Wegerecht vs Besitzrecht

peko

Sehr aktives Mitglied
Immer wieder, wenn wir so über Land fahren, stossen wir auf folgende Situation:
Eine Straße, meist unbefestigt, also strada bianca, die in verschiedenen Karten eingetragen ist und auch vom aktuellen Navi (TomTom) in die Routenberechnung einbezogen wird, endet unvermutet an einem versperrten Tor. Nicht an einem der Weidezaun-Gatter, die man passieren kann (und respektierenderweise nach dem Öffnen auch wieder schließt), sondern an manchmal sehr massiven Eisentoren, die mit dicken Schlössern versperrt sind. Meistens heißt das Umkehren und weite Strecken zurückfahren, manchmal gäbe es die Möglichkeit, das Tor zu umfahren (aber nicht umzufahren ;)).

Jetzt meine Frage an die Rechtskundigen unter Euch:
Bei uns in Ösiland steht das Wegerecht über dem Besitzrecht, d.h. auch als Grundbesitzer habe ich nicht das Recht, öffentliche Straßen / öffentliche Wege, die über meinen Grund führen, einfach abzusperren.
Wie ist das hier in Sardinien? Es gibt zB im Bereich Bortigiadas bei Tempio so eine Art Regionalkaiser, der permanant Grundstücke aufkauft, einzäunt und absperrt, egal, ob dort öffentliche Wege durchführen oder nicht. Auf diese Weise hat er u.a. einen ganzen Höhenzug und das angrenzende Tal für die Allgemeinheit unpassierbar gemacht und zwingt einen zu einem Umweg von mehreren Dutzend Kilometern. Zugegeben, es handelt sich dabei nicht um stark frequentierte Hauptstraßen, aber doch um interne Verbindungswege, bei uns bekannt als "Schleichwegerl".
Ist nun die Rechtssituation in Sardinien so, dass er das darf, oder handelt es sich dabei um eine private Machtdemonstration ohne gesetzlichen Background.
Mich interessiert die fundierte Gesetzeslage, weil ich im Fall des Falles (wenn ich auf so einer abgeperrten Straße vom padrone oder seinen Schergen aufgehalten werde) wissen möchte, wie ich mich verhalten soll: entschuldigen & verschwinden oder höflich aber bestimmt aufs öffentliche Wegerecht pochen.

peko
 
Das ist keine Einfache Thema, der den du ansprichst.
In Grunde das Navi oder die Mappe kann viele Wege zeigen, weil die existieren.
Was gilt aber ist die eintragung in katastamt.
Wenn die Rechte auf der nutzung vom diese Wege, nicht eingetragen sind, gibt es nicht.

Einfach.
Ich kaufe ein Grund und durch den Grund fuehrt ein weg.
Diese weg gibt es aber in kein Dokument und keine hat oeffiziael Rechte ueber diese Wege .
Dann kann ich zusperren.
Nur eine Verbindung Strasse , wenn die einzige waere, oder eine zufajrt an Strand, kann nicht zugesperrt werden.
Durch zugeschlossene Toren, Farnese du auf Risiko.
Die Wege die da finden, sind meistens nicht als Strasse zugelassen und noch weder, gibt ein Gesetzt dass der zgrund Besitzer zwingt, mit Schloss zuzusperren. Heisst es lange nicht man darf durch.
Es handelt immerhin um ein Privat Grund.

So kenne ich es.
 
Hallo Evalein, danke für die Information!
Anscheinend gibt es da doch Unterschiede zwischen A/D und Italien: In Österreich gibt es, was Wege betrifft, auch den Begriff "Gewohnheitsrecht". Das bedeutet, auch wenn ein Weg nicht ausdrücklich im Katasteramt erfasst ist, gilt er als Weg/Strasse, wenn er bereits über einen langen Zeitraum benützt wird. Also - wenn schon meine Eltern und Großeltern auf diesem Weg gegangen/gefahren sind, dann kann ihn ein neuer Grundbesitzer nicht einfach absperren.
Das ist der eine Punkt .

