Zwangsenteignung auf Sardinien

Beppe

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Zwangsenteignung auf Sardinien

heute berichtet die Nuova Sardegna von der drohenden Zwangsenteignung durch die Verwaltung von Tempio.

Tempio: die frisch renovierte historische Villa von Ripa di Meana wird wahrscheinlich abgerissen
Der Erbe Richard Kluge: „Völlig unverständlicher Abriss!“. Und der Bürgermeister erklärt: „Dieses Gebiet soll in Zusammenhang mit Projekten für die UNESCO genutzt werden“

Unverständliche Abrißabsicht für die historische Villa der bekannten Familie Ripa di Meana in der Ortschaft und in der Nähe der Nuraghe Majori gelegen. Fast 60 Jahre nach seiner Erbauung wird das über 300 Quadratmeter große Gebäude, das erst vor kurzem, zwischen 2023 und 2024, aufwendig saniert und konservativ restauriert wurde und dem technischen Büro der Gemeinde so auch ordnungsgemäß mitgeteilt wurde, soll nun von der Gemeindeverwaltung für andere Zwecke genutzt werden.

Am 16. Juli informierten der Bürgermeister und der Gemeinderat den derzeitigen Erben und Eigentümer Richard Kluge über die Absicht, die Villa zu enteignen und abzureißen. Das Anwesen, um das es geht, war 1968 nach einem Entwurf des Vermessungsingenieurs Antonino Loriga, der von Professor Giovanni Andrea Cannas unterstützt wurde, fast vollständig aus Aggius-Granit erbaut worden, wobei die Gemeinde Tempio eine reguläre Baugenehmigung erteilt und Maria Gabriella Ripa di Meana auch die Bewohnbarkeit erklärt hatte. Sie ist in der Gallura sehr bekannt, da sie in den 1950er Jahren in Tempio gelebt und studiert hat, als ihr Vater Umberto Kommandant der Carabinieri war, und weil sie eine Cousine von Carlo Ripa di Meana ist, dem ehemaligen Umweltminister und EU-Kommissar.

Angesichts sowohl der historischen als auch emotionalen Verbundenheit mit der Villa, was auch allein durch die jüngsten aufwendigen Sanierungen zum Ausdruck kommt, schlug die Absicht und der Enteignungsbeschluss der Gemeinde geradezu wie eine Bombe ein.
"Die Mitteilung des Bürgermeisters Gianni Addis", so Kluge weiter, “mit dem Ziel, das touristische Potenzial des Ortes zu erhöhen, indem (völlig unbekannte und nur blind vermutete!) Ausgrabungen für eine Unesco-Kandidatur zusammen mit 31 anderen nuragischen Stätten durchgeführt werden, hat mich fassungslos gemacht. Man will ein Haus, das hier seit etwa 60 Jahren steht, enteignen und abreißen und damit eine Lücke von mindestens 1 Hektar in einem unter Landschaftsschutz stehenden Gebiet schaffen, mit dem Ergebnis einer völligen Zerstörung der Umgebung und einer erheblichen wirtschaftlichen und zeitlichen Belastung, obwohl das Haus für die Besucher völlig unsichtbar ist, die seine Existenz nicht einmal wahrnehmen, weil es von einem dichten Korkeichenwald bedeckt ist und die Nutzung und touristische Entwicklung der Nuraghe insoweit nie ausgeschlossen oder eingeschränkt hat. Ich hoffe, dass im Interesse der Gemeinde und ihrer Entwicklung weniger invasive und nützlichere Eingriffe für alle, Touristen wie Einwohner, geplant werden, wie z. B. ein Shuttle-Service, um den Ort und die Schönheit der Gegend optimal zu nutzen und zu erhalten".

Andererseits stellt der Bürgermeister klar:
"Die Nuraghe Majori ist eine der Stätten, die in der vorläufigen Liste Sardiniens für die Bewerbung als Unesco-Welterbe ausgewählt wurden und erhält zusammen mit 9 anderen Nuraghen einen Zuschuss in Höhe von € 2,2 Millionen für den Erwerb von Schutz- und Sperrgebieten, den Ausbau und die Schaffung von Parkplätzen sowie den Bau eines Geschäftszentrums mit einem Ticketschalter. Um diese Chancen nicht zu verpassen, müssen wir uns an die Fristen und Vorgaben der Unesco, der Universität, des Landschaftsschutzamtes und des Regionalen Planungszentrums halten; das betreffende Haus und das angrenzende Grundstück liegen in der maximalen Schutzzone der archäologischen Stätte und müssen daher entweder durch freiwillige Übertragung oder durch ein Enteignungsverfahren erworben werden. So verständlich und berechtigt die Argumente und Einwendungen seitens des Immobilieneigentümers auch sein mögen, angesichts des kollektiven Nutzens können wir uns als öffentliche Verwaltung keinerlei Zögern leisten".

Quelle:
 
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Allein aus Gründen der Rechtssicherheit, wie Bauzusagen & Ordnungsmäßigkeit sowie Bürger-, Vertrauens-, Eigentums- und Bestandsschutz u.v.w.m. erscheint mir hier das Vorgehen der Gemeindeverwaltung sowie des Bürgermeisters von Tempio als völlig unausgewogen, willkürlich & überzogen bis hin sogar zu einem absichtlichen, vorsätzlichen rechtswidrigen Verwaltungsakt.

