Umgang vor Ort Hotel verweigert Rückzahlung der Anzahlung - Cura Italia

Jorgo1909

Mitglied
Hallo zusammen,

bereits im letzten Jahr habe ich ein Hotel auf Sardinien für den Sommer 2020 gebucht und die Hälfte des Gesamtpreises, gemäß der Buchungsbedingungen, angezahlt.
Nun habe ich die Buchung aufgrund der aktuellen Situation stornieren wollen. Das Hotel verweigert die Rückzahlung der Anzahlung und bietet mir stattdessen einen Gutschein in der Höhe der Anzahlung an, den ich, je nach Entwicklung der Situation, innerhalb eines Jahres einlösen kann, wenn ich zu einem anderen Zeitpunkt die Reise antrete.
Das Hotel bezieht sich auf ein Gesetz oder Erlass, namens „Cura Italia“(Artikel 88), dass seit dem 17.03.20 gelte.

Wer kann mir näheres zu diesem Erlass sagen?

Gruss Jörg
 
Umgang vor Ort Hotel verweigert Rückzahlung der Anzahlung - Cura Italia
@ Corrado . Und er Ausnahmezustand ist auf der Insel voraussichtlich bis 31.7.!
Ist das schon Fakt ?
Davon gehe ich schwer aus, das bedeutet aber nicht die Ausgangssperre und hat auch nichts direkt mit der Quaratäne zu tun. Es geht um die Emergenza, um den Nationalen Notstand. Den verlängert die Regierung hier auf den 31. July. Das bedeutet, dass der Regierung jederzeit das Recht gegeben wird, zu handeln in alle Richtungen. Ich betone, in alle Richtungen. Ich wollte eigentlich nichts mehr kommentieren hier, aber gerade zu diesem Thema wird das Wort oft falsch interpretiert.
 
Ich vermiete 2 Villen-hab alle Gäste angeschrieben - keiner wollte die Anzahlung zurück - dann machen wir später Urlaub war die Antwort oder wir haben schon die Anzahlung für nächstes Jahr-vielleicht mehr private Häuser buchen statt die großen Reisegesellschaften-da muß man ja jede Menge Anzahlen und der Vermieter
sieht eh nichts bis die Gäste kommen und dann ist es ein Glücksfall wenn es überwiesen wird - hab ich alles schon erlebt seit dem meide ich Fe-Wo ect.
 
Eine gute Möglichkeit ist ja, das man einen Gutschein mit gültigkeit von einem Jahr anbietet und der Möglichkeit sich die anbezahlteSumme danach auszahlen zu lassen.
Es kann ja sein, das man in 12 Monaten keinen passenden Urlaubstermin findet, an dem genau diese Wohnung auch frei ist.
Verfallen sollt der Gutschein auf jeden Fall nicht.
 
Jetzt nehmt doch die Gutscheine, und dann mal sehen, wie sich alles entwickelt. Ich denke, dass niemand hier wegen des eventuellen Verlusts der Anzahlung existenziell bedroht ist. Es ist eine gute Gelegenheit, Politik im Kleinen zu machen, Verständnis für die Lage der sardischen Vermieter zeigen, sich solidarisch zu verhalten, so wie wir es von der großen Politik erwarten.
 
Hallo zusammen, kurzes Update:
Habe den Fall einem Anwalt meiner Rechtsschutzversicherung geschildert. Der erklärte, dass ich auf jeden Fall Anspruch darauf habe, die Anzahlung komplett zurückerstattet zu bekommen. Er hatte meiner, auch in diesem Thread geschilderten, Rechtsauffassung vorbehaltlos zugestimmt. Er erklärte auch, dass ich im Falle eines Rechtsstreits aber beachten solle, dass der Gerichtsort in Italien sei, der Prozess lange dauern könne und es ohnehin unklar sei, ob das Hotel die Krise überhaupt überstehen würde. Nichts desto Trotz würde die Versicherung aber die Klagekosten übernehmen, wenn ich das wolle.
Alternativ sei eine Einigung mit dem Hotel bezüglich eines Gutscheins möglich, aber eben auch risikoreich.
Nach relativ kurzer Überlegung und familiärer Absprache entschied ich mich, auf eine Klage zu verzichten und das Angebot eines Gutscheins unter folgenden Bedingungen anzunehmen:
1. Gültigkeit nicht ein Jahr, sondern zwei Jahre, da wir nicht wissen wie ich nächstes Jahr Urlaub nehmen kann.
2. Sollten wir bis zum 31.7.2022 den Urlaub nicht antreten können oder wollen, erhalten wir unsere Anzahlung (sozusagen unseren zinslosen Kredit) im Jahre 2022 zurück.
3. Sollte sich die Situation in diesem Jahr noch richtig gut für uns alle entwickeln (Rückgang von Corona Infektionen, nachgewiesene Wirksamkeit eines Medikaments o.ä.)
würden wir die Reise in diesem Jahr selbstverständlich gerne antreten. Die Stornierung wäre damit hinfällig.
Letzten Sonntag habe ich das Hotel mit diesem Vorschlag angeschrieben.
Eine Antwort steht noch aus.
 
