschaft halten müssten und laut Arbeitsvertrag bei Streik mit Entlassung zu rechnen hätten.[50]
Hier noch Zussatzsinformationen aus Wikipedia:
Ryanair bietet so gut wie keinen Kundendienst. In einem von der Stiftung Warentest 2009 durchgeführten Vergleichstest schnitt Ryanair in puncto Information und Buchung unter zehn getesteten Billigfliegern am schlechtesten ab.[10] Es gibt nur folgende Kontaktmöglichkeiten: Eine Telefon-Hotline für Neu- und Umbuchungen sowie Stornierungen, eine für den „erweiterten Internet-Support“[40], eine Anschrift für schriftliche Belange, die jedoch in englischer Sprache an die Zentrale in Irland geschickt werden müssen[41] und eine Faxnummer, die aber nur Beanstandungen für genutzte Flüge betrifft.[41] Eine E-Mail-Adresse ist auf der Internetseite von Ryanair nicht angegeben, obwohl Absatz II Artikel 5 Absatz 1c) der "EG-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr" dies zwingend vorschreibt.[42]
Eine Boeing 737-800 der Ryanair beim Start
Ryanair fliegt in erster Linie kleinere Regionalflughäfen an, wobei das Unternehmen größere Gebührennachlässe aushandelt. An manchen Flughäfen soll Ryanair keinerlei Gebühren zahlen, sondern stattdessen Marketingmaßnahmen für die Flughäfen übernehmen. Wie Erfahrungen zeigen, setzt Ryanair oftmals explizit auf die dauerhafte Subventionierung ihrer Strecken durch regionale Gebietskörperschaften.
Nach einer Klage von Konkurrenten wurde deshalb Ryanair im September 2003 verpflichtet, die vom elsässischen Flughafen Straßburg illegal erhaltene Subventionen zurückzuzahlen. Infolgedessen kehrte das Unternehmen dem französischen Flughafen den Rücken und fliegt seit Oktober 2003 vom ca. 40 km nördlich liegenden Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden.
Am 3. Februar 2004 entschied die EU-Kommission, dass ca. 75 Prozent der Subventionen, die das Unternehmen vom staatlichen Flughafen Brüssel-Charleroi erhalten hatte, unrechtmäßig seien und von Ryanair zurückgezahlt werden müssten. Der Europäische Gerichtshof urteilte im anschließenden Gerichtsverfahren, dass die EU-Kommission bei der Beurteilung fehlerhaft vorgegangen sei. Ob und welche Konsequenzen diese Aufhebung der Charleroi-Entscheidung für Ryanair und die anderen von solchen Ermittlungen betroffenen Flughäfen hat, sei noch unklar.[48]
Das Landgericht Kiel entschied am 8. August 2006, dass eine eventuelle Unterstützung, die Ryanair vom Flughafen Lübeck erhalten haben könnte, nicht rechtmäßig sei. Der Flughafen Lübeck wurde vom Landgericht aufgefordert, die Verträge mit Ryanair offenzulegen. Der Flughafen hat gegen diesen Entscheid Einspruch eingelegt. DasOberlandesgericht Schleswig hat dem Flughafen Lübeck Recht gegeben. Gegen diese Entscheidung strengt Air Berlin ein Revisionsverfahren vor dem BGH an.
Eine Klage der Deutschen Lufthansa AG wegen unerlaubter Beihilfen über den Flughafen Hahn wurde in erster und zweiter Instanz von rheinland-pfälzischen Gerichten abgewiesen; die Revision vor dem BGH ist noch anhängig.[49
Arbeitnehmerrechte [Bearbeiten]
Des Weiteren wird von Gewerkschaftsseite oft der Umgang mit den Arbeitnehmern kritisiert. Es gibt weder gewerkschaftliche Organisationen noch eine innerbetriebliche Personalvertretung. Ein großer Teil der Piloten und Flugbegleiter wird von Zeitarbeitsfirmen gestellt (ca. 50 %). Zu erwähnen ist dabei die Kampagne Ryan be fair im Internet, die von der britischen Transportarbeitergewerkschaft zur Etablierung einer Arbeitnehmervertretung initiiert wurde. Die Gewerkschaft ver.di und ehemalige Stewardessen, die als Leiharbeiterinnen bei Ryanair eingesetzt wurden, kritisieren, dass die zahlreichen Leiharbeitnehmer faktisch nur die reine Flugzeit bezahlt bekämen, am Zielflughafen ohne gesonderte Entlohnung Kabinen inklusive Toiletten putzen müssten, nur 20 Tage bezahlten Urlaub im Jahr erhielten, bei Krankheit keine Lohnfortzahlung bekämen, sich mehrmals im Monat unbezahlt am Heimatflughafen in Bereitschaft halten müssten und laut Arbeitsvertrag bei Streik mit Entlassung zu rechnen hätten.[50]
