Neues Scheidungsgesetz in Italien verkürzt die Scheidungsdauer erheblich

Beppe

Sehr aktives Mitglied
Zukünftig wird es nur noch 6 bis 12 Monate dauern, um „Lebewohl" zu sagen.

Dies ist nahezu eine "Revolution" im Wege der Reformierung des Scheidungsrechtes, die das Parlament Ende April 2015 genehmigt hat und bereits im Amtsblatt am 6. Mai 2015 veröffentlicht wurde.

Die neuen Regeln sind mittlerweile in Kraft treten. Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes 55/2015 bestehen aus 3 Artikeln. Wichtigste Neuerung: Die Trennungszeit wird von drei Jahren auf 12 Monate gesenkt, als Mindestdauer der kontinuierlichen Trennung von Ehegatten. Für einvernehmliche Trennungen wird diese Dauer sogar auf nur 6 Monate festgelegt.

Die Gemeinschaft zwischen Ehegatten im Falle der Trennung wird aufgehoben, wenn der Präsident des Gerichts seine Zustimmung zum Getrenntleben der Ehepartner gibt. Im Falle einer Trennung im gegenseitigen Einvernehmen, ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Protokolls der Trennung der Ehepartner vor dem Präsidenten des Familiengerichts.

Die neuen Regeln gelten für Verfahren bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform, auch in denjenigen Fällen, in denen die Trennungsverfahren noch anhängig sind.

Das neue Scheidungsrecht in Italien kommt einer „kopernikanischen Wende“ gleich. In der Vergangenheit mußte in Italien durchschnittlich 7 Jahre und mehr gewartet werden, bis ein Scheidungsurteil ausgesprochen wurde.

In Italien gibt es jährlich ca. 90.000 Trennungen, aber nur ca. 50.000 Scheidungen.
 
Zuletzt geändert:
Scheidung low cost 16€ bei der Stadt, wenn die Ehe ohne Kinder ist.
Heiraten ist da schon kostspieliger.
 
@Beppe, warum wusste ich beim Lesen der Überschrift sofort, dass der Beitrag von Dir kommt? Meld Dich mal, wir haben Dich immer noch auf der Vermisstenliste und noch nicht aufgegeben. ;)
 
@Anne62

die einfache Scheidung "Low Cost" vorm Bürgermeister funktioniert nur wenn:

a) keine Kinder vorhanden sind
b) keine Vermögenswerte zu teilen sind
c) keine Unterhaltszahlungen zu leisten sind


und last but not least "die Scheidung muß einvernehmlich sein".

ist eine der o.a. Bedingungen nicht erfüllt, dann bestand und besteht auch in Italien Anwaltszwang, was mit erheblichen Verfahrens- und Gerichtskosten verbunden sein kann.
 
Ich weiß , Der Schwerpunkt meines Komentars lag auf dem zweiten Teil.
Trotzem Danke für die Ausführung

Gruss
Anne
 
weniger Bürokratie, das ist doch klasse!! dann gibt es hoffentlich bald auch nicht mehr die verzweifelten Männer, die zum Teil längere Zeit in ihren Autos schlafen müssen;
 
Stichwort: Scheidungstourismus
Wer kann sich denn so günstig scheiden lassen ? Nur ital. Staatsbürger ? Oder reicht der
Wohnsitz in Italien ? Falls der Wohnsitz reicht, wie lange muß der schon bestehen ?
Oder reicht es, wenn die Eheleute EU-Bürger sind ?
 
@bootsmax

ganz so einfach wird das mit dem Scheidungstourismus nicht werden.

Da gibt es u.U. eine Menge von Randbedingungen und Zuständigkeiten, die ggflls. beachtet werden müssen.
Um das hier nicht epischer Breite darzulegen, vielleicht mal als Einstiegsinfo die folgende Seite lesen:

Scheidung für im Ausland lebende Deutsche

http://www.svenja-schmidt-bandelow.de/html/scheidung_fur_auslandsdeutsche.html


Desweiteren wurde 2012 die '"Rom-III-Verordnung" umgesetzt. Gemäß Artikel 8 dieser Verordnung kommt es für das anwendbare Recht nicht mehr primär darauf an, welche Staatsangehörigkeit die Ehegatten haben, sondern darauf, wo sie zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
 
Claro,

in D werden weit mehr als 3 x Mal soviel Ehen pro Jahr geschieden wie in I.

Die Kunstform des Zusammenlebens hiervon in Italien lautet: L'arte di arrangiarsi

Die Stilblüten und Auswüchse hiebei sind europaweit unerreicht und wirklich filmreif.
Wieso ein De Sica oder Fellini u.a. sich das noch nicht für ein eigenes Filmgenre zu eigen gemacht haben,
bleibt mir bis heute unerfindlich und verborgen.


Man müßte da mal etwas mehr aus dem Nähkästchen erzählen. Als engagierter und ambitionierter Drehbuchschreiber
läßt man sich doch nicht unnötig durch einen profanen Scheidungsantrag von einer prospektiven Drehbuchbasis abnabeln.
 