@Jorgo1909
Nur Interesse halber, kannte der Anwalt den Erlass Cura Italia, hat er sich damit befasst? Ist es nicht möglich, dass ein neuer Erlass alle rechtlichen Regelungen eines Privatvertrags, der vor dem Erlass gemacht wurde, aushebelt? Steht ein Erlass über einem Privatvertrag? Habt ihr was in der Richtung besprochen?
 
@Georgi: Der Anwalt sagte, die Sache sei eindeutig, weil ich vor Corona und zusätzlich mit der Option zur Stornierung gebucht habe.
Problematisch sei nur, dass die Klage sich hinziehen könnte und es eben nicht sicher sei, ob das Hotel die Krise überleben würde. Folglich sei es besser eine vernünftige Lösung, also eine Einigung mit dem Gutschein, aber dann zu meinen Konditionen, anzustreben.
Und ja, er kannte den Erlass.
 
Jetzt nehmt doch die Gutscheine, und dann mal sehen, wie sich alles entwickelt. Ich denke, dass niemand hier wegen des eventuellen Verlusts der Anzahlung existenziell bedroht ist. Es ist eine gute Gelegenheit, Politik im Kleinen zu machen, Verständnis für die Lage der sardischen Vermieter zeigen, sich solidarisch zu verhalten, so wie wir es von der großen Politik erwarten.

Was mich an diesem Thread langweilt: Es wird so getan, als ob die sardischen Vermieter die einzigen Leute mit Sorgen derzeit sind. In Deutschland befinden sich inzwischen fast 1 Mio. Menschen in Kurzarbeit, die Wirtschaftskrise wird erst noch voll durchschlagen, niemand weiß, wie sich der Arbeitsmarkt in den nächsten Monaten und Jahren entwickelt. Auch hier gibt es Selbständige und Angestellte, die nicht wissen, ob und wie es weitergeht.

Wenn dann irgendwo in Sardinien 300 Euro Anzahlung schlummern, dann ist das meinetwegen nicht viel, aber ein völlig legitimes Ansinnen, die auch tatsächlich und nicht in Form eines Gutscheins zurückzuerhalten. Denn nein, nicht alle Leute werden ihren Job behalten, ihre Firma wieder aufsperren ... und dann werden 300 Euro alles andere als unwichtig. Und dann verstehe ich jeden, dem das Hemd näher als die Hose ist.

Darüber hinaus: Wie die Preise für Häuser, Flüge und Fähren aussehen, wenn man sich dann endlich wieder bewegen darf und jene, die unbeschadet durch die Krise gehen, Unmengen an Urlaubstagen und gespartem Geld (Restaurantbesuche, Freizeitaktivitäten, Benzin etc.) haben, kann man sich mit ein wenig Phantasie auch ausmalen, auf indirektem Wege sind die 300 Euro also vermutlich einfach weg.

Ich wünsche niemandem auf Sardinien den Ruin, aber jeder Tourist hat exakt das gleiche Mitleid verdient. Noch dazu, als dass seit Jahren und Jahrzehnten gewarnt wurde, dass Sardinien mehr Standbeine als nur den Tourismus brauche. Diese Gutscheinregelung ist eine verdammte Unverschämtheit, gegen die hoffentlich eifrigst geklagt wird.
 
Wie wird der Vermieter handeln wenn ein Einheimischer eine Anzahlung getätigt hat ?
Da stellt ich ja dann das Legale oder auch das nicht rechtmäßige heraus. Nobbi
 
Grund für Frühbuchungen ist doch der günstigere Buchungspreis, oder warum macht man das? Die Vorteile nimmt man gerne an als Sparfuchs, aber Nachteile, die sich aus der Langfristigkeit ergeben können, wie jetzt der unvorhersehbare Erlass wegen der Coronakrise, empfindet man als Unverschämtheit.
Mal gewinnt man, mal verliert man, so ist das. Im Moment sind die meisten Menschen in irgendeiner Form auf der Verliererseite - alle die, die ihre Altersvorsorge in Aktienfonds sichern wollten, alle Wohnungsvermieter, die aufgrund der neuen Regelung wegen Corona ihre Mieteinnahmen nicht mehr sicher bekommen und deshalb selber in finanzielle Nöte geraten, alle, die jetzt weniger Einkommen haben etc. Alles einklagbar, alles Unverschämtheiten? Jeder muss wohl in irgendeiner Form mit finanziellen Einbußen klar kommen. Da finde ich eine Gutscheinlösung für eine Hotelanzahlung für den Urlaub nicht existenziell bedrohlich. Viel Spass allen, die bei italienischen Gerichten ihre Rückzahlung einklagen wollen.
 
