Motorradanhänger

PeSchi

Mitglied
Wir haben ein Problem. Unser Motorrad wurde hier in Sardinien von Mäusen angefressen. Müssen jetzt das Motorrad nach Deutschland transportieren. Wir haben jetzt die Fähre im April mit unserem Auto und Anhänger für 2 Wochen schon gebucht. Unser Motorrad Anhänger haben wir vor 4 Jahren zum Umzug gekauft und seither steht er hier auf Sardinien und hat noch eine deutsche Nummer. Unser Auto hat eine italienische Nummer. Man hat uns erklärt dass es in dieser Kombination nicht erlaubt ist zu fahren. Nach Anfrage was eine Ummeldung kostet hat man uns erklärt dass man nach Sassari zum TÜV muss und die Termine bis zu 9 Monate dauern. Und die ganze Ummeldung auf über 1200 Euro kommt. Der Hänger kostete 700 Euro. Kommt also nicht in Frage. Meine Frage wäre jetzt, ob irgendjemand weiß wo man sich hier in der Gegend von Arzachena bis Olbia oder Tempio einen Motorradanhänger für 2 Wochen mieten könnte. Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
 
Nur mal so ...
In Deutschland müsstest du mit dem Anhänger auch zum TÜV.
Drei Jahre nach der Erstzulassung, danach alle zwei Jahre.
 
Hat der Anänger z.B. den TÜV überschritten, da er bereits vor letztem TÜV-Fälligkeitstermin im Ausland war, so kann der Anhänger zurück nach D geführt werden (sofern er versichert/angemeldet ist und verkehrssicher ist!). Der Anhänger ist allerdings unverzüglich nach Wiedereinreise in D dem nächsten zuständigen TÜV vorzuführen.

Das Problem ist allerdings ein anderes, nämlich der Hänger befindet sich bereits seit 4 Jahren (widerrechtlich unangemeldet?) in Italien, obwohl dies längst hätte passieren müssen.

Insofern geht es schon längst nicht mehr um unterschiedliche Länder-Kennzeichen von Zugmaschine und Hänger (was eigentlich erlaubt ist!), sondern um die ordnungsgemäße An-/Ab- und Ummeldung des Hängers, die offensichtlich und nachweislich nicht erfolgt ist.

siehe hierzu auch:
Kann ein Einwohner Italiens mit einem Fahrzeug oder Anhänger mit ausländischem Kennzeichen fahren?

Die Antwort ist einfach nicht, außer ein paar Ausnahmen.
Das Sicherheitsdekret 2018 führte das Verbot für diejenigen ein, die sich seit über 60 Tagen in Italien aufhalten, mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug zu zirkulieren.

Artikel 93 der Straßenverkehrsordnung ist sehr klar: Es ist verboten, dass diejenigen, die ihren Wohnsitz in Italien für mehr als sechzig Tage eingerichtet haben, mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug zirkulieren.

Ausnahmen eccezionivom Zirkulationsverbot mit ausländischem Kennzeichen sind in Artikel 93 der Straßenverkehrsordnung aufgeführt, daher können die Bewohner Italiens mit einem Fahrzeug oder Anhänger mit einem ausländischen Kennzeichen reisen, wenn ein Vertrag von:

Leasing
fahrerlose Vermietung durch ein Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums eingetragen ist, das keinen sekundären oder anderen effektiven Standort in Italien eingerichtet hat
Darlehen an eine in Italien ansässige Person und an eine Arbeits- oder Kooperationsbeziehung mit einem Unternehmen gebunden, das in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums gegründet wurde, das keinen sekundären oder anderen wirksamen Standort in Italien eingerichtet hat.

In der Beratung mit der Verkehrspolizei können Sie nur zum Zeitpunkt der Einfuhr des Fahrzeugs von der Grenze zur Residenz zirkulieren. Anschließend ist es notwendig, die Zulassungspraktiken zu starten, um das italienische Kennzeichen erhalten zu können.

Für eine eingehende Analyse ist hier der Text von Artikel 93 der Straßenverkehrsordnung und der ANNEX 3 des integrierten Textes der Artikel 93 und 132 der Straßenverkehrsordnung

Wie lange kann ein Ausländer mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen nach Italien reisen?
Für Vollständigkeit berichten wir auch über den Fall, in dem ein Ausländer mit seinem eigenen ausländischen Fahrzeug in Italien zirkuliert.

In diesem Fall ist Artikel 132 der Straßenverkehrsordnung sehr klar: Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in einem fremden Staat registriert sind und die bereits die Zollformalitäten oder die in Artikel 53 Absatz 2 des Dekrets 30 August 1993, Nr. 331, angegeben sind, dürfen in Italien, wenn sie vorgeschrieben sind, in Italien zirkulieren.

