Bonus für Übersiedler

Ponti

Sehr aktives Mitglied
Wer nach Sardinien zieht u. dort eine Immobilie erwirbt, bekommt einen Bonus von 15000 € als Maximalbetrag. Damit soll der ländliche Raum mit Kommunen unter 3000 Einwohnern gestärkt werden. Wurde das auch in den sardischen Medien publiziert? Die Quelle hier erscheint mir wenig vertrauenswürdig.

 
@Ponti

hatte ich im 'Fred'

siehe #45 schon mal drauf hingewiesen.


60 Millionen Euro von der Region Sardinien für diejenigen, die ihr Unternehmen in einer Gemeinde mit weniger als 3.000 Einwohnern eröffnen oder verlegen - Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 20 000 Euro

Zusätzlich zu den bisherigen 45 Millionen Euro hat die Region Sardinien über einen weiteren Zeitraum von 3 Jahren weitere 60 Millionen Euro bereitgestellt, um wirtschaftliche Aktivitäten in Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern zu fördern. Gefördert werden hierbei auch der Kauf oder die Renovierung von Erstwohnungen. Die zur Verfügung stehenden Gesamtmittel zur Bekämpfung der Entvölkerung belaufen sich somit auf 105 Millionen Euro zur Bekämpfung der Entvölkerung:
Für jede Unternehmensgründung und jede Verlagerung von Tätigkeiten im Gebiet von Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern wird ein nicht rückzahlbarer Beitrag von 15.000 Euro gewährt. Werden im Rahmen einer solchen Tätigkeitsverlagerung auch gleichzeitig neue Beschäftigungsverhältnisse geschaffen, dann erhöht sich dieser nichtrückzahlbare Betrag sogar auf 20.000,-- Euro.

Mit diesem Finanzierungsmanöver will die Region einen strategischen Rahmen für Maßnahmen festlegen und fördern, die darauf abzielen, das Phänomen der Entvölkerung einzudämmen und zu bekämpfen. Hiermit sollen Einwohner ermutigt werden, ihre Kommune nicht zu verlassen und so die Wirtschaft wieder anzukurbeln, den Konsum zu steiern und weitere Dienstleistungen anzubieten, die notwendig sind, um neue Einwohner anzuziehen. Angeblich werden zum ersten Mal reale und sichere Ressourcen ins Spiel gebracht, damit Sardinien sich entschieden gegen die Entvölkerung wehrt und sich so einer Isolation seines Territoriums erwehrt.

Die fiananzielle Ausstattung des Förderprogramms wurde vom Wischaftsministerium mit 20 Millionen Euro für das laufende Jahr, weiteren 20 Millionen Euro für das Jahr 2023 und der gleiche Betrag nochmals für 2024 angesetzt. Antrags- und Förderstelle jeweils bei den sardischen Handelskammern.

Und nicht nur das: Diese Maßnahmen sind mit flankierenden Maßnahmen für Unternehmen (einschließlich neuer Unternehmen) gekoppelt, die ab 2023 einen Beitrag in Form einer Steuergutschrift von bis zu 40 % der gezahlten Steuern vorsieht, um die Wirtschaftstätigkeiten von den hohen Steuerlasten zu entlasten. Auch hierbei sei das Ziel, die Aufnahme neuer Geschäftstätigkeiten (oder die Verlagerung von Unternehmen) auf dem Gebiet kleiner Gemeinden zu fördern und die Aktivitäten derjenigen, die seit einem Jahr etabliert sind (oder bereits in dem Gebiet existieren), auf ihrem Weg weiter zu begleiten.

Die jetzige Regionalregierung erklärt hierzu: "Die durchgeführten Analysen zeigen, dass die fortschreitende Entvölkerung in den nichtstädtischen Gebieten anhält, ebenso wie das Fortbestehen natürlicher oder demografischer Nachteile, die durch zahlreiche Faktoren bedingt sind, wie z.B. die geringe Anzahl von Wirtschaftsunternehmen, dem zunehmenden Niedergang in vielen Bereichen, einem allemeinen Verdrängungskampf sowie dem Rückgang von Dienstleistungsangeboten auf lokaler Ebene sowie die geringe Nutzung der territorialen Attraktivität.

