Umgang vor Ort Hotel verweigert Rückzahlung der Anzahlung - Cura Italia

Jorgo1909

Mitglied
Hallo zusammen,

bereits im letzten Jahr habe ich ein Hotel auf Sardinien für den Sommer 2020 gebucht und die Hälfte des Gesamtpreises, gemäß der Buchungsbedingungen, angezahlt.
Nun habe ich die Buchung aufgrund der aktuellen Situation stornieren wollen. Das Hotel verweigert die Rückzahlung der Anzahlung und bietet mir stattdessen einen Gutschein in der Höhe der Anzahlung an, den ich, je nach Entwicklung der Situation, innerhalb eines Jahres einlösen kann, wenn ich zu einem anderen Zeitpunkt die Reise antrete.
Das Hotel bezieht sich auf ein Gesetz oder Erlass, namens „Cura Italia“(Artikel 88), dass seit dem 17.03.20 gelte.

Wer kann mir näheres zu diesem Erlass sagen?

Gruss Jörg
 
Dieser italienische Erlass vom 17.3.20 sieht Ausnahmen der bestehenden Regeln vor und ermöglicht touristischen Unternehmen Rückerstattungen per Gutschein vorzunehmen mit einer Gültigkeit von 12 Monaten nach Ausstellung. (https://www.confcommercio.siena.it/art-88-d-l-cura-italia-voucher-come-alternativa-di-rimborso/)

Derartige Bestrebungen sind auch in Deutschland im Gange, da für die Massen an Erstattungen auf einen Schlag wohl teils die Liquidität fehlt, s. zB (Im Kommentarbereich gibt es schon eine lebhafte Diskussion dazu O_O )

 
Ich finde, dass es auch ein bißchen Solidarität bedeutet, wenn man sich auf solch einen "Deal" einlässt.
Denn ich glaube, es ist keinem damit gedient, wenn die Hotels, B+B etc. durch diese Umstände ihre Existenz verlieren.
Schön wäre es natürlich, wenn der Gutschein zumindest 2 Jahre gelten würde. Denn alleine dieses Jahr habe ich drei Urlaube auf Sardinien und in Italien gebucht und auch angezahlt. Ich weiß gar nicht, ob wir auch im nächsten Jahr die gleichen Urlaubsmöglichkeiten haben---ich bin leider immernoch Arbeitnehmer und kein Rentner.

Ansonsten kann man nur sagen, bleibt alle gesund und vll sieht man sich irgendwann auf unserer Lieblingsinsel.

Gruß
Wolf
 
Ich weiß gar nicht, ob das ein Entgegenkommen des Hotels ist, wenn man mich dazu zwingt, einen Gutschein anzunehmen. Ich habe bei der Buchung im Oktober letzten Jahres extra zu einem höheren Preis gebucht, damit ich aus welchen Gründen auch immer, die Reise stornieren kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich einen Gutschein annehmen muss. Ich kann ja nicht beliebig meinen Urlaub verschieben, dass muss ich schon mit meinem Arbeitgeber abstimmen und bin darüber hinaus an die Feien gebunden.
Zum Verständnis:
Wir fahren jedes Jahr mit dem Auto nach Sardinien, übernachten unterwegs mehrfach in Italien und sind auch an die ebenfalls bereits gebuchten Fähren gebunden. Wir würden liebend gerne auch dieses Jahr die Reise antreten, aber das halte ich für unrealistisch.
Die Gesamtsituation bezüglich Corona in Italien und überall sonst ist natürlich belastend für jedermann. Letztlich ist aber auch so, dass ich bei aller Solidarität nicht ausschließen kann, dass das Hotel die Krise übersteht. Wenn ich also den Gutschein annehme, könnte meine Anzahlung komplett verloren gehen.
 
Wenn Du extra den höheren Preis bezahlt hast, damit Du bis zum.Tag X stornieren kannst und dieser Tag noch nicht erreicht ist, dann kannst Di doch stornieren und bekommst Dein Geld vertragsgemäß zurück. Wenn der Tag X schon verstrichen ist, das Hotel daher nicht mehr zur Erstattung verpflichtet und Du trotzdem einen Gutschein erhälst, dann ist das doch ein Entgegenkommen, solange nicht klar ist, wie die Situation zum Zeitpunkt Eurer Reise aussieht.
 