Der andere betrifft die modernen Navigationsgeräte. Es gibt weltweit nur zwei Firmen, die die Karten(daten) dafür herstellen, Navteq (USA) und Teleatlas (gehört seit 2008 dem holländischen Navihersteller TomTom). Beide Firmen bekommen die Unterlagen für ihre Daten von den Behörden (Katasterämter, Gemeinden) des jeweiligen Landes und beschäftigen je ca 1.000 Mitarbeiter, die nix anderes tun, als die Straßen/Wege abzufahren und die Richtigkeit der Daten zu überprüfen.
Wenn also ein Weg in den halbwegs aktuellen Karten eines Navigerätes eingezeichnet ist und auch zur Routenberechnung (ist ja eine Empfehlung, den Weg zu benützen!) herangezogen wird, dann ist das eine öffentliche Verkehrsfläche, so klein und schlecht erhalten sie auch sein mag. Andernfalls würden die Navikartenhersteller ja in Besitzstörungsklagen untergehen, wenn sie (theoretisch möglich) hunderte Autofahrer über gesperrte Privatstraßen schicken würden; ich glaube nicht, dass sie aus Nachlässigkeit diese teure Risiko eingehen würden.

Natürlich passieren auch Kartenfehler - mich wollte mein Navi auch schon über eine ca 20m lange Treppe schicken, was mir meine mitfahrende Verkehrsministerin dann verboten hat, wär' sicher recht spektakulär gewesen....
Aber dass "Kartenfehler" die Standarderklärung für abgesperrte öffentliche Wege sind, mag ich nicht so recht glauben.

Hat also das private Besitzrecht in Italien wirklich höhere Priorität als das öffentliche Wegerecht?

peko
 
Peko,

"Wegerecht" bzw. "Überfahrtsrecht" (nach dt. Rechtsverständnis, BGB) hat m.E. mit dem von Dir geschilderten Fall nichts zu tun. Wenn Du ein Haus/ein Grundstück besitzt, welches komplett von einem Grundstück eines anderen Besitzers umgeben ist ("Enklave"), steht Dir i.d.R. ein Wegerecht zu, weil Du ja sonst nicht zu Deinem Haus/Grundstück gelangen kannst. Dieses Wegerecht sollte im Grundbuch eingetragen sein u. kann gegebenenfalls widerrufen werden. Habe ich in D. so beim Besitzerwechsel des Nachbarhauses (Wegerecht über unseren Hof) gemacht.

Unser Grund u. Boden hier auf Sardinien ist selbstverständlich für fremde Personen tabu.

Günther
 
ahahaha, du fahrst so auf Treppe.....
unser Navi versucht, jedes mal dass wir in ein Bikers Hotel in die Berge fahren, umna auf Faehre zu schicken, nur weil da in der naehe ein See gibt, und die Strasse , durch den Wald, er nicht kennt.

Bis Heute vergeblich gesucht. Die faehre meine....

Es gibt bei uns auch diese Gewonheitsrecht.
den Anspruch koennen aber nur die Menschen, dass beweisen koennen, diese Wege benutzt zu haben, seit 20 Jahren mindestens.
Und das auch um ein Privat Besitzt, egal ob Wiese oder Grund, oder eine Oeffentliche Platz, als doeffe beispiel, eine Fontane oder eine Statue, zu erreichen.

Das muess man natuerlich es klagen!

Menschen beschwerden sich anscheinend nicht, bei NAvi Firmen.
Es gab mehrere JAhren indem die NAvi, Wohnmobile durch , glaube BArisardo oder Tortoli, geschickt haben, und die sind jedes mal in die aenge Strasse haengen geblieben.

