Seit 2022 - Wegzug aus D ins Ausland wird teurer (Wegzugsbesteuerung !)
Beppe
Sehr aktives Mitglied
Seit 2022 - Wegzug aus D ins Ausland wird teurer (Wegzugsbesteuerung !)
Wer sich als deutsches Unternehmen sagt, jetzt wird es aber Zeit sich z.B. auf Sardinien niederzulassen –
der sollte sich tunlichst bei seinem Steuerberater schlau machen.
Denn vor allem bei einem Wegzug in ein anderes EU-Land hat sich einiges geändert:
So ist die sogenannte Wegzugsbesteuerung seit dem 1. Januar 2022 deutlich strenger geworden.
Hiervon betroffen ist, wer innerhalb der letzten 5 Jahre mit mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt war und seit mindestens 10 Jahren in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war.
Bisher war es so, dass bei einem Umzug in ein anderes EU-Land eine Dauerstundung gewährt wurde. Diese war unbegrenzt und zinslos. Erst wenn die Person die EU endgültig verließ – oder seine Anteile verkaufte, wurde eine Steuer fällig.
Seit 2022 müssen Steuern auch bei einem Umzug innerhalb der EU gleich gezahlt werden. Das gilt vor allem auch, wenn man die Anteile gar nicht verkauft. Doch für die Steuerberechnung wird (fiktiv) so getan, als ob die Anteile verkauft worden wären. Einziges Zugeständnis an die Betroffenen: Es kann eine Ratenzahlung über 7 Jahre vereinbart werden, bei der es zwar keine Zinsen gibt, aber im Vorfeld eine Sicherheitsleistung erbracht werden muss. Und das dürfen nicht die Firmenanteile selbst sein, sondern aber zum Beispiel Immobilien.
Warum wurde das überhaupt geändert?
Nüchtern betrachet: Bisher war es oftmals so, dass ein Wegzug ins Ausland evtl. dazu führte, dass der deutsche Staat überhaupt keine Steuern mehr auf spätere Verkäufe erheben konnte. Jetzt sagt der deutsche Fiskus (wie auch viele anderen Länder): Du kannst gern gehen, aber vorher zahlst du noch Steuern auf deine deutschen Firmenanteile. So wird ein mögliches Steuerschlupfloch geschlossen - und das dürfte dann doch evtl. wieder im Sinne bzw. Interesse der Mehrheit sein.
Wer also evtl. unter diese Personengruppe (und evtl. unter einen solchen Steuertatbestand) fällt und mit einem Umzug nach Sardinien liebäugelt, sollte sich in der Tat (vorher !) mit seinem Steuerberater hierzu beraten!
Wer sich als deutsches Unternehmen sagt, jetzt wird es aber Zeit sich z.B. auf Sardinien niederzulassen –
der sollte sich tunlichst bei seinem Steuerberater schlau machen.
Denn vor allem bei einem Wegzug in ein anderes EU-Land hat sich einiges geändert:
So ist die sogenannte Wegzugsbesteuerung seit dem 1. Januar 2022 deutlich strenger geworden.
Hiervon betroffen ist, wer innerhalb der letzten 5 Jahre mit mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt war und seit mindestens 10 Jahren in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war.
Bisher war es so, dass bei einem Umzug in ein anderes EU-Land eine Dauerstundung gewährt wurde. Diese war unbegrenzt und zinslos. Erst wenn die Person die EU endgültig verließ – oder seine Anteile verkaufte, wurde eine Steuer fällig.
Seit 2022 müssen Steuern auch bei einem Umzug innerhalb der EU gleich gezahlt werden. Das gilt vor allem auch, wenn man die Anteile gar nicht verkauft. Doch für die Steuerberechnung wird (fiktiv) so getan, als ob die Anteile verkauft worden wären. Einziges Zugeständnis an die Betroffenen: Es kann eine Ratenzahlung über 7 Jahre vereinbart werden, bei der es zwar keine Zinsen gibt, aber im Vorfeld eine Sicherheitsleistung erbracht werden muss. Und das dürfen nicht die Firmenanteile selbst sein, sondern aber zum Beispiel Immobilien.
Warum wurde das überhaupt geändert?
Nüchtern betrachet: Bisher war es oftmals so, dass ein Wegzug ins Ausland evtl. dazu führte, dass der deutsche Staat überhaupt keine Steuern mehr auf spätere Verkäufe erheben konnte. Jetzt sagt der deutsche Fiskus (wie auch viele anderen Länder): Du kannst gern gehen, aber vorher zahlst du noch Steuern auf deine deutschen Firmenanteile. So wird ein mögliches Steuerschlupfloch geschlossen - und das dürfte dann doch evtl. wieder im Sinne bzw. Interesse der Mehrheit sein.
Wer also evtl. unter diese Personengruppe (und evtl. unter einen solchen Steuertatbestand) fällt und mit einem Umzug nach Sardinien liebäugelt, sollte sich in der Tat (vorher !) mit seinem Steuerberater hierzu beraten!