Wohnung im Kataster als Laden eingetragen

jekaterinburg83

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Hallo zusammen,

wir haben eine für uns passende Wohnung auf Sardinien gefunden, jetzt fiel dem Architekten auf, dass die Wohnung im Kataster als Laden/Lagerhalle eingetragen ist und diese wohl nicht umgeschrieben werden kann als eine Wohnung, da bei der Deckenhöhe ein paar Zentimeter fehlen :confused:.

Kennt sich einer mit dieser Problematik aus? Was könnte passieren, wenn man diese weiterhin als Wohnung nutzt?

VG
 
Auch in D gibt es diese Regelung und diese Räume dürfen nicht als permanenter Wohnraum genutzt werden. Wir hatten eine Wohnung über zwei Etagen gemietet und bei den oberen Räumen, die von unseten Kids bewohnt wurden, war das der Fall. Der Vermieter hatte uns das verschwiegen und wir wurden nach unserem Einzug von der Hausgemeinschaft darauf aufmerksam gemacht. Es war eine unschöne Situation, da unsere NK nach einem anderen Schlüssel berechnet wurden und die anderen Bewohner dadurch einen Nachteil hatten. Wir sind recht schnell wieder ausgezogen und die Wohnung wurde recht günstig verkauft, eben wegen dieser "komischen" Räume.
 
Gab es schonmal so einen Fall, dass es beschlagnahmt wurde?
Gibt es sonst eine möglichkeit diese trotz der etwas geringeren Deckenhöhe diese als Wohnung im Kastar einzutragen?
die Deckenhöhe ist auf jedenfall höher als 2,60m!
 
Kann ich zur Zeit selber noch nicht sagen. Der Makler sagte nur dass der Architekt dies meinte. Ich habe im Internet was von 2,40-2,70m gelesen.
Ist aber wohl von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
 
Ich habe heute hier auf der Insel mit jemandem gesprochen, der sich im Immobilienbereich gut auskennt und der sagte auch sofort "Finger weg", denn gerade wenn ein Ausländer etwas erwirbt, wird seeeehr genau hingeschaut und kontrolliert.
 
sowas wird auch vorzugsweise sehr gerne an Ausländer verscheuert, dann hat der Verkäufer die Kohle in der Tasche und das Geschiss los, dafür fängt selbiges für den Käufer an...

solche Immobilien werden eher selten von Sarden gekauft, da die wissen, dass sie da höchstens vielleicht ne private cantina reinmachen können oder so was, aber offiziell darfste das nicht mal vermieten ohne bei Kontrolle Geschiss zu bekommen, wenn die Höhe zu niedrig ist.
 
Ich habe heute hier auf der Insel mit jemandem gesprochen, der sich im Immobilienbereich gut auskennt und der sagte auch sofort "Finger weg", denn gerade wenn ein Ausländer etwas erwirbt, wird seeeehr genau hingeschaut und kontrolliert.
Ach ist das so?

Dennoch tät ich das Geschäft nicht kaufen. Wer kauft denn ne Wohnung, dafür bekomme ich ein Haus.
 
Kennt jemand im Raum Budoni einen deutsch sprachigen Architekten der sich mit solchen Sachen evtl. auskennt? Vielleicht gibt es ja doch irgendeine Möglichkeit diese als Wohnung umzuschreiben. Dort wohnen ja die Verkäufer z.Z. bzw. nutzen diese als Verienwohnung. Ist auch komplett als Wohnung eingerichtet.
Ich vermute dass diese damals als Geschäft eingetragen wurde, da man dadurch weniger Steuern zahlen muss.

Es ist auch seit kurzem eine neue Bauvorschrift für den Raum Budoni rausgekommen, wo sich die Raumhöhen geändert haben soll. Ich fand im Internet aber leider nur eine aus 2012. Hat vielleicht einer ein Link zu der neuen?

Laut dem Bauplan hat die Decke eine höhe von 2.70m.

Gruß
 
Warum klärt ihr das nicht auf der Comune im direkten Gespräch? Die wissen was in ihremOrt möglich ist und was nicht, und evtl. geht ihr einfach mal in die Ladenwohnung gemeinsam gucken.
 
Ich möchte nicht die Verkäufer in Schwierigkeiten bringen. Hinterher müssen die noch eine saftige Strafe zahlen da die die Räume nicht als Geschäft sondern als Wohnraum genutzt haben.
Wir sind auch erst in 1,5 Monaten wieder vor Ort und wollten so viel wie möglich vorab abklären.
 
Aber ohne Beteiligung der Verkäufer und der Kommune bleibt es doch sowieso alles nur Spekulation....
Wenn im Kataster eine andere Nutzung steht, ist m. E. eine falsche Rücksichtnahme nicht angebracht.
 
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