Wegerecht vs Besitzrecht
peko
Sehr aktives Mitglied
Immer wieder, wenn wir so über Land fahren, stossen wir auf folgende Situation:
Eine Straße, meist unbefestigt, also strada bianca, die in verschiedenen Karten eingetragen ist und auch vom aktuellen Navi (TomTom) in die Routenberechnung einbezogen wird, endet unvermutet an einem versperrten Tor. Nicht an einem der Weidezaun-Gatter, die man passieren kann (und respektierenderweise nach dem Öffnen auch wieder schließt), sondern an manchmal sehr massiven Eisentoren, die mit dicken Schlössern versperrt sind. Meistens heißt das Umkehren und weite Strecken zurückfahren, manchmal gäbe es die Möglichkeit, das Tor zu umfahren (aber nicht umzufahren
.
Jetzt meine Frage an die Rechtskundigen unter Euch:
Bei uns in Ösiland steht das Wegerecht über dem Besitzrecht, d.h. auch als Grundbesitzer habe ich nicht das Recht, öffentliche Straßen / öffentliche Wege, die über meinen Grund führen, einfach abzusperren.
Wie ist das hier in Sardinien? Es gibt zB im Bereich Bortigiadas bei Tempio so eine Art Regionalkaiser, der permanant Grundstücke aufkauft, einzäunt und absperrt, egal, ob dort öffentliche Wege durchführen oder nicht. Auf diese Weise hat er u.a. einen ganzen Höhenzug und das angrenzende Tal für die Allgemeinheit unpassierbar gemacht und zwingt einen zu einem Umweg von mehreren Dutzend Kilometern. Zugegeben, es handelt sich dabei nicht um stark frequentierte Hauptstraßen, aber doch um interne Verbindungswege, bei uns bekannt als "Schleichwegerl".
Ist nun die Rechtssituation in Sardinien so, dass er das darf, oder handelt es sich dabei um eine private Machtdemonstration ohne gesetzlichen Background.
Mich interessiert die fundierte Gesetzeslage, weil ich im Fall des Falles (wenn ich auf so einer abgeperrten Straße vom padrone oder seinen Schergen aufgehalten werde) wissen möchte, wie ich mich verhalten soll: entschuldigen & verschwinden oder höflich aber bestimmt aufs öffentliche Wegerecht pochen.
peko
Eine Straße, meist unbefestigt, also strada bianca, die in verschiedenen Karten eingetragen ist und auch vom aktuellen Navi (TomTom) in die Routenberechnung einbezogen wird, endet unvermutet an einem versperrten Tor. Nicht an einem der Weidezaun-Gatter, die man passieren kann (und respektierenderweise nach dem Öffnen auch wieder schließt), sondern an manchmal sehr massiven Eisentoren, die mit dicken Schlössern versperrt sind. Meistens heißt das Umkehren und weite Strecken zurückfahren, manchmal gäbe es die Möglichkeit, das Tor zu umfahren (aber nicht umzufahren
.Jetzt meine Frage an die Rechtskundigen unter Euch:
Bei uns in Ösiland steht das Wegerecht über dem Besitzrecht, d.h. auch als Grundbesitzer habe ich nicht das Recht, öffentliche Straßen / öffentliche Wege, die über meinen Grund führen, einfach abzusperren.
Wie ist das hier in Sardinien? Es gibt zB im Bereich Bortigiadas bei Tempio so eine Art Regionalkaiser, der permanant Grundstücke aufkauft, einzäunt und absperrt, egal, ob dort öffentliche Wege durchführen oder nicht. Auf diese Weise hat er u.a. einen ganzen Höhenzug und das angrenzende Tal für die Allgemeinheit unpassierbar gemacht und zwingt einen zu einem Umweg von mehreren Dutzend Kilometern. Zugegeben, es handelt sich dabei nicht um stark frequentierte Hauptstraßen, aber doch um interne Verbindungswege, bei uns bekannt als "Schleichwegerl".
Ist nun die Rechtssituation in Sardinien so, dass er das darf, oder handelt es sich dabei um eine private Machtdemonstration ohne gesetzlichen Background.
Mich interessiert die fundierte Gesetzeslage, weil ich im Fall des Falles (wenn ich auf so einer abgeperrten Straße vom padrone oder seinen Schergen aufgehalten werde) wissen möchte, wie ich mich verhalten soll: entschuldigen & verschwinden oder höflich aber bestimmt aufs öffentliche Wegerecht pochen.
peko
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