So kann ein Ausländer für 1 Jahr nach Italien reisen, dann muss er das Fahrzeug aus der italienischen Landeshoheit ausführen.

Für eine eingehende Analyse, hier ist der Text von Artikel 132 der Straßenverkehrsordnung.

siehe hierzu auch:

Ergebnis:
@PeSchi
Grundsätzlich dürftest Du unterhiedliche Kennzeichen auf Zugfahrzeug und Hänger führen.
Aufgrund der jetzt offenbar werdenden Tatsache, daß der Hänger bereits seit 4 Jahren in Italien verweilt, wird der Rechtsverstoß/Rechtsverpflichtung offenkundig.

Allein hieraus meine Empfehlung:
Schilder vom Hänger sofort abmontieren und beim nächsten Besuch in D dort sofort diesen abmelden! Die Problematik liegt im Zeitverbleib des Hängers in I ohne Um-/Anmeldung!
 
Zuletzt geändert:
Die Frage war, ob ihm jemand für zwei Wochen einen Anhänger vermieten kann. Die Problematik des Ummeldens des eigenen Anhängers ist ihm wohl bewusst.
 
Wir haben den Hänger nie benutzt hier in Sardinien. Abmelden können wir ihn jederzeit online. Wir wollten jetzt zurück fahren und in Deutschland zum TÜV und ihn dann in Deutschland verkaufen. Ein Festland Italiener hat gesagt dass es nicht erlaubt wäre mit einem ital. Autokennzeichen einen Anhänger mit deutschem Kennzeichen zu fahren. Der Anhänger ist voll verkehrsgünstig und in Deutschland versichert hat nur seit 1 1/2 Jahren keinen TÜV mehr . Aber meine Frage war nach einem ital. Motorradanhänger zur Miete zum Rücktransport unseres Motorrads.
 
@PeSchi
wie vor hat der Festland Italiener Schwachsinn behauptet.

Alternativ und m.E. wesentlich preiswerter ist, das Motorrad einfach als Beiladung z.B. über eine Spedition/Transporteur o.ä. auszuliefern. Kostet auf der Fähre weniger, Miete Trailer gespart und stehst dann auch nicht wg. z.B. Mietzeit Trailer unter Zeitdruck. Überleg mal vernünftig!
 
„Gemischte“ Kennzeichen eines Gespannes sind erlaubt wie Beppe bereits erwähnte. Besorge Dir vor der Abfahrt in Sardinien einen Termin für die erweiterte Hauptuntersuchung des Anhängers in D, bring diesen vor der Abfahrt nach D in eine Werkstatt auf Sardinien und lasse seine Verkehrssicherheit bestätigen (wichtig für die deutsche Versicherung), vertraue auf die Götter und fahre damit nach D. Damit ist nicht gesagt, dass Du keine Probleme mit einem italienischen Poliziotto bekommst oder der damit evtl. verbundenen Strafe entkommst - aber zumindest hast Du einige Argumente in einer Diskussion. Die übliche Auflage aus dem Sichheitsgesetz ist, dass Du das betroffene Gefährt innerhalb einer bestimmten Frist nach D verbringen musst - das hast Du ja vor.
 
Zuletzt geändert:
@PeSchi
im übrigen:
fährst Du über die Schweiz, ist die Götterdämmerung (Italien, Zoll Schweiz, Zoll Deutschland etc.) wie @CarloK schreibt, wesentlich wahrscheinlicher als wenn Du den Weg über Österreich nimmst.
 
Vielen
Hat der Anänger z.B. den TÜV überschritten, da er bereits vor letztem TÜV-Fälligkeitstermin im Ausland war, so kann der Anhänger zurück nach D geführt werden (sofern er versichert/angemeldet ist und verkehrssicher ist!). Der Anhänger ist allerdings unverzüglich nach Wiedereinreise in D dem nächsten zuständigen TÜV vorzuführen.

Das Problem ist allerdings ein anderes, nämlich der Hänger befindet sich bereits seit 4 Jahren (widerrechtlich unangemeldet?) in Italien, obwohl dies längst hätte passieren müssen.

Insofern geht es schon längst nicht mehr um unterschiedliche Länder-Kennzeichen von Zugmaschine und Hänger (was eigentlich erlaubt ist!), sonderen um die ordnungsgemäße An-/Ab- und Ummeldung des Hängers, die offensichtlich und nachweislich nicht erfolgt ist.

siehe hierzu auch:
Kann ein Einwohner Italiens mit einem Fahrzeug oder Anhänger mit ausländischem Kennzeichen fahren?

Die Antwort ist einfach nicht, außer ein paar Ausnahmen.
Das Sicherheitsdekret 2018 führte das Verbot für diejenigen ein, die sich seit über 60 Tagen in Italien aufhalten, mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug zu zirkulieren.

