Deutschen Führerschein umschreiben
Ich bin in 47 Jahren Urlaub in Sardinien noch nie in eine Verkehrskontrolle geraten - klar wenn man in
einen Unfall verwickelt werden sollte, siehts anders aus -
Als ich einmal einen nicht verschuldeten Unfall hatte und die Polizei dazu holen wollte, war grade Mittagszeit und da wollte die Polizei nicht !
 
Wenn man einen italienischen Führerschein haben möchte /muss (residente) - kann man dann seinen deutschen behalten oder wird der gleich einbehalten? ?
Und wenn ich den neuen in der EU gültigen Führerschein mit Ablaufdatum habe, wird er dann hier anerkannt, wenn ich als residente mit einem italienisch zugelassenen Auto kontrolliert werde? ?
 
a) nein - der deutsche Führerschein muß abgegeben werden
b) anerkannt ja - evtl. muß aber nach spätestens 2 jahren dieser in Italien beantragt/umgeschrieben werden.

Grund hierfür ist die Verfolgbarkeit und Sanktionsfähigkeit des Residualstaates sowie die Steuerhohheit.
 
Ich habe auch meinen deutschen Fuehrerschein abgegeben und habe nun den italienischen.
Meine Frage: Darf ich, wenn ich zu Besuch in Deutschland bin, mit dem Auto meiner Eltern fahren??
Oder darf ich nur in Italien kein Auto mit einer deutschen Nummer fahren??
Ralf
 
Natürlich darfst du den Wagen deiner Eltern fahren. Es kommt aber dann darauf an, welchen Tarif die Eltern haben. Es gibt einen Tarif bei den Versicherungen, wo nur der Halter fahren darf. Aber mit einem gültigen Führerschein, egal aus welchem Land, darf man jedes Auto in jedem Land fahren. Was wäre denn, du mietest dir ein Auto?? dann hättest du ja überall auf der Welt Probleme.


Das mit dem Kennzeichen bedeutet nur: Wenn du hier auf Sardinien residente bist, musst du dein eigenes Auto und deinen Führerschein ummelden.... !
 
Irrtum @Corrado.
Es gibt in Italien ein Gesetz, das es Italienern in Italien verbietet Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen zu steuern.
Miet- und Firmenwagen sind davon meines Wissens ausgeschlossen.
Damit soll anscheinend die Möglichkeit unterbunden werden, das ein Italiener ein Auto nutzt das im Ausland zugelassen ist.
Denn dadurch könnte er je nach Zulassungsland erstens Steuern, zweitens Versicherung und drittens Strafen sparen. ;)

Dies gilt aber nur für Italiener und nur in Italien.

Sogar Automechaniker müssen für eine Probefahrt mit einem Fahrzeug das ein ausländisches Kennzeichen hat eine "rote Nummer" montieren.

Meiner Meinung wiederspricht dieses Gesetz zwar EU-Richtlinien,
aber solange dagegen kein Betroffener vor einem EU-Gericht klagt gilt es erst mal.
 
Dein veto verstehe ich jetzt leider nicht ganz. Ich habe geschrieben, dass ich als Deutscher und hier residente bin mein Auto und meinen Führerschein ummelden muss. Was ist da bitte falsch dran an meiner Aussage.
Und korrekt ist, ich darf natürlich mit einem italienischen Führerschein ein Auto in Deutschland lenken. Und genau das hat Ralf angefragt. Ob er mit einem italienischen Führerschein das Auto seiner Eltern in Deutschland fahren darf. Und das darf er, sofern es die Versicherungspolice des Kfz zulässt.
 
Zuletzt geändert:
Mein Veto bezog sich auf diesen Satz:
Aber mit einem gültigen Führerschein, egal aus welchem Land, darf man jedes Auto in jedem Land fahren.

Als italienischer Residente darfst du in Italien nur Fahrzeuge mit italienischer Zulassung fahren.
Überall sonst ist das kein Problem.

Sonst stimmt alles was du geschrieben hast.
Er darf also das Auto seiner Eltern in Deutschland fahren.
Auch sonst überall... auser eben in Italien.

Genau diese Annahme von ihm ist korrekt:
Oder darf ich nur in Italien kein Auto mit einer deutschen Nummer fahren??
 
Hallo Leute,

bin neu hier und habe folgende Fragen:

Wenn man den Führerschein in einen italienischen umschreibt, ist der italienische Führerschein mit dem Code 70 versehen ? Vielen Dank.
 
@Blindschleiche

Meinst Du den alten ital. FS - oder den EU-FS?
Code 70 da in welcher Zeile ? Zeile 12 im EU-FS?

Solange Du den FS gem. der FeV in D rechtmäßig erworben hast, kann das dahingestellt bleiben. Was anderes, wenn der EU-FS auf jemanden aus einem Drittland ausgestellt ist.

Dann muß der evtl. je nach Landesgesetzen mit einer entsprechenden Fahrerlaubnisprüfung (zusätzlich !) des ausgebenden Landes abgesegnet sein.
 
Zuletzt geändert:
Ich habe einen Tschechischen Führerschein und möchte den auf einen italienischen umschreiben lassen, weil ich ab 03/2021 meinen Wohnsitz nach Italien verlege. Ich bin auch italienischer Staatsbürger.
 
Bei Umschreiben auf z.B einen EU-FS ist Code 70 immer ersichtlich gefolgt
von den ursprünglichen Daten der originär ausgebenden Behörde.

