Neues EU-Erbrecht gilt auch für Deutsche in Italien
Jemand aus dem Forum hat mich dankenswerter Weise darauf aufmerksam gemacht, dass ab dem 17.8.2015 die neue EU-Erbrechtsverordnung in Kraft getreten ist. Der wichtigste Punkt: Es gilt das Erbrecht des Landes, in dem man seinen gewöhnlichen Auifenthalt hatte (Wohnsitzprinzip). Für Deutsche, welche auf Sardinien wohnhaft sind, gilt also prinzipiell das italienische Erbrecht.
Hier eine Zusammenfassung:
http://www.erbrechtsforum.de/documents/ausl-recht/Internationales-Erbrecht-Deutschland-Italien.pdf
Einen Überblick über die EU-Verordnung findet ihr hier:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eu-erbrechtsverordnung-neuregelungen-erben-europa/
Günther
Hier eine Zusammenfassung:
http://www.erbrechtsforum.de/documents/ausl-recht/Internationales-Erbrecht-Deutschland-Italien.pdf
Einen Überblick über die EU-Verordnung findet ihr hier:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eu-erbrechtsverordnung-neuregelungen-erben-europa/
Günther