strafzettel mit dem mietwagen bezahlen?

Forumarchiv

(Beitrag aus dem alten Forum übernommen)
Autor: lall
Datum: 09.08.11 12:17

hallo zusammen,
hatte im mai für eine woche einen hertz-mietwagen auf sardinien.
nun, nach 3 monaten, buchen die mir überraschenderweise nochmal 36 euro von meiner kreditkarte ab. auf mein nachfrgen bei dem mietwagenvermittler über den die damalige buchung lief wurde mir gesagt dass es sich evtl. um ein knöllchen handeln könnte (das käme z.Zt. bei ihnen häufiger bei italienbuchungen vor). da ich mir allerdings überhaupt keiner schuld bewusst bin (hatte werder einen strafzettel an der scheibe noch sonst irgendwelche vorkommnisse) und auch keinen bussgeldbescheid aus italien bekommen habe stellt sich die frage ob ich überhaupt der verursacher bin und falls ja ob ich bezahlen muss. die kreditkartenabbuchung habe ich erstmal stornieren lassen.
was nun weiter passiert...???
aber vielleicht kennt sich jemand von euch damit aus und hat aktuelle, verbindliche infos. was ich bisher so gelesen habe gibt es zwar seit emde 2010 wohl eine vereinbarung zwischen BRD und ITA dass bussgelder auch bei uns vollstreckt werden können, allerdings so dies nach meinen infos erst ab einer grenze von 70 euro gelten. und dass ich (falls ich nachweislich tatsächlich der parksünder gewesen sein sollte und trotzdem nicht bezahle) wegen 36 euro von der italienischen justiz verfolgt werde oder bei meiner nächsten einreise nach italien probleme bekomme scheint mir auch eher unwahrscheinlich. oder was meint ihr?
danke für sachdienliche hinweise.
-r
 
Autor: pekoat
Datum: 09.08.11 13:46

Verlang vom Vermieter (Hertz) eine Kopie der Strafverfügung/Anzeige. Dann kannst Du beurteilen, ob Du was angestellt hast. Wenn ja, dann zahl.

Das mit den 70 € gilt nur für das Eintreiben von Strafgeldern im Ausland durch die italienische Behörde, da gibt es jetzt ein Amtshilfe-Abkommen.
Aber, wenn überhaupt, wurdest nicht Du gestraft, sondern Hertz als Eigentümer des Autos; und Hertz holt sich das Geld von Dir als Verursacher. Somit ist diese 70-€-Grenze irrelevant.

Wenn die Strafe zu Recht besteht, Du also ein Bösewicht warst, dann ist das eine Privatschuld von Dir an Hertz. Zahl.

peko
 
Autor: lello
Datum: 09.08.11 13:52

hallo,
1. in italien ist es nicht zwingend ein knoellchen zu hinterlassen, d.h. die Poliziei schreibt in ihrer Mahnung das der z.b. Parksuender abwesend war oder die Verkehrsverhaeltnisse ein sofortiges Eingreifen nicht zuliessen.
2. in deinem Fall, Mietwagen, ist klar das der Bussgeldbescheid der Autovermietung zugestellt wird, also das Abkommen BRD - I hat hier nichts mit zu tun, denn die Autov. ist vor dem Italienische Gesetz der rechtliche Besitzer welche jedoch den Bescheid natuerlich und richtigerweise an den Verursacher (DU), verrechnet.
3. wegen Verkehrsdelikten wie Parksuenden, schnell fahren, Altstadt Fahrverbot oder Rote Ampel, die du eventuell mit dem Mietwagen verursacht hast, wird dich keine italienische Polizei per Interpol suchen aber mit Sicherheit wird Hertz Italien durch Hertz Deutschland, frueher oder spaeter das Geld eintreiben und dann werden dir 36 Euro nicht mehr ausreichen. Deshalb empfehle ich eine sofortige Bezahlung des Bussgeldes da die Mietvertraege normalerweise eine 6 monatige Kraft auf Einbehaltung von Busgeldern durch Kreditkarten vorsehen. Ich hoffe mich verstaendlich gemacht zu haben e saluto con un ciao da Alghero, Raffaello
 
Autor: narbolese
Datum: 09.08.11 14:09

hallo

ich hatte das auch einmal mit europcar vor 2 jahren.
ich bekam von europcar die auskunft.:das ist die bearbeitungsgebühr,die europcar italien erhebt,für die auskunft gegenüber der polizei wer der fahrer gewesen ist.desweiteren ist nichts passiert.