NAvi...
Um..meine ist Mann

ahaha
 
Peko,
Wenn Du ein Haus/ein Grundstück besitzt, welches komplett von einem Grundstück eines anderen Besitzers umgeben ist ("Enklave"), steht Dir i.d.R. ein Wegerecht zu, weil Du ja sonst nicht zu Deinem Haus/Grundstück gelangen kannst. Dieses Wegerecht sollte im Grundbuch eingetragen sein u. kann gegebenenfalls widerrufen werden. Habe ich in D. so beim Besitzerwechsel des Nachbarhauses (Wegerecht über unseren Hof) gemacht.

Versteh ich zwar nicht (das mit dem Widerrufen, denn wie kommt man denn dann in dieser speziellen Situation auf seinen Grund? Einfliegen?), wird aber wohl so sein, wie Du sagst.

"Wegerecht" (juristisch vielleicht falscher Ausdruck) bzw "Gewohnheitsrecht" hat insofern mit meinem Beispiel zu tun, als ich kürzlich einen Weg suchte, den mein Navi als Route empfohlen hatte, und der mittels Tor & Schloß versperrt war. Anrainer sagten mir auf meine Frage, diesen Weg gäbe es "schon immer", und immer sei er als Verbindung zwischen einem Höhenzug und dem Tal offen und für alle frei benützbar gewesen (Gewohnheitsrecht?). Seit dem neuen Besitzer des umgebenden Grundes (eben jenem erwähnten Regionalkaiser) müßten alle - also auch die alteingesessenen Anrainer, die unten wohnen, aber oben Grund haben - rund 30km Umweg vom Tal auf den Berg und viceversa fahren. Darauf zielte meine Frage ab.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass in so einem Fall die Besitzgröße eine Rolle spielen könnte: wenn ich ein Blumenbeet (nicht persönlich gemeint, klar) mein eigen nenne, ist klar, dass es - wie Günther schreibt - für Fremde tabu ist. Wenn der padrone allerdings einen ganzen Landstrich hat, im gegenständlichen Fall einen ganzen Bergrücken plus das angrenzende Tal, ... einfach absperren und Staat im Staat spielen?

@ Evalein: Du hast da ein gutes Stichwort gegeben, Fontana oder Statue. Auf diese Sache mit der Benützbarkeit von Wegen bin ich nämlich meistens gestoßen, wenn ich versucht habe, auf der Karte verzeichnete Nuraghen zu finden. Nicht die prominenten wie Su Nuraxi oder Santu Andine, sondern die restlichen 7998, von denen mehr als 100 allein im Umkreis von ca 25km um unser Domizil liegen.

Ok, ich werde also künftig die Priorität des Besitzrechtes widerspruchslos akzeptieren und gegebenenfalls den Besitzer höflich fragen, ob ich seinen Weg benützen darf (hab ich eh schon immer so gemacht, wenn ich jemanden getroffen hab, den ich fragen konnte).

Übrigens Evalein, hoffentlich musst Du Dein privates Navi nicht auch jedes Jahr aktualisieren ;)...

peko
 
Peko,

das italienische Sachenrecht unterscheidet in:

  1. Diritto di passaggio und dem
  2. passaggio coattivo oder beispielsweise auch
  3. servitù coattivo di acquedotto, elettrodotto u.w.a.
siehe im Detail hierzu auch:

http://www.studiocelentano.it/codice-civile-della-proprieta-vi/

oder zum besseren Verständnis auch:

http://it.wikipedia.org/wiki/Servit%C3%B9

oder auch (in deutsch):
http://www.sbb.it/de/rechtsberatung/rechtliche-begriffe.asp

oder auch italienisches Zivilgesetzbuch (in deutsch) siehe: Artikel 1027ff:


http://www.provinz.bz.it/anwaltschaft/download/ProvBZ_ZGB_Fassung_Stand_24_11_2010_de.pdf
 
Ganz geanu.
Keine sagt dir Nein. Meistens freuen sich .
 
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