Hat der Anänger z.B. den TÜV überschritten, da er bereits vor letztem TÜV-Fälligkeitstermin im Ausland war, so kann der Anhänger zurück nach D geführt werden (sofern er versichert/angemeldet ist und verkehrssicher ist!). Der Anhänger ist allerdings unverzüglich nach Wiedereinreise in D dem nächsten zuständigen TÜV vorzuführen.
Das Problem ist allerdings ein anderes, nämlich der Hänger befindet sich bereits seit 4 Jahren (widerrechtlich unangemeldet?) in Italien, obwohl dies längst hätte passieren müssen.
Insofern geht es schon längst nicht mehr um unterschiedliche Länder-Kennzeichen von Zugmaschine und Hänger (was eigentlich erlaubt ist!), sonderen um die ordnungsgemäße An-/Ab- und Ummeldung des Hängers, die offensichtlich und nachweislich nicht erfolgt ist.
siehe hierzu auch:
Kann ein Einwohner Italiens mit einem Fahrzeug oder Anhänger mit ausländischem Kennzeichen fahren?
Die Antwort ist einfach nicht, außer ein paar Ausnahmen.
Das Sicherheitsdekret 2018 führte das Verbot für diejenigen ein, die sich seit über 60 Tagen in Italien aufhalten, mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug zu zirkulieren.
Artikel 93 der Straßenverkehrsordnung ist sehr klar: Es ist verboten, dass diejenigen, die ihren Wohnsitz in Italien für mehr als sechzig Tage eingerichtet haben, mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug zirkulieren.
Ausnahmen eccezionivom Zirkulationsverbot mit ausländischem Kennzeichen sind in Artikel 93 der Straßenverkehrsordnung aufgeführt, daher können die Bewohner Italiens mit einem Fahrzeug oder Anhänger mit einem ausländischen Kennzeichen reisen, wenn ein Vertrag von:
Leasing
fahrerlose Vermietung durch ein Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums eingetragen ist, das keinen sekundären oder anderen effektiven Standort in Italien eingerichtet hat
Darlehen an eine in Italien ansässige Person und an eine Arbeits- oder Kooperationsbeziehung mit einem Unternehmen gebunden, das in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums gegründet wurde, das keinen sekundären oder anderen wirksamen Standort in Italien eingerichtet hat.
In der Beratung mit der Verkehrspolizei können Sie nur zum Zeitpunkt der Einfuhr des Fahrzeugs von der Grenze zur Residenz zirkulieren. Anschließend ist es notwendig, die Zulassungspraktiken zu starten, um das italienische Kennzeichen erhalten zu können.
Für eine eingehende Analyse ist hier der Text von Artikel 93 der Straßenverkehrsordnung und der ANNEX 3 des integrierten Textes der Artikel 93 und 132 der Straßenverkehrsordnung
Wie lange kann ein Ausländer mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen nach Italien reisen?
Für Vollständigkeit berichten wir auch über den Fall, in dem ein Ausländer mit seinem eigenen ausländischen Fahrzeug in Italien zirkuliert.
In diesem Fall ist Artikel 132 der Straßenverkehrsordnung sehr klar: Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in einem fremden Staat registriert sind und die bereits die Zollformalitäten oder die in Artikel 53 Absatz 2 des Dekrets 30 August 1993, Nr. 331, angegeben sind, dürfen in Italien, wenn sie vorgeschrieben sind, in Italien zirkulieren.
So kann ein Ausländer für 1 Jahr nach Italien reisen, dann muss er das Fahrzeug aus der italienischen Landeshoheit ausführen.
Für eine eingehende Analyse, hier ist der Text von Artikel 132 der Straßenverkehrsordnung.
siehe hierzu auch:
I veicoli e rimorchi con targa estera possono circolare in Italia? Un "Amico di vacanzelandi@" ci ha telefonato per chiedere se lui, residente in Italia, può circolare con un rimorchio appena acquistato dotato di con targa estera. Bella domanda! Abbiamo eseguito delle approfondite
www.vacanzelandia.com
Ergebnis:
@PeSchi
Grundsätzlich dürftest Du unterhiedliche Kennzeichen auf Zugfahrzeug und Hänger führen.
Aufgrund der jetzt offenbar werdenden Tatsache, daß der Hänger bereits seit 4 Jahren in Italien verweilt, wird der Rechtsverstoß/Rechtsverpflichtung offenkundig.
Allein hieraus meine Empfehlung:
Schilder vom Hänger sofort abmontieren und beim nächsten Besuch in D dort sofort diesen abmelden! Die Problematik liegt im Zeitverbleib des Hängers in I ohne Um-/Anmeldung!