gäste bei comune anmelden????

Maria

Sehr aktives Mitglied
Wie versteht ihr das? Ich war heute morgen auf der comune, wegen einer ( immer nervenden ) Müllfrage.
Da hat mir der Vigile ein Fomular in die Hand gedrückt ,das man ausfüllen müsste wer alles in meiner Wohnung ist. Also Feriengäste und private Freunde . Mit Name und Adresse und Zeitraum.
Dieses Formular müsste ich dann abgeben und die Gemeinde und die schickt es dann eine Kopie nach Sassari zur Questura.Es geht scheinbar um Antimafia??????

Weiß da einer von euch anderen Hausbesitzer Bescheid???

viele sonnige Grüße aus Sardinien
Astrid
 
Davon haben wir noch nichts gehört. Für die eigene Wohnung besteht doch keine Meldepflicht wie in einem Hotel ...
Günther
 
ich weiss nur, dass es eine polizeiliche Meldepflicht gibt, bei der laut Gesetz, jeder Vermieter verpflichtet ist, seine Gaeste, mittels eines Fomulares, bei der oertlichen Polizei anzumelden.
Das war schon immer so, nur wurde es kaum gemacht, ausser Hotels und Ferienanlagen, aber Vermieter von Ferienhaeusern machten das nie (weiss nicht ob sie es nicht mussten oder brauchten), mittlerweile ist es aber so, dass jeder der vermietet, seine Mieter anmelden muss. Nur so kann auch bestimmt werden, in diesem Falle speziell, ob in dem Haushalt viel oder wenig Muell anfaellt und so berechnen sich auch die Muellgebuehren, nicht mehr nur nach qm2 sondern auch Personenanzahl.
Moeglicherweise verteilt die Comune diese Formulare auch um eine Statistik erstellen zu koennen. Jede Comune muss sich ja - nach den staendigen Gesetzesaenderungen und -neuerungen - erstmal neu organisieren um dann ihre Obolusse richtig berechnen und eintreiben zu koennen.
Ich denke mal, dass sie deswegen diese Papierwirtschaft einfuehren ;o)
LG Simone
 
Maria & Siyam,


"Da hat mir der Vigile ein Fomular in die Hand gedrückt ,das man ausfüllen müsste wer alles in meiner Wohnung ist. Also Feriengäste und private Freunde . Mit Name und Adresse und Zeitraum".

Nun, Maria, Du hattest ja von zwei verschiedenen "Kategorien" gesprochen: "Feriengäste " und "private Freunde".
Wen ich in meinem Haus/meiner Whg. jemanden als pers. Gast habe, geht das niemanden was an, weder in I., noch in D.
Wenn "Feriengäste" kommerzielle sind, könnte es anders aussehen (wg. Steuer).
Schreib mir eine E-Mail (Adr. im avatar), dann sage ich Dir, wie wir das (legal) handhaben.

Dieser it. Schnüffelstaat (der dt ist nicht anders) will von mir z.B. immer wieder Steuern für meinen alten Panda, obwohl der seit gut 6 J. in D. zugelassen ist. Immer neuer Briefwechsel mit der "Agenzia delle Entrate", nur raffen sie nichts. Und unser Kto. hier bei BancoPosta wird total ausgespäht!

Helau!

Günther
 
Hallo Siyam

Ja genau dieses Formular meine ich. Ich habe heute schon mehrere private Hausvermieter gefragt was sie darüber wissen. Auch Castel Sardo und Valledoria. Aber jeder hat mich erstaunt angesehen.....
In der comune meinten sie auch private Leute ,also auch Bekannte . Ich frage nach ,was wäre wenn die zia von Rom kommt und sie meinten :" nein, dann nicht nur Ausländer."
Antimafia!!!!!! Mein Mann sagte ihnen gleich das aber die Mafia in Italien sitzt ..und nicht in D

Vielleicht haben wir ja auch heute nur den Oberschlaue von der Gemeinde erwischt!!!!!:mad:
Mal schauen vielleicht sieht es morgen anders aus. Hier ist ja nicht jedes Gesetz auch jeder Tag gleich

viele Grüße
Astrid
 
In Südtirol musste unser Vermieter auch immer eine Meldung für die Gemeinde (?) ausfüllen, die wir auch unterschreiben mussten.
 
Das kenne ich noch aus der DDR,wenn wir unsere Verwandten besucht haben.
Ein Hausbuch,in den jeder Gast auch Familie eingetragen werden musste.