Ich denke, dass es da schon Unterschiede gibt...

- die Höhe der Anzahlung, sind es vielleicht 'nur' 300 Euro oder 2.000 und mehr
- ist jemand auf die Rückzahlung jetzt angewiesen oder hat er/sie es aus der 'Portokasse' bezahlt (hat mächtig viel Geld, auch durch die Situation nicht geschmälert)
- ist jemand später dazu in der Lage, Urlaub zu machen - egal zu welchem späteren Zeitpunkt (oder genau das nicht)
- besteht das Hotel oder ähnl NACH der Zeit noch - oder nicht! hier soll es dann ja Entschädigungen geben für die Gutscheininhaber - aber durch den italienischen Staat ?????
und so weiter

wie wäre es umgekehrt? wären italienische Touristen auch mit den deutschen Gutscheinen immer zufrieden?

eine Unterstürzung in gewissem Rahmen ist schon auch richtig, aber nicht zu jedem Preis und nicht jeder kann sich so etwas leisten;
 
eine Unterstürzung in gewissem Rahmen ist schon auch richtig
Es handelt sich um einen Erlass, der mit der Gutscheinlösung Buchungen innerhalb der Zeit, in der Urlaub in Italien wegen Corona gänzlich unmöglich ist, regelt. In der Zeit gilt der Erlass, darauf kann sich jeder Vermieter berufen. Es handelt sich nicht um eine freiwillige Unterstützung. Nach Ende der Gültigkeit des Erlasses, also wenn Reisen in Italien offiziell wieder möglich sind, kann man ja mit dem Vermieter verhandeln, Gutschein oder andere Lösungen, wenn man nicht reisen möchte, Unterstützung oder mit den vereinbarten Gebühren stornieren. So sehe ich das zumindest.
 
Grund für Frühbuchungen ist doch der günstigere Buchungspreis, oder warum macht man das?

Da ich nicht zu dieser Kategorie gehöre, ich hatte definitiv noch keine Pläne, kann ich es dir nicht sicher beantworten. Bekomme ich Anfang September nichts, das mir gefällt, fahre ich eben Anfang Oktober. Aber ich weiß von anderen, dass immer noch genügend Arbeitgeber darauf bestehen, dass wesentliche Teile des Jahresurlaubs frühzeitig verplant werden - und diese Arbeitgeber durchaus auch jetzt darauf bestehen, dass der beantragte Urlaub genommen wird. Dazu kommen jene Leute mit (Schul-)Kindern, die nur zu einer bestimmten, nachfrageintensiven Zeit reisen können und die sich eben schlichtweg etwas sichern, um nicht später ohne Mietwagen etc. dazustehen. Dass es auch Sparfüchse (und/oder Menschen mit hohem Planungs- und Sicherheitsbedürfnis) gibt, ist natürlich unbestritten.

Die Vorteile nimmt man gerne an als Sparfuchs, aber Nachteile, die sich aus der Langfristigkeit ergeben können, wie jetzt der unvorhersehbare Erlass wegen der Coronakrise, empfindet man als Unverschämtheit.
Mal gewinnt man, mal verliert man, so ist das.

Pacta sunt servanda. Und Cura Italia wurde nach Vertragsabschluss von @Jorgo1909 eingeführt, noch dazu hatte er sich eine Stornierungsoption gesichert, von der man jetzt nichts mehr wissen will. Darin liegt die Unverschämtheit. Wer jetzt bucht, weiß, was ihn erwartet. Verlieren wird in diesem Fall in erster Linie das Hotel: Kunden, die sich so etwas nicht bieten lassen. Dass es anders geht, zeigt das Vorgehen von @Bianca oder eben das Beispiel des Deutschen Ehepaars, dass der Bürgermeister von Fluminimaggiore öffentlich gemacht hat. Auf freiwilliger Basis, der dem Gast die Entscheidung überlässt und nicht vauf Basis einer - zumindest zeitweisen - Enteignung.

