Wohnungskauf in Norditalien

kasia

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

Mein Mann und ich sind gerade dabei eine Wohnung auf Sardinien zu kaufen und wollten vorweg wissen, wie lange der Antrag auf eine Steuernummer und co dauert?
Macht das generell der Notar ? Oder müssen wir dies alles vor dem Kauf erledigen?
Wir kaufen als Zweitwohnsitz, daher haben wir noch keine Meldung auf der Insel. Wisst ihr vielleicht wie lange so etwas dauert und welche Gemeinde zuständig ist ?
Habt ihr einen Tipp auf was beim Kauf alles zu achten ist ? Ich habe einige interessante Beiträge gelesen und mir schon vieles notiert (schuldenfrei , rechtmäßiger Eigentümer, ...) allerdings gehe ich davon aus, dass der Notar ja vor Abschluss alles abchecken muss. Habt ihr da andere Erfahrungen gemacht ?

Danke schonmal im Voraus für ihre Antworten :)

Liebe Grüße l
 
Hi Kasia, wir haben Anfang des Jahres ein Haus in Quartu Sant’Elena gekauft. Man liest wirklich viel, was uns aber tatsächlich richtig geholfen hat war der Beitrag von @stammi bene.

Die Steuernummer (codice fiscale) ist ein Muss. Ohne diese geht gar nichts. Wenn Du auf der Insel oder in Italien bist, kannst Du diese direkt beantragen - am Besten bei der örtlichen Steuerbehörde. Wir haben diese im italienischen Konsulat in München beantragt. 5 Tage später hatten wir diese in der Post.

Wenn Du noch weitere Fragen hast, melde Dich gerne. Schöne Grüße, Marc
 
Hallo Marc,
schön, gratuliere zum erfolgreichen Kauf
Ohh danke für die Infos und den tollen Link!

Wir planen schon dieses Wochenende loszufahren, dann wird das wohl unser erster Stop werden, Vielt.klappt das dann etwas flotter.

Wir hatten eigentlich vor eine Freundin die Unterlagen übersetzen zu lassen da es anscheinend nur 4 Seiten sind. Hattet ihr jemand Offizielles beim Kauf dabei oder beherrscht ihr die Sprache perfekt? :)
Wir kaufen es ohne einem Makler, daher habe ich nicht wirklich eine Ansprechperson, was die Norm ist.

Liebe Grüße,
Kasia
 
Hi Kasia, wir sprechen zwar die Sprache, aber nicht so, dass wir alles verstehen, insbesondere wenn es um einen Hauskauf geht. :)
Wir haben eine Dolmetscherin, welche bei dem Notar dabei war und auch davor uns den Notarvertrag übersetzt hat. Gute Reise für Euch & eine spannende Zeit auf der Insel. Schöne Grüße, Marc
 
Wir hatten eigentlich vor eine Freundin die Unterlagen übersetzen zu lassen da es anscheinend nur 4 Seiten sind. Hattet ihr jemand Offizielles beim Kauf dabei oder beherrscht ihr die Sprache perfekt? :)
Wir kaufen es ohne einem Makler, daher habe ich nicht wirklich eine Ansprechperson, was die Norm ist.
Nach meiner Erfahrung wird (und darf) der Notar die Beurkundung nur durchführen, wenn er überzeugt ist, dass ihr alles versteht. Meinen ersten Kaufvertrag habe ich damals in Rom mit einem Dolmetscher gemacht, die danach in Bruneck (Südtirol) zweisprachig deutsch/italienisch, vollkommen unproblematisch.

Viel Erfolg!
 
@kasia

da wäre der Notar schön blöd, wenn er Auftraggeber des Geometers würde und Du würdest aus irgendeinem Grund später ggfllss. als Schuldner bzw. dann doch vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen nicht mehr abschliessen wollen oder ausfallen Für die Beauftragung des Geometers wirst letztendlich du selbst sorgen müssen.
 