Artikel 93 der Straßenverkehrsordnung ist sehr klar: Es ist verboten, dass diejenigen, die ihren Wohnsitz in Italien für mehr als sechzig Tage eingerichtet haben, mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug zirkulieren.

Ausnahmen eccezionivom Zirkulationsverbot mit ausländischem Kennzeichen sind in Artikel 93 der Straßenverkehrsordnung aufgeführt, daher können die Bewohner Italiens mit einem Fahrzeug oder Anhänger mit einem ausländischen Kennzeichen reisen, wenn ein Vertrag von:

Leasing
fahrerlose Vermietung durch ein Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums eingetragen ist, das keinen sekundären oder anderen effektiven Standort in Italien eingerichtet hat
Darlehen an eine in Italien ansässige Person und an eine Arbeits- oder Kooperationsbeziehung mit einem Unternehmen gebunden, das in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums gegründet wurde, das keinen sekundären oder anderen wirksamen Standort in Italien eingerichtet hat.

In der Beratung mit der Verkehrspolizei können Sie nur zum Zeitpunkt der Einfuhr des Fahrzeugs von der Grenze zur Residenz zirkulieren. Anschließend ist es notwendig, die Zulassungspraktiken zu starten, um das italienische Kennzeichen erhalten zu können.

Für eine eingehende Analyse ist hier der Text von Artikel 93 der Straßenverkehrsordnung und der ANNEX 3 des integrierten Textes der Artikel 93 und 132 der Straßenverkehrsordnung

Wie lange kann ein Ausländer mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen nach Italien reisen?
Für Vollständigkeit berichten wir auch über den Fall, in dem ein Ausländer mit seinem eigenen ausländischen Fahrzeug in Italien zirkuliert.

In diesem Fall ist Artikel 132 der Straßenverkehrsordnung sehr klar: Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in einem fremden Staat registriert sind und die bereits die Zollformalitäten oder die in Artikel 53 Absatz 2 des Dekrets 30 August 1993, Nr. 331, angegeben sind, dürfen in Italien, wenn sie vorgeschrieben sind, in Italien zirkulieren.

So kann ein Ausländer für 1 Jahr nach Italien reisen, dann muss er das Fahrzeug aus der italienischen Landeshoheit ausführen.

Für eine eingehende Analyse, hier ist der Text von Artikel 132 der Straßenverkehrsordnung.

siehe hierzu auch:

Ergebnis:
@PeSchi
Grundsätzlich dürftest Du unterhiedliche Kennzeichen auf Zugfahrzeug und Hänger führen.
Aufgrund der jetzt offenbar werdenden Tatsache, daß der Hänger bereits seit 4 Jahren in Italien verweilt, wird der Rechtsverstoß/Rechtsverpflichtung offenkundig.

Allein hieraus meine Empfehlung:
Schilder vom Hänger sofort abmontieren und beim nächsten Besuch in D dort sofort diesen abmelden! Die Problematik liegt im Zeitverbleib des Hängers in I

Ich würde einfach das Motorrad reparieren und mit ihm gemütlich und stressfrei nach Deutschland fahren.
Es ust eine größere
Ich würde einfach das Motorrad reparieren und mit ihm gemütlich und stressfrei nach Deutschland fahren.
Das würden wir schon machen, aber es ist eine größere Geschichte. Die Mäuse haben die komplette Elektrik durchgefressen. Totaler Schaden. Wir haben eine BMW Adventure. Nur wo finde ich auf Sardinien eine Wekstatt.meines Vertrauens die der Reparatur gerecht wird.
 
Viel
Hat der Anänger z.B. den TÜV überschritten, da er bereits vor letztem TÜV-Fälligkeitstermin im Ausland war, so kann der Anhänger zurück nach D geführt werden (sofern er versichert/angemeldet ist und verkehrssicher ist!). Der Anhänger ist allerdings unverzüglich nach Wiedereinreise in D dem nächsten zuständigen TÜV vorzuführen.

Das Problem ist allerdings ein anderes, nämlich der Hänger befindet sich bereits seit 4 Jahren (widerrechtlich unangemeldet?) in Italien, obwohl dies längst hätte passieren müssen.

Insofern geht es schon längst nicht mehr um unterschiedliche Länder-Kennzeichen von Zugmaschine und Hänger (was eigentlich erlaubt ist!), sonderen um die ordnungsgemäße An-/Ab- und Ummeldung des Hängers, die offensichtlich und nachweislich nicht erfolgt ist.

siehe hierzu auch:
Kann ein Einwohner Italiens mit einem Fahrzeug oder Anhänger mit ausländischem Kennzeichen fahren?