der witz an der ganzen sache war,das die abbuchung ca.2 wochen vor zustellung der rechnung erfolgte.

lg

klaus
 
Autor: pekoat
Datum: 09.08.11 15:47

Eine Hiltrud aus Rheinland-Pfalz, die oft im Forum liest, aber nicht registriert ist (und deshalb selbst keine Beiträge schreiben kann/will) hat mir soeben per mail einen Artikel aus der heutigen "Süddeutschen" zum Thema italienische Strafzettel geschickt, mit der Bitte, ihn an "lall" weiterzuleiten. Was ich nicht kann, da "lall" leider keine e-mail-Adresse hinterlegt hat...

Im Original hier nachzulesen:
http:/www.sueddeutsche.de/auto/strafzettel-im-urlaub-inkasso-alla-fiorentina-1.1129362

Danke, Hiltrud!

Liebe Grüße aus dem sardischen Norden
peko

PS: hier registrieren ist gar nicht schwer, dann könntest Du sebst aktiv am Forum teilnehmen!
 
Autor: Yoshiham
Datum: 09.08.11 16:37

Ja Hiltrud,

Pekoat hat Recht, laß Dich nicht von anderen Forianer ins Boxhorn jagen.

Also auch wenn es mich nicht betrifft, einen herzlichen Dank an Euch Beiden.

MfG

Dieter
 
Autor: tattie
Datum: 09.08.11 17:58

schlecht recherchiert von dem journalisten...
stimmt, falls man nicht mehr mit dem gleichem fahrzeug wieder nach I fährt..
über das "eintreiben" durch deutsche behörden wird immer wieder verhandelt...wie der derzeitige stand ist, verfolge ich nicht..weil:
wenn ich fehler mache, zahle ich. so einfach ist es.

falls EMO fristen einhält und falls man vorhat mit dem gleichem fahrzeug - kennzeichen einzufahren zahlt mal.....!!!!!!!!!!!
 
Autor: **Ingrid**
Datum: 09.08.11 23:03

Hallo lall,

hast Du schonmal ueberlegt, ob Du in eine Zone eingefahren bist, die evtl. zeitlich fuer Transfer gesperrt ist und Du es evtl. nicht gemerkt hast? Yoshiham, gibt es das in Alghero ueberhaupt, ZTL? Koennte doch auch sein...dafuer bekommt man keinen extra Strafzettel...nur mal als Gedanke...
 
Autor: lall
Datum: 10.08.11 07:32

hallo zusammen,
und erstmal vielen herzlichen dank an alle für die informativen auskünfte und meinungen.
wie gesagt, es war ja ein mietwagen und nicht mein eigener (somit stellt sich das problem zukünftiger einreiseschwierigkeiten nach italien wohl nicht) und die abbuchung von meiner kreditkarte kam von hertz italiana SPAROMA (was immer das bedeuten mag).
generell bin ich auch der meinung dass man für einen "fehler" auch einstehen sollte. da ich mir aber tatsächlich keiner schuld bewusst bin (was ingrid als letztes geschrieben hat ist natürlich schon vorstellbar) und auch keine weiteren angaben zu der abbuchung oder offizielle schreiben von irgendeiger italienischen (oder deutschen) behörde bekommen habe möchte ich natürlich auch nicht einfach so zahlen.
ich habe also wie gesagt erstmal bei meiner bank veranlasst die kreditkartenabbuchung über 36 euro von hertz italiana rückgängig machen zu lassen und gleichzeitig hertz über den kundenservice über den sachverhalt informiert und gebeten mir (falls es sich tatsächlich um einen strafzettel handelt) entsprechende nachweise zu lieferen.
mal schaun was nun passiert.
falls ich tatsächlich irgendwas "verbrochen" habe (bei 36 euro strafe kann es ja nichts grösseres gewesen sein) werde ich wohl zahlen, auch wenn mir im falle der weigerung höchstens hertz auf die pelle rücken könnte (was die wohl wegen dieser lappalie gar nicht tun würden schätze ich).
aber wie gesagt, wenn ich einen fehler gemacht habe dann muss ich eben auch dafür einstehen.
-r
 
