Auto Neueste Info für die Durchreise durch die Schweiz

joggele

Sehr aktives Mitglied
Hallo liebe Sardinienfans,

neuesten Meldungen zufolge hat die Schweiz nun ein Auge auf Autofahrer gerichtet, die ihr Smartphone oder Navi via Saugnapfhalterung an der Windschutzscheibe befestigen.

Mein Kollege wurde von den Ordnungshütern heraus gewunken und um Begleichung eines Sicherungsbetrages in Höhe von 500.- EUR. Ansionsten wäre eine Weiterfahrt nicht möglich.

Begründung: das Anbringen eines Saugnapfes an der Windschutzscheibe behindere die Sicht!

Wie hoch die Strafe letztendlich ausfallen wird, werden die dortigen Gerichte entscheiden. Man geht hierbei von Beträgen zwischen 350.- und 850.- EUR aus.


vorwarnendes Grüssle
Jürgen

PS: der Kollege konnte, während er bezahlte, beobachten, wie ALLE Fahrzeuge mit Saugnapf in der Windschutzscheibe herausgewunken wurden.
 
Das iss jetzt ein schlechter Scherz :eek:
Das ist doch schon Herstellertechnisch so festgelegt :mad:
Sag mal haben die nicht alle Löcher im Käse .... das kann doch nicht denen ihr ernst sein.
 
Ihr wisst ja das ich keine Schweizer mag, ausser 2, einer ist nach Sardinien, der andere nach Neuseeland ausgewandert. Die wissen warum. Warscheinlich kommt jetzt noch ein Fach in den schweizer Schulen hinzu: Navigation ohne Navigationsgerät.
Noch ein Tip für den Sauger. Versucht mal ob er auf den glatten Flächen von Klimaanlagenanzeige oder sogar über dem Drehzahlmesser haftet.
 
Auch wenn ich selber fliege, gut zu wissen! auch für die Info an andere Sardinien-Reisende! grazie mille;

Mensch ist das teuer, wenn ich mir das in Flügen umrechne....
 
Na, na Jörg, ist das jetzt ironisch gemeint? Jetzt bin ich aber schwer beleidigt. Man muss doch nicht alle in den gleichen Topf werfen. Was kann ich als privat Person (Schweizerin) dafür wenn solche Gesetze in der Schweiz bestehen. Bist du sicher, dass das in Deutschland explizit erlaubt ist, oder wird es einfach nicht geandet? Wir fahren seit Jahren mit einem solchen Navi an der Windschutz Scheibe und wurden noch nie von der Polizei behelligt. Klar ist: Es ist verboten, denn es behindert auch tatsächlich die Sicht. Eine Busse von 500. EUR.? das glaube ich nicht. Diesen Betrag könnte man anfechten und eine Verzeigung wegen einem solch kleinen Vergehen halte ich für sehr unwahrscheinlich. Man kann Gesetze immer in Frage stellen, denn es gibt deren viele (auch in Deutschland) die man (auch als Schweizer) auch mit gutem Menschenverstand nicht nachvollziehen kann. Aber sich dann gleich zu der Aussage hinreissen lassen man möge die Schweizer nicht: Das finde ich denn doch ein starkes Stück.

Susanne
 
Petra, vielen Dank für die Links.

Da wir am Bodensee wohnen sind wir öfters auf schweizer Autobahnen unterwegs, aber ich hab' bisher nicht gewusst, dass man das Navi nicht an der Windschutzscheibe montieren darf.
 
@Tobit
Ich persönlich meine mit " die nicht alle Löcher im Käse haben" dann Eure Gesetzeserfinder ...
Ihr habt doch dann ganz bestimmt auch nur Navis im Laden liegen ohne Saugnapf ??!!

Zum Glück hab ich jetzt im neuen Auto ein riesiges festes Navi ...
Könnte man denn den Saugnapf denn am Innenspiegel befestigen ??
Oder an der Stirn der Ehefrau/mann auf dem Beifahrersitz ?? :D

Ich kann mir gut vorstellen das dies gaaaanz genau beschrieben ist in dem Gesetz ?!
 