Auf Sylt musste man den Meldezettel,wegen der Kurtaxe ausfüllen.
Kurtaxe in der Gemeinde bezahlen und dann hat man den Ausweis bekommen.
Fänd ich auf Sardinien auch gut,wenn dann die Strände gereinigt würden und es eine Badeaufsicht gäbe.

Bea2
 
Meldepflicht gibt es seit immer. Es ist nicht neues.
Neues ist das die Gemeinde endlich aktiv werden.
Da die meistens nicht Ihre eigene Mutter, aber zahlende Gaeste , und schwarz, haben, es ist klar, dass keine mehr an die zuviele Besuchern glaubt. Und das mit Recht.
Das Thema gab auch schon in Forum
Das gleiche Gesetzt gibt es auch in Deutschland.

Das Zeit indem alles schwarz gelaufen ist, ist vorbei.
Und auch der Zeit indem Gasthaus, Hotel,Restaurant, ohne Genehmigung, betreibt.
 
Italosardo,

dann stelle mal bitte die Rechtsgrundlage für die von Dir behauptete "Meldepflicht" hier rein. Ansonsten denke ich, dass Du Unsinn erzählst!
Was soll denn das?
 
Italosardo,

dann stelle mal bitte die Rechtsgrundlage für die von Dir behauptete "Meldepflicht" hier rein. Ansonsten denke ich, dass Du Unsinn erzählst!
Was soll denn das?

http://www.polizialocale.com/2012/0...one-allautorita-locale-di-pubblica-sicurezza/

Das gilt wenn man Gaeste , egal ob Zahlende oder nicht, die auch nur eine Zimmer in eine Haus oder Whg., fuer ein Zeitraum laenger oder gleich als dreissig Tage, benutzen.
Meldepflicht innerhlab 48 Stunden.
Allerdings,ein dauer Gast, wenn ein Familien Mitglieder ist, muess laut Wohn-Melde-Gesetzt behandelt werden.
das bedeutet dass nach den dritte monat, muess sich bei der Gemeinde anmelden.
Familien Mitglieder sind : Kinder unten 21 Jahren,Kinder ueber 21 jahren nur wenn immer noch in familienbuch eingetragen sind, Ehepartner, und jede Verwandte dass in der Familienbuch eingetragen ist .
Alle andere, sogar die Eltern, gehoren nicht unten Familienmitgliedern
Alle andere die zahlende Gaeste haben, auch in Ihre eigene Haus, und das Mietvertrag nicht regiestrieren muessen,
( wer muess steht in die Gesetzte unten)
fallen unten das Meldepflicht Regeln, fuer Hotel und Gaestehaus.
Da ist den Meldepflicht SOFORT faellig.

Gesetzte
  1. Decreto Legge 21 marzo 1978, n. 59 “Norme penali e processuali per la prevenzione e la repressione di gravi reati” convertito in legge, con modificazioni, dalla Legge 18 maggio 1978, n. 191;
  2. Decreto legislativo 14 marzo 2011, n. 23 – art. 3;
  3. Decreto legge 13 maggio 2011, n. 70 – art. 5;
  4. Circolare Ministero dell’Interno n. 557/LEG/010.418.6 del 31/05/2011
Das ist die Antwort an deine Frage
Ein Gesetzt die 1978 rausgekommen ist.
Heute haben wir 2012.

Ich glaube das ist der Unsinn, nach 34 Jahren nichts davon gehoert zu haben. .
So wie Unsinn ist weiter schwarz zu mieten.
Besonders die Auslendische Hausbesitzer werden kontrolliert, dieses Sommer.
Die Regeln dass in Italien die EU , fuer die Steuer Kontrolle, einfuehren wollte, waren und sind richtig.
Aber gilten fuer alle.
Nur nicht fuer die Italiener.

Damit aufpassen. Es kann teuer werden.
 
du meinst bestimmt: "nicht nur fuer die Italiener" @Italosarda ;) Wollte es nur korrigieren, bevor jemand den Satz falsch versteht und glaubt, es wuerde nicht fuer die Italiener gelten.
Hab auch mal in die Runde gefragt und ja: es besteht auch fuer private Vermieter die Meldepflicht, also Formular ausfuellen am Anreisetag und an die Comune bzw. Polizei weiterleiten.
Und ja, es finden bereits jede Menge Kontrollen statt.
 
Irgendwie wird hier permanent überlesen, dass Maria
zunächst von Besuch von Freunden gesprochen hatte, das sind doch keine Mieter!
Und eine Meldepflicht ("das gleiche Gesetz gibt es auch in Deutschland", Italosardo) in D. gibt es auch für Hotels usw. in D. schon seit rund 40 Jahren nicht mehr.
 
