@Velablu
leider haste die Frage nicht beantwortet, ob der Vermieter oder der Vorpächter eine solche Abstandssumme verlangt.
Wenn der Vermieter das verlangt, dann ist das völlig unüblich.
Du mußt die Abstandssumme über den Vertragszeitraum aktivieren und dann sukzessive pro rata temporis abschreiben.
Wird der Vertrag dann z.B. nicht über den Vertragszeitraum verlängert, dann haste den Betrag verloren.
Ebenso - wenn aus welchen Gründen auch immer - der Vertrag vorzeitig gekündigt wird.
Inofern würde ich an Deiner Stelle auf eine eintsprechende Sicherungsklausel bestehen.
"Geschäftswert bzw. Abstandsswertbestimmung" wurden in früheren Zeiten (bis Ende der 70er Jahre) meist nach dem
Mittwelwertverfahren (Substanz- + Ertragswert /2) ermittelt. In den 80er und 90er Jahren war der Ertragswert die dominante Eingangsgröße und heutzutage wird eigentlich nur noch nach dem sogenannten Zukunftsentnahmewert-Verfahren bewertet.
Was auch immer die Eingangsdaten dieser "fiktiven" Wertbestimmung sind - meistens beziehen sie sich auf die
G+V Größen des Vorpächters. Laß Dir die G+V der letzten 5 Jahre vorlegen (!).
Dann siehste zum einen welcher Umsatz gemacht wurde und vor allen Dingene auch , welche Miete bezahlt wurde
und was jetzt noch oben aufgeschlage wurde. Ist die Miete jetzt um einen Betrag X erhöht, dann geht im gleichen Verhältnis zumindest auch das Geschäftsergebnis (ceteris paribus) in den Keller. Mit den G+V's haste auch Argumentationsdaten in der Hinterhand.
Zu Bedenken gebe ich ebenfalls, daß z.B. wenn Dein Vertrag ausläuft, Du welche Möglichkeit hast, von einem "Nachfolger" diese oder eine ähnliche Summe einzufordern.
Laß Dir von dem Commercialista die Vollmachtserklärunges für den Abschluss des Mietvertrages anstelle des Eigentümer aushändigen.
Letztendlich kann ich Dir sowieso nur raten, für eine Vertragsanbahnung einen Anwalt Deines Vertrauens hinzuzuziehen und diesen
entsprechend mit Deinen Wunschinteressen zu impfen.
Das dürfte zielführender sein, da Du augenscheinlich mit den Usancen auf der Insel nicht allzusehr vetraut scheinst.