Die Antwort ist einfach nicht, außer ein paar Ausnahmen.
Das Sicherheitsdekret 2018 führte das Verbot für diejenigen ein, die sich seit über 60 Tagen in Italien aufhalten, mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug zu zirkulieren.

Artikel 93 der Straßenverkehrsordnung ist sehr klar: Es ist verboten, dass diejenigen, die ihren Wohnsitz in Italien für mehr als sechzig Tage eingerichtet haben, mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug zirkulieren.

Ausnahmen eccezionivom Zirkulationsverbot mit ausländischem Kennzeichen sind in Artikel 93 der Straßenverkehrsordnung aufgeführt, daher können die Bewohner Italiens mit einem Fahrzeug oder Anhänger mit einem ausländischen Kennzeichen reisen, wenn ein Vertrag von:

Leasing
fahrerlose Vermietung durch ein Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums eingetragen ist, das keinen sekundären oder anderen effektiven Standort in Italien eingerichtet hat
Darlehen an eine in Italien ansässige Person und an eine Arbeits- oder Kooperationsbeziehung mit einem Unternehmen gebunden, das in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums gegründet wurde, das keinen sekundären oder anderen wirksamen Standort in Italien eingerichtet hat.

In der Beratung mit der Verkehrspolizei können Sie nur zum Zeitpunkt der Einfuhr des Fahrzeugs von der Grenze zur Residenz zirkulieren. Anschließend ist es notwendig, die Zulassungspraktiken zu starten, um das italienische Kennzeichen erhalten zu können.

Für eine eingehende Analyse ist hier der Text von Artikel 93 der Straßenverkehrsordnung und der ANNEX 3 des integrierten Textes der Artikel 93 und 132 der Straßenverkehrsordnung

Wie lange kann ein Ausländer mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen nach Italien reisen?
Für Vollständigkeit berichten wir auch über den Fall, in dem ein Ausländer mit seinem eigenen ausländischen Fahrzeug in Italien zirkuliert.

In diesem Fall ist Artikel 132 der Straßenverkehrsordnung sehr klar: Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in einem fremden Staat registriert sind und die bereits die Zollformalitäten oder die in Artikel 53 Absatz 2 des Dekrets 30 August 1993, Nr. 331, angegeben sind, dürfen in Italien, wenn sie vorgeschrieben sind, in Italien zirkulieren.

So kann ein Ausländer für 1 Jahr nach Italien reisen, dann muss er das Fahrzeug aus der italienischen Landeshoheit ausführen.

Für eine eingehende Analyse, hier ist der Text von Artikel 132 der Straßenverkehrsordnung.

siehe hierzu auch:

Ergebnis:
@PeSchi
Grundsätzlich dürftest Du unterhiedliche Kennzeichen auf Zugfahrzeug und Hänger führen.
Aufgrund der jetzt offenbar werdenden Tatsache, daß der Hänger bereits seit 4 Jahren in Italien verweilt, wird der Rechtsverstoß/Rechtsverpflichtung offenkundig.

Allein hieraus meine Empfehlung:
Schilder vom Hänger sofort abmontieren und beim nächsten Besuch in D dort sofort diesen abmelden! Die Problematik liegt im Zeitverbleib des Hängers in I ohne Um-/Anmeldung!
Vielen Dank für deine Mühe und wirklich wertvolle Antwort
 
@PeSchi
sag mal in etwa wo Du sitzt und bin mir nahezu sicher, daß wir dann doch noch auf Sardinien eine Werkstatt Deines Vertrauens finden können.
 
@PeSchi
dann flitz doch mal zur Officina Pileri in Arzachena, die sind wirklich gut und zuverlässig.
Adresse:
VIALE COSTA SMERALDA 12 - ARZACHENA 07021.

Vorteil:
über denen sitzt Euroricambi (KFZ-Ersatzteilvertrieb von Tommy Pileri), die haben fast jedes Ersatzteil binnen Tagesfrist.
 
Danke werden nachfragen ob die auch motorräder reparieren. Wie schon von dir erwähnt geht es um größere Ersatzteile die geliefert werden müssen.
 
@PeSchi

ich bin da recht zuversichtlich. Auch wenn es um größere Ersatzteile, wie z.B. kompletter Kabelbaum etc. geht. Sowas hat der Tommy wirklich schnell. So einen neu einziehen und einbauen ist dann allerdings etwas aufwendiger. Wenn's ein Problem gibt, gib mir bitte nochmals Bescheid!
 
übrigens @PeSchi

dumme Frage:
bei meiner Harley schließt die Teilkaskoversicherung auch Marder- bzw. Nagetiertschäden ein.
Dann müßte natürlich zeitnah so ein Schaden auch der Versicherung gemeldet werden!
 
Zuletzt geändert:
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