Muss ich jetzt als Urlauber auch was beachten? Werde ich evtl. kontrolliert und muss was vorzeigen können?
 
Nochmal zu diesem Thema
Waren nochmal in der comune. Das ist ja ne ganz verworrene Sache. Also uns wurde im Klartext gesagt ,das wir das Formular ausfüllen müssen wenn wir vermieten mit Name ,Adresse, Fotokopie des Ausweises. Einen geht an di Comune das andere an die Questrura . Auf meine Frage ,was wenn ich in D bin….?? Man könnte es auch online machen……
Das Formular heißt Comunicazione di cessione di fabbricato ( so wie es aussieht das oben genannte von Italosarda )
Ja genau ......wie Su corvo sagt ,sind wir gestern zu dem Formular gekommen, mit der Aussage das beobachtet wurde das ein befreundetes Pärchen von uns auch in unserer Wohnung wäre :(
Das war ein ganz überfleißiger Vigile

Neuster Stand heute morgen wäre:

Es geht dabei um Antimafia und irgendwelche gesuchte Schwerverbrecher ,deshalb nur ausländische Feriengäste ( spätestens nach 2 Tagen)

Italienische Feriengäste erst nach 30 Tagen.

Gäste ,Freunde ( also nicht zahlende ) braucht man nicht zu melden (Der Vigile von gestern hat von heute auf morgen seine Meinung geändert)

Aber mit dem Hinweis:“ Wie viele Gäste kann man aber haben während einem Sommer? Sie werden Kontrollen machen und falls es immer nur Gäste seien und für sie der Zweifel ansteht werden sie die Finanza benachrichtigen.

So bin jetzt mal neugierig , ob nur meine Gemeinde am durchdrehen ist oder auch noch andere.

Also wenn einer von auch auch so einen Hinweis/ Formular bekommt…….
Viele Grüße Astrid
 
Hallo Astrid - Maria,

Nicht nur deine Gemeinde ist am Durchdrehen, meine auch, wenn auch auf einem geringfügig anderen Gebiet. Dein Satz: Hier ist ja nicht jedes Gesetz jeden Tag gleich. Heisst in meiner Gemeinde: Gesetze? Natürlich gibt es die. Aber die gelten doch nicht für uns! Der Effekt ist der Gleiche: heilloses Durcheinander und Ärger bei allen Beteiligten. Die schlimmsten sind die subalternen Beamten, die mal irgendwas läuten gehört haben, aber keinen Durchblick besitzen, und versuchen, auf diesem oder jenem Wege Geld für die Gemeindekasse (oder die eigene Tasche) reinzuholen. Auch um sich wichtig zu machen und ihren eigenen Arbeitsplatz zu sichern.

Manchmal hilft es, sich sofort an die nächsthöhere Instanz zu wenden. Die erklärt einem freundlich und kompetent, wie die Dinge wirklich liegen und zu handhaben sind. Was noch lange nicht heisst, dass sich damit für dich etwas verbessert. Selbst ein Schreiben der obersten Behörde bedeutet noch nichts. Das Beharrungsvermögen der Sarden ist unübertroffen.

Mit Geduld und Gleichmut (ja, ja, morgen, wenn ich mal Zeit habe) Kann man den Herzinfarkt lange hinauszögern. Schon gar, wenn man sieht, dass es die anderen genau so machen. Viele Probleme erledigen sich von selbst, wenn man sie nicht dabei stört.

Auf dieser wunderschönen Insel. LG Ju

(Schicke ich das jetzt wirklich los? Ja. Und wenn es dir nur zeigt, dass du nicht alleine bist mit Behördenärger.)
 
"....
l’uso esclusivo di un fabbricato o di parte di esso
ha l’obbligo di comunicare all’autorità locale di pubblica sicurezza, entro quarantotto ore dalla consegna dell’immobile...."

das wuerde aber doch bedeuten, wenn ich das a) richtig uebersetze und b) richtig interpretiere, dass das genau dann und nur dann gilt, wenn ich mein Fabrikat, also Haus, Wohnung etc. zum EXKLUSIVEN GEBRAUCH ueberlasse (oder teilweise exklusiven Gebrauch).

Und somit weiter interpretiert: Habe ich Gaeste im Haus, die keinen exklusiven Gebrauch von meinem Haus oder Teilen dessen haben, ich nicht melden muss.......