Zuletzt geändert:
Hallo Feuerpferd,
Genau so sehe ich es auch.
Der Tag X ist noch nicht verstrichen, ich möchte stornieren und deshalb mein Geld zurück bekommen. Das Hotel weigert sich.
Mein Problem ist, dass ich den Erlass nicht wirklich kenne, ich spreche nunmal wenig italienisch.
Gibt es jemanden, der so gut italienisch spricht und die entscheidenden Passagen übersetzten kann?
 
Hast du denn beim Hotel direkt gebucht oder über ein Portal?
Wenn über ein Portal, müsste dieses (nicht nur dir) doch auch aktuelle Informationen/Übersetzungen zur Verfügung stellen. Denn dieses Thema dürfte ja viele Kunden betreffen.
 
Das müsste der Text des Dekrets sein, Art. 88

Und hier ein deutscher Artikel dazu

Bin kein Jurist. Aber so wie ich das verstehe, geht es dabei um die aktuellen Beschränkungen, also um die Unmöglichkeit der Reise.

Versuche doch erst noch einmal aus deiner Sicht zu argumentieren, wie oben usw, evtl. ist das auch ein Missverständis ...Wenn du so nicht weiterkommst, evtl. wäre dann eine für dich akzepatable Möglichkeit, sich gütlich auf eine längere Gültigkeitsdauer eines Gutschein zu einigen? Das Problem ist aktuell wohl wirklich oft, dass den Betrieben die finanziellen Mittel für die Masse an Erstattungen fehlen, teils auch für die, die regulär möglich wären. Und bei dem Dekret geht es genau darum, durch verschiedene Maßnahmen, den Betrieben die Liquidität zu sichern, eine Insolvenz zu verhindern.

Ansonsten wäre dann wirklich ein (italienischer) Anwalt der Ansprechpartner.
Wobei das eigentlich keine Seite braucht in der Situation.

Hier mal noch ein Schreiben eines kleinen sardischen Vermittlers, das wohl ganz gut deren Situation beschreibt. https://www.casa-orosei.de/corona-virus.html
 
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@Kary: Ich habe direkt beim Hotel gebucht.
Und ich denke, dass tatsächlich viele Reisende das Problem bekommen werden.

@mare: das mit der Verlängerung des Gutscheins wäre eine Option, die man grundsätzlich in Betracht ziehen könnte. Es wäre allerdings Aufgabe des Hotels, dieses anzubieten. Bei mir entsteht der Eindruck, dass das Hotel versucht, mir seine Sicht der Dinge aufzuoktroyieren und deshalb nur eine einjährige Frist für den Gutschein anzubietet.
Das wirkt sehr willkürlich und ist sicherlich sehr einseitig betrachtet.
Das Problem und meine Sorge ist, das dass Hotel derartig in Schwierigkeiten gerät und vielleicht Insolvenz anmeldet. Dann wäre das Geld komplett weg.
Trotzdem vielen Dank für deine Bemühungen und Hinweise.
Gruß Jörg
 
Ist eine Anzahlung von 50 % bei Frühbuchung überhaupt im Rahmen des Üblichen? Die 50 % Anzahlung bei Frühbuchung kann man als zinsloses Darlehen an das Hotel betrachten. Das muss sich dann aber auch lohnen und sich in einem entsprechend günstigen Buchungspreis niederschlagen, oder warum lässt man sich auf eine derart hohe Anzahlung ein? Muss man da nicht auch mit einem größeren Risiko rechnen?
 
Mein Mitleid hört bei jedem Unternehmer in dem Moment auf, in dem er anfängt seine Kunden zu betrügen. Jorgo hat offenbar ein reguläres Kündigungsrecht und kann damit sein Geld zurückverlangen. Ich würde mir schnell einen Anwalt suchen. Das wird diesen Typen hoffentlich Beine machen.
 