Im Moment sind die meisten Menschen in irgendeiner Form auf der Verliererseite - alle die, die ihre Altersvorsorge in Aktienfonds sichern wollten, alle Wohnungsvermieter, die aufgrund der neuen Regelung wegen Corona ihre Mieteinnahmen nicht mehr sicher bekommen und deshalb selber in finanzielle Nöte geraten

Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Und wenn es für solche Fälle einen Ansprechpartner gibt, dann ist es der italienische Staat und nicht der ausländische Tourist, der sich nicht wehren kann.
 
Grund für Frühbuchungen ist doch der günstigere Buchungspreis, oder warum macht man das? Die Vorteile nimmt man gerne an als Sparfuchs, aber Nachteile, die sich aus der Langfristigkeit ergeben können, wie jetzt der unvorhersehbare Erlass wegen der Coronakrise, empfindet man als Unverschämtheit.
Mal gewinnt man, mal verliert man, so ist das. Im Moment sind die meisten Menschen in irgendeiner Form auf der Verliererseite - alle die, die ihre Altersvorsorge in Aktienfonds sichern wollten, alle Wohnungsvermieter, die aufgrund der neuen Regelung wegen Corona ihre Mieteinnahmen nicht mehr sicher bekommen und deshalb selber in finanzielle Nöte geraten, alle, die jetzt weniger Einkommen haben etc. Alles einklagbar, alles Unverschämtheiten? Jeder muss wohl in irgendeiner Form mit finanziellen Einbußen klar kommen. Da finde ich eine Gutscheinlösung für eine Hotelanzahlung für den Urlaub nicht existenziell bedrohlich. Viel Spass allen, die bei italienischen Gerichten ihre Rückzahlung einklagen wollen.
Georgi @ich konnte es nicht lassen . "So spricht der Herr" . Großgrund-Besitzer. Welch Aroganz !
Pech gehabt }:-)Diabolo lässt Grüßen.:p
 
Hallo zusammen,
Neues Update:
Das Hotel hat wie folgt (auf englisch) geantwortet:
1.
Ich kann die Reise antreten, wenn sich die Situation bis Anfang Juli ändert. D.h. Meine Buchung bleibt bestehen.
2.
Die Gültigkeit des Gutscheins wurde auf meinen Wunsch hin bis zum 31.07.22 verlängert.
3.
Eine Auszahlung des Gutscheins bei Nicht Antreten der Reise bis zum 31.7.22 schließt das Hotel aus. Dann wollen die mein Geld behalten!
Wie ich damit umgehen soll, weiß ich noch nicht.
@Sabina: Sorry, habe den falschen Smiley geklickt. Sollte „Daumen hoch“ werden.
 
Danke @Jorgo1909 für die Info, wie die Sache weiter gegangen ist. Hat sich der Hotelier als Begründung für Nichtrückzahlung der Anzahlung immer noch auf den Erlass berufen? Aber die Fristverlängerung des Gutscheins ist doch schon mal ein Erfolg.
Ich bin weder Mieter noch Vermieter auf Sardinien. Mich hat einfach nur interessiert, wie der Erlass gehandhabt wird.
Ich vermiete in Deutschland eine kleine Wohnung, die Mieteinnahme brauche ich zur Aufstockung meiner Rente, deshalb beschäftige ich mich gedanklich mit dem Thema und dem neuen Gesetz in D, das besagt, dass Mieter wegen Corona die Miete aussetzen können. Hier wird der Mieter geschützt, was ja auch gut ist, aber ich finde, es wird zu wenig differenziert, siehe Vorgehen von Adidas, H&M ...
„Dem Gesetz mag auch das Bild des reichen Vermieters zugrunde liegen, der eine Stundung der Mieten leicht verkraften kann. Allerdings ist die Einkommenssituation der rund 3,9 Millionen privaten Vermieter recht unterschiedlich. 22 Prozent der Vermieter haben ein Einkommen unterhalb des Medians der Bevölkerung“, so das IW weiter.
Der Eigentümerverband Haus & Grund gibt auch zu bedenken, dass 57 Prozent der Privateigentümer nur eine Wohnung vermieten. „Ein Mietausfall kann für diese Menschen eine ernsthafte finanzielle Schieflage auslösen“, warnte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund.

Also, es ist nicht immer so wie man denkt, ein Vermieter ist nicht immer ein Krösus oder Großgrundbesitzer.

Fairness ist angesagt. Ich finde die Gutscheinregelung lt. italienischem Erlass nach wie vor fair, aber vielleicht auch zu wenig differenziert. Finanziell wird diese Krise uns alle beuteln.
 