Übrigens:
Auch der vorsätzliche oder rechtswidrige Verwaltungsakt kann durchaus Rechtsbestand bekommen, wenn nicht zeit-/fristgerecht hiergegen Widerspruch eingelegt wird !!!


Mit Sicherheit war zu Zeiten der seinerzeitigen Bauerteilung (1968) überhaupt noch nix von der Nuraghe Majori unter Denkmalschutz gestellt. Desweiteren darf man einfach mal darauf hinweisen, warum denn gerade diese Nuraghe mit anderen 9 Nuraghen als Vorschlag für das Unesco-Welterbe ausgewählt wurde? Was ist denn so besonders genau an dieser Nuraghen-Ruine?

Sardinien hat insgesamt rund 7.000 solcher Ruinen in Überzahl und insofern wäre es ein leichtes, auch eine andere Nuraghe hierfür ersatzweise auszuwählen. Und der ledigliche Weltkulturerbe-Vorschag dürfte m.E. noch lange keine Zwangsenteignungmaßnahme auslösen dürfen. Ob dann jemals die Unesco entscheidet, diese hier dann wirklich einzubeziehen, bleibt äußerst fraglich und ungewiß.

Lehnt die Unseco diese ab, dann wurde der Bürger völlig unnötig zwangsenteignet und der übereifrige Bürgermeister hat dann völlig umsonst enteignet sowie Abriß-, Baumaßnahmen und erhebliche Kosten initiiert & verursacht.

Im übrigen, wer ist eigentlich schutzwürdiger: ein Bürger von Tempio bzw. Italien oder eine Organisation, die irgendwo in Paris, Bonn oder auch Wien zuhause ist?

In D würde ich ein solches Zwangsenteignungsverfahren insbesondere mit der Vorgeschichte von Haus & Grund sowie den Anlaßumständen als äußerst schwierig ansehen und könnte mir hier sehr gut vorstellen, daß eine Gemeinde vor einem deutschen Gericht mit ihrem Antrag völlig abgeschmettert und abgewiesen wird.

Wie die Richter hier auf Sardinien ticken bleibt abzuwarten, aber ich denke sogar eher ähnlich., denn der Vertauens- und Bestandsschutz des Bürgers ist als extrem hohes Rechtsgut einzuschätzen. Aber wenn der Eigentümer Durchhaltevermögen, Mut & Willen hat, dann zeigt er der Gemeinde mal, wo der Wastl den Most holt. Jedenfalls mit Berufungen und nächsthöheren Instanzen kann sich sowas in Italien ellenlang hinziehen.

Dann dürfte für den Bürgermeister sowieso bereits die Frist für eine etwaige Vorschlagseingabe der Nuraghe Majori abgelaufen sein und die Sache dem Grunde nach hinfällig werden.

Insofern nicht nur Widerspruch gegen die Enteignung einlegen, sondern auch immer! gegen jedwede Abriß- und/oder auch Wohnungsräumungs- und Aufenthaltsverfügung etc.

Forza Ricky
 
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Übrigens: Zwangsenteignungen auf Sardinien:
"Was lange währt, wird endlich gut!" (?)


Heute hierzu in der Unione Sarda:

Enteignung wegen dem Bau der 'Asse mediana'- hohe Entschädigungsleistungen.
Die Gemeinde Cagliari muss nach 35 Jahren nunmehr endlich zahlen.


Eine Geschichte, die 1990 begann und nunmehr und abschließend das Berufungsgericht zugunsten zweier Privatpersonen entschied. Eine 35 Jahre dauernde Geschichte, die damit erst jetzt zu Ende geht.
Es handelt sich um eine Entschädigung in Höhe von fast € 800.000, die die Gemeinde Cagliari 2 Bürgern für die Enteignung wegen der Anschlussstelle der 'Asse mediano' in Genneruxi schuldet:
Dies hat das Berufungsgericht im Jahr 2024 entschieden, wobei der Gesamtbetrag in Kürze beglichen werden soll.

Der Beginn des Rechtsstreits geht sogar auf den 20. Juli 1990 zurück, als die Gemeinde Cagliari mit dem Dekret Nr. 83 das Enteignungsverfahren einleitete und das Gebiet für den Bau der Anschlussstelle Genneruxi-Viale Marconi der Asse mediano, die sich damals im Bau befand, widerrechtlich besetzte, aneignete und darüber verfügte.
2 Privatpersonen reichten per Klageschrift am 14. September 1995 einen Antrag auf Entschädigung ein: Sie hatten damit das Eigentum an "ihren" Liegenschaften verloren, welche bereits irreversibel verändert worden waren.

Das Berufungsgericht hat mit Urteil Nr. 464/2024 vom 6. Dezember die Gemeinde zur Zahlung folgender Beträge an die Kläger verurteilt: einen Gesamtbetrag von € 716.415,85 als Entschädigung für den „Verlust des/der Eigentumsrechte sowie für die Dauer der rechtswidrigen Besetzung der Immobilie zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zum Zeitpunkt des Urteils über den Restbetrag” zu zahlen.

Der jüngste Beschluss des Gemeinderats vom 15. Juli dieses Jahres hat die außerbilanzielle Schuld in Höhe von € 800.000 anerkannt. Der Betrag wird in Kürze an die beiden Parteien ausgezahlt, einschließlich Anwaltskosten und Zinsen, abzüglich der bereits (lediglich!) gezahlten € 35.258,35.

Quelle:
 
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