Schau mal da,sie ist im Forum hier aktiv.:



terranova


Mitglied​


18. September 2023



Guten Tag, ich arbeite als Übersetzerin und mit einem englischsprachigen Architekten zusammen, der die Dokumente prüfen und die Situation kontrollieren könnte. Bei Interesse senden Sie mir gern eine Nachricht. Viele Grüße aus Sardinien


einfach auf terranova klicken und du kanst sie kontaktieren,oder rechts oben auf die suche und dann über den Briefumschlag ein PN senden.
lg Klaus
Ps.:hier steht auch eine Telefonnummer dabei.:
 
Der Geometer bereitet alles Notwendige für den notariellen Kaufvertrag vor, vermisst, prüft die Immobilie im Katasteramt, bereitet die Eintragung im Katasteramt vor, fertigt die Grundrisse und Zeichnungen an ..... etc. Du als Käufer beauftragst deinen Geometer. Der Geometer ist dein Ansprechpartner bis zum Notartermin, bei dem er dann auch anwesend ist. Auch wenn du manches vielleicht sachlich trotz Dolmetscher nicht verstehst, hast du mit deinem Geometer jemanden an deiner Seite.
Das sind meine Erfahrungen.
Gutes Gelingen
 
Mach dir keine Hoffnungen auf einen schnellen Abschluss. Jedenfalls nicht, wenn du ein legales, in allen Teilen im Kataster eingetragene Haus erwerben willst, bei dem die Eigentumssituation glasklar und rechtlich einwandfrei ist. Mein Rat: Kauf nicht, niemals nicht!!! Von Privat ohne unabhängigen Geometer und auf keinen Fall mit dem Notar des Verkäufers. Richte dich mal auf 6 bis 18 Monate ei, bis alles geprüft und vermessen und von der Gemeinde freigegeben ist.
 
Bei uns hat es letztes Jahr beim Kauf unseres Hauses Nähe Cagliari von der ersten Besichtigung bis zur Unterschrift beim Notar 5 Monate gedauert, inkl. Abriss einer nicht genehmigten Garage und Neuvermessung und allem, was dazu gehört. War aber über Makler, ein sehr guter, der sich um alles perfekt gekümmert hat und uns Geometra und Notar vermittelt hat. Zusätzlich hatten wir einen deutsch-italienischen Anwalt aus Deutschland zur Prüfung der ganzen Dokumente mit an Bord. Vertrag wurde auf Veranlassung des Notars übersetzt und von einer Dolmetscherin verlesen.
 
Den Notar kann (sollte, muss !!!) der Käufer wählen, bin froh das ich beim Kauf den Notar meines Vertauens gewählt habe. So kurz mal aus der Hüfte ein Haus/Wohnung auf Sardinien kaufen ist nicht ratsam, ich kann ja verstehen das die Emotionen hochkochen aber auf jeden Fall vorsichtig und überlegt an die Sache heran gehen, sonst kann der Schuss nach hinten losgehen.
 
Man hat doch als ausländischer Käufer ohne sardische Familie oder Freunde im Hintergrund keinen Notar des Vertrauens, wie denn? Irgend jemandem muss man erst mal vertrauen, dem Makler oder dem unabhängigen Geometer der eigenen Wahl. Zusätzlich einen Spezialisten zwischenzuschalten, ist sicherlich nicht verkehrt. Dem Notar zu misstrauen finde ich abwegig.
 
Aha, was kann ein Notar denn bei der Beurkundung eines Immobilienkaufs unrechtmäßig tun? Alles wird heutzutage überprüft, ein Schritt folgt dem anderen, deshalb dauert der Prozess ja auch so lang.
Also @bootsmax auf was genau muss man achten? Wann muss man misstrauisch werden?
 
Verwandte haben in unserer Nähe vor zwei Jahren ein Haus gekauft - spontan nach dem ersten Besuch bei uns. Der Verkäufer hat seinen Geometra und letzterer seinen Notar vorgeschlagen. Alle unsere Warnungen aus der Erfahrung von 40 Jahren Sardinien und mehreren Immobilienkäufen wurden in den Wind geschlagen. Letztes Jahr wurde durch die Gemeinde festgestellt, dass das Haus zwar in der jetzigen Position katastiert wurde, diese aber nicht mit der in der ursprünglichen Baugenehmigung genehmigten Position übereinstimmt. Abrissdrohung, nachträgliche vertiefte Prüfung aller Details der Baugenehmigung, Neuauflage des Miglioramento Fondiario und hohe Strafzahlungen waren die Folge. Weder der Geometra noch der Notar haben beim Vertragsabschluss auf diesen Umstand hingewiesen - wissentlich, unwissentlich? In Absprache mit dem Verkäufer?

