Erbrecht

Leti

Neues Mitglied
Salve
Kennt sich da jemand aus oder kann mir sagen wo ich mich erkundigen kann?

Ehepaar seit 30 Jahren geschieden zwei Kinder.
Ehefrau wieder verheiratet.
Nach Scheidung lebt der Ehemann im Haus auf Sardinien die Ehefrau hat kein Anspruch geltend gemacht.
Ehemann hat das Haus gepflegt Renoviert etc.
Ehemann liegt im Sterben.
Erben die Kinder allein das Haus?
Oder hat die Exfrau auch noch einen Anspruch?
LG und beste Dank
 
@Leti

aus der Distanz und ohne Grundbucheinsicht (bzw. auch ohne das seinerzeitige Scheidungsurteil) ist es schwierig bis unmöglich hier ein Statement abzugeben.

Die Geltendmachung auf welchen Anspruch? (auf Unterhalt, Wohnrecht, Abfindung ??).

Die Frage ist relativ einfach: Wer ist eingetragener Eigentümer der Liegenschaft?
Sind zwischenzeitlich anderweitige Vermögens- oder Teilübertragungen zum Tragen gekommen? Gibt es ein Testament?

Ist der Ehegatte alleiniger Eigentümer, dann dürfte dieser von seinen beiden Kindern allein beerbt werden, wenn nicht anderweitige Ausschlußgründe zum Tragen kommen
bzw. dem entgegen stehen..

Sollten mit der seinerzeitigen Scheidungsauseinandersetzung sämtliche Rechtsansprüche ausgeglichen worden sein, dann hat zukünftig die Ex-Ehefrau keinen Erbanspruch.
 
Ein paar Ideen:
Wenn der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt (wie beschrieben ) in Italien hat,
gilt italienisches Erbrecht.
Falls der Erblasser (auch) eine andere als die italienische Staatsbürgerschaft besitzt,
kann er das andere Erbrecht wählen ( Testament, Notar ).
Wie wurde die Immobilie denn erworben ? Gekauft, oder selbst geerbt, oder...?
Wenn die Ex-Frau als Miteigentümerin der Immobilie eingetragen ist, gehört ihr ja
schon ein Teil.
Gab es bei der Scheidung nicht eine Vermögensauseinandersetzung ? War die Immobilie
dabei nicht Teil des Vermögens ? Wenn die Ex-Frau dann nicht ausdrücklich verzichtet hat....

Also, wenn die Familienverhältnisse nicht zerrüttet sind, kann man ja wohl drüber reden,
daß die Ex einfach verzichtet. Falls das eher unwahrscheinlich ist => Rechtsanwalt
 
Hallo Leti

Ex-Ehepartner sind keine gesetzlichen Erben mit Pflichtteil.
Erben können sie, wenn sie in einem Testament erwähnt sind.
Anders sieht es aus, wenn sich etwas in ihrem Mitbesitzt befindet (eben zB eine Liegenschaft), sie erben ihren Anteil dann aber nicht, er gehört ihnen ja schon. Oder wenn es laut einer Scheidungsvereinbarung noch etw auszugelichen gibt oä.

Ich würde mir einen Grundbuchauszug besorgen um zu sehen, wem die Liegenschaft offiziell gehört. Dazu die Scheidungsvereinbarung, wenn vorhanden. Klären ob es ein Testament gibt (hier wäre auch der allfällige Wunsch zu finden, dass deutsches Erbrecht zur Anwendung kommt was möglich wäre wenn Dein Vater Deutscher ist).

In Sachen Erben lauft meines Wissens in Italien (bzw wenn ital Erbrecht gilt, was hier vermutlich der Fall sein wird) vieles ziemlich anders als in Deutschland. Du wirst als irendwann Dich einlesen oder jemanden Kompetenten um Rat fragen müssen. Oder beides. Es wäre sicher nciht schlecht, zunächst jemanden zu finden, der keine Anwalts-Honorare verrechnet. Für D habe ich dazu leider keine Tipps (oder wohnst Du gar nicht in D?).

LG, Maren
 
Grundsätzlich wäre zu klären, nach welchem Recht das Ehepaar verheiratet und geschieden wurde und welche Vereinbarungen bei Scheidung getroffen wurden.
Dazu, welche Nationalitäten Eltern und Kinder haben.
Davon hängt der für den Erbschaftsvorgang geltende Rechtsrahmen ab.
Die Frage allein, wo sich der Besitz befindet oder sich der Erblasser zuletzt aufgehalten hat, ist dabei unerheblich.
 
@casa sardegna

Wieso meinst Du, dass es eine Rolle spielt, welche Nationalität die Kinder haben? Und nach welchem Recht die Ehe geschieden wurde? Ist eine Scheidungs-Vereinbarung, die nach deutschem Recht verfasst ist, in Italien nicht gültig?

Wo der Erblasser seinen Wohnsitz hatte ist insofern bedeutent, als dass das dortige Erbrecht gilt (ausser der Erblasser hat zB in einem Testament bestimmt, dass das Errecht des Landes gelten soll, für welches er eine Staatsbürgerschaft hat).

LG, Maren
 
Es fehlen eben die Basisinfos des Threadstarters. Darauf hatte ich ebenso versucht, hinzuweisen, wie andere zuvor bereits. Je nachdem sind ganz verschiedene Szenarien möglich. Ich habe ganz bewusst von einem Aufenthaltsort geschrieben und nicht von einem Wohnsitz, da die Frage "residente" oder nicht nicht automatisch damit beantwortet ist, dass der Mann in einem Haus auf Sardinien wohnte.

Ist der Erblasser in spe Deutscher, der temporär in Italien lebt, also nicht residente und ggf. mit Hauptwohnsitz in D.? Dann gilt deutsches Erbrecht und nicht italienisches, egal, wo der Erblasser die Augen schließt.

Gehört das italienische Haus ihm (Kataster) oder ist es ihm nur zur Nutzung überlassen und gehört der EX-Frau oder den vor 100 Jahren verstorbenene Nonni? Vielleicht ist die Ex Italienierin? Können die Kinder ggü. ihrer Mutter Zugewinnansprüche durch die Investitionen des Vaters in Mutters Haus geltend machen? Wo wäre dann der Gerichtsstand, selbst wenn es einen deutschen Scheidungsvertrag gibt?

Summa summarum, ohne die Basics können wir hier noch lange um den heißen Brei herumdiskutieren.
Je nach Sachlage ist das eher ein Fall für einen darauf spezialisierten Fachmann als für ein Forum.
 
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