Ansonsten ja: Es geht hier um die Schwarz-Vermietung meines privaten Hauses an Dritte und somit um Steuerhinterziehung, wurde Zeit, dass hier was unternommen wird.
 
Hallo Pitti,

so ist es! Das schlichte, einseitige Formular "Comunicazione di cessione di fabbricato" (art. del D.L. 21-3-1978, n.59 convertito in legge 18-5-1978, n. 191) haben wir ausgefüllt, als wir unserem Sohn (kein Gast, sondern hier wohnhaft gemeldet bei der Kommune) unser Haus zum Gebrauch übertragen haben. Er ist damit nicht Besitzer des Hauses, sondern hat ein dauerhaftes Nutzungsrecht (u. das Haus gilt als seine "prima casa", wichtig für IMU).

Das Dokument haben wir bei der Kommune abgegeben, u. die hat es in Kopie an die "Autorità locale di pubblica sicurezza" (Questura) weitergeleitet. Wir mussten da nicht tätig werden.

Das ganze hat folglich mit der Meldung von Miete zahlenden Feriengästen überhaupt nichts zu tun! Der Mitarbeiter der Gemeinde hat Maria a) eine falsche Auskunft gegeben u. b) ein falsches Formular in die Hand gedrückt.

Günther
 
ich interpretiere das nicht ganz so. Ich sehe das eher so, dass hier AUCH Ferienhausanmieter gemeint sind, naemlich genau dann, wenn sie die Anmietzeit von 4 Wochen uebersteigen, dann muessen sie gemeldet werden.
Wenn ich daran denke, dass die meisten Urlauber heute keine 2 Wochen Urlaubslaenge im Schnitt mehr uebersteigen, erscheint mir das ein wenig veraltet, aber nun gut, so ist es im Moment halt.

Gemeint sind auch Abtretungen, Ueberschreibungen, Ueberlassungen etc., hier geht es dann eher um das Eigentum anstatt um Miete.

Wirklich schlau werde ich daraus dennoch nicht, leider wird nicht weiter im schriftlichen Text erlaeutert, warum dies denn so sein muss oder sollte.

Muessen denn Abtretungen, Ueberschreibungen, Ueberlassungen etc. nicht sowieso notariell beurkundet werden und wuerden dann automatisch im Grundbuch ihre Eintragung finden, wieso dann also nochmal extra melden?
 
Zum Notar muss man mit dem Dokument nicht (warum, weiß ich nicht - vielleicht, in unserem Fall, weil die Beteiligten eine Familie sind). Es kommt der Stempel der Gemeinde drauf u. die Unterschrift des Sachbearbeiters.
 
Hallo Pitti

Also mir wurde gesagt ausländische( deutsche gehören auch dazu.....:( ) nach 3 Tagen Aufenthalt...
Italienische Ferienvermietungen nach 30 Tage

Montag hat mein Mann ein Termin auf der comune , da bin ich vielleicht etwas schlauer ( VIELLEICHT........)


Gruß Astrid
 
"....
l’uso esclusivo di un fabbricato o di parte di esso
ha l’obbligo di comunicare all’autorità locale di pubblica sicurezza, entro quarantotto ore dalla consegna dell’immobile...."

das wuerde aber doch bedeuten, wenn ich das a) richtig uebersetze und b) richtig interpretiere, dass das genau dann und nur dann gilt, wenn ich mein Fabrikat, also Haus, Wohnung etc. zum EXKLUSIVEN GEBRAUCH ueberlasse (oder teilweise exklusiven Gebrauch).

Und somit weiter interpretiert: Habe ich Gaeste im Haus, die keinen exklusiven Gebrauch von meinem Haus oder Teilen dessen haben, ich nicht melden muss.......

Ansonsten ja: Es geht hier um die Schwarz-Vermietung meines privaten Hauses an Dritte und somit um Steuerhinterziehung, wurde Zeit, dass hier was unternommen wird.


So wird es GENAU NICHT INTERPRETIERT

Wenn jemand eine Zimmer bei dir , oder ein Teil von ein Zimmer, FEST benutzt , weil man nicht sagen darf dass man nicht fest in eins Bett schlaft, hat den exlusiv NUTZT:

Gaeste sind alle die nicht zahlen.
Aber Gaeste sind und bleiben Gaeste nur solange nicht das Meldepflicht ueberschritten.


da die Gemeinde jetzt das Kontrolle ueben sollen, und genau wissen, wer was vom wem kassiert, wird es streng kontrolliert

Zahlende Gaeste, egal was der Gemeinde, der vielleicht nicht genau weiss, sagt, muessen sofort angemeldet werden.

