TÜV in Olbia

Forumarchiv

(Beitrag aus dem alten Forum übernommen)
Autor: anita
Datum: 10.11.10 09:26

Hallo Zusammen,

wir sind zurück von der Insel! Uns wurde von Sarden und Deutschen erzählt, dass man jetzt in Olbia mit den deutschen Autos den TÜV vor Ort machen lassen kann.

Die Dekra soll sich in der Zona Industriale in Olbia, in der Nähe von Fiat befinden.

Leider hatten wir keine Zeit vorbei zu fahren um nähere Infos einzuholen. Aber jemand vom Forum schafft das bestimmt und informiert uns weiter.

LG

Anita
 
Autor: stammi bene
Datum: 10.11.10 10:49

Meinst du die hier:


Centro Di Revisione Dekra - Pincar
Zona Industriale,
07026 Olbia Olbia-Tempio,
+39 0789 563017

Die haben auch eine Fiatvertretung:

Via Roma, 07026 Olbia Olbia-Tempio, Italien +39 0789 68370
"Itinerari. CONCESSIONARI FIAT.
PROVINCIA DI SASSARI. OLBIA >PINCAR S.R.L.
ZONA INDUSTRIALE ANG.
VIA DEI LIDI
Tel. 0789/68370 - 69774

Nennt sich zumindest auch Dekra, wobei Zona Industriale gibt es wohl mehrere.

Grüsse aus Roki

Nachricht bearbeitet (10.11.10 11:09)
 
Autor: Yoshiham
Datum: 11.11.10 15:47

In Alghero gab es auch mal die DEKRa, aber wie Conoscitore schon schrieb, kein TÜV für deutsche Kennzeichen.

Ich hatte mal Kontakt aufgenommen, mit einem DEKRA Mann und der wollte sich mal in Deutschland schlau machen, ob er für ein paar Wochen hier nach Sardinien kommen kann um den TÜV abzunehmen. Leider habe ich von ihm nichts mehr gehört.

Aber wir hatten hier im Forum schon mal das Thema ausführlich behandelt.

LG

Yoshiham



Nachricht bearbeitet (11.11.10 15:48)
 
Autor: jonny
Datum: 31.01.11 18:05

Viele leben auf Sardinien, haben ein deutsches Fahrzeug undf fahren nicht immer zum TÜV nach Deutschland, darum währe es super in Olbia.
Eine Marktlücke?
ciao jonny
 
Autor: SpeedyW
Datum: 03.02.11 19:31

Hier mal eine Antwort auf meine diesbezügliche Frage an die DEKRA Deutschland:

Wir empfehlen vor Beginn eines längeren Aufenthaltes Ihres Fahrzeuges im Ausland, die Haupt- und/oder Abgasuntersuchung an einer DEKRA- Prüfstation durchführen zu lassen. Sollte die Plakettengültigkeit im Ausland dennoch überschritten worden sein, muß bei der Rückkehr nach Deutschland unverzüglich, das heißt ohne schuldhafte Verzögerung, an der nächsten Prüfstation die Untersuchung nachgeholt werden.
Hauptuntersuchungen gemäß § 29 StVZO und Abgasuntersuchungen gemäß § 47a StVZO (mit anschließender Plakettenzuteilung) dürfen nur in Deutschland durchgeführt werden. Somit dürfen auch die DEKRA-Stationen in Frankreich und Italien, und auch die Prüfgesellschaften in anderen Ländern nicht gemäß deutschen Bestimmungen prüfen.
Zwar schreibt die europäische Richtlinie 96/96 EGinzwischen auch für PKW eine regelmäßige technische Überwachung in allen EU-Mitgliedsstaaten vor, jedoch bleibt es den einzelnen Mitgliedsstaaten noch weitgehend überlassen, den genauen Prüfumfang sowie die Bewertungskriterien festzulegen.
In anderen Staaten durchgeführte Untersuchungen an Fahrzeugen (man kann diese, um dort möglicherweise Problemen vorzubeugen, durchführen lassen) werden in Deutschland nicht anerkannt.

