Motorrad Mofa/Moped fahren

Campariella

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,
Ein Freund hat eine Ferienwohnung und ich bin öfters in Italien.Darum möchte ich mir ein scooter 50cc zulegen.Wie ist das nun am Besten?Verichern in Deutschland oder Italien-was braucht man alles?Habe gehört in Deutschland ist die Versicherung billiger.Ich will mir das Mofa eigentlich gebraucht in Italien kaufen.Danke für Tipps
 
In I. war früher für einen 50er-Roller keine Versicherung Pflicht. Haben wir aber immer gemacht. Einfachste, billligste u. legale Lösung, egal wo der Roller gekauft wird, in D. ein Versicherungskennzeichen kaufen. Dazu benötigst Du allerdings die Fahrzeugdaten. Und aufpassen: In I. besteht Helmpflicht, sonst kann es sehr teuer werden.
 
Um ein Versicherungskennzeichen in Deutschland zu bekommen, benötigt das Fahzeug eine deutsche Betriebserlaubnis.
Es gibt zwar Versicherungen, die ein Kennzeichen nur Aufgrund der Fahrgestellnummer aushaendigen, letztlich kommt eine gueltige Vesichrung nur in Verbindung mit der BE zustande.
Ich importiere immer wieder mal Vespa Roller sowie Ciao und Co nach Deutschland.
Die Abnahme ist kein Problem und einige Fahrzeuge finden somit auch wieder den Weg als Ferienhausfahrzeug zurück nach Italien.
Gruß Oehli
 
Eine Besonderheit in Italien/Sardinien ist scheinbar, dass man auf einer 50 cc nur alleine fahren darf, also niemanden hinten drauf mit nehmen darf. Ich bin schon deswegen angehalten worden. Auf meinen Einwand, dass die Vespa in D für 2 Personen versichert ist, gingen die Carabinieri nicht ein "wir sind in Italien und hier herrschen italienische Gesetze" die Antwort. Das ist auch für jeden Touristen, der Vespa fahren will, wichtig zu wissen. Helm ist absolut notwendig, auch wenn man meint, in Italien sei man lockerer. Das ist mitnichten der Fall.

@oehli du scheinst mir sehr kompetent in Sachen Vespa zu sein - ist das wirklich so, dass man nicht zu zweit fahren darf oder waren die Carabinieri nur schlecht gelaunt?:confused:

LG
Georgie
 
Gesetzeslage in Italien:

Seit dem 14. Juli 2006 ( DPR. N. 153 vom 6. März 2006) ist auch die Beförderung von 2 Personen auf einem 50ccm Motorino erlaubt. Allerdings sind hieran 4 Voraussetzungen geknüpft:

1.) Der Fahrer muß volljährig (18 Jahre ) sein;
2.) Das Fahrzeug muß für die Beförderung von 2 Personen entsprechend homologiert sein;
3.) Das Fahrzeug muß über das „neuere“ größere Nummernschild mit 6 Zeichen verfügen;
4.) Der Fahrzeughalter muß das Fahrzeug entsprechend bei seiner Versicherung
für die Beförderung von 2 Personen versichert haben.

Ist eine der obigen 4 Bedingungen nicht erfüllt, drohen „harte“ Sanktionsmaßnahmen
von Euro 68 bis 275 oder sogar bis zur endgültigen Konfiszierung und Enteignung (!) des Motorinos.

Fahren auf einem einem Motorino 2 Personen und ist der Fahzeugführer unter 18 Jahren riskiert man eine Strafe von Euro 35 sowie die Sequestration und Stillegung des Fahrzeuges für 30 Tage.
 
Zuletzt von einem Moderator geändert:
Meine Unterhaltungwhistling mit den Carabinieri war vor 2006. Ich war sichtbar älter als 18 und die Carabinieri hatten nach nichts gefragt oder sich Papiere zeigen lassen. Das war auch noch in der Zeit, in der es noch keine Helmpflicht gab. Danach irgendwann galt die Helmpflicht, allerdings nicht für Ältere. Wie und wo sie das Alter sehen konnten, war mir schleierhaft. Die alten Sarden auf ihren Vespas jedenfalls ließen sie ohne Helm fahren. Als sie mich mal anhielten, ohne Helm, setzte ich meine Sonnenbrille ab und sie winkten mich nach einem kurzen Blick weiter. Mir wurde schlagartig klar, zu welcher Altersgruppe ich gehörte;)
Aber wie gesagt, das war früher, viel früher.

Danke Beppe, dass du die aktuelle Gesetzeslage geklärt hast.
 
Es ist auch immer die Frage, wie der aktuelle KKenntnisstand des Gegenübers ist, ob sich EG Regelungen bis in die hintersten Ecken herum sprechen. Ich pers. fahre auf der Insel mit 50ccm nur alleine. Wenns mehr sein soll fahre ich dann auch mit mehr ccm.
Gruß Oehli
 
autsch, wichtige Info! Meine Tochter fährt immer mit ner Freundin auf der Vespa mit Deutschem Versicherungskennzeichen... Bisher immer gutgegangen. Die wird das nie und nimmer akzeptieren!
 
Hallo allerseits ;-)

Gesetzeslage in Italien:

Seit dem 14. Juli 2006 ( DPR. N. 153 vom 6. März 2006) ist auch die Beförderung von 2 Personen auf einem 50ccm Motorino erlaubt. Allerdings sind hieran 4 Voraussetzungen geknüpft:

1.) Der Fahrer muß volljährig (18 Jahre ) sein;
2.) Das Fahrzeug muß für die Beförderung von 2 Personen entsprechend homologiert sein;
3.) Das Fahrzeug muß über das „neuere“ größere Nummernschild mit 6 Zeichen verfügen;
4.) Der Fahrzeughalter muß das Fahrzeug entsprechend bei seiner Versicherung
für die Beförderung von 2 Personen versichert haben.

Ist eine der obigen 4 Bedingungen nicht erfüllt, drohen „harte“ Sanktionsmaßnahmen
von Euro 68 bis 275 oder sogar bis zur endgültigen Konfiszierung und Enteignung (!) des Motorinos.

Fahren auf einem einem Motorino 2 Personen und ist der Fahzeugführer unter 18 Jahren riskiert man eine Strafe von Euro 35 sowie die Sequestration und Stillegung des Fahrzeuges für 30 Tage.


Danke für diese Ausführung. Es stellt sich für mich ziemlich schwierig dar über das Internet einen solchen Roller in Cagliari zu finden. Kann mir einer evtl. einen Tipp geben wo ich sowas finde, oder ob ich irgendwo vor Ort am 11.8 einen solchen ( 50cc für 2 Personen) anmieten kann?

lg
Emanuel Keller
 
@cellarius

überleg Dir das gut. Mit so einem 50ccm Roller (für 2) in der Stadt rumzufahren ist vielleicht ja noch O.K.
Aber diese Roller haben vielleicht max. 3 PS. Wenn es irgendwo den Berg hochgeht, dann geht das
mit 2 Personen einfach nicht mehr. Selbst bei leichteren Steigungen ist dann Schluß und einer
muß absteigen. Insofen - falls der FS vorhanden - mindestens eine 125er mieten.
 
Anzeige

Themen mit ähnl. Begriffen

Top