Und Familie bleibt immer das gleiche, was in familien Buch eingetragen ist. freunde zaehlen nicht dazu.

Als Gast muess man achten dass :
Eine Rechnung in Wohnung haben muess.
Die Anmeldung Formular in Kopie behaltet
Und...Wenn man ueber 999 € zahlt, NUR durch Bank zahlen darf. barzahlungen ueber die 999 € sind nicht moeglich

Deutsche sind nicht Auslaender in diese Fall

Auslaender sind Gaeste die ausser EU leben

Man kann aber sich genau informieren, direkt bei Agenzia delle Entrate und bei der Polizei Stelle.
Die sind die einzige die genau sagen koenne und duerfen was und wie gemacht werden soll.

Su Corvu.
in Italien gibt es auch das Gestzt ueber die Hotel Anmeldungen seit mehr als 40 Jahren
Dachte aber , da schon Schwierigkeit habt, ziemlich aktuelle Gesetzte zu kennen, dass nicht noetig war, auch die alte zu erwaehnen

Man kann aber es immer noch tun

Meine Kunden empfehle ich zur Zeit kein Risiko anzugehen.
Alles muess angemeldet werden und es gibt keine Irregolaere Miete oder Einnahme.
man darf nicht vergessen dass seit Kurz, in Italien, Steuerhinterziehung, ein Straftat ist, dass mit den Gefaengniss bestraft werden kann.

Die Finanzamt wird meistens nicht vom Vigili benachrichtigt, aber vom Nachbarn, Ferienhauser Vermittlung ,Hotel Besitzer, B&B Besitzer und so weiter.

Die Finanzamt bracuht auch nicht dann direkt kontrollieren.
Meistens reichen die Strom und Wasser Rechnung um zu wissen ob eine Haus belegt war oder nicht. und dass eine haus in ein Urlaub Gebiet das ganze Sommer kostenlos irgendjemand, zu verfuegung gestellt wird, glaubt es kein Mesnch.

Hier werden HEUTE keine Verbrecher gesucht, wie das Antimafia Gesetzt sagte, aber Schwarze Schafe.
 
Also sorry...wenn ich nur die Haelfte verstanden habe, von dem was Du geschrieben hast.......

Es muss angemeldet werden wer ueber 30 Tage das Eigentum uebernimmt. Seien es Gaeste, Freunde, Verwandte oder sonstwer. Hier ist der Gesetzestext doch sehr klar.

"....
Wenn jemand eine Zimmer bei dir , oder ein Teil von ein Zimmer, FEST benutzt , weil man nicht sagen darf dass man nicht fest in eins Bett schlaft, hat den exlusiv NUTZT:...." Kapierei ich leider ueberhaupt nicht. Was bedeutet: weil man nicht sagen darf? Ja von wegen - soll man ja eben, oder sehe ich das nun falsch? Und wenn ja....dann hat Deine Aussage ja wenig Sinn...

bitte um Erlaeuterung.......

Und: es werden keine Verbrecher gesucht aber schwarze Schafe...ist in meinem Rechtsverstaendnis teilweise das Gleiche..
 
.


Su Corvu.
in Italien gibt es auch das Gestzt ueber die Hotel Anmeldungen seit mehr als 40 Jahren
Dachte aber , da schon Schwierigkeit habt, ziemlich aktuelle Gesetzte zu kennen, dass nicht noetig war, auch die alte zu erwaehnen


Hallo Italosarda,

Deinen Beitrag kann ich nicht kommentieren, da ich ihn auch nicht völlig verstehe. Aber da Du mich erwähnst:
Ich hatte geschrieben, dass es in D. die Meldepflicht von Gästen für Hotels usw. seit rund 40 Jahren nicht mehr gibt, also genau andersrum. Und um Deine Kenntnisse der aktuellen ital. Rechtslage zum Thema ist es ja auch schlecht bestellt - siehe meinen obigen Beitrag.
:eek:
 
sorry, aber ich verstehe aus dem Bericht, dass man diese Art Abtretungserklaerung - denn das ist sie in meinen Augen, wenn ich jemanden meine Immo fuer ne Weile ueberlasse, nicht mehr notwendig ist. Ob hier nun fuer bezahlt wird, oder es nur Freunde, oder Besucher oder Familie ist. Aber diese Cessione di fabbricato ist eine Abtretungserklaerung.