Es wird aber auch nicht gefordert, daß das Fahrzeug nur deshalb in die Bundesrepublik Deutschland verbracht wird, um die turnusmäßigen Untersuchungen durchführen zu lassen.

DEKRA empfiehlt deshalb: Achten Sie bitte darauf, daß Ihr Fahrzeug auch im Ausland noch ordnungsgemäß zugelassen ist, die (deutsche) Kfz- Steuer bezahlt wird und Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Informieren Sie sich bei längeren Auslandsaufenthalten über die Zulassungsbestimmungen des jeweiligen Staates, ob Ihr Fahrzeug dort ggf. anzumelden ist.


Die letzten beiden Absätze lassen viel Spielraum für Interpretationen.
Zum einen fordern sie zwar nicht, dass das Kfz nur für die HU ins Heimatland verbracht wird. Andersrum verlangen Sie, dass eine HU schnellstmöglich nachgeholt wird.

Naja... schwammige Formulierungen. Vermutlich wirds erst dann ernsthaft, wenn einer mal in einem solchen Fall durch die Instanzen geht, bis das Gesetz unmißverständlich formuliert wird.

oooder, bis es EU-weite Normen und Prüfszenarien gibt.
 
Autor: Georgie
Datum: 03.02.11 20:30

Kann es ernsthaft werden, wenn man mit überschrittenem TÜV in einen Unfall verwickelt wird? Kann das Auswirkungen auf die Schadensersatzleistungen der Versicherungen haben?
 
Autor: bo-ju
Datum: 03.02.11 22:43

Mit wirkungsloser Betriebsbremse.......

Tja, wenn man das bei allen Lastwagen auf deutschen Autobahnen voraussetzen könnte, wärs ja gut.
 
Autor: Evalein
Datum: 04.02.11 18:57

Das Thema ist sehr oefter hier diskutiert worden:)
Es gilt ein Grund Prinzip: eine Eu Statsbuerger, die in Italien lebt ( genau wie in Deutschland) muess, innerhlab eine bestimmte Zeit, seine Residenz in Italien fest legen.
So fehlt jede andere Frage. Wenn in Italien lebt, muess seine Auto auch in Italien anmelden. Muess, nicht kann...
Fuer die Deutsche ist oefter so,dass ein zweite Wohnsitzt in Deutschland behalten koennen, (was fuer ein Italiener andersrum nicht moeglich waere weil ein Domizili oder zweite Wohnsitz, nicht gibt:) daher koennen auch Ihre Auto in Deutschland auf den zweite Wohnsitz angemelden behalten.
Natuerlich muess er dann auf die Deutsche Gesetzte sich anhalten.
Alles ander ist gesetzlich nicht gestattet:) deswegen braucht man inItalien keine Deutsche TUEV....

Ohne TUEV kann und darf die versicherung, egal was das Vericherungsvertreter sagt, sich weigern zu zahlen . Natuerlich kann man klagen aber....... da zaehlt nur was klein Gedrueckt steht.
Vor alles, duerfte eine Auto ohne TUEV, nicht auf die oeffentliche Strasse sich bewegen:) in Italien.

was passiert wenn zufaellig ein Polizist in Italien erwischt, dass die Plakette lesen kann?Genau was ein Italiener passieren wurde: auf die Autobahn wird eine Strafe gegeben und die Dokumente werden abgestempelt mit den Schrift: ( Auto nicht zugelassen fuer das Verkehr) , das Auto kann man nicht selbe weg fahren, aber ein Abschlepp LKW wird beauftragt.
Das TUEV kann nicht , in dieses Fall, bei eine Private Pruef Station gemacht werden, aber direkt bei Motorizzazione.

