Einkommenssteuersätze in Italien

joggele

Sehr aktives Mitglied
Hallo zusammen,

ich hab im Immernett etwas gefunden zum Thema Einkommenssteuer:

]Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die aktuellen Einkommensteuersätze in Italien:

Zu versteuerndes EinkommenSteuersatz
bis 15.000 Euro23%
15.001 bis 28.000 Euro27%
28.001 bis 55.000 Euro38%
55.001 bis 75.000 Euro41%
über 75.000 Euro43%
Rechenbeispiel:
Bei einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 22.500 Euro beträgt die zu zahlende italienische Einkommensteuer 6.075 Euro (22.500 Euro x 0,27).
Quelle: https://sirelo.de/umzug-nach-italien/steuern-in-italien/

Zudem scheint das neue Gesetz Legge di Bilancio 2019 wohl für Rentner aus dem Ausland verabschiedet worden zu sein:

Mit der Legge di Bilancio 2019 hat die italienische Regierung eine Pauschalsteuer von 7% für alle Rentner eingeführt, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen.

Dieses Gesetz soll natürliche Personen, die eine Rente von einer nicht-italienischen Einrichtung beziehen, ermutigen, ihren Wohnsitz nach Italien zu verlegen.

Die Pauschalsteuer von 7 % wird bei Personen angewandt, die ein aus ausländischen Quellen stammende Rente beziehen und ihren Wohnsitz in einen italienischen Ort mit einer Bevölkerung von nicht mehr als 20.000 Einwohnern verlegen.

Diese Orte müssen zwangsläufig in einer der folgenden Regionen liegen: Sizilien, Kalabrien, Sardinien, Kampanien, Basilikata, Abruzzen, Molise oder Apulien.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Rentner (der Ausländer oder Italiener sein kann, aber in den letzten 5 Jahren nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein darf) sich in Italien mit einer Pauschalsteuer von 7 % auf seine Einkünfte aus Rentenzahlungen und anderen Quellen besteuern lassen, insofern diese Einkünfte im Ausland bezogen wurden oder ihren Ursprung dort haben.

Diese Steuervergünstigung hat jedoch eine begrenzte Laufzeit: Sie kann nur für fünf Jahre ab dem Jahr, in dem sie in Kraft tritt, in Anspruch genommen werden.
Quelle: https://www.idealista.it/de/news/fi...11/2460-7-pauschalsteuer-fuer-rentner-italien

Ebenso gibt es auf der o.g. Quelle auch den derzeit gültigen Satz der Mehrwertsteuer zu finden;

Mehrwertsteuer (IVA)​

Die sogenannte imposta sul valore aggiunto (IVA) wurde 1973 eingeführt und im Jahr 2016 aktualisiert. Demzufolge wurde die Mehrwertsteuer in 3 Steuersätzen untergliedert:

  • Umsatzsteuer: beträgt derzeit 22%.
  • Ermäßigte Sätze:
    • Steuersatz von 10% wie Wasserversorgung, Hotelunterkünfte, inländische Personenbeförderung, Restaurants usw.
    • Steuersatz von 5% wie Sozialwohnungen
    • Steuersatz von 4% wie Bücher, medizinische Geräte für Menschen mit Behinderungen usw.
Hinweis: Die Umsatzsteuer erfolgt jährlich oder vierteljährlich.

Auf einer anderen Seite fand ich den Hinweis, dass der IVA Satz ab 2022 auf 26,5% angehoben werden soll.

Könnt ihr die Informationen in etwa bestätigen?


Grüssle
Jürgen
 
Saluti Residente,

keine Reaktion? Liege ich falsch oder kommt das in etwa hin, was das Internet so hergibt?


Grüssle
Jürgen
 
Einkommenssteuersätze(IRPEF) trifft zu soll aber ab 2022 in mittleren Bereich gesenkt werden. Pauschale Rentenbesteuerung 7% gibt es sollte man aber im Detail mit einem Steuerberater besprechen. Bzgl. IVA gelten die angegebenen Steuerätze, von einer Erhöhung auf 26,5% habe ich noch nichts gehört. (Sprichwort: Da dire e fare c’è in mezzo il mare….)
 
Zuletzt geändert:
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