Also ich finde die generelle Idee mit dem Gutschein für ein Jahr auch in Ordnung - wenn es denn keine andere Stornierungsfrist gab/gibt; wenn es allerdings jetzt noch innerhalb der Frist ist, die mit diesem Hotel vereinbart worden ist, dann sollte auch die Stornierung möglich sein, denn bisher ist ja keine Leistung erbracht worden;
 
Im Moment gilt die Bestimmung lt. HGV (Link im Beitrag mare) für Buchungsstornierungen ab dem 10. März für Aufenthalte ab dem 10. März bis zum Ende der derzeitigen Situation vorgesehen, die den Urlaubsantritt gänzlich unmöglich macht. Im Moment sehen die nationalen und lokalen Bestimmungen vor, dass bis zum 3. April ein Urlaubsantritt unmöglich ist. Dieser Termin kann von den Behörden verlängert werden.

Wichtig scheint mir der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung im Hotel zu sein. Wenn @Jorgo1909 nach dem 10. März storniert hat, wird es so sein, dass sich das Hotel auf die „Cura Italia“(Artikel 88) berufen kann und erst mal zum jetzigen Zeitpunkt bis Ende der behördlich festgesetzen Frist die Anzahlung nicht zurückzahlen muss, und das Ende der Situation steht in den Sternen. Wenn der Reiseantritt innerhalb dieser Frist ist, wird man den Gutschein akzeptieren müssen.
Ich bin kein Jurist und auch kein Hotelier, aber so sehe ich das, und mit Aussagen wie "Betrügern Beine machen" sollte man vielleicht vorsichtiger sein.
 
Zuletzt geändert:
Im Corriere della Sera (online) steht heute, dass Italien 'darüber nachdenkt, die Quarantäne bis Ende Mai zu verlängern'

Ich habe diese Info jetzt auch hier eingestellt, da es ja dann sicher auch bei Stornierungen/oder Gutscheinen relevant ist - bzw für alle Reiseplanungen bis Pfingsten;
 
aber "emergenza " bedeutet Ausnahmezustand, nicht Quarantäne! Und er Ausnahmezustand ist auf der Insel voraussichtlich bis 31.7.! Auf dem Festland weiß ich es nicht genau. Eben wahrscheinlich bis 31.Mai.
 
ich sehe nur das im corriere:
Proroga quarantena, possibile il prolungamento fino a maggio
E tanto basta per confermare quella linea del governo che ha già stabilito una conferma delle chiusure fino al 18 aprile e una possibile nuova proroga fino a maggio.

 
Ich sehe es wie Martinius fährt man in den Urlaub ist das Geld die Anzahlung und noch mehr weg.Fährt man nicht oder kann man nicht dann hat man nur 50 % Verlust.Dafür ist man vielleicht Gesund und freut sich auf den nächsten Urlaub.Ich glaub von Sardinien dürfen wir Heuer nur noch Träumen.Weil solange wie es keine Medizin gegen Corona gibt wird Uns das Virus auch nicht in Ruhe lassen.Durch Corona muss ich bisher Finanziell mehr Bluten wie mich die 2 Läppischen 6 Wochen auf der Insel gekostet hätten.Aber es ist ja nur Geld wenn man den Rest überlebt.
 
Hallo zusammen,
Zur Klarstellung
@Georgie:
Ich habe entschieden, mich auf eine 50% Anzahlung einzulassen mit dem Wissen, dass ich im Notfall stornieren kann. Als höheres Risiko habe ich das nicht empfunden, eher als minimiertes Risiko, weil ich eben die Stornierung „mitgebucht“ habe. Zudem habe ich nach dem 10.3.20 storniert. Ich wusste nichts von einem Erlass.

@Martinus: Das „Nicht zurück Verlangen“ ist selbstverständlich Deine Entscheidung, die ist zu respektieren. Es stellt sich die Frage, ob du eine Vereinbarung zur Stornierung hattest oder nicht. Wie auch immer, wie gesagt, es ist deine Entscheidung.
Die Höhe meiner Anzahlung beträgt über 2000,- Euro. Den Totalverlust würde ich tatsächlich auch überleben, ist aber trotzdem viel Geld.

