Leben auf Sardinien
man kann Verträge - Rechnung wird vom Konto abgebucht - bei Alice, Vodafone und Wind machen. Je nach Anbieter, beim Verkäufer vorher Verfügbarkeit für eure Adresse prüfen lassen. Ca. 40 Euro im Monat + IVA und Handygespräche extra (ca. 80 Euro im Monat bei normalen Telefonierverhalten) Internet ist bis zu 3GB od. 5GB oder 7 GB im Monat inkl.
Oder per pre-paid eine Handy- und eine Internetkarte kaufen (samt Stick, wenn ihr noch keinen habt) und je nach Angebot zw. 10 und 30 Euro im Monat lossurfen. Handy kann man aufladen (in 5Euro-Schritten) wie man will und abtelefonieren. Nach einer gewissen Zeit erhält man automatisch vom Anbieter teilweise nette Angebote, wenn man das Handy z.B. einmal im Monat für einen Mindestbetrag läd, kann man 2 Std. innerhalb Italiens kostenlos telefonieren, oder aber Internet (bis 500 MB pro Woche inkl.) und all so was.
Generell sind die Preise in Italien höher und die Leistung geringer als in Deutschland. Ansonsten wurde ja Internet und Telefon schon X-Mal diskutiert im Forum. Suche mal ältere Beiträge raus, denn da findest du viele sehr nützliche und präziesere Angaben von erfahrenen Usern.
LG Simone
 
Hi, ist zwar spät noch hierauf zu antworten, aber ich kann gar nicht anders, weil alles irgendwie anders ist, was ich hier erlebt habe....... Also meine residente hat ca. 7 Monate gedauert, nach anlegen mit den Behörden hier in unserem Dorf. Meine Frau ist Sardin, meine Kinder haben die doppelte Staatsbürgerschaft und wurden auch sofort Residente. Ich, leider erst Zwölf Jahre mit meiner SARDISCHEN Frau verheiratet, bekam die Residente nicht, weil ich nicht sofort nen Job hatte und ich mich geweigert habe die 5500 euronen darzulegen. Man hat mir versucht zu erklären, das der einwanderungsstrom aus rumänien dafür gesorgt hat, das die Kommune ersteinmal alles abwehrt. Naja, nach mehreren gesprächen und aussagen von mir wie, ich bin mit einer Sardin verheiratet und das nicht in scheinehe, sonder schon seit 12 Jahren, wurde immer nur ignoriert. Bis ich dann mal auf einem Dorffest mit dem zuständigen ein Bierchen getrunken habe und geplaudert, schwupps hatte ich an den darauffolgenden Tagen meine Carta dìdentita. Ich denke einfach, das es von comune zu comune unterschiedlich ist und auch die Angestellten mangels weiterbildung, eigentlich keine ahnung haben. Da gleiche war dann mit der zuordnung zu einem Hausarzt, das gleiche spiel....jetzt habe ich die zuteilung ersteinmal für ein Jahr bekommen, obwohl ich residente bin, partita IVA,inps bezahlt habe....schauen wir mal , ob ich die Dame mal auf nem fest treffe, :))))
 
Domenico,

Deinen Unmut aufgrund dieser Erfahrungen verstehe ich sehr gut! Trotzdem, noch einmal zur Klarstellung, auch für andere:

  1. Jeder EU-Bürger kann sich seit dem Vertrag von Maastricht, also seit 20 J., niederlassen wo er will, in jedem Mitgliedstaat, egal ob arbeitslos oder Rentner oder Studierender ("Prinzip der Freizügigkeit"). Selbstverständlich gilt das auch für Menschen aus Rumänien. Und wenn eine Kommune tausende von Euro verlangt, ist das schlicht rechtswidrig.
  2. Ich bin auch mit einer Sardin verheiratet, aber das hat mit diesem Recht nichts zu tun.
  3. Die Wohnhaftmeldung (Residenza) ist der erste Schritt, den ital. Pers-Ausweis kann man danach beantragen, muss man aber nicht. Die Beantragung der Residenza ist nicht nur ein Recht, sondern, wenn Du dauerhaft hier wohnst, eine Pflicht, spätestens nach 3 Mon.
  4. Die ital. Staatsbürgerschaft konntest Du bereits nach 3 Monaten nach der Eheschließung beantragen, früher mußte man dann aber die deutsche abgeben. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt das aber seit dem bilateralen Staatsvertrag über die wechselseitige Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft seit gut 10 J. nicht mehr.
Gegen Willkür muss man sich wehren, oder, wie Du, das Problem bei Bier klären.
;)

Dass die Bürokratie, gepaart mit Willkür, in Italien oft bizarre Formen annimmt, habe ich natürlich auch schon einige Male erfahren müssen. Der Höhepunkt: Im Hafen von Olbia wollte vor rund 25 Jahren ein Zollbeamter (Napolitaner) mein dt. Auto beschlagnahmen. Der Kampf hat einen ganzen Tag gedauert ...

