Versteuerung der Mieteinnahme

ichnusa71

Neues Mitglied
Hallo zusammen, unser Haus am Meer ist fast Mietfähig und nun nachdem einige Behördengänge erledigt sind, stehe ich vor der Frage der Versteuerung bei der Mieteinnahme.
Ist die Mieteinnahme in Italien zu versteuern oder hat sich gesetzlich was verändert?
Hat jemand Erfahrung in diesem Felde? Wäre sehr dankbar für kompetente Informationen.
Vielen lieben Dank im voraus
 
Hat ein Hausbesitzer in Italien seinen Wohnsitz in D so sind die Einkommen aus Vermietungen laut DBA für dieses Haus in Italien zu zahlen. Bei Kurzzeitvermietungen kann man eine Pauschalversteuerung von 21% wählen. In jedem Fall ist eine CIN zu beantragen, ohne diese ist eine Vermietung des Hauses oder einer Wohnung nicht möglich.
 
Hallo zusammen, unser Haus am Meer ist fast Mietfähig und nun nachdem einige Behördengänge erledigt sind, stehe ich vor der Frage der Versteuerung bei der Mieteinnahme.
Ist die Mieteinnahme in Italien zu versteuern oder hat sich gesetzlich was verändert?
Hat jemand Erfahrung in diesem Felde? Wäre sehr dankbar für kompetente Informationen.
Vielen lieben Dank im voraus

das kann so nicht genau beantwortet werden.
Seid ihr noch Erwerbstätig? Angestellt oder Freiberuflich?
In welchem Land ist der Erstwohnsitz?
Wenn ihr in Italien Mieteinnahmen habt, benötigt ihr im Normalfall auch einen Steuerberater in Italien.

An eurer Stelle hätte ich mir da besser vorher mal Gedanken gemacht.
 
Es gibt eine sehr tolle Steuerberaterin vor Ort, die mir auch innerhalb kürzester Zeit bei allen Anträgen geholfen hat.
Ich verlinke hier mal ihre Seite


Ich finde es überaus schwierig was hier für Antworten gegeben werden.
Ich habe selber kaum Lust überhaupt etwas zu schreiben....
 
Zuletzt geändert:
@JulesVerne ... Problem ist oft, dass manche Leute Fragen stellen, die auf mangelnder Selbstsuche resultieren.
Das findet man in jeder Rubrik. Offenbar sind die Menschen nicht mehr in der Lage, selbst zu denken... wird alles serviert. Irgendwann kommt dann auch von den Urgesteinen und netten Leuten mal ne patzige Antwort. Is nicht schön, aber gelegentlich nachvollziehbar.

In dem Fall muss ich @Hollyholsch recht geben. Ich kauf mir auch kein Auto, wenn ich keinen Führerschein habe... ;-)
 
...ich habe mal bei chatgpt folgendes gepromptet÷ "Warum muss ich die Mieteinnahmen meiner Wohnung in Italien angeben". Die Antwort war sehr erhellend, das Wort Progressionsvorbehalt kannte ich bis dato nicht und es wurde gut erklärt....
 
Kein Progressionsvorbehalt bei Vermietungseinkünften aus einem EU-Staat
Nach § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG unterliegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in einem EU-Mitgliedstaat nicht dem Progressionsvorbehalt.

Begründung: EuGH-Urteil C-489/13.
Der EuGH hat in diesem Urteil entschieden, dass es mit dem EU-Recht unvereinbar wäre, wenn Deutschland Einkünfte aus der Vermietung eines Hauses in einem anderen EU-Staat dem Progressionsvorbehalt unterwirft. Dies würde eine ungerechtfertigte Schlechterstellung von Immobilienbesitzern innerhalb der EU gegenüber solchen in Deutschland bedeuten und somit eine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) darstellen.

Aufgrund dieses Urteils wurde § 32b Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG entsprechend geändert. Danach gilt:

Italienische Vermietungseinkünfte sind in Deutschland steuerfrei.
Kein Progressionsvorbehalt, wenn sich die Immobilie innerhalb der EU befindet.
Sie müssen diese Einkünfte zwar weiterhin in der deutschen Steuererklärung deklarieren (Anlage AUS), aber sie beeinflussen nicht Ihren deutschen Steuersatz.

Fazit:
Ja, die italienischen Einkünfte sind in der Steuererklärung anzugeben, aber nicht steuerpflichtig in Deutschland.
Nein, sie unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.
Grundlage: § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG und EuGH-Urteil C-489/13.
Damit haben Sie keine steuerlichen Nachteile durch die Vermietung Ihres Ferienhauses in Italien in Deutschland.
 
...DANKE! Ein tolles Lehrstück, das AI zu hinterfragen ist, gerade im Hinblick auf Ergebnisse zu beratenden Berufen! Mein Trost....hätte mich trotz der AI Anfang der Woche hierzu beim Streuerberater gemeldet....
 
Meine Beobachtung bei KI: Es scheint häufiger vorzukommen, dass Fakten, Gebühren, Abgabesätze,... die irgendwann mal Gültigkeit hatten und dann durch neuere Regelungen abgelöst werden, häufig falsch (mit den veralteten Sätzen) ausgespuckt werden.
 
Anzeige

Mitglied Themen mit ähnl. Begriffen Forum Antworten Datum
M Immobilien Informationen 0

Heutige Geburtstage

Themen mit ähnl. Begriffen

Top