Wenn man auf normale Strasse angehalten wird kann man das Auto auf ein Private Parkplatz fahren, die an der Polizei meldet , und dann zu TUEV
Hier auch wird auf die Dokumente eins choene Stempel verpasst

Nicht meinen dass die Polizei nicht weiss: gibt etwas Seiten wo die POlizisten werden auf die Deutsche Plakette angewiesen.....sogar online

leider zaehlen hier wieder keine Meinungen: nur das Gesetzt. Un der ist 2010 geaendert worden:)

Gruesse aus suden
eva
 
Autor: Irgolese
Datum: 05.02.11 10:57

Hallo Anita
Kurz und bündig.es gibt keinen deutschen TÜV auf Sardinien.Auch darf ich mit deutschen Kennzeichen höchstens 6 Monate hier fahren. Man soll dann angeblich über die Grenze zurück und kann dann wieder neu einreisen. Jetzt darf ich wieder 6 Monate mit deutschen Kennzeichen bleiben.Doch wer kann das kontrollieren? Sehr viele Sarden fahren mit deutschen abgelaufenden TÜV Kontrolle Tüv Plakette.Warum wohl?? Achtung mit solch einem Auto einen Unfall zu verursachen bekommt ihr kein Geld von der gegnerischen Versicherung.
 
Autor: Evalein
Datum: 05.02.11 18:38

gruendsetzlich ist nicht anders als in Deutschland ist , fuer EU Burger....
nur mal dass in Deutschland das drei Monaten Gesetzt gilt....alles nach drei Monaten spaetestens.... muess gemacht werden.
So ist vielleicht fuer euch einfach die Deustche Gesetzte fuer EU BUrger die in Deustchland einwandern ...natuerlich nicht alles gleich 100% aber fast
 
Autor: borgo
Datum: 23.02.11 15:41

meiner ist seid 2007 abgelaufen

Während eines längeren Aufenthaltes im Ausland kann es passieren, dass bei Ihrem Kfz die TÜV-Plakette abläuft. Hier kann von Ihnen nicht verlangt werden, dass Sie Ihr Kfz zum Zweck der Hauptuntersuchung (HU) nach Deutschland zurückbringen.

Aufgrund der TÜV-Überziehung kann durch die Polizei in Deutschland aber Anzeige (§ 29 StVZO) erstattet werden.

Dies können Sie vermeiden, indem Sie nachweisen, dass

Ihr Kfz bei der Ausreise aus Deutschland noch einen gültigen TÜV hatte undIhr Kfz danach ständig im Ausland war.
In diesem Fall kann statt eines Verwarnungs- oder Bußgeldes eine gebührenfreie Mängelanzeige verhängt werden. Sie müssen in diesem Fall Ihr Kfz unverzüglich nach der Wiedereinreise nach Deutschland bei einer Prüfstelle zur HU vorführen und dies der Anzeigebehörde (meist Polizeidienststelle) mitteilen.

Sie können Ihren Auslandsaufenthalt auch durch ein Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle glaubhaft machen.

Achtung: Diese Prüfprotokolle besitzen jedoch nicht die rechtliche Qualität der in Deutschland von TÜV oder DEKRA erteilten Prüfplaketten. Auch ersetzen die Protokolle nicht die Eintragung im Kfz-Schein.

Sollte Ihre TÜV-Plakette abgelaufen sein, darf dies nicht durch ausländische Behörden beanstandet werden. Ihr Versicherungsschutz bleibt grds. weiterhin bestehen, sofern Ihr Kfz verkehrssicher ist.

Die Prüfplakette für Ihr Kfz wird bei verspäteter TÜV-Untersuchung rückdatiert. Die Frist für die nächste Überprüfung orientiert sich also an dem Datum, zu dem Ihr Kfz "regulär" hätte geprüft werden müssen. Hätten Sie Ihr Kfz beispielsweise im Januar beim TÜV vorstellen müssen, sind aber erst im April zur Überprüfung gefahren, so würde Ihr Fahrzeug die Plakette rückwirkend für Januar erteilt bekommen.
 
Hallo,
bin neu hier und möchte den Thread wiederbeleben, vielleicht weiss jemand nach 5 Jahren mehr.

