Wir sind seit dem 20.8. hier, es ist traumhaft, immer noch sehr belebt, aber angenehm. Wir hätten es extrem bereut, wenn wir uns von Ängsten hätten abhalten lassen.
Um Euch die Angst zu nehmen, hier noch mal zur Verdeutlichung, was es bedeutet, wenn Sardinien gelbe Zone wird, wie es für Sizilien jetzt der Fall ist. Am unangenehmsten ist sicherlich die Maskenpflicht im Freien… Freut Euch auf Eure Ferien!
Quelle:
https://www.quotidiano.net/cronaca/zona-gialla-regole-ultime-notizie-1.6733646
Masken - Der erste, nicht unbedeutende Unterschied besteht darin, dass in der gelben Zone im Freien wieder das Tragen einer Maske vorgeschrieben ist. Die einzigen Ausnahmen sind Kinder unter sechs Jahren, Personen, die an einer Krankheit leiden, die das Tragen einer Maske nicht zulässt, und Personen, die Sport treiben.
Reisen - Reisen ist auch ohne Grünen Pass möglich. Im Fernverkehr (Flugzeuge, Schiffe und Züge) wird dies jedoch ab dem 1. September obligatorisch sein: Hier finden Sie die Einzelheiten des jüngsten Covid-Erlasses.
Bars und Restaurants - In der gelben Zone können Bars und Restaurants Mittag- und Abendessen servieren. Abends können sie in Innenräumen servieren, aber nur an Inhaber des Grünen Passes.
Ausgangssperre - In diesem Fall ändert sich nichts, denn in Italien ist die Ausgangssperre seit dem 21. Juni auch in der gelben Zone abgeschafft.
Hotels - Die Hotels in der gelben Zone sind geöffnet. Was Restaurants und Bars in Innenräumen betrifft, so können Hoteliers Kunden ohne zeitliche Beschränkungen bedienen, ohne einen Grünen Pass zu benötigen, es sei denn, das Restaurant bewirtet auch Kunden von außerhalb des Hotels.
Diskotheken - In der gelben Zone bleiben sie geschlossen.
Kinos und Theater - Kinos und Theater bleiben in der gelben Zone geöffnet, müssen aber Einschränkungen beachten: nur im Voraus reservierte Plätze und ein Abstand von mindestens einem Meter. Die Kapazität ist ebenfalls auf 50 % und in jedem Fall auf 1.000 Zuschauer in der Halle und 2.500 im Freien begrenzt.
Sportveranstaltungen - Was den Sport betrifft, so heißt es im jüngsten Covid-Erlass: "In der gelben Zone darf die zulässige Kapazität nicht mehr als 25 % der maximal zulässigen Kapazität betragen, und in jedem Fall darf die maximale Zuschauerzahl 2.500 bei Außenanlagen und 1.000 bei Innenanlagen nicht überschreiten. Die Aktivitäten müssen in Übereinstimmung mit den Richtlinien durchgeführt werden, die von der Präsidentschaft des Ministerrats - Abteilung Sport - nach Anhörung des Italienischen Verbands für Sportmedizin auf der Grundlage der vom Technischen und Wissenschaftlichen Ausschuss festgelegten Kriterien angenommen wurden".