Moeglicherweise hat der Comunen Mitarbeiter was verwechselt oder es selbst nicht genau verstanden und hat 2 Dinge vermischt, meinte aber eigendlich die Meldepflicht: - Scheda di Notificazione - die muss ausgefuellt werden, denn dies ist die Meldepflicht von Gaesten, denen ich gegen Bezahlung eine Unterkunft oder einen Platz etc. zur Verfuegung stelle. Und es gibt ein Gesetz dafuer und es wird auch kontrolliert, ob jeder seine Gaeste, denen er gegen Bezahlung - also auf commerzielle Weise - eine Unterkunft stellt, auch meldet, denn genau aus diesem Firlefanz entstand doch die Schwarzvermieterei. Feriengaeste produzieren auch Restmuell, verbrauchen Wasser etc. Jede Comune rechnet aber am Jahresende nur auf die um, die waehrend des Jahres in der Comune gemeldet waren.

Was heisst das fuer die Residenti? Die/wir bezahlen den mehr angefallenen Muell, den erhoehten Wasserverbrauch etc, denn nichtgemeldete Gaeste waren nie da, also haben die, die immer vor Ort sind wohl mehr verbraucht! Ich wohne in so einem Ort, der im Sommer sich verdreifacht an Einwohnern..... im Winter sehen wir das Resultat, wenn die Briefe der Comunen kommen, mehr Muellgebuehren, mehr Wasser - ich rede nicht von Abbanoa - unsere Gemeinde stellt auch den Residenti Nutzwasser fuer wenig Geld im Jahr zur Verfuegung, fuer Gartenbewaesserung etc. aber es wird soooooo viel mehr verbraucht, mal den Pool und Aussenduschen laufen lassen - kostet ja nix - das hier entweder kurzerhand fuer einige Tage einfach abgestellt wird - , oder wie dieses Jahr, die Kosten eben steigen..... Und so weiter und so fort......

Jeder der commerziell vermietet sollte also die gleichen Regeln befolgen, die gleichen Verpflichtungen haben, nicht nur Hotels und Ferienanlagenbesitzer oder Ferienhaus-Agenturen.
 
Hallo
Da geht ja rund wenn so eine Frage gestellt wird :eek: Ich habe die Frage in das Forum gestellt, weil aus heiterem Himmel diese Anforderungen gestellt wurden.Es ging ja nicht darum was ist richtig oder nicht richtig. Klar ist schwarzvermieten nicht richtig. Aber es ist genau das was mindestens 80% der Sarden / Italiener und Deutsche machen.
Wenn es so sein sollte das diese Ära beendet ist, auch OK :( aber mit klaren Aussagen / Ausschreibungen oder Berichte in Zeitungen und Nachrichten.
Keine komischen Infos ,wo man genau bemerkt das die gar nichts wissen......

Ich wollte nur wissen ob andere auch schon diese Anfragen bekommen haben.und um was es eigentlich geht ....Alle die hier in Sardinien kenne ( und das sind viele ) ist das eine absolute Neuigkeit.Noch keiner wurde darauf angesprochen ???

Ich bin noch verwirrter wie vor meiner Fragestellung. Syam spricht vom Müll ,Wasser ( Müll bezahl ich für das ganze Jahr und Wasser was verbraucht wird)
ein anderer spricht von Steuerhinterziehung
di Comune spricht vom Antmafia
Mir raucht der Kopf beim lesen ,es kann natürlich auch an der Hitze liegen.

Ja was jetzt ?
Warten wir ab bis nach der Saison , und dann machen wir einen Erfahrungsaustausch ....!

Grüßle aus dem heute sehr heißen Sardinien
 
ALSO . Wie vor 40 Jahren war, weiss ich es leider nicht!

Das ist Deutschland HEUTE :confused:

Meldepflicht in Beherbergungsstätten . Die Meldevorschriften fuer die Hotellerie wird durch die meldegesetzt der Laender geregelt. Und das ist das Gesetzt zu suchen, in Bayern:
Bei Unterkunft in einer Beherbergungsstätte, z. B. Hotel, Pension, müssen Sie dort am Tag Ihrer Ankunft einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Bei Reisegesellschaften mit mehr als zehn Personen geht diese Verpflichtung auf den Reiseleiter über. Als Ausländer müssen Sie sich ausweisen können (Pass, Personalausweis). Sobald Sie länger als zwei Monate in einer Beherbergungsstätte wohnen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden.
Beschreibung