Wir haben seit 2 Jahren ein kleines Häuschen auf Sardinien, und haben einen 125iger Roller neu mitgebracht. ( Deutsches Kennzeichen)

Der muss jetzt bald zum TÜV

1. wir halten uns 3 Monate im Jahr hier auf und können keinen Erstwohnsitz anmelden, daher auch kein italienisches Kennzeichen möglich
2. Für die deutsche Versicherung gab es indirekt ein o.k. ohne TÜV
3. Mit einem 125iger Roller kann man nicht auf italienische Autobahnen, wir müssten 800km Landstrasse nach Deutschland zurückfahren
( kann man uns zumuten, den Roller auf einen Hänger zu packen ?), um in Deutschland den (neuen ) Tüv zu bekommen.

Was passiert in Deutschland, wenn man den Tüv nicht erneuert ? Wird man dann verwarnt ?

Wie soll man die Sache angehen ?

Um neuerliche Infornationen wäre ich dankbar....


Marcus
 
Gar nichts;)

Steuer und Versicherung sind, wenn du ein italienisches Kennzeichen beantragst, viel teurer.

Liebe Grüße
Bea2
 
Hallo Marcus,
du brauchst keinen deutschen TÜV in Italien (der ist nur für deutsches Hoheitsgebiet). Lass den Roller in D angemeldet und versichert und alles ist oK.

LG
Rainer
 
Vielen Dank für die Info, letzte Frage, sorry.

Irgendjemand wollte mir erzählen, dass man von der Zulassungsbehörde (natürlich in Deuttschland) angeschrieben wird, wenn man den TÜV zu lange überzieht. Dann wird mit Bussgeld, Verwarnungen und auch Punkten gedroht....

Habt Ihr da Erfahrungen ?


Marcus
 
hallo marcus,
man wird vom tüv angeschrieben und auf die fällige hu erinnert,und dabei auf mögliche konsequenzen hingewiesen.das ist alles.
noch ein hinweis,dein fzg muß sich natürlich,im falle eines unfalls,in einem verkehrssicheren zustand befunden haben.

lg

klaus
 
Hallo an diejenigen, die hier sich noch einmal die Mühe gemacht haben einem Neuling den Stand des Rechtes von 2016 darzustellen,
Es gibt doch auch noch Menschen, die erkennen dass das Jahr 2016 ein anderes Jahr ist als 2011.
Wir sind vielleicht in einem Europa, in dem sich nicht vieles ändert, aber manches schon in 5 Jahren.
Und eines ist doch auch klar, Su Corvu: Ohne die Suchfunktion des SF hätte ich den Thread gar nicht gefunden.....
 
Ein Nachtrag:

Habe jetzt herausgefunden :

1. Man kann die italienische "Revisione" machen, eine Werkstatt in Olbia hat es mir bestätigt
2. Mein Roller, der 2014 neu zugelassen wurde, ist seit einem neuen Gesetz aus dem Jahre 2015 nach italienischem
Gesetz 4 Jahre "betriebstaugllich". Die ersten 4 Jahre muss ein Zweirad keine Revisione haben.

Das nur zum Thema uralter Thread und alles ist wie es war und "Su Corvu" meint auch immer noch,
Nordsardinien gehört zu Spanien.
 
Marcus,
was soll Deine Polemik gegen mich, wenn Du keine Ahnung vom Sachverhalt hast. Nur noch einmal, obwohl schon oft abgehandelt, eine "Revisione" hat mit einer TÜV-HU nichts zu tun. Und der dt. TÜV mit der EU auch nichts. Eine dt. HU kann nur in D. abgenommen werden, auch wenn es z.b. den TÜV-Süd in I. gibt. Der darf aber keine HU machen, denn das ist eine sog. hoheitliche Aufgabe.

Grüße aus Spanien!
 
Es war keine Polemik, nur der kleine Hinweis, dass man Fragen zu einem Thema, das einmal vor 5 Jahren abgehandelt wurde, nicht abstrafen sollte.

Es gibt immer einmal wieder eine neue Entwicklung. Auch ich weiss, dass der "Revisione" kein "TÜV" ist, das habe ich nie behauptet.

Klaus schrieb sehr genau, dass das Fahrzeug verkehrstauglich sein muss. Ich denke, ich liege nicht falsch, dass die italienische "Revisione" das Pendant zum deutschen "TÜV" ist.