Jetzt stellt sich die Frage einer Klage gegen die Beteiligten. Der Anwalt fordert einen mittleren fünfstelligen Prozesskostenvorschuss, geschätzte Prozessdauer 6-8 Jahre.

Mit Beispielen kann man nur wenig belegen, aber sehr gut illustrieren was schiefgehen kann - nicht muss. Unsere Verwandten haben jedenfalls „die Nase voll“.
 
p.s. Ich habe diese Unterhaltung erst jetzt gelesen, aufgrund des Titels „Wohnungskauf in Norditalien“ hatte er mich nicht interessiert. Sorgfalt auch hier…
 
Aha, was kann ein Notar denn bei der Beurkundung eines Immobilienkaufs unrechtmäßig tun? Alles wird heutzutage überprüft, ein Schritt folgt dem anderen, deshalb dauert der Prozess ja auch so lang.
Also @bootsmax auf was genau muss man achten? Wann muss man misstrauisch werden?
Georgi... Aus erster Hand: Uns wollte man ein C2 als Wohnhaus verkaufen mit Hilfe eines Notars, der dann großzügig beide Augen zugedrückt hätte. Der Notar handelt nur für den Staat. Er ist nicht verpflichtet, die rechtlich einwandfreie Situation eines Objektes zu prüfen oder zu beurkundet.
 
der RA Gian Luca Pagliaro

ist u.a. auf dem Gebiet des Internationalen Rechts mit Schwerpunkt deutsch-italienisches Recht tätig und ist

  • Rechtsanwalt in Köln
  • Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
  • Gerichtssachverständiger für deutsches und italienisches Recht
  • Lehrbeauftragter am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln für italienisches Recht und Rechtsterminologie
  • Vertretung vor dem Europäischen Gerichtshof
Er hat nur mal so als Beispiel(e) eine PDF Datei mit Fallstricken beim Immobilienkauf in Italien auf seiner
Webseite veröffentlicht, als kleine und evtl. mögliche Warnung(en).

 
@CarloK
Verstehe ich das richtig, dass die Gemeinde und nicht das Katasteramt die maßgebliche Instanz ist? Wie lange nach dem notariellen Kauf und Katastieren eines Hauses kann die Gemeinde die ursprünglichen u.U. sehr alten Baugenehmigungen und Veränderungen im Laufe der Geschichte eines Hauses prüfen? Gibt es Fristen? Muss die Gemeinde nicht vor Katastereintrag die alten Baugenehmigungen prüfen und zustimmen bzw. ablehnen? Nur das ergibt doch Sinn.
 
Zuletzt geändert:
Die Gemeinde ist am Katastereintrag nicht beteiligt und umgekehrt das Katasteramt interessiert sich nicht für die korrekte Bauausführung. Wie so oft in Italien handeln und entscheiden die Beteiligten unabhängig voneinander. Das beste Beispiel sind das „Zusammenspiel“ Parlament und Senat. Beide entscheiden unabhängig über einen Gesetzesentwurf. Im Ergebnis häufig mit sich widersprechenden Änderungen. Heerscharen sind dann damit beschäftigt, um die Widersprüche so gut wie möglich aufzulösen. So auch hier, es gibt jetzt ein korrekt katastiertes Haus mit einer ungültigen Baugenehmigung. Das gilt es zu heilen, der einfachste Weg für die Gemeinde ist Abriss. Für das Katasteramt ist alles i.O. Unsere Verwandten wollen den umgekehrten Fall nicht noch einmal durchexerzieren. Der strafrechtliche Teil verjährt meines Wissens nach fünf Jahren sofern zwischen Erstellung und Feststellung keinerlei Änderungen am Objekt vorgenommen werden - das Streichen der Fenster lässt die Frist neu starten. Zivilrechtlich - also hinsichtlich der Gültigkeit der Baugenehmigung - gibt es wohl keine Verjährungsfristen.
 
An die Thematik bitte nicht mit deutscher Mentalität rangehen ob irgendwas Sinn macht oder nicht interessiert die Comune, Regione oder sonst wer kein bischen.
 
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