Neues USt.- bzw. IVA/VAT-Recht für Yacht-Charter in Italien

Beppe

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Neues USt.- bzw. IVA/VAT-Recht für Yacht-Charter in Italien

Die italienische Finanzbehörde wollte schon längst das Umsatzsteuer-Recht von Charterverträgen erneuern. Allein, die Corona-Krise hatte dies verzögert.

Am 15. Juni 2020 wurde das neue italienische Umsatzsteuergesetz betreffend von Charterverträgen publiziert. Das jetzige neue Recht ist nunmehr auf sämtliche nach dem 16. Juni 2020 laufenden und neu abgeschlossenen Charterverträge anwendbar (unabhängig vom Vertragsabschluss!).

Sinn und Zweck dieser neuen Gesetzesregelung ist, dass die früheren Spezial-, Ausnahme- und Sonderregelungen (wie Steuermäßigungen bzw. Pauschalregelungen) hinsichtlich von Umsatzsteuer Ermäßigungsberechnungen zukünftig nicht mehr statthaft sind.

Die neue Umsatzsteuerrecht-Regelung folgt der EU-Richtlinie, wonach nunmehr ebenfalls 22% IVA (= italienische USt/VAT) auf Charterverträge anwendbar und zu berechnen sind.

Hierbei sind exakte und differenzierte Aufzeichnungen und Abrechungen jeweils nach innerhalb und außerhalb der EU-Gewässer verbrachten Zeiten beizubringen.

Die 22% IVA (italienische USt) fallen jedoch nicht für diejenigen Zeiten an, die während eines Chartervertrages in internationalen Gewässern (=Nicht-EU-Gewässern !) zugebracht werden.

Um die exakte Steuer zu berechnen und nachzuvollziehen, werden hohe Anforderungen an die Aufzeichnungs-Pflichten gestellt; wie z.B, der tatsächlichen Nutzung einer Yacht sowohl nach ‚innerhalb als auch nach außerhalb` von EU-Gewässern verbrachten Zeiten.

Die Aufzeichnungen und Nachweise müssen jeweils zum Ende eines Charters entweder in Papierform oder auch in digitaler Form erbracht werden und müssen
6 Jahre lang aufbewahrt werden.

Prozedere und geeignete Nachweise hierfür sind z.B:
  1. Seekarten und Reiseaufzeichnungen, Daten und Informationen aus NAVI-System in digitaler als auch ausgedruckter Form, Transponderdaten (wie z.B. AIS)
  2. Digitale Positionsnachweise einer Yacht von/während einer Charterperiode
  3. die chronologische Vorlage und Führung des Logbuches/Schifftagebuches
  4. Nachweise, welche die Hafen- und Liegeplätze einer Yacht belegen (sowohl innerhalb als auch außerhalb von EU-Gebieten) wie z.B. Verträge, Liegeplatzgebühren, Befahrenspermits, Zahlungsbelege, u.ä.)
  5. Nachweise und Dokumente für den Erwerb von Waren und/oder Dienstleistungen von Lieferungen und sonstigen Leistungen aus Nicht-EU Ländern (wie z.B. Rechnungen, Verträge, Quittungen und jedwede sonstigen Zahlungsnachweise).
  6. und letztendlich natürlich auch eine Kopie des jeweiligen Chartervertrages.
  7. Werden die erforderlichen Aufzeichnungs- und Differenzierungspflichten nicht erfüllt, so wird allein aus formalen Gründen, die Charter zu 100% als in EU-Gewässern erbracht angesehen und so die gesamte Charter mit dem jeweils anzuwendenden USt-Prozentsatz (zur Zeit 22%) voll berechnet.
Aus den Nachweisen müssen sich zum einen die jeweiligen Fahrtrouten der Yacht eindeutig ergeben (sowohl in chronologischer Hinsicht als auch exakt und zusammenhängend).

Die jetzt neuen Bestimmungen unter 4.1 “Prova del tempo di navigazione al di fuori dell’Unione Europea” (Nachweis von Fahrzeiten außerhalb des Gebietes der Europäischen Union) führen nunmehr zu nachfolgendem Berechnungsmodus:

Grundsätzlich ist zukünftig exakt aufzuteilen und nachzuweisen, sowohl stundenmäßig als auch nach der jeweiligen Gesamt-Charter-Vertragslaufzeit. Hierbei muss sich dann auch genau und lückenlos ergeben, wie das Verhältnis von Gesamt-Charterdauer ist und zu der jeweils inner- und außerhalb der EU verbrachten Zeit ist.

Berechnungsbeispiel:
  • 14-tägiger-Chartervertrag
  • Chartergebühr (Netto gesamt) Euro 300.000,-- und hierbei 60 Stunden insgesamter Fahrzeit der Yacht außerhalb des EU-Gebietes während der gesamten Charterdauer.
  • = 336 Stunden Gesamt-Charter-Dauer (= 14 Tage x 24 Std.) ./. 60 Stunden = 18% Non-EU-Cruise
  • Damit wird auf 18% des Charterpreises keine IVA/VAT fällig, auf 82% des Chartervertrages entfallen 22% ital. IVA/VAT/USt. (€ 300.000 x 82% = € 246.000 x 22% = 54.120 € IVA/VAT/USt
Nota Bene:
Pauschale IVA/USt/VAT Yacht Charter-Verträge und/oder auch Lease-Modelle sind hiermit endgültig unzulässig.
Ausschließlich die exakte und nachweisbare Nutzung bestimmt die IVA/USt/VAT und deren Höhe!

Anmerkung:
Seitens der italienischen Finanzbehörde gibt es zur Zeit keine weiteren Ausführungen
bezüglich Absatz Nr. 6 zum Zeitpunkt der Anwendbarkeit.

Insoweit dürfte die neue Regelung so verstanden werden, dass diese erst für Charters gilt, die nach dem 15.6.2020 (Publikationsdatum der Agenzia delle Entrate Nr. 234 483) abgeschlossen wurden.

Auch dürfte dies so verstanden werden, dass der vormals “alte” Modus der pauschalen Ermäßigung weiterhin auf Verträge angewandt wird, die vor dem 16.6.2020 abgeschlossen wurden.

Italienische Charterverträge, die ab dem 16. Juni 2020 ausgeführt werden, unterliegen nunmehr und grundsätzlich der neuen Regelung.

Wer also Charter fährt in Italien (und damit sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU) und dort umsatzsteuerpflichtig wird (!), sollte insofern unbedingt mit seinem Steuerberater “vor Ort“ Kontakt aufnehmen und die organisatorischen Wege + Mittel für einen etwaigen und lückenlosen Nachweis zu besprechen.
 
Zuletzt geändert:
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