@Tobit
Richtigstellung: Ich lasse mich nicht durch solch einen reisserichen Fred zu der Aussage: Ich mag Schweizer nicht! hinreissen.
Mein nicht Schweizer mögen hatt eine lange persönliche Geschichte. Von daher steh ich dazu und jeder Schweizer der sich nicht damit zufrieden geben will, darf sich gerne bemühen das ich ihn mag.
 
Hallo zusammen,

ich denke, dass die Anbringung bei uns auch nicht erlaubt sein wird (mein Navi sitzt in der Mittelkonsole). Aber, und das ist der entscheidende Punkt, wird bei uns niemand wegen so einer Lappalie mal kurz 500.- Euro/Franken als Sicherungsbetrag fordern.

Liebe Schweizer, nicht böse sein, aber irgendwie bekomme ich das Gefühl nicht los, dass eure Exikutive immer wieder neue Wege sucht, um auch die wirklichen letzten Touris zu verprellen. Damit ihr endlich unter euch seid ...

Und die Ausrede:
Was kann ich als privat Person (Schweizerin) dafür wenn solche Gesetze in der Schweiz bestehen.
zählt nicht, da viele Gesetze per Bürgerentscheid entstehen (wäre allerdings bei uns auch sehr wünschenswert!).


Grüssle
Jürgen
 
eh ja Joggele...und die Hotels in der Schweiz melden trotz Frankenstärke und entsprechend befürchtetem Rückgang der Buchungen Zuwachs
...also los Freunde geniesst einen Zwischenstopp auf der Insel auf dem Weg zur Insel;)
 
Jürgen, ich mache dich ja auch nicht dafür verantwortlich dass bei euch in Deutschland irgendwelche Chaoten Asylunterkünfte anzünden. Ich weiss nicht was du mit solchen Gesetzen meinst. Zu Gesetzen mit strafrechtlicher Relevanz werden bei uns die Bürger, nur in ganz seltenen Fällen befragt und somit haben sie auch keinen Einfluss darauf.
Jörg (Stammi bene) Ich kenne dich nicht und deine Aussage kann ich somit nur schwer einordnen. Aber ich habe nicht im Sinn mir wegen dir besonders Mühe zu geben nur um zu erreichen, dass du mich vielleicht ein wenig magst. Wer nicht will hat eben gehabt.

Susanne
 
Die Leute werden immer mehr zu Trottel degradiert. 120 auf Autobahnen und trotzdem nicht weniger Unfälle als bei uns. Das fahrerische Niveau wird permanent nach unten geschraubt, wenn man nie auch mal Training am Limit hatte.

Jetzt brauch ich auch noch jemanden der nach mehreren 100 tausend km sagt wo das navi nicht hängen darf.

Was ein Glück dass ich da unten nur selten und ganz kurz durch muss.
 
..sicher betrifft das Ganze aber auch die Schweizer selber, oder? vielleicht sind sie ja genauso wütend auf diese 'Regelung' und die völlig überzogenen Kosten wie die Forianer, die keine Schweizer sind!
 
Hallo, ist ja ganz interessant. Das mit dem Navi hab ich als Schweizer nicht gewusst! Fahre seit Jahren so herum und wurde noch nie deswegen gebüsst. Leider ist es so, dass wir in unserer "freien" Schweiz immer mehr Gesetze aufgebrummt bekommen. Nur in ganz wenigen, gravierenden Gesetzesänderungen können wir Bürger dazu Stellung nehmen. Sehr oft werden neue Gesetze und Richtlinien dem EU-Standard angepasst! Ich bin mir deshalb ziemlich sicher, dass diese Navibefestigung auch in der EU verboten ist. Da die Schweizer immer alles genau nehmen, sind sie wahrscheinlich die einzigen, die das ahnden. Ich freue mich, dass ich zu den guten Schweizer gehören, da ich im Moment mit meiner Frau zusammen auf Sardinien ein Haus baue und ab nächstem Jahr saisonal auf Sardinien leben werden. :)
 
Wie sieht das mit den kleinen Sportwagen aus? Die haben ganz kleine Frontscheiben (bestimmt nicht die vorgeschriebenen 12 Meter Sichtweite).

