Erbrecht - Verzichtserklärung
J

JulianeP

Gast
Hallo Ihr Lieben,

weiß jemand von Euch oder kennt jemanden, der mir einen Satz formulieren kann, dass auf Ansprüche auf das Erbe verzichtet wird. Das ganze soll dann entweder bei einem amtlichen Übersetzer beglaubigt werden mit den entsprechenden Unterschriften. Die Formulierung muss nur für eine Überschreibung amtlich richtig formuliert sein ;)
 
Hallo Julian
Keine Ahnung, ob sich hier jemand mit juristischen Kenntnissen findet - sonst wäre es vielleicht einfach, wenn Du den Inhalt hier mal auf deutsch schreiben würdest. Wobei ich vermute, dass für sowas in Italien ein Notar nötig ist, oder täusche ich mich da? Fall nein kann ja er es korrekt formulieren.
LG, Maren
 
Eine Erbverzichtserklärung ist ein Vertrag, der genau auf den speziellen Fall von einem Notar ausformuliert werden muss; wird auf das Erbe insgesamt verzichtet, auf ein Teilerbe? etc. Deshalb gibt es auch keinen Mustervertragstext. Mit einem Satz ist das bestimmt nicht getan.
Gutes Gelingen
Georgie
 
@JulianeP Ich kenne das, man muss auf ein deutsches Konsulat gehen und die haben die entsprechenden Vordrucke, der Konsul beglaubigt die Unterschrift und schickt das Dokument dann nach Deutschland an das zuständige Gericht für Erbschaftsangelegenheiten. Achtung auch Deine Kinder (wenn vorhanden) müssen das Erbe ausschlagen.

Michael
 
Zuletzt geändert:
Ich bin der Meinung, dass das eine ziemlich haarige Angelegenheit ist, falls versch. Staatsangehörigkeiten bei
Erblasser, Erbe und Erben mitspielen. Eine professionelle Unterstützung ist da schon anzuraten. Sogar wenn
alles sich in Deutschland abspielt, gibt es durchaus Fallstricke, die unnötige Geld kosten können.
 
Mein Beitrag war für Deutsche gedacht die in Italien leben und ein Erbe in Deutschland von Italien aus ausschlagen wollen. Ich bekam vom zuständigen Gericht aus Deutschland dann die Bestätigung geschickt das das Erbe ausgeschlagen wurde. Fallstricke gibt es nicht entweder ich schlage das Erbe aus oder nicht und wie gesagt wenn Kinder da sind, muss das berücksichtigt werden aber das wird einem auf dem Konsulat mitgeteilt.
 
Jetzt geht aber einiges durcheinander. Erbausschlagung ist was anderes als Erbverzicht, mit unterschiedlichen rechtlichen Folgen.
 
ich konkretisier das ganze mal, italienischer staatsbürger, erbe soll in italien auf einen erben überschrieben werden, geschwister und Witwe verzichten zugunsten eines erben. meines wissens nach macht das konsulat das nicht mehr, mit der verzichtserklärung soll hier in deutschland belaubigt unterschrieben werden, dann wird nach in italien zu einem notar gegangen, damit die überschreibung erfolgen kann. so ungefähr soll das ablaufen, wenn alles dann klappen sollte
 
Die Verzichtserklärung, muss du beim Notar machen, der publiziert sie dann im Gericht.
Sie KOSTET 1600€

Wenn du die deutschen Zeiten einhalten, musst du das innerhalb von 3 Monaten machen.

Als Italiener hat man glaube ich 10 Jahre zeit.
Ich dachte immer 1 Jahr.

Bea2
 
Hab das grade hinter mir, Zuerst hieß es Formlos reicht, dann muss auch auf deutsch und italienisch sein, dann vom Notar aufgesetzt, dann notariell beglaubigt, also bitte mach es direkt beim beglaubigten Notar, damit Du Ruhe hast!
 
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