Neues Scheidungsgesetz in Italien verkürzt die Scheidungsdauer erheblich
Beppe
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Zukünftig wird es nur noch 6 bis 12 Monate dauern, um „Lebewohl" zu sagen.
Dies ist nahezu eine "Revolution" im Wege der Reformierung des Scheidungsrechtes, die das Parlament Ende April 2015 genehmigt hat und bereits im Amtsblatt am 6. Mai 2015 veröffentlicht wurde.
Die neuen Regeln sind mittlerweile in Kraft treten. Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes 55/2015 bestehen aus 3 Artikeln. Wichtigste Neuerung: Die Trennungszeit wird von drei Jahren auf 12 Monate gesenkt, als Mindestdauer der kontinuierlichen Trennung von Ehegatten. Für einvernehmliche Trennungen wird diese Dauer sogar auf nur 6 Monate festgelegt.
Die Gemeinschaft zwischen Ehegatten im Falle der Trennung wird aufgehoben, wenn der Präsident des Gerichts seine Zustimmung zum Getrenntleben der Ehepartner gibt. Im Falle einer Trennung im gegenseitigen Einvernehmen, ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Protokolls der Trennung der Ehepartner vor dem Präsidenten des Familiengerichts.
Die neuen Regeln gelten für Verfahren bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform, auch in denjenigen Fällen, in denen die Trennungsverfahren noch anhängig sind.
Das neue Scheidungsrecht in Italien kommt einer „kopernikanischen Wende“ gleich. In der Vergangenheit mußte in Italien durchschnittlich 7 Jahre und mehr gewartet werden, bis ein Scheidungsurteil ausgesprochen wurde.
In Italien gibt es jährlich ca. 90.000 Trennungen, aber nur ca. 50.000 Scheidungen.
Dies ist nahezu eine "Revolution" im Wege der Reformierung des Scheidungsrechtes, die das Parlament Ende April 2015 genehmigt hat und bereits im Amtsblatt am 6. Mai 2015 veröffentlicht wurde.
Die neuen Regeln sind mittlerweile in Kraft treten. Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes 55/2015 bestehen aus 3 Artikeln. Wichtigste Neuerung: Die Trennungszeit wird von drei Jahren auf 12 Monate gesenkt, als Mindestdauer der kontinuierlichen Trennung von Ehegatten. Für einvernehmliche Trennungen wird diese Dauer sogar auf nur 6 Monate festgelegt.
Die Gemeinschaft zwischen Ehegatten im Falle der Trennung wird aufgehoben, wenn der Präsident des Gerichts seine Zustimmung zum Getrenntleben der Ehepartner gibt. Im Falle einer Trennung im gegenseitigen Einvernehmen, ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Protokolls der Trennung der Ehepartner vor dem Präsidenten des Familiengerichts.
Die neuen Regeln gelten für Verfahren bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform, auch in denjenigen Fällen, in denen die Trennungsverfahren noch anhängig sind.
Das neue Scheidungsrecht in Italien kommt einer „kopernikanischen Wende“ gleich. In der Vergangenheit mußte in Italien durchschnittlich 7 Jahre und mehr gewartet werden, bis ein Scheidungsurteil ausgesprochen wurde.
In Italien gibt es jährlich ca. 90.000 Trennungen, aber nur ca. 50.000 Scheidungen.
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