Dann darf da auch keine Autobahnvignette angebracht werden. Das stört das Sichtfeld. Ohne darf man auch nicht fahren. Na.....hoffendlich bringe ich die Schweizer da nicht auf besondere, komische Ideen..:eek:

LG

Dieter
 
Liebe Forianer


Für etwas mehr Rechtssicherheit bezüglich der Montage eines Navis an der Windschutzscheibe habe ich folgenden Artikel aus der Strassenverkehrsordnung des Polizeidepartementes kopiert.


:


Eine gute Sicht auf das Verkehrsgeschehen ist für die Verkehrssicherheit von ausschlaggebender
Bedeutung.

St Verkehrspolizei Polizeidepartement
Als Scheiben, die für die Sicht des Führers nötig sind, gelten die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben. An diesen Scheiben ist deshalb das Anbringen von Aufklebern, Blenden etc. nicht zulässig. Davon ausgenommen sind lediglich die vorgeschriebenen oder
im Recht ausdrücklich vorgesehenen Gegenstände (z.B. Autobahnvignette, LSVA Erfassungsgerät, Innenspiegel oder Sonnenblende).Gleichzeitig kann aber auch das Anbringen der heute üblichen Navigationsgeräte (in Zigarettenschachtel-bis Postkartengrösse) an bzw. vor der Windschutzscheibe unter gewissen Bedingungen toleriert werden. Diese Geräte dienen einem schutzwürdigen Interesse (Vermeiden von unnötigem Suchverkehr) und können bei richtiger Benutzung sogar zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Es ist sicherer, wenn der Fahrzeugführer beispielsweise zum Voraus weiss, dass er nach 200 m rechts abbiegen muss, als wenn er die entsprechende Strasse anhand der Strassenschilder suchen muss. Andererseits darf dadurch natürlich keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende entstehen, indem z.B. die Sicht beeinträchtigt wird.
Ausgehend von Artikel 71a Absatz 1 und 4 VTS darf deshalb die Sichtverdeckung das dort vorgeschriebene Sichtfeld nicht beeinträchtigen. Das heisst, der Fahrzeugführer muss einen Gegenstand, der sich in einem Abstand von 12 m oder mehr vor ihm auf der Fahrbahn befindet, noch erkennen können. Mittig in der Frontscheibe angebrachte Navigationsgeräte stehen im Widerspruch zu dieser Vorschrift: Sie bewirken einen blinden Fleck von gefährlicher Grösse (Abbildung 2).
Gestützt auf diese Überlegungen erscheint eine Montage am oberen oder unteren Rand der Frontscheibe vertretbar. Insbesondere am unteren Rand im Winkel von Armaturenbrett und Frontscheibe wird der gesetzlich zulässige Sichtfeldschatten (Radius 12 m) durch die heute handelsüblichen Geräte in der Regel nicht verletzt oder nur geringfügig tangiert. Hinsichtlich der verbotenen Ablenkung stellt sich die Sachlage ähnlich dar wie bei der Benutzung von Mobiltelefonen. Es ist beispielsweise nicht zulässig, während der Fahrt am Navigationsgerät
ein neues Ziel einzugeben.

Im Link von Mare:
http://www.pctipp.ch/news/sicherhei...ranken-busse-bei-falscher-navi-montage-80151/ Hier findet man eine PDF Datei die man öffnen kann auf der zweiten Seite sind Bilder als Anschauung-Material damit man sehen kann wie es richtig montiert werden soll und welche Abstände zu berücksichtigen sind. In Deutschland gilt das Selbe nur wird es weniger stark kontrolliert als in der Schweiz. Möglich wäre auch, dass explizit auf den Durchgangsrouten, Gotthard und San Bernardino vermehrt kontrolliert wird. Wir fahren seit 4 Jahren in der Schweiz mit einem Gerät dass mit einem Saugnapf an der Scheibe befestig ist, kamen auch schon in eine P.Kontrolle. Die Polizei hat zu unserem an der Scheiben montierten Navi nichts gesagt. Allerdings haben wir es auch am untersten Rand und etwas seitlich an der Windschutzscheibe befestigt.
Ich hoffe die Rechtslage ist nun etwas klarer.

