Weiterhin Maskenpflicht in RSAs und Notaufnahmen in Italien
Beppe
Sehr aktives Mitglied
Weiterhin Maskenpflicht in RSAs und Notaufnahmen in Italien
Neue Verordnung des Gesundheitsministers in Italien. Die bisherige Verordnung tritt am 30. April außer Kraft.
Die Maskenpflicht bleibt dann ab dem 1.5. allerdings weiterhin bestehen in:
den RSAs (Residenza Sanitaria Assistenziale = Pflege- und Altersheimen), den Infektionsabteilungen der Krankenhäuser und den Notaufnahmen!
Neue Verordnung des Gesundheitsministers in Italien. Die bisherige Verordnung tritt am 30. April außer Kraft.
Die Maskenpflicht bleibt dann ab dem 1.5. allerdings weiterhin bestehen in:
den RSAs (Residenza Sanitaria Assistenziale = Pflege- und Altersheimen), den Infektionsabteilungen der Krankenhäuser und den Notaufnahmen!
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