Natur Urlaubssouvenir mitnehmen erlaubt oder nicht?
Wien_Michl
Aktives Mitglied
@Maren + @mare
Ich habe mir dieses Gesetz "zum Schutz von Fossilen und für das Mineraliensammeln" jetzt mal angesehen. Wenn ich es richtig interpretiert habe, geht es mehr in Richtung von "professioneller Sammlung zu Forschungszwecken", der Zuständigkeiten und der notwendigen Genehmigungen.
Im Art. 7 ist für "oberflächige, lose Fragmente" von einer "Freimenge" von bis 2kg pro Person und Tag die Rede. (...bei einem 2-wöchigen Urlaub kann da auch schon eine ganze Menge zusammenkommen )
-OK, aber Spaß beiseite.
Wichtig scheint mir, dass das Herausschlagen von Mineralien aus dem Felsen verboten ist, das Abbrechen von Tropfsteinen sowieso (leider sind auch davon Fotos auf der FB-Seite von "Sardegna Rubata e Depredata" zu sehen!!).
Das Aufklauben von ein paar Obsidianstücken scheint hingegen in Ordnung zu sein.
Das Schifffahrtsgesetz bezieht sich tatsächlich "nur" auf den maritimen Bereich - sprich Sand, Muscheln, Kieselsteine usw. Dabei bleibt für mich die Unterscheidung zwischen maritimen Bereich und "nicht mehr maritimen" Bereich etwas unklar: z.B. geht ein Felsstrand durchgängig ins Landesinnere hinein. Im Westen gibt es hingegen Sandstrände, die "durchgängig sandig" (über Dünen) kilometerweit ins Landesinnere reichen.
--Naja, vielleicht ist das aber schon mehr ein i-Tüpfel-reiten..
Unterm Strich sollte jeder seinen Hausverstand walten lassen und im Zweifelsfall Dinge NICHT mitnehmen! Wenn es jeder so handhaben würde, müßte nicht mittlerweile jede Kleinlichkeit auf dieser Welt über Gesetze geregelt werden. Dass das aber im Falle von Sandraub notwendig geworden ist, könnt Ihr euch auf der oben genannten FB Seite ansehen - erschreckend, welche Mengen da abgefangen wurden.
Ich habe mir dieses Gesetz "zum Schutz von Fossilen und für das Mineraliensammeln" jetzt mal angesehen. Wenn ich es richtig interpretiert habe, geht es mehr in Richtung von "professioneller Sammlung zu Forschungszwecken", der Zuständigkeiten und der notwendigen Genehmigungen.
Im Art. 7 ist für "oberflächige, lose Fragmente" von einer "Freimenge" von bis 2kg pro Person und Tag die Rede. (...bei einem 2-wöchigen Urlaub kann da auch schon eine ganze Menge zusammenkommen )
-OK, aber Spaß beiseite.
Wichtig scheint mir, dass das Herausschlagen von Mineralien aus dem Felsen verboten ist, das Abbrechen von Tropfsteinen sowieso (leider sind auch davon Fotos auf der FB-Seite von "Sardegna Rubata e Depredata" zu sehen!!).
Das Aufklauben von ein paar Obsidianstücken scheint hingegen in Ordnung zu sein.
Das Schifffahrtsgesetz bezieht sich tatsächlich "nur" auf den maritimen Bereich - sprich Sand, Muscheln, Kieselsteine usw. Dabei bleibt für mich die Unterscheidung zwischen maritimen Bereich und "nicht mehr maritimen" Bereich etwas unklar: z.B. geht ein Felsstrand durchgängig ins Landesinnere hinein. Im Westen gibt es hingegen Sandstrände, die "durchgängig sandig" (über Dünen) kilometerweit ins Landesinnere reichen.
--Naja, vielleicht ist das aber schon mehr ein i-Tüpfel-reiten..
Unterm Strich sollte jeder seinen Hausverstand walten lassen und im Zweifelsfall Dinge NICHT mitnehmen! Wenn es jeder so handhaben würde, müßte nicht mittlerweile jede Kleinlichkeit auf dieser Welt über Gesetze geregelt werden. Dass das aber im Falle von Sandraub notwendig geworden ist, könnt Ihr euch auf der oben genannten FB Seite ansehen - erschreckend, welche Mengen da abgefangen wurden.