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so, wie du hier gleich am ersten Abend aufschneidest, hast du das Haus auf Maddalena sicher nur gemietet, dafuer musst du natuerlich keine Steuern zahlen, das tut dann schon der Besitzer der Hundehuette!
ich lach mich schlapp, es geht wieder los....
con saluti di sole dalla Sardegna
Apixedda di casaperta
wenn erste Residente in Germania, musste zahle tasse in germania, iste einkommen ganze normale aus Kapitalevermögen, spreche Mieteinnahmen aus nicht eigennutze wohnraum. dafur du kannst abbesetzen die Putzefrau.
Ernsthafter Beitrag, an alle, die es wirklich betreffen könnte:
Maßgeblich ist das sog. "Doppelbesteuerungsabkommen" zwischen D. u. I.
Grundsatz ist, dass Einkünfte dort versteuert werden, wo sie erzielt werden. Genau das ist aber interpretationsbedürftig.
Stimmt Günther hat ich nicht bedacht.
Die Informationen zur Frage sind aber auch sehr dürftig.
Habe aber auch nicht immer Lust den Fragestellern jede Kleinigkeit aus der Nase zu ziehen. Somit verweise ich gerne dann auf Seiten im Netz und lasse den Fragestellenden sich seine Antworten selber erlesen. Er stellt ja dann fest was ihn betrifft. Falls er nicht lesefaul ist.
jedoch ist folgendes herraus zu interpretieren:
Befindet sich die Residenz in Italien und er erhält aus Deutschland durch unselbständige Arbeit Einkünfte, so hat er Einkünfte aus Miteinnahmen nicht selbstgenutzen Eigentums in Italien, in Italien zu versteuern. Die Einkünfte aus Deutschland unterliegen dann dem Doppelbesteuerungsabkommen, nicht jedoch die Einkünfte in Italien.
Befindet sich jedoch seine Residenz in Deutschland und er geht einer Einkünfte erzielenden, unselbständigen Tätigkeit in Italien nach, und hat zusätzlich Einkünfte durch Vermietung von nicht selbstgenutzem Eigentum in Italien, so werden beide Einkünfte nur in Italien besteuert. Seine Putzfrau kann er dann aber nicht mehr absetzen, weder in I noch in D.
Die Putzfrau muss ich aber für Italien noch mal prüfen, evtl. geht da doch was.
Geht er keiner Einkünfte erzielenden Tätigkeit nach, werden die Einkünfte welche durch Vermietung nichtselbstgenutzen Eigentums in dem Land versteuert in welchem er seinen ersten Wohnsitz hat.
Cannonau (ich bevorzuge einen trockenen Vermentino) oder Bier aus dem Saarland gibt es hier immer für vorbeiziehende Wanderer u. Pilger - aber wer eine Luxusyacht auf Maddalena hat, wandert u. pilgert ja nicht. Und natürlich, Flavio B., Silvio B. etc. bekämen hier auch nichts umsonst. Flavio B. muss ja erst einmal die Zechprelle der Russen (fast 90.000 €) in seinem "Billionaire" verkraften, u. für ihn seinesgleichen würde der Cannonau bei mir mit 50 cent in Rechnung gestellt. Hat er die noch? Und Silvio hat ja noch andere Rechnungen offen.
Die Einnahme vom Miete sind, wie oben steht, in der Land, wo das Haus sich befindet, zum zahlen. Wenn das Hausbesitzer vermietet.
Wenn aber das Haus nicht der jenige der Vermietet gehoert, aber weitervermietet wird, muess man differenzieren, mit welche Rechte, das Haus weitervermietet wird ( reiseagentur, makler odr oder ) um zu wissen wer wo zum zahlen hat.
Eine Reise auf tausend Kilometer, beginnt mit einem kleinen Schritt. Was diesen ersten Schritt in Sardinien, besonder macht, ist dass er die Tür öffnet, zu einer Reise durch Emotionen und Gefühlen die bei uns immer bleiben werden.
Dein Vortrag ist ansatzweise richtig - aber ergänzungs- bzw. korrekturbedürftig:
Hat jemand seinen Wohnsitz und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und erzielt dort Einkünfte gleich jedweder Art und hat zusätzlich Einkünfte aus Immobilienvermietung in Italien so gilt:
Die Einkünfte aus der italienischen Immobilie sind in Italien zu versteuern und eine allfällige Steuer darauf ist in Italien abzuführen.
In Deutschland werden die in Deutschland erzielten Einkünfte + die Einkünfte in Italien (sprich: das Welteinkommen gemäß DBA D-I) berechnet.
So entsteht im Endeffekt (bei jeweils positiven Einkünften) ein höherer Progressionssteuersatz in D, weil das Welteinkommen zugrunde gelegt wird.
Von der entstehenden Steuerschuld in Deutschland (berechnet vom Weltgesamteinkommen) werden die bereits in Italien abgeführten Steuern für die Einkünfte aus V+V abgezogen.
Eine Reise auf tausend Kilometer, beginnt mit einem kleinen Schritt. Was diesen ersten Schritt in Sardinien, besonder macht, ist dass er die Tür öffnet, zu einer Reise durch Emotionen und Gefühlen die bei uns immer bleiben werden.