Autor: osolemio
Datum: 10.08.11 10:38

ich hatte auch gerade das "vergnügen"...
am 29.6.11 kam ein schreiben von der polizia municiplale comune follo, dass ich am 2.10.2010 ! mit meinem motorrad die höchstgeschwindigkeit von 50km/h um 14km/h überschritten habe. Reduziert um 5% war es eine überschreitung der geschwindigkeit um weniger als 10km/h steht geschrieben.
tja, ich habe gerade die summe von 63,33 inkl. verfahrenskosten plus port gezahlt, vor ort nichts bemerkt und hab mir echt mühe gegeben, die geschwindigkeitsangaben einzuhalten. hat wohl nicht ganz geklappt.
ich hab mich nur gewundert über diesen aufwand für so eine niedrige übertretung.
in zukunft halt noch langsamer :-(

liebe grüße und ein wunderschönes jahr 2012 mit interessanten begegnungen, entspannten und spannenden zeiten wünscht

sigrid von o-solemio.de
 
Autor: klauszwei
Datum: 10.08.11 11:50

Leider sehen es sardische Mietwagenfirmen seit einiger Zeit als lohnendes Zubrot, angeblich eingegangene Strafmandate "einzufordern"

Zahle nur:

Wenn du das Originalschreiben der Polizei hast.

Die Autonummer stimmt !!!

Du auf ein Konto der Polizei oder Steuerstelle bezahlst.

Nie deiner Leihwagenfirma außer sie hat den Bank-Kontobeleg für die bezahlte Strafe.
 
Autor: CiaoCiaoSardegna
Datum: 10.08.11 12:26

Ciao,

mir wurde auch von HERTZ ITALIA nach Rückkehr aus unserem Urlaub ein zusätzlicher Betrag von der Kreditkarte abgezogen. Da ich den Mietwagen zum Festpreis über den ADAC gebucht hatte, habe ich diesen um Aufklärung gebeten. Heute kam dann eine Mail mit der Nachricht, dass es sich wohl um ein Versehen gehandelt hätte und mir der Betrag mit der nächsten Kreditkartenabrechnung rückerstattet würde!

Meines Erachtens steckt da echt System dahinter. Denn bei kleineren Beträgen bemühen sich wahrscheinlich viele Urlauber nicht um weitere Nachforschungen, sondern zahlen eben.

Dasselbe ist mir letztes Jahr auch bei EUROPCAR in Andalusien passiert. Auch da wurde mir der fälschlicherweise abgebuchte Betrag wieder gut geschrieben.

Also, auf jeden Fall erst mal Nachweise verlangen.

LG - Barbara
 
Autor: lall
Datum: 10.08.11 13:28

nochmals danke.
also ich hab mich entschieden (wie zuletzt von barbara vorgeschlagen).
abbuchung erstmal rückgängig gemacht und nachweise verlangt.
wenn ich mir tatsächlich etwas zu schulden kommen liess werde ich wahrscheinlich zahlen. ansonsten sicher nicht.
-ralf
 
Autor: Yoshiham
Datum: 10.08.11 16:17

Hallo Ingrid,

zu Deiner Frage: Ja in Alghero gibt es Straßen, die man nur mit Genehmigung befahren darf. Bestimmt auch in anderen Gegenden.

Selbstverständlich geht dann die Forderung an die Mietwagenfirma und die hat das Recht, diese Forderung bei dem Fahrer geltend zu machen.

Originalbelege von der Polizei wird die Mietwagenfirma wohl kaum rausgeben, aber wenigstens ein Kopie verlangen und eine Kopie des Zahlungsbeleges, dass die Forderung auch bezahlt wurde.

Ralf,

Du bist Dir natürlich im Klaren, falls Du zu Unrecht das Geld zurückgefordert hast, dass dann weitere Kosten auf Dich zukommen. Selbstverständlich kann die Mietwagenfirma, bei rechtmäßiger Forderung, das bei Dir eintreiben ( lassen ), bis zur Vollstreckung.

Hoffen wir das Beste.

MfG

Dieter
 
Autor: klauszwei
Datum: 10.08.11 16:36

Es ist von der Mietwagenfirma V O R Abbuchung der Nachweiss zu erbringen. Ansonsten ist das eine Straftat.

Auch in Sardinien gilt EU-Recht, auch wenn es dort so mancher noch nicht glauben will !
 
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