Was schlechter Journalismus immer anrichten kann^^
Hier die originale Verordnung, die auch nicht neu ist, sondern dieses Jahr nur ergänzt wurde, weil große Steine auf die Sandstrände geschleppt wurden und diese die Sandreinigungs- und Glattziehmaschinemaschine beschädigt haben:
Gemeinde Sant'Antioco
Provinz Südsardinien
GEWERKSCHAFTLICHE VERORDNUNG NR. 5 VOM 03/07/2023
Gegenstand: STRANDBENUTZUNGSVORSCHRIFTEN
DER BÜRGERMEISTER
- gestützt auf die Verordnungen des Bürgermeisters Nr. 6 vom 05.03.2019 und Nr. 20 vom 22.06.2020
die den Gegenstand "STRANDBENUTZUNGSREGELN" haben;
- Um die friedliche Nutzung der Strände zu gewährleisten, wird es für angebracht gehalten
die vorgenannte Verordnung anzupassen und zu ergänzen;
- In Anbetracht des Gesetzesdekrets Nr. 267/2000
- gestützt auf das Gesetz 689/81
ANORDNUNGEN
An den Stränden und entlang der Küstenlinie ist es VERBOTEN:
1. Das Rauchen;
2. Das Entfernen von Elementen, die die natürliche Struktur des Strandes ausmachen (wie z.B.,
(z. B. Sand, Kies, Kiesel usw.);
3. Das Fahren und/oder Parken mit Kraftfahrzeugen, Motorrädern, Mopeds und Fahrzeugen aller Art
Fahrzeugen aller Art; ausgenommen sind Fahrzeuge, die zur Strandreinigung, zur Rettung und
andere speziell zugelassene Fahrzeuge;
4. Campen mit Wohnwagen, Wohnmobilen, Zelten oder ähnlichen Einrichtungen; 4.
ähnliche Ausrüstungen;
5. Aufstellen von Zelten, Aufbauten von Schirmen, Planen und ähnlichen Konstruktionen;
6. Das Besetzen mit Sonnenschirmen, Liegestühlen, Stühlen, Hockern usw., sowie Booten, die
6. mit Sonnenschirmen, Liegestühlen, Stühlen, Hockern usw. sowie Booten den Streifen von 5 Metern ab der Uferlinie zu besetzen, der ausschließlich für die freie Durchfahrt bestimmt ist.
Dies gilt nicht für Einsatzfahrzeuge. Der oben genannte Abstand ist
auf den durchschnittlichen sommerlichen Meeresspiegel und nicht auf die Niedrigwasserlinie bezogen;
7. Das Abstellen von Sonnenschirmen, Liegestühlen und Zelten an öffentlichen Stränden nach Sonnenuntergang
Liegestühle und Zelte;
8. Das Aufnehmen, Ablegen oder Benutzen von Steinen, Ziegeln oder anderen Gegenständen (auch zum Festbinden von
Schirme), Steine, Ziegel oder ähnliche Materialien;
9. Picknicken oder Mahlzeiten jeglicher Art zu sich nehmen;
10. das Ablegen, Vergraben und Verklappen von Abfällen aller Art, sowohl an Land als auch auf See
10. das Ablagern, Vergraben und Verklappen von Abfällen und/oder anderen Materialien jeglicher Art an Land und auf See
11. die Anlieferung von Abfällen in anderen als den für die jeweilige Abfallart vorgesehenen Behältern
Abfälle;
12. die Verwendung von nicht kompostierbaren Einwegbeuteln oder -behältern;
13. das Wegwerfen von Kaugummi;
14. während der Badesaison im Sommer die Durchfuhr oder den Aufenthalt von Tieren jeglicher Art
Tiere, auch wenn sie einen Maulkorb tragen oder angeleint sind, von 8.00 bis 8.00 Uhr.
Verordnung des Bürgermeisters
Computerkopie zur Einsichtnahme
Stadtverwaltung von Sant'Antioco
Provinz Südsardinien
20,00. Von dem Verbot ausgenommen sind Rettungshundeeinheiten mit Ausweis
Ausgenommen sind Rettungshunde mit Ausweis und Blindenführhunde;
15. die Ausübung jeglicher sportlicher Spiele und Aktivitäten (z.B. Fußball oder Fünferfußball, Beachtennis, Volleyball, Bowling
(z.B. Fußball oder Fünferfußball, Beachtennis, Volleyball, Boccia usw.) ;
16. die Benutzung von Abspielgeräten mit einer Lautstärke, die die Ruhe stört;
17.das Abstellen von Booten, wenn dadurch der Badebetrieb gestört wird, mit Ausnahme von
17.das Abstellen von Booten, wenn dadurch der Badebetrieb gestört wird, mit Ausnahme der Boote, die für Hilfs- und Rettungsmaßnahmen eingesetzt werden; 17.
Rettungseinsätze;
18. das Entzünden von Feuer;
19. die Verwendung von Seife und Shampoo;
20. das Einbringen und Verwenden von Gasflaschen oder anderen brennbaren Stoffen;
21. die Durchführung von Reparaturen an der Motorausrüstung oder von Wartungsarbeiten an
21.die Durchführung von Reparaturen an der Motorausrüstung oder von Wartungsarbeiten an Booten und Schiffen im Allgemeinen, die gegen die Umweltvorschriften verstoßen, entweder
21. die Durchführung von Reparaturen an Motorgeräten oder Wartungsarbeiten an Booten und Schiffen im Allgemeinen, die gegen die Umweltvorschriften verstoßen, sei es am Strand oder auf See;
22. die Durchführung von Werbung, sowohl am Strand als auch auf dem Wasser, durch
22. die Werbung sowohl am Strand als auch im Wasser durch das Verteilen und Werfen von Plakaten
23. das Fischen vom Land aus mit jeglichem Gerät (Schnüre, Ruten, Rollen usw.)
in den Badegebieten, von der Morgendämmerung bis zur Abenddämmerung;
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 25,00 bis 500,00 € geahndet, gemäß
Artikel 7 bis des Gesetzesdekrets 267/2000.
Die Verordnungen Nr. 6 vom 05.03.2019 und Nr. 20 vom 22.06.2020 werden aufgehoben und ersetzt
durch die vorliegende ersetzt.
Das städtische Polizeipräsidium, die Carabinieri und alle Polizeidienststellen sind
mit dem Vollzug dieser Verordnung betraut.
Gegen diese Verordnung sind zulässig
- Einspruch beim Präfekten innerhalb von 30 Tagen, oder
- innerhalb von 60 Tagen an den TAR von Sardinien, oder
- außerordentlicher Rechtsbehelf beim Staatsoberhaupt innerhalb von 120 Tagen, jeweils beginnend mit dem
Datum der Zustellung oder der vollständigen Kenntnisnahme dieses Beschlusses.
Herausgeber: LEFONS GIANFRANCO VITO
Vom Wohnsitz der Gemeinde, 03/07/2023
Unterzeichnet vom Bürgermeister/Vizebürgermeister
Ich denke, solch eine Verordnung hat jede Gemeinde mit Strandabschnitt, mehr oder weniger ähnlich