Susanne
 
Zitat aus der Straßenverkehrsordnung:

vor der Windschutzscheibe unter gewissen Bedingungen toleriert werden. :eek:

Was sagt das denn aus???? Es kann, muß aber nicht toleriert werden. Auslegungssache der Polizei????? }:-)

Dieter
 
Die ursprüngliche Info von Jürgen war wichtig. Aber einige Beiträge hier sind wohl dem Sommerloch geschuldet ;)

Wenn ich jetzt weiß, was Sache ist (oder fast), nehme ich das Ding mit Saugnapf vor dem CH-Grenzübergang einfach ab.

@nonna, ich habe kein Navi u. werde nie eins brauchen. Ich kann als ehemaliger Pfadfinder noch Karten lesen. Bin kürzlich in D. in einem Auto mit Navi mitgefahren - eine fürchterliche akustische Belästigung. Diese synthetische Frauenstimme.

Und von Basel bis Chiasso z.B. geht es doch sowieso immer geradeaus, u. wenn man zum Lago Maggiore abbiegen will, um diese Strecke nach Genua zu nehmen, und um in einem Ort am See gut zu essen, in Cernobbio z.B., braucht man auch dafür noch nicht einmal eine Karte. Alles ist ausgeschildert.

Menschen, die uns hier in Su Corvu besuchen wollen, finden uns mit Navi sowieso nicht, denn die Località habe ich begründet. Die bekommen von mir eine Wegbeschreibung (u. fragen dann nach den Koordinaten ... die sind aber mein Geheimnis).

Grüße aus dem sard. Regen :)

Günther
 
Zuletzt geändert:
Hallo lieber Günter

Von wegen Sommerloch! Ich denke schon, dass diese Info einige Reisende interessiert. Schliesslich sind 500.-- Euro und eine Verzeigung keinen Pappenstiel. Ausser man möchte explizit die Staatskasse der Schweiz unterstützen. Ist doch einzusehen, dass wir armen Schweizer dies dringend nötig haben, oder?
Heute ist es halt so, dass fast jeder ein Navi hat, manche ( in neuen Wagen alle) sind fest eingebaut. Die mit eingebauten Geräten haben kein Problem, diejenigen die gerne nachrüsten möchten müssen eben bei der Montage einiges beachten.
Dieter du hast mit deiner Ansicht Recht. Es ist reine Ansichtssache ob die Sicht genügend ist oder eben nicht. Aber aufgepasst, wenn man um die Sachlage weiss und am untersten Rand montiert hat, hat die Polizist ein Problem. Wenn du genau nach Anleitung im Link von Mare, ( PDF Datei, zweite Seite, Bebilderung) vorgehst, kann dir nichts passieren. Ich mache mit dir eine Wette, wenn du diesen Passus aus dem Gesetze zitierst wir der Ordnungshüter dir beweisen müssen das dem nicht so ist. Der lässt dich weiter fahren.

Susanne
 
Die ursprüngliche Info von Jürgen war wichtig. Aber einige Beiträge hier sind wohl dem Sommerloch geschuldet ;)

Wenn ich jetzt weiß, was Sache ist (oder fast), nehme ich das Ding mit Saugnapf vor dem CH-Grenzübergang einfach ab.

@nonna, ich habe kein Navi u. werde nie eins brauchen. Ich kann als ehemaliger Pfadfinder noch Karten lesen. Bin kürzlich in D. in einem Auto mit Navi mitgefahren - eine fürchterliche akustische Belästigung. Diese synthetische Frauenstimme.

Und von Basel bis Chiasso z.B. geht es doch sowieso immer geradeaus, u. wenn man zum Lago Maggiore abbiegen will, um diese Strecke nach Genua zu nehmen, und um in einem Ort am See gut zu essen, braucht man auch dafür noch nicht einmal eine Karte. Alles ist ausgeschildert.
:)

Günther

Das ist zu einseitig. Ich brauche auch kein Navi um nach Sardinien zu kommen. Wegen den verkehrsmeldungen und die ziemlich gut errechnete Fahrzeit benutze ich es trotzdem.

Und dann fahr mal eine längere Tour. Wir waren letzten Wochenende in den vogesen mit dem Motorrad. Ich hab die Tour nicht geplant und alles sollte nach Karte gehen. 15 mal hab ich das Handy raus geholt um uns in Städten und Umleitungen wieder auf Kurs zu bringen. Natürlich kommt man überall auch ganz ohne Karte raus. Wie lange soll das jedoch dauern. Damit verzögerst du eine Reise um Stunden. Man kann während dem fahren auch keine Details auf Karten lesen.
 