Haste den FS allerdings vor Jahren mal in der Ukraine gemacht und obwohl der
in Tschechien anerkannt, wurde ja dann kann die Geltung in I und ganz bestimmt
in D Dir versagt sein.

Lies mal z.B, hierzu:


Insofern wäre wichtig zu wissen, ob Du den Führerschein in Zeiten der EU in einem
EU-Land mit einer entsprechenden vorgeschriebenen Führerscheinprüfung gemacht hast?
 
Nein den habe ich 2012 mit neuen Prüfungen in Cz erworben. Nur habe ich eine Nutzungsuntersagung für Deutschland erhalten. Ich darf in der gesamten EU Fahren außer in Deutschland. Ich glaube es wäre einfacher in Italien dann einen ganz neuen zu machen, denke ich. Oder hätte ich eine andere Möglichkeit ?
 
@Blindschleiche

das hört sich meiner Meinung nach sehr nach einer sanktionierten Nutzungsuntersagung
für D an. Aus welchen Gründen auch immer.

Selbst, wenn Du einen neuen Führerschein in I machst und Du damit dann nach D fährst,
dann gilt die Nutzungsuntersagung für jeden FS Deiner Person in D (!!!) - ob mit Code 70 oder ohne.
 
Doch wenn ich einen ganz neuen mache in I gilt die Nutzungsuntersagung nicht mehr, weil ich neue Prüfungen mache. Nur mit dem Code70 wird es problematisch, weil ich ebend keinen neuen mache und sich die Nutzungsuntersagung auf den Umgeschriebenen Führerschein fortsetzt. Ich habe gedacht es gibt jemanden hier der eine andere Lösung hätte, weil die Theorie Prüfung in I garnicht so einfach ist.
 
@Blindschleiche

anscheinend kennst Du die Argumentations- und Denkweise von Behörden und Juristen
nicht.

Eine Nutzungsuntersagung wird evtl. nach einem schwierigeren verkehrs- oder strafrechtlichen Verfahren ausgesprochen. Man kann die Nutzungsuntersagung dann nicht mit der Neuausstellung eines FS umgehen. Zumindest nicht für D.

Die Nutzungsuntersagung (für D) ist dann generell pesonenbezogen und hat nix mit dem FS den Du gerade hast, zu tun. Egal welchen FS Du hast, der kann dann nix heilen!

Bei den heute möglichen Cross-Over Checks z.B, eines Beamten kann dann sowas sehr schnell auffliegen.
 
Zuletzt geändert:
Da muß ich dem Beppe zustimmen.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Wenn mein fiktiver Nachbar aus einem bestimmten Grund seinen Führerschein verliert und im Urteil steht: "Eine neue Fahrerlaubniss darf erst nach frühestens nach 5 Jahren und einer MPU erteilt werden "
kann der zwar im Ausland einen Führerschein machen, aber eine "Fahrerlaubnis" für Deutschland hat er darum nicht.
Er kann also überall auser in Deutschland fahren.
Wenn er nach weiteren Jahren (und Gras drüber gewachsen) einen weiteren Führerschein in einem dritten Land macht gilt das selbe.
Selbst wenn es im Führerscheindokument nicht eingetragen wurde besteht weiterhin eine "Untersagung der Fahrerlaubnis für Deutschland". Denn die bleibt mindestens 5 Jahre und bis zum Ablegen der im Urteil erwähnten medizinisch- psychologischen Untersuchung ewig bestehen.
Bedeutet: Für den Fall das er in Deutschland am Steuer angetroffen wird ist es ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
 
@Howie

Du redest hier von Sperrzeit und diese kann bis zu 5 Jahren oder in seltenen Fällen Lebenslänglich. Während der Sperrzeit kann man weder in Deutschland noch im Eu Ausland keinen Führerschein erwerben. Das Gericht legt auch nicht vor Neuerteilung die MPU fest, sondern die Behörde legt das fest ob vor Neuerteilung erforderlich. Es kann in jedem Eu Land nach der Sperrzeit ein Führerschein erworben werden. Man würde auch keinen Führerschein im Eu Ausland während der Sperrzeit bekommen, weil diese Sperrzeit im Europäischen Führerschein Register eingetragen ist kurz RESPER und von der jeweiligen Behörde vor Beantragung überprüft wird. Du verwechselst hier was. Die Führerscheine aus so genannten Drittländern sind in der Eu sowieso nicht anerkannt und es muss vor Umschreibung eine neue Prüfung abgelegt werden. Sollte man in Deutschland eine MPU offen haben, droht sogar Fahren ohne Fahrerlaubnis Paragraph 21 Stvg. Ich will dir ja nicht zu nahe treten aber das was du geschrieben hast ist total daneben.

Hier mal zur Aufklärung:

https://www.ra-hartmann.de/der-eu-f...keit-in-deutschland-dr.-hartmann-partner.html

Darum ging es mir aber nicht. Mit ging es einfach nur darum zu erfahren ob jemand schon Erfahrung bei der Umschreibung eines Führerscheins in Italien hatte, ob die italienischen Behörden sich wirklich daran halten nach Eu Führerschein Richtlinie den umgetauschten Führerschein mit einem Code70 zu versehen. Aber egal ich werde auf meinen jetzigen Führerschein in Italien verzichten und dann einen neuen in Italien machen. Besser gesagt in Bella Sicilia. Bin schon fleißig Theorie am Pauken.
 
Zuletzt geändert:
Interessanter link zu einem Anwalt... grazie
@Blindschleiche... - viel Erfolg!
 
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