Weiterhin denke ich, wenn man die "Revisione" macht, so kann man zumindest vor den italienischen Behörden argumentieren, dass das Fahrzeug, gem. italienischem Gesetz sicher ist..

Und, man kann bei der deutschen Versicherung nachweisen, dass gegenbenfalls bei einem Unfall, die länderspezifischen Bedingungen für die Sicherheit des Fahrzeugs gewährleistet waren.

Ist das so falsch oder falsch verstanden ?

Ich verstehe das nicht. Da ist man neu und wird gleich so grundlos überfallen...
 
cool bleiben ;-)
ist vielleicht in der Tat hin und wieder sinnvoll, manche Sachfragen zu aktualisieren, in 5 Jahren alten Fäden rumzuwühlen ist manchmal auch nicht so wirklich aktuell und spassig...
Meiner Erfahrung nach ist die revisione mit dem deutschen Tüv vergleichbar in der Praxis, wie das dann juristisch verklamüsert wird weiss ich nicht. Aber zum Thema Beweis der Verkehrssicherheit des betreffenden Fahrzeugs könnte in der Tat der Beleg einer gemachten Revisione nicht schaden. Oder halt irgendein ähnlich geartetes Papier. Wie sonst soll die Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges nachgewiesen werden im Zweifelsfall? Aussage des Besitzers, dass schon alles ok sei? Vielleicht ein bischen mager.... so mal meine Überlegung, wie willste in einem Versicherungsfall die Verkehrssicherheit des Vehikels nachweisen, ausser mit einem treuherzigen Augenaufschlag? Vielleicht bräuchte es da irgendeinen Nachweis? Aber was weiss ich, ich mach italienische revisione und basta...
 
Danke, Corona, ich denke auch mit deinem Kommentar liege ich auf dem richtigen Weg....

Übrigens: wir finden Sardinien, und die Menschen hier toll !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
kannst die Karre zu einer Werkstatt deiner Wahl bringen, wo du das Gefühl hast, dass das passt.... - ich hab ne Weile gesucht, bin nun aber seit Jahren glücklich da wo ich bin - neue Freunde dabei gewinnen und dich bei technischen Fragen an sie wenden... gib etwas Trinkgeld bei der revisione und komm sympathisch rüber, dann hast du ein paar tolle Menschen mehr kennengelernt. Bei meiner Werkstatt steht der berühmte Spruch: non si fa credito a nessuno. Ein paar Euro für die Kaffeekasse machen da einen wunderbaren Unterschied zu denen, die eher zahlungsunwillig daherkommen, du wirst wahrscheinlich immer gern sofort kompetent bedient und hast Freunde fürs Leben.... das is so ne lumpige revisione doch wert ;-)
 
Anmerkung Mod :

in diesem thread wurde ein Beitrag entfernt, der wenig freundlich zur Nutzung der Suchfunktion aufrief anstelle konstruktive Hilfe anzubieten.

aus gegebenem Anlass wieder einmal die Bitte:

es ist total o.k. ein neues Mitglied auf ein bereits vorhandenes Thema hinzuweisen - optimal mit link
es ist nicht o.k. genervt zu reagieren, weil eine Frage erneut gestellt wurde . Nicht alle sind mit den Gepflogenheiten dieses forums vertraut bevor sie eine Frage stellen - willkommen :)
 
Hallo Marcus, bei mir ist es genauso, ich habe ein Auto hier auf der Insel, deutsches Kennzeichen und deutsche Versicherung. Meine Versicherung weiß bescheid, dass das Auto nur noch im Ausland fährt und es wurde genehmigt und man hat mir erklärt, ich solle dann schauen, dass das Auto im verkehrssicheren Zustand ist. Meiner kommt in die Werkstatt im Ort und wird dort regelmäßig gewartet. Es ist ja auch in meinem Sinne, das das Auto verkehrssicher ist. Hier oben bei mir in Deutschland, wird man nicht angeschrieben mit fälligem TÜV. Und der europäischen Schadenmeldebogen enthält keinerlei Fragen zum TÜV. Und ich sehe es wie corona niedda....freundlich sein, ein wenig Geld für die Kaffeekasse und sofort zahlen und man hat eine Werkstatt für Leben und neue liebe Menschen dazu. Gruß Tina
 
