Einkommenssteuersätze in Italien
joggele
Sehr aktives Mitglied
Hallo zusammen,
ich hab im Immernett etwas gefunden zum Thema Einkommenssteuer:
Zudem scheint das neue Gesetz Legge di Bilancio 2019 wohl für Rentner aus dem Ausland verabschiedet worden zu sein:
Ebenso gibt es auf der o.g. Quelle auch den derzeit gültigen Satz der Mehrwertsteuer zu finden;
Auf einer anderen Seite fand ich den Hinweis, dass der IVA Satz ab 2022 auf 26,5% angehoben werden soll.
Könnt ihr die Informationen in etwa bestätigen?
Grüssle
Jürgen
ich hab im Immernett etwas gefunden zum Thema Einkommenssteuer:
Quelle: https://sirelo.de/umzug-nach-italien/steuern-in-italien/]Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die aktuellen Einkommensteuersätze in Italien:
Rechenbeispiel:
Zu versteuerndes Einkommen Steuersatz bis 15.000 Euro 23% 15.001 bis 28.000 Euro 27% 28.001 bis 55.000 Euro 38% 55.001 bis 75.000 Euro 41% über 75.000 Euro 43%
Bei einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 22.500 Euro beträgt die zu zahlende italienische Einkommensteuer 6.075 Euro (22.500 Euro x 0,27).
Zudem scheint das neue Gesetz Legge di Bilancio 2019 wohl für Rentner aus dem Ausland verabschiedet worden zu sein:
Quelle: https://www.idealista.it/de/news/fi...11/2460-7-pauschalsteuer-fuer-rentner-italienMit der Legge di Bilancio 2019 hat die italienische Regierung eine Pauschalsteuer von 7% für alle Rentner eingeführt, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen.
Dieses Gesetz soll natürliche Personen, die eine Rente von einer nicht-italienischen Einrichtung beziehen, ermutigen, ihren Wohnsitz nach Italien zu verlegen.
Die Pauschalsteuer von 7 % wird bei Personen angewandt, die ein aus ausländischen Quellen stammende Rente beziehen und ihren Wohnsitz in einen italienischen Ort mit einer Bevölkerung von nicht mehr als 20.000 Einwohnern verlegen.
Diese Orte müssen zwangsläufig in einer der folgenden Regionen liegen: Sizilien, Kalabrien, Sardinien, Kampanien, Basilikata, Abruzzen, Molise oder Apulien.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Rentner (der Ausländer oder Italiener sein kann, aber in den letzten 5 Jahren nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein darf) sich in Italien mit einer Pauschalsteuer von 7 % auf seine Einkünfte aus Rentenzahlungen und anderen Quellen besteuern lassen, insofern diese Einkünfte im Ausland bezogen wurden oder ihren Ursprung dort haben.
Diese Steuervergünstigung hat jedoch eine begrenzte Laufzeit: Sie kann nur für fünf Jahre ab dem Jahr, in dem sie in Kraft tritt, in Anspruch genommen werden.
Ebenso gibt es auf der o.g. Quelle auch den derzeit gültigen Satz der Mehrwertsteuer zu finden;
Mehrwertsteuer (IVA)
Die sogenannte imposta sul valore aggiunto (IVA) wurde 1973 eingeführt und im Jahr 2016 aktualisiert. Demzufolge wurde die Mehrwertsteuer in 3 Steuersätzen untergliedert:
Hinweis: Die Umsatzsteuer erfolgt jährlich oder vierteljährlich.
- Umsatzsteuer: beträgt derzeit 22%.
- Ermäßigte Sätze:
- Steuersatz von 10% wie Wasserversorgung, Hotelunterkünfte, inländische Personenbeförderung, Restaurants usw.
- Steuersatz von 5% wie Sozialwohnungen
- Steuersatz von 4% wie Bücher, medizinische Geräte für Menschen mit Behinderungen usw.
Auf einer anderen Seite fand ich den Hinweis, dass der IVA Satz ab 2022 auf 26,5% angehoben werden soll.
Könnt ihr die Informationen in etwa bestätigen?
Grüssle
Jürgen