Wer in einer Beherbergungsstätte, d. h. einer Einrichtung, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Beherbergung von fremden Personen dient, aufgenommen wird, hat am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben.
Die besonderen Meldescheine, die von den Beherbergungsstätten bereitzuhalten sind, müssen Angaben enthalten über
  • den Tag der Ankunft und den der voraussichtlichen Abreise,
  • den Familiennamen,
  • den gebräuchlichen Vornamen (Rufnamen),
  • den Tag der Geburt,
  • die Anschrift und
  • die Staatsangehörigkeiten.
Mitreisende Ehegatten oder Lebenspartner können auf dem Meldeschein gemeinsam aufgeführt werden, der von einem von ihnen auszufüllen und zu unterschreiben ist. Minderjährige Kinder in Begleitung eines Elternteils sind nur der Zahl nach anzugeben.
Bei Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen trifft die Verpflichtung den Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben nur den Reiseleiter; er hat die Mitreisenden der Zahl nach unter Angabe ihrer Staatsangehörigkeit anzugeben.
Beherbergte Ausländer haben sich bei der Anmeldung gegenüber den Leitern der Beherbergungsstätte oder ihren Beauftragten durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments (Pass, Personalausweis oder ein anderes Passersatzpapier) auszuweisen.
Die Ausführungen gelten entsprechend, wenn Personen in Zelten, Wohnwagen oder Wasserfahrzeugen auf Plätzen übernachten, die gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassen werden.
Das Ausfüllen eines Meldescheins ist nicht erforderlich bei Einrichtungen mit Heimunterbringung, die der Erwachsenenbildung, der Ausbildung oder der Fortbildung dienen, Betriebs- oder Vereinsheimen, wenn dort nur Betriebs- oder Vereinsmitglieder und deren Familienangehörige beherbergt werden, Jugendherbergen des "Deutschen Jugendherbergswerks e.V." und Berghütten, ferner zeitweilig belegten Einrichtungen der öffentlichen oder öffentlich anerkannten Träger der Jugendarbeit, Niederlassungen von Orden, Kongregationen, Gemeinschaften ohne kirchenamtliche Gelübde und Säkularinstituten der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften sowie deren Exerzitienhäusern.
Sobald der Aufenthalt in einer Beherbergungsstätte die Dauer von zwei Monaten überschreitet, hat der Betreffende sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob das Ausfüllen eines Meldescheins erforderlich war oder nicht.
Die Leiter von Beherbergungsstätten oder ihre Beauftragten haben auf die Erfüllung der Meldepflichten ihrer Gäste hinzuwirken und entsprechende Meldescheine bereitzuhalten. Bei beherbergten ausländischen Gästen (sie müssen ein gültiges Identitätsdokument vorlegen) sind die im Meldeschein gemachten Angaben mit denen des Identitätsdokuments zu vergleichen. Ergeben sich hierbei Abweichungen, ist dies auf dem Meldeschein zu vermerken. Legen beherbergte ausländische Gäste kein oder kein gültiges Identitätsdokument vor, so ist dies auf dem Meldeschein zu vermerken.

Die Meldescheine sind von der Beherbergungsstätte ein Jahr aufzubewahren, für die Polizei und die Meldebehörde zur Einsichtnahme bereitzuhalten sowie ihnen auf Verlangen auszuhändigen, vor unbefugter Einsichtnahme zu sichern und nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer binnen angemessener Frist zu vernichten

Auch in Deutschland gibt es aber andere Gesetzte an den sich man halten sollte oder die auch Erklaerungen geben.

Zum Beispiel , das Meldegesetzte fuesagt deutlich was ein Wohnung ist, fuer das gesetztgeber:
Art. 14​

Begriff der Wohnung​

1 Wohnung im Sinn dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. 2 Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffs der Bundeswehr. 3 Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. 4 Art. 20 bleibt unberührt.


Bei weiterlesen trifft man noch etwas interessant, dass deutlich klaert, wie die Laenge vom ein Aufenthalt, nicht umbegrenzt ist, und daher, wenn die OMA 4 Monaten zum Besuch kommt, kann der Gemeinde, sich einmischen

ART. 24 Einer Meldepflicht nach Art. 13 Abs. 1 und 2 unterliegt nicht, wer
1.​
in der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 13 oder nach Art. 20 gemeldet ist und zum Zweck eines nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts eine weitere Wohnung bezieht
Auskunftspflicht und Auskunftsrecht des Wohnungsgebers​

(1) 1 Die Meldebehörde kann vom Wohnungsgeber oder seinem Beauftragten Auskunft darüber verlangen, welche Personen bei ihm wohnen oder gewohnt haben.

