Ladenlokal mieten

Velablu

Aktives Mitglied
Guten Morgen / buon giorno a tutti...
Nach langem suchen möchten wir nun ein Cafe und ein Ladenlokal in golfo aranci mieten
Frage: ist es hier normal dass ich anhand des Wertes vom Ladenlokal eine Art Abstandssumme zahlen muss? Und was sagt mir dieser Beitrag aus?
Lt. Aussage behinhaltet das sowohl die Umsätze der letzten Jahre als auch wie bekannt etc das Geschäft ist.
Kann mir bitte jemand hier Auskunft geben?
Grazie!!!!
Saluti
Claudia e France
 
@Velablu

Verlangt das der Vermieter oder der Vorpächter?

Für ein Ladenlokal direkt am Markusplatz in Venedig oder am Fontana di Trevi in Rom
wird sicherlich noch ein Betrag X für den immaginären Geschäftswert (Abgeltung einer
fiktiven Übergewinnverrentung) gefordert und auch gezahlt werden.

Aber in Golfo Aranci ist das sicherlich völlig überzogen und illusionär.

Eine Abstandssumme für evtl. vorhandene Einrichtungen und/oder Einbauten hingegen
ist sicherlich was anderes.

Und paß auf, daß Du keinen Laden "übernimmst" - sonst kann es Dir passieren, daß Du sogar
noch für historische Steuerschulden, Strom- und Wasser etc.etc. aufkommen darfst und muß!

Gerade eine Abstandssumme für den Geschäftswert ist primärer Indikator für eine Geschäftsübernahme!
 
Ciao Kary, ciao Beppe,

Grazie für Eure Antworten.
Es scheint tatsächlich so zu sein, dass in Golfo Aranci die Geschäfte mit einer Abstandssumme "übergeben" werden.
Habe dort mehrere Inhaber befragt, die das als normal bezeichnen, da man ein Ladenlokal übernimmt, welches die Kunden und Miteinwoh ner etc. seid X-Zeit kennen. Daraus wird aus div. Faktoren wohl ein Wert ermittelt (una valutazione dell´attivita che ha stabilito il valore di X Euro compresso gli arredti etc.).
Man hat uns gesagt, dass der "Commercialista" die Mietverträge zur Übernahme des Ladenlokals ausstellt. Aber angeblich hat das nichts mit der Übernahme des dort jetzigen Geschäftes und deren Verkaufsidee / Waren etc. zu tun.

Wir möchten dort einfach ein Ladenlokal mieten, wo seid 40 Jahren Damenbekleidung verkauft wird.
Wir möchten daraus ein Schuh- Handtaschen und Kleidung sowie kleinere Dinge wie Schmuck, Schlüselanhänger, Lederwaren etc. anbieten.

Falls es eine "Geschäftsübernahme" wäre, gäbe es eine behördliche Stelle im Ort / Commune etc. wo wir Dinge wie Steuerschulden, offene Rechnungen etc. erfragen und einsehen könnten????

Danke für Eure bereits gegebenen Antworten sowie für alle weiteren Hilfestellungen!!!

Saluti
Claudia e France
 
@ Velablu

Wünsche euch viel Glück bei diesem Vorhaben.Bin selbst auch in dieser Branche seit vielen Jahren unterwegs, aber auf der Insel Rügen.


Saluti


Werner
 
@Velablu

leider haste die Frage nicht beantwortet, ob der Vermieter oder der Vorpächter eine solche Abstandssumme verlangt.
Wenn der Vermieter das verlangt, dann ist das völlig unüblich.

Du mußt die Abstandssumme über den Vertragszeitraum aktivieren und dann sukzessive pro rata temporis abschreiben.
Wird der Vertrag dann z.B. nicht über den Vertragszeitraum verlängert, dann haste den Betrag verloren.
Ebenso - wenn aus welchen Gründen auch immer - der Vertrag vorzeitig gekündigt wird.
Inofern würde ich an Deiner Stelle auf eine eintsprechende Sicherungsklausel bestehen.

"Geschäftswert bzw. Abstandsswertbestimmung" wurden in früheren Zeiten (bis Ende der 70er Jahre) meist nach dem
Mittwelwertverfahren (Substanz- + Ertragswert /2) ermittelt. In den 80er und 90er Jahren war der Ertragswert die dominante Eingangsgröße und heutzutage wird eigentlich nur noch nach dem sogenannten Zukunftsentnahmewert-Verfahren bewertet.

Was auch immer die Eingangsdaten dieser "fiktiven" Wertbestimmung sind - meistens beziehen sie sich auf die
G+V Größen des Vorpächters. Laß Dir die G+V der letzten 5 Jahre vorlegen (!).
Dann siehste zum einen welcher Umsatz gemacht wurde und vor allen Dingene auch , welche Miete bezahlt wurde
und was jetzt noch oben aufgeschlage wurde. Ist die Miete jetzt um einen Betrag X erhöht, dann geht im gleichen Verhältnis zumindest auch das Geschäftsergebnis (ceteris paribus) in den Keller. Mit den G+V's haste auch Argumentationsdaten in der Hinterhand.

Zu Bedenken gebe ich ebenfalls, daß z.B. wenn Dein Vertrag ausläuft, Du welche Möglichkeit hast, von einem "Nachfolger" diese oder eine ähnliche Summe einzufordern.

Laß Dir von dem Commercialista die Vollmachtserklärunges für den Abschluss des Mietvertrages anstelle des Eigentümer aushändigen.

Letztendlich kann ich Dir sowieso nur raten, für eine Vertragsanbahnung einen Anwalt Deines Vertrauens hinzuzuziehen und diesen
entsprechend mit Deinen Wunschinteressen zu impfen.

Das dürfte zielführender sein, da Du augenscheinlich mit den Usancen auf der Insel nicht allzusehr vetraut scheinst.
 
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