@Jorgo1909 Der Vollständigkeithalber hier noch folgende links:
Wenn man ganz nüchtern mal genauer schaut, muss man sagen, dass die italienische Gutscheinregelung und Cura Italia nur für den aktuellen Zeitraum des Dekrets, der Unmöglichkeit der Reise gilt, und das ist aktuell bis 3.5., und zwar ist das Reise- / Aufenthaltsdatum entscheidend. Für Reisen nach dem 3.5. gelten mE dann aktuell die Stornobedingungen gemäß des geschlossenen Vertrages bzw Buchungsbedingungen.

Dazu hat der HGV anschließend noch mal Stellung genommen hier,
das war zu der Zeit als der Erlass noch bis 13.4. galt:

Siehe auch ital. Seite der EVZ, ebenso Beförderungsleistungen (gibts auch mit ital. Text):

Soweit die Theorie, die Praxis sieht teils anders aus, wird verschieden bzw verschieden kulant ausgelegt. Davon abgesehen ist es durchaus sinnvoll und wird jeweils auch darin geraten, diplomatisch eine gütliche, individuelle Lösung mit dem Vertragspartner zu finden bzw ggf. die Leistungserbringer vor Ort zu unterstützen, wem es möglich ist.
 
Zuletzt geändert:
@mare: besten Dank für deine Hinweise und Links. Die werden helfen.
Ich verstehe das so, dass ich, da ich ohnehin eine Stornierungsoption habe, diese werde ziehen können, sobald der Erlass aufgehoben ist. Habe daher theoretisch Zeit bis zum 07.06.20 zu stornieren. Werde dem Hotel die Auffassung samt der Links zukommen lassen.
Mal sehen, wie die reagieren.
 
Jorgo1909 - schneie da mal eben rein. War schon länger nicht mehr hier.

Anwalt und Gerichtsweg in Italien. 3 Kreuze. Dauert zu lange. Ausserdem frisst der deutsche Anwalt die mögliche Erstatttung auf. Kann er nicht perfekt italienisch - ist das Verfahren für die Katz ohne bestellten Dolmetscher....

Um welches Hotel etc. geht es konkret, wie gebucht (Buchungsplattform, Privat?) gerne per PN... italienische Ansprache ist extrem wichtig. Und .... sorry... Deutsch wie Merkel also "viele links=rechthaberisch und alternativlos" ist keine gute Idee im Sinne einer Lösung in Deinem Falle. So mal aus der Ferne aus der Hüfte geschossen.

Ansonsten noch: wie gebucht und bezahlt (Kreditkarten plus evtl. inkludierte Versicherungen?)?


Das Südtirol geklappt hat, liegt an der Sprache und evtl. auch am "Stammkundenbonus"?!

Der Italiener auf dem Kontinent und der Sarde noch spezieller sind stolze Wesen. Spricht man nicht ihre Sprache ist man .... erstmal raus. Bemüht man sich ihre Sprache zu sprechen....wertschätzen sie das in einem beeindruckenden Maß.
Dann kann es sogar passieren, das sie ihre Mehrsprachigkeit "entdecken" (romanische Sprachen und sogar deutsch!)

P.S: Kleine Anekdote - ich mit (noch nicht verifiziertem) Mittelfussbruch von der Witwe des verstorbenen Chefarztes in Klinik "La Maddalena" gefahren. Also perfekter Eintritt. Alle dort kannten den verstorbenen Chefarzt.
Ich sagte in rudimentärem italiniesch: ich spreche wenig italienisch.
Antwort des ca. Ü60er Oberarztes: "Sie sind in Italien, Sie müssen italienisch sprechen..."

Die Pointe der Röntgenuntersuchung des mittlerweile geschlossenen Krankenhauses erzähle ich ein anderes Mal gerne.
 
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;) :pClaudius @ Ein schmunzeln konnte Ich mir nicht verkneifen.Klinik La Maddalena eine kurtze Erinnerrung?
Ich benötigte 6 Std. um 2 l Sauerstoff zu bekommen. Nie wieder !Aber das sind alles so kleine Anektoten.
Ist auch nur ein kleiner % Satz der immer noch nicht verstanden hat welche bedeutung wir haben auf seiner ,
Insel.
Nobbi
 
Dazu gibt es doch schon einschlägige EU-Rechtsprechung, wenn ich mich nicht irre. Gutscheine, die einen konkreten Geldbetrag ausweisen, dürfen in der EU nicht verfallen. Es kann zwar nach einem Ablaufdatum die Leistung verweigert werden aber dann muss der Betrag ausgezahlt werden.
 
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