So merkt man dass in Grunde, Deutschland und Italien nicht anders sind .


NUR in Italien gilt das Polizeiliche Anmeldung, oder das besondere Meldescheine, laut Deutsche Gesetzte, auch in Privaten Bereich.
Wie genau , da hier angeblich nur laut Gestzt Verordung deutslich klaeren kann, kommt es noch

So einfach ist das Welt.
 
na gut, Maria, dein Eingangsthreat ging darum, dass dir der Vigile ein Formular in die Hand gedrueckt hat, welches ihr ausfuellen sollt, wer alles von wann bis wann, in eurer Wohnung sich aufhaelt. Du eigendlich auf Grund einer Muellfrage urspruenglich in der Comune warst. Du wolltest wissen, ob andere ebenfalls ein solches Formular erhalten haben...

Ich habe dir von meinen Erfahrungen geschrieben und das es sehr wohl eine Meldepflicht gibt - ich hier muss das am Tag XMal machen - , ob dies nun auch fuer private Vermieter gilt, weiss ich nicht.... etc. Aber wahrscheinlich doch.

Und logisch haengt das mit Muell und Wasser zusammen, denn wenn jemand sein Haus vermietet.
Wie will denn die eigendlich Menge sonst berechnet werden. Kann ein 2koepfiger Haushalt genau so viel Muell vor die Tuer stellen - wie ein 8 Personen Haushalt? Wenn ein Haushalt offiziell nur auf 2 Personen berechnet ist, aber im staendigen Wechsel mal 4, oder 6 oder 2 Personen drin sind.....

Bestimmt zahlt ihr Muell das gesamte Jahr, zweifel ich gar nicht an....... Aber wenn man vermietet ob nun angemeldet oder nicht, dann faellt noch mehr Muell an und der Wasserverbrauch steigt.... logischerweise steigen die Kosten...... dies alles ist ein logischer Prozess und wie du geschrieben hast, was der Vigile zu dir gesagt hat, will fuer mich heissen, sie haben euch auf dem Kiecker und vermuten das ihr auf commerzielle Weise vermietet. Daher wohl der Hinweis auf das auszufuellende Formular, wenn ihr vermieten solltet an zahlende Gaeste. Er wird wohl den Moment genutzt haben auf etwas hinzuweisen, als du wegen dem Muellproblem da warst.

Und ja, ich bin angekratzt, was diese Schwarzvermieterei angeht und reagiere angestrullt.... aus den verschiedensten Gruenden...... und 80% der Sarden, Italiener und Deutschen machen das? Dann wird es echt Zeit, dass da mal ein Riegel vorgeschoben wird!
 
Ich denke nicht dass dich an der Kickert haben, aber dass wegen den Kriese Zeit und diese staendige Aussage die vom andere LAENDER kommen, DIE ITALIENER zahlen nicht, alle kontrollieren, und noch mehr die auslaender.
Deswegen.....aufpassen.
Dieses Jahr kein Risiko angehen.
 
Ja, wenn die Welt so einfach wäre!!!

Herr Mario Monti (dessen Namen ich mir zuerst nur merken konnte, wenn ich an antipasti "mare e monti" dachte), dem schon sehr kurz nach seiner Wahl der Wind recht heftig ins Gesicht blies, will sich schleunigst mit einer grossen Kampagne profilieren und hat sich dazu den Kampf gegen die Steuersünder ausgesucht. Sehr, sehr gut, die Idee.

Aber: Bei den herrschenden Verhältnissen in sardischen Büros ist es doch kein Wunder, dass nun das reine Chaos herrscht, in dem keiner genau Bescheid weiss und er trotzdem alles richtig machen will.

Und dann: kann mir jemand schlüssig erklären, wie das effektiv kontrolliert werden soll?

Wie soll das denn gehen wenn jeder nach dem Motto lebt: Jeder für sich und jeder gegen alle.

Noch was fiel mir ein: Könnte es sein, dass die Meldeauflagen sich hauptsächlich gegen Nicht- Europäer richten? Beispiel: Ein Mensch in einem grossen Haus nimmt 50 afrikanische Flüchtlinge auf und kassiert von jedem einzelnen so viel Geld wie möglich (sowas soll es schon gegeben haben), natürlich an der Steuer vorbei. Das sollte allerdings jeder Staat gut unter Kontrolle haben.
 
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