Schöne neue Welt,
Handy , Navi ,
Mittlerweile gibt es Gesetze ob in der Schweiz oder in Deutschland die so fern der Logik sind das Sie (wenigstens) bei mir nur Kopfschütteln verursachen.
Danke das ich eine Zeit ohne diese Bevormundung erleben leben ,ausleben durfte und konnte.
Das soll nicht heißen das ich Errungenschaften der heutigen Zeit nicht nutze aber es ist schön zu wissen das man auch noch ohne HANDY , NAVI U:S:W: LEBEN KANN ,
Das Navi , ja ich habe eins .
Benutze ich aber nur in einer Stadt die ich nicht kenne.
Über Land fahre ich aber mit der guten alten Karte .
Nun auch nach Sardinien über die Alpen ohne Maut und ohne Vignette auch wenn es länger dauert .

L.G.
Bernd
 
Ja das war ja mal wirklich ein super Thread, mir hats gefallen.
Liebe Susanne, ich mag die Schweizer, besonders die Bündner und ich mag den Jörg, hab ihn in Heidelberg kennengelernt, was soll ich jetzt machen??????
Ich bin nicht neidisch auf die Schweiz, im Gegenteil, ich würde mir wünschen die Bundesrepublik würde so manches übernehmen, Autobahnmaut, Einwanderungspolitik,....... nur um ein paar zu nennen.
Das Navi, echt gibts sowas noch, an die Scheibe gepappt, Wahnsinn. Meine Navis waren immer eingebaut, aber das beste Navi sitzt neben mir und hat eine angenehme Stimme. Navis gibts auch mit oberbayrisch, oder auch in anderen Dialekten, das kommt gut.
Also ihr Lieben, kein Navi eingebaut, dann entweder neues Auto oder ohne fahren, oder in der Schweiz löhnen, oder nicht über die Schweiz fahren, dann wäre für mich mehr Platz.
Es steht doch einem Ausländer, in diesem Fall uns, nicht zu, die Gesetze eines anderen Landes in Frage zu stellen. Das ist so, wir haben uns daran zu halten und fertig, oder es ist mir die Gaudi wert.
Dir lieber Jürgen nochmal herzlichen Dank für den Beitrag.

Hans
 
Zuletzt geändert:
Hallo Susanne,

Jürgen, ich mache dich ja auch nicht dafür verantwortlich dass bei euch in Deutschland irgendwelche Chaoten Asylunterkünfte anzünden.
Ich fühle mich auch nicht dafür verantwortlich. Würde ich Eine/Einen von denen erwischen - ich würde ihr/ihm zumindest einen Satz heiße Ohren verpassen bevor sie/er der Polizei übergeben wird. Aber das ist ein gaaanz anderes Thema, das hier so gar nicht passt. Nur soviel noch: ich persönlich finde es gut, das D so viele Flüchtlinge aufnimmt und nicht wie andere EU und Nicht-EU Staaten sich mit Händen und Füßen dagegen sträuben.

Im "Flüchtlinge aufnehmen" haben wir ja leidvolle Erfahrungen sammeln dürfen (1945, 1990).

Nochmal zum Bürgerentscheid: ich finde es eine tolle Einrichtung, was die Schweiz da hat, ohne Zweifel! Das fehlt echt bei uns!

Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen war z.B. ein schweizer Bürgerentscheid. Der Gesetzgeber wollte ursprünglich 130 km/h. Dies wurde jedoch per Bürgerentscheid auf 120 km/h begrenzt (war natürlich in meinen Augen eine unglückliche Entscheidung). Oder anderes Beispiel: da sollte mal eine Moschee inkl. Minaret in Zürich gebaut werden. Dieser Bau wurde per Bürgerentscheid gestoppt und rückgängig gemacht. Du siehst: ihr könnt sehr wohl die Exikutive beeinflussen und das auf friedlichem Weg. Wir müssen mit so leidigen Milliarden Projekten wie Elbharmonie, Flughafen Berlin, Stuttgart 21, U-Bahn Köln, ... leben. :(

Agal, sei es wie es ist! Mir ging es eigentlich nur darum auf die "Befestigungsproblematik" hinzuweisen.


Grüssle
Jürgen
 
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