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Jeder mit Wohnsitz länger als 60 tage in Italien sollte in Italien mit geliehenem ausländischen Fahrzeug aufpassen.
 
Das heißt jetzt z.B.:

Wenn ich mit einem, in Deutschland geliehenen Wohnmobil oder einem geliehenen Sprinter (z.b. für den Umzug) nach Sardinien reise, muss ich den Mietvertrag vorher bei einem Notar beglaubigen lassen und ich darf nicht länger als 60 Tage mit diesem Fahrzeug in Italien herum fahren???:eek:
 
Ja, im Mietvertag muss die Dauer angegeben sein. Die 60 tage beziehen sich auf die Dauer der Residenza in Italien.
 
Das sollte sich kein Problem sein. Wer den lokalen, vom Großhandel ausgebeuteten Bauern durch den Kauf von lokalen Lebensmitteln unterstützt, statt vor dem Urlaub bei ALDI Hamsterkäufe zu tätigen, wird das beim fahrbaren Untersatz sicher auch gern so machen. Also Leute: Stärkt den kleinen Autohändler in Olbia! ;)
 
@ # 5: Gerne unterstütze ich den "kleinen Autohändler/Vermieter" in Olbia (wir buchen immer bei Fabrizio!!!) aber wie soll man bitte einen Umzug von Deutschland nach Sardinien mit einem geliehenen Auto aus Olbia machen??

Mit diesem unsinnigen, neuen Gesetz werden noch viele Transportunternehmen, Umzugsfirmen, usw. Probleme bekommen.
 
Wie sieht denn dieses neue Gesetz genau aus? Dieses Womoblog wirkt nicht grade wie eine seriöse Quelle.
 
Also ich steh kurz vor dem Umzug.
Hab eine Wohnung in Golfo Aranci und will diese neu möbilieren. Dazu will ich natürlich mit einen gemieteten Sprinter oder ähnliches fahren.
Wo und wann soll ich das denn beglaubigen lassen? NachAnkunft in Italien oder hier vom Konsulat?
 
Ausserdem hab ich doch den Mietvertrag von allen Parteien unterschrieben dabei

Das ist doch eine Überlassungserklärung, oder?
 
Wir haben viele Gäste auch der Schweiz, die einen Mietwagen in Deutschland nehmen,
weil die dort preiswerter sind, um dann zu uns nach Sardinien zu reisen.

Bea2
 
Wir haben viele Gäste auch der Schweiz, die einen Mietwagen in Deutschland nehmen,
weil die dort preiswerter sind, um dann zu uns nach Sardinien zu reisen.

Bea2

das kann aber nach hinten losgehen bei einer Kontrolle. Vor allem, wenn sie durch die Schweiz anreisen. Ist nämlich verboten. Ist auch mein Problem mit meiner Guzzi. Ich will sie auf meinen Sohn überschreiben. Will sie nicht mit hier her nehmen aus verschiedenen Gründen. Aber dann darf ich, die in der Schweiz wohnhaft ist, nicht mehr mit ihr durch die Schweiz fahren. Ist wohl als Schutz gedacht in den Grenzgebieten. Aber scheint wohl nicht viel zu helfen... ;)
 
@supetrosu Vielleicht auch nicht im Falle eines Mietwagens, in dem Artikel steht: Die Fahrzeugvermieter haben mit der EU eine Ausnahmeregelung ausgehandelt, allerdings konnte mir diese noch niemand zur Verfügung stellen und ich konnte da noch nichts überprüfen.
 
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