@smartharry
was mich an alledem stört:
1. Anscheinend hast Du schon vor geraumer Zeit bei GNV gebucht.
2. GNV hat anscheinend, ob Deiner Buchung, die weiteren Kabinenbuchungen
nicht pflichtgemäß notiert und insofern blockiert.
(Mangelnde Buchführungspflichten / Sorgfältigkeitspflichten / Vertragsnebenpflichten !)
3. Anscheinend nimmt GNV hier willkürliche Kabinenbuchungen vor, um auf jeden
Fall zumindest den/die Kunden für die Überfahrt zu gewinnen.
4. Dadurch, daß der Kunde, ob seiner evtl. Nebenbuchungen an Land, seine Reiseplanungen
oftmals nicht mehr ändern kann, belastet dies überproportional den Kunden,
ob der vertragsgemäßen weiteren Buchungen.
5. Die scheinheilige Erstattung des Kabinenpreises kann nicht den von GNV
angerichteten Schaden heilen noch GNV dies einseitig ausgleichen.
6. Wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich auf jeden Fall klagen und Schadensersatz
für den/die erlittenen Schäden stellen. Die Erstattung des Kabinenpreises kann GNV nicht
von dem angerichteten Schaden entlasten.
7. Der erlittene Schaden kann sich m. E. durchaus mehrfach auf den Kabinenpreis belaufen.
Eine evtl. Schadensdeckelung seitens GNV auf maximal den Kabinenpreis ist m.E. hierbei lächerlich!
8. Wenn Du in D gebucht hast, sehe ich Deine Aussichten durchaus positiv.
Wenn Du in I gebucht hast, dannn dauert sowas voraussichtlich 8 Jahre.
9. Ich würde mich auf jeden Fall gegen dieses willkürliche, unverantwortliche
und unleidliche Vertragsverhalten wehren!
10. Kontaktier einfach mal einen Fachanwalt für Reise-, Transport- und Speditionsrecht!
11. Für D könnte ich mir durchaus eine Schadensersatzhöhe von € 300,-- bis sogar € 600,--
pro reisender Person und erlittenen Schaden vorstellen. ungeachtet plus weiterer tatsächlich
anfallender und nachgewiesener Kosten!