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Damit hier nicht noch weitere Verwirrung entsteht, die Auskunft bezüglich TÜV (genauer HU) der DEKRA. Übereinstimmend hat sich der TÜV Süd geäußert, und meine persönliche Nachfrage bei meinem örtlichen TÜV in D. u. meiner Kfz.-Versicherung kam zum gleichen Ergebnis:

DEKRA Deutschland:

"Wir empfehlen vor Beginn eines längeren Aufenthaltes Ihres Fahrzeuges im Ausland, die Haupt- und/oder Abgasuntersuchung an einer DEKRA- Prüfstation durchführen zu lassen. Sollte die Plakettengültigkeit im Ausland dennoch überschritten worden sein, muß bei der Rückkehr nach Deutschland unverzüglich, das heißt ohne schuldhafte Verzögerung, an der nächsten Prüfstation die Untersuchung nachgeholt werden.
Hauptuntersuchungen gemäß § 29 StVZO und Abgasuntersuchungen gemäß § 47a StVZO (mit anschließender Plakettenzuteilung) dürfen nur in Deutschland durchgeführt werden. Somit dürfen auch die DEKRA-Stationen in Frankreich und Italien, und auch die Prüfgesellschaften in anderen Ländern nicht gemäß deutschen Bestimmungen prüfen.
In anderen Staaten durchgeführte Untersuchungen an Fahrzeugen (man kann diese, um dort möglicherweise Problemen vorzubeugen, durchführen lassen) werden in Deutschland nicht anerkannt.

Es wird aber auch nicht gefordert, daß das Fahrzeug nur deshalb in die Bundesrepublik Deutschland verbracht wird, um die turnusmäßigen Untersuchungen durchführen zu lassen.

DEKRA empfiehlt deshalb: Achten Sie bitte darauf, daß Ihr Fahrzeug auch im Ausland noch ordnungsgemäß zugelassen ist, die (deutsche) Kfz- Steuer bezahlt wird und Haftpflichtversicherungsschutz besteht."

Die maßgeblichen §§ der StVZO (Hauptuntersuchungen gemäß § 29 StVZO und Abgasuntersuchungen gemäß § 47a StVZO) haben sich in den letzten 5 J. überhaupt nicht verändert, warum auch.
Also dürfte jetzt allen klar sein, was vorher schon klar war. Noch eine letzte Anmerkung: Die ital.
Revisione darf nur für in I. zugelassenes Fahrzeug durchgeführt werden. Um die Verkehrstüchtigkeit eines in D. zugelassenen Kfz nachzuweisen, empfiehlt sich die normale turnusmäßige Inspektion in einer Werkstatt der Marke.

Günther
 
Zuletzt geändert:
Für mich ist das alles zu viel Grauzone! Mal angenommen, der deutsche Fahrzeughalter verursacht mit seinem Fahrzeug, bei dem schon lange die HU abgelaufen ist, in Italien einen schwerwiegenden Unfall? Da würde ich mich auf Empfehlungen deutscher Versicherungen u. Prüfinstitute nicht verlassen.

Es greift dann die italienische Rechtsprechung. Es ist davon auszugehen, dass den italienischen Behörden bekannt ist, dass in D zugelassene KFZ alle 2 Jahre der HU zugeführt werden müssen.

So lange nichts passiert ist alles gut. Mir wäre das zu heikel.
 
@Ponti richtige lebe und arbeite seit fast 30 Jahren in Italien und kann versichern solange nichts passiert (wohnsitz TÜV etc.) geht hier fast alles aber wehe Du kommst in die Mühlen des Gesetzes. Ich sehe oft in Sardinien Autos mit deutschen Nummernschildern die der deutsche TÜV sicherlich still legen würde man stelle sich nur vor ein Tanklaster muß aufgrund eines solchen Fahrzeuges bremsen und fällt um und tausende liter benzin laufen aus ..
(Cazzi molto ammari )

LG
Michael
 
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