Mit dem anstehenden Finanzierungsprogramm hofft man zumindest, von einer Art der 'Wiedergeburt der kleinen Gemeinden' zu sprechen und so Möglichkeiten zu schaffen, gerade in Gemeinden, die besonders vom Rückgang und Niedergang betroffen sind, diese neu zu beleben.

Quelle:
 
Und wenn jemand tatsächlich mit einer Aktivität anfängt, darf er gleich vom ersten Jahr an ordentlich Steuern bezahlen, auch wenn er noch keinen Gewinn macht! Es wird einfach mal theoretisch vorgerechnet, was verdient werden könnte, und daraufhin werden Steuern kalkuliert/ erhoben. Solange das System so bleibt, wird das nichts!
 
Zuletzt geändert:
Es ist sicher richtig, dass die Einnahme und nicht der Gewinn versteuert wird. Jedoch ist im günstigsten Fall eine Steuer von 5% zu zahlen. Eine Kalkulation von Einnahmen wird auch in Italien nicht praktiziert.
 
Es ist sicher richtig, dass die Einnahme und nicht der Gewinn versteuert wird. Jedoch ist im günstigsten Fall eine Steuer von 5% zu zahlen. Eine Kalkulation von Einnahmen wird auch in Italien nicht praktiziert.

@Nordsee

wie ist das o.a. denn alles zu verstehen?
Grundsätzlich werden in allen Volkswirtschaften dieser Erde, die Gewinne besteuert und nicht die Einnahmen; dies betrifft im allgemeinen die allseits bekannten Gewinn- oder Überschußberechnungen.

In weiteres Thema ist die kalkulatorische Berechnung von Einnahmen für Zwecke der Umsatzsteuervorauzahlungsberechnung. Hier wird die etwaig anfallende Umsatzsteuerzahllast im Weg der Schätzung angesetzt, oder einfach diejenige der letzjährigen Erklärung angesetzt und diese ist dann in der Regel als Vorauszahlung für 1 Jahr fällig. Eine Verrechnung (Nachzahlung/Rückzahlung) kommt dann erst mit der tatsächlichen Erklärung wieder erst jeweils 1 Jahr später zustande.
Gerade diese Praxis überfordert finanziell meistens gerade Kleinstbetriebe und Gewerbetreibende und bringt sie oft an den Rand des 'Ruins', weil hier bereits Zahlungen Anfang des Jahres geleistet werden müssen, obwohl dem noch keine einzige Einnahme gegenübersteht.
 
@Nordsee

wie ist das o.a. denn alles zu verstehen?
Grundsätzlich werden in allen Volkswirtschaften dieser Erde, die Gewinne besteuert und nicht die Einnahmen; dies betrifft im allgemeinen die allseits bekannten Gewinn- oder Überschußberechnungen.

In weiteres Thema ist die kalkulatorische Berechnung von Einnahmen für Zwecke der Umsatzsteuervorauzahlungsberechnung. Hier wird die etwaig anfallende Umsatzsteuerzahllast im Weg der Schätzung angesetzt, oder einfach diejenige der letzjährigen Erklärung angesetzt und diese ist dann in der Regel als Vorauszahlung für 1 Jahr fällig. Eine Verrechnung (Nachzahlung/Rückzahlung) kommt dann erst mit der tatsächlichen Erklärung wieder erst jeweils 1 Jahr später zustande.
Gerade diese Praxis überfordert finanziell meistens gerade Kleinstbetriebe und Gewerbetreibende und bringt sie oft an den Rand des 'Ruins', weil hier bereits Zahlungen Anfang des Jahres geleistet werden müssen, obwohl dem noch keine einzige Einnahme gegenübersteht.
Es geht überall Verbrauchssteuern, welche nicht ertragsabhängig sind…—> Mehrwertsteuer usw.
Diese werden in Deutschland je nach Anfall ( Umsatzsteuer minus Vorsteuer) monatlich / quartalsweise konkret abgerechnet

Eine Umsatzsteuervorauszahlung ist mir nicht bekannt, wohl aber ein Vorauszahlung zur Ertrags- ( Gewinn) Steuer.

Diese Vorauszahlungen für Gewinnsteuern erfolgt auf der Basis der Abschätzung zu Jahresbeginn, zum Ende des Jahres wird ohnehin abgerechnet

Ich weiß nicht ob dieses Prinzip in Italien anders ist
 
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