@Pfeffi:
So einfach ist das nicht. Es geht hier auch rechtliche Dinge. Ich habe, wie bereits erwähnt, extra mehr bezahlt, und mich abzusichern.
Und natürlich würde ich mir auch nichts mehr wünschen, als eine Medizin und später eine Impfung gegen dieses Virus. Das würde uns alle wieder etwas unbeschwerter leben lassen.

Was ich echt unverschämt finde, ist die Tatsache, dass mir das Hotel seit meiner Bitte um Stornierung nur auf Italienisch antwortet. Auf meine Bitte, auf Deutsch zu antworten, habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Und das, obwohl zuvor jegliche Konversation auf Deutsch lief.
Ich werde wohl einen Anwalt einschalten, wenn ich keine weitere Antwort oder Erklärung vom Hotel erhalte.
Schade, das Hotel ist eigentlich echt klasse, wir waren letztes Jahr bereits dort und ich kann es ansonsten nur weiterempfehlen.
 
Was ich echt unverschämt finde, ist die Tatsache, dass mir das Hotel seit meiner Bitte um Stornierung nur auf Italienisch antwortet. Auf meine Bitte, auf Deutsch zu antworten, habe ich bis heute keine Antwort erhalten.

Ein einfacher Grund dafür kann sein, daß dir vorher von einem deutsch sprechenden Mitarbeiter geschrieben wurde, der jetzt nicht mehr im Hotel ist.

Wenn in dem Hotel jetzt nur noch eine Person sitzt und antwortet, weil keine weitere Person mehr dort sein darf, wäre es Zufall, wenn gerade diese Person Deutsch kann.
 
Ich würde in diesem Fall für unkonventionelle Lösungsvorschläge, Weitsicht und Vertrauen von beiden Seiten
plädieren. Als kleiner Betrieb, wir haben einen Agriturismo in der Nähe von Olbia und vermieten Zimmer und Appartements übe ich mich seit mehrerern Wochen darin. Es gibt Gäste, die aufgrund welcher Lebensumstände auch immer, in einer solchen Angst / Stress Situation leben, dass ich ihre Anzahlung nach einem persönlichem Kontakt, ohne wenn und aber zurückzahle. Wenn ihnen diese kleine Summe auch nur für kurze Zeit Sicherheit gibt, ist es das allemal wert und nein: ich kann es mir eigentlich nicht leisten, aber ich mache es trotzdem, weil ich mein moralisches Handeln nicht von Gesetzesparagrafen, die mir eventuell Spielraum verleihen, abhängig machen möchte. Wenn ich als Gastgeber nur überleben kann, wenn ich gegen die Interessen meines Gastes handle, läuft etwas grundsätzlich schief ebensowie, wenn ich in einen Kamf gegen Windmühlen antreten muss um mein Geld zurück zu klagen.
Es gibt in diesem Fall keine allgemein gültigen Regeln, möge jeder nach seinen Massstäben von Menschlichkeit entscheiden und dabei klug und zuversichtlich abwägen.
 
Der Vollständigkeit halber:
Jeder Beherbergungsbetrieb kann selbst festlegen, ob der Voucher übertragbar ist oder nicht und ob der Voucher für einen einzigen Aufenthalt genutzt werden kann oder für mehrere Aufenthalte.
Der Voucher, mit Gültigkeit von 12 Monaten ab dem Datum seiner Ausstellung, ist innerhalb von 15 Tagen ab Stornierung der Buchung auszustellen.


Das gibt wirklich bei der Ausgestaltung des Vouchers Spielraum für Vermieter und Gast, ein gutes Miteinander hilft Stress und Ärger zu vermeiden.

Bei @Jorgo1909 geht es allerdings nicht nur um eine kleine Summe, sondern um 2000 €, die angezahlt wurden. Da scheint Stress vorprogrammiert, ganz besonders auch wegen Unkenntnis bzgl. der neuen gesetzlichen Lage.
 
Mirta hat es sehr schön beschrieben :)

Es ist so eine schwierige Lage für beide Seiten, und es sollte aber auch ein 'DANACH' geben, dann wird es noch schwerer für die Vermieter/Hotels, die jetzt keinen Kompromiss eingehen (oder eingehen können)
 
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