Gott sei Dank gibt es oft aber auch sehr positive Erfahrungen!

Und hier eine Information (u. viele weitere) der EU-Kommission:

Quelle: http://europa.eu/eu-life/residence-rights/index_de.htm


Wenn Siefünf Jahre lang ununterbrochenundrechtmäßigin einem anderenEU-Landgelebt haben – als entsendeter Arbeitnehmer, als Rentner oder als Selbständiger – erwerben Sie automatisch dasDaueraufenthaltsrechtfür dieses Land. Das bedeutet, dass Sie so lange im Land bleiben können, wie Sie möchten.
Ihr Aufenthalt gilt auch dann noch als ununterbrochen, wenn Folgendes eintritt:
  • vorübergehende Abwesenheiten (unter sechs Monaten im Jahr);
  • längere Abwesenheiten (wegen der Erfüllung militärischer Pflichten);
  • eine einzige Abwesenheit von zwölf aufeinander folgenden Monaten auswichtigen Gründen wie Schwangerschaft und Geburt, schwere Krankheit, Beschäftigung, Berufsausbildung oder berufliche Entsendung in ein anderes Land.
Sie können Ihr Daueraufenthaltsrecht verlieren, wenn Sie länger als zwei Jahre in Folge außerhalb des Landes leben.
Ehemalige Angestellte und Selbständige

Unter Umständen können Sie das Daueraufenthaltsrecht früher erwerben, wenn Sie nicht mehr erwerbstätig sind, weil Sie
  • in Rente gegangen sind und im vorangegangenen Jahr im Land gearbeitet oder dort drei Jahre in Folge gelebt haben;
  • nicht mehr arbeiten können und zwei Jahre lang ununterbrochen im Land gelebt haben;
  • aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht mehr arbeiten können – in diesem Fall dürfen Sie unabhängig davon, wie lange Sie im Land gelebt haben, bleiben.
Daueraufenthaltsbescheinigung

Dieses Dokument unterscheidet sich von der Anmeldebescheinigung, die in vielen Ländern obligatorisch ist. Die Daueraufenthaltsbescheinigung ist nicht obligatorisch. Sie bestätigt bedingungslos Ihr Recht darauf, sich in dem Land, in dem Sie momentan leben, dauerhaft aufzuhalten.
Das bedeutet, dass die Behörden von Ihnen keinen Nachweis über eine Beschäftigung, ausreichende Mittel, eine Krankenversicherung usw. verlangen dürfen. Die Daueraufenthaltsbescheinigung kann beim Umgang mit den Behörden oder bei administrativen Formalitäten von Nutzen sein.
Wenn Sie bei den Behörden einen Antrag auf eine Daueraufenthaltsbescheinigung stellen, müssen diese sie so bald wie möglich ausstellen und dürfen dafür keine höheren Gebühren verlangen als die, die für Staatsangehörige bei der Ausstellung von Personalausweisen anfallen. Ist dies nicht der Fall, können Sie sich an unseren Unterstützungsdienst wenden.
Die Bescheinigung sollte unbefristet gültig sein und braucht nicht verlängert zu werden.
Um eine solche Bescheinigung zu erhalten, müssen Sie Folgendes vorlegen:
  • einen Nachweis darüber, dass Sie seit fünf Jahren im Land leben, z. B. eine gültige Anmeldebescheinigung mit dem Ausstellungsdatum Ihrer Ankunft
oder
  • einen Nachweis darüber, dass Sie nicht mehr arbeiten und die Bedingungen für die Erlangung des Daueraufenthaltsrechts zu einem früheren Zeitpunkt erfüllen.
Gleichbehandlung

Bei Ihrem dauerhaften Aufenthalt in einem anderen Land sollten Sie dieselben Rechte, Leistungen und Vorteile wie Staatsangehörige genießen.
Ausweisung

In Ausnahmefällen kann das Land, in dem Sie leben, Sie aus politischen Gründen oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit ausweisen, aber nur, wenn es nachweisen kann, dass Sie eine ernsthafte Gefahr bilden.
Die Entscheidung über die Ausweisung muss Ihnen schriftlich mitgeteilt werden. In der Mitteilung müssen alle Begründungen aufgeführt und Informationen darüber gegeben werden, wie und bis wann Sie Beschwerde einlegen können.
 
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