Etwas weg vom Thema -
@Beppe, apropos Buch - wolltest du nicht so ein Nähkästchen-Buch schreiben? Das ich so quasi vorbestellt habe?
Saludos
Helga
 
Vittorio de Sica, Regisseur, 1901 - 1974
Federico Fellini, Filmemacher, 1920 - 1993
(wikipedia)
für die, die mit den Namen nichts mehr anfangen können
 
Ich hab das Thema hier über die Suchfunktion gefunden und krame hier mal die ganz alten Kamellen wieder aus in der Hoffnung dass mir jemand helfen kann.
Beppe hat schon kurz angerissen, dass es neue, „einfachere“ Regeln gibt, es aber nicht ganz so einfach ist, sich wegen der verschiedenen Zuständigkeiten in Italien scheiden zu lassen. Da knüpft meine Frage an.

Ich bin mit einer Italienerin verheiratet und wir sind uns einig, dass wir uns scheiden lassen wollen. Wir beide leben auf Sardinien. Ich habe überhaupt keine Ahnung von der Thematik und weiß nicht, ob ich mich in Italien oder in Deutschland scheiden lassen muss und ob man dann nach dem deutschen oder nach dem italienischen Recht geschieden wird. Es scheint ja so, als sei das italienische Recht nach der neuen Reform sehr viel einfacher und damit vorzugswürdig.

Kennt denn jemand einen (deutschen) Anwalt auf Sardinien, bei dem ich mich mal informieren könnte? Ich glaube das mit den ganzen Zuständigkeiten ist eine ziemlich schwierige Frage und da würde ich mir gerne den Rat eines Experten einholen. Am angenehmsten scheint es mir, eine italienische Scheidung auf Sardinien durchzuführen. Über Google habe ich auch Möglichkeiten für eine deutsche Scheidung gefunden, bei denen ich aber nicht weiß, ob mich das überzeugt. Es gibt mittlerweile Online Scheidung, das ist das erste Googlergebnis, aber mir scheint das deutsche Recht zu kompliziert und wenn es nach dem Wohnort gehen würde dann wäre bei meinem Fall die Scheidung ja sowieso in Italien durchzuführen.

Also mit ein bisschen Glück meldet sich ja hier vielleicht jemand, der Erfahrung mit dem Thema hat. Ich bin ja sicherlich leider nicht der einzige Deutsche auf Sardinien, der sich scheiden lässt…

Danke!
 
@nikc911

1. ,daß ihr beide euch scheiden lassen wollt, ist einvernehmlich fest (d.h. nicht streitbefangen)?

2. So wie ich das sehe, da ihr beide in Sardinien wohnt und gemeldet seid (bzw. gewöhnlichen Aufenthalt habt), wäre italienisches Recht anzuwenden, auch wenn die Ehe woanders (anderes Land) geschlossen wurde.

3. Wären desweiteren noch die folgenden Fragen zu stellen:
a) sind Kinder vorhanden?
b) sind Vermögenswerte zu teilen?
c) sind in Zukunft von irgendeinem evtl. Unterhaltszahlungen zu leisten bzw. wird das erwartet?
d) lebt ihr noch zusammen bzw. seid ihr schon getrennt lebend und wenn ja, wie lange
(für eine möglichst kurzfristige Scheidung sollten das mindestens bereits 6 Monate sein -
allerdings nur bei einvernehmlicher Trennung).

4. Wird die Scheidung einvernehmlich sein?
5. Kann im Vorfeld evtl. eine notarielle Vereinbarung der Eheleute auf gegenseitigen
Verzicht auf Vermögensauseinandsetzung sowie Unterhaltsleistungen herbeigeführt werden?.

Bei solch evtl. einvernehmlicher Scheidung kann das dann auch ausnahmsweise mit nur 1
gemeinsamen Anwalt durchgeführt werden.

Meine Erfahrung auf Sardinien:
Dort dauerten bzw. gingen früher solche Scheidungsverfahrung oft über viele, viele Jahre.
Insofern hatte ich desöfteren Betroffene allein aus Gründen eines möglichst kurzfristigen Verfahrens und Scheidungsurteils diese an Anwälte in Trentino-Südtirol verwiesen, die allesamt wesentlich zügiger und zielgerichteter operierten.

Insofern würde ich dir nach wie vor empfehlen, auch in diesem Fall einen Anwalt z.B. in Bozen zu kontaktieren, der spricht dann zumindest auch deine Sprache und du kannst ihn mit all deinen Fragen löchern.

Ist in der Tat eine der o.a. Bedingungen nicht erfüllt bzw. wird diese in irgendeiner Form streitbefangen sein, dann besteht voraussichtlich auch in Italien Anwaltszwang, d.h. jeder Ehepartner mit eigenem Anwalt.
 
Zuletzt geändert:
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