Krankenversicherung

monteemare

Aktives Mitglied
Kennt sich jemand damit aus ob es einem Residente mit italienischer Krankenversicherung möglich ist, sich in Deutschland behandeln zu lassen? Alleine schon wegen möglicher medizinischer Sprachprobleme? Hat jemand Erfahrungen gemacht?
 
meines Wissens kann jemand mit tessera im Ausland in den Genuss einer Behandlung in einem akuten Notfall kommen, falls dieser während seines Auslandsaufenthalts - Urlaub - eintritt. Sprich: er kann sich nicht die Zähne komplett sanieren lassen oder etwas generell Grösseres und Langwierigeres machen lassen. Wer länger, also mehrere Monate o.ä. im Ausland arbeitet muss sich im jeweiligen Land versichern, da legt bei regulären Jobs der Arbeitgeber meistens Wert drauf, zumindest ist das in Germania so.

naja, und in Sachen Sprachprobleme.... in Italien gehts ja auch irgendwie bei der guardia medica und ausländischen Touristen whistling
 
Montemare,
die ital. Tessera sanitaria ist im EU-Ausland gültig, so wie umgekehrt die deutsche in Italien. Beide gehören zum sog. EHIC (European Health Insurance Card) -System. Du hast also in jedem EU-Land Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlung (ambulante u. stationäre) im öffentl. Gesundheitssystem. Wenn Du eine private Praxis aufsuchst, musst Du evtl. die Kosten vorstrecken, u. kannst danach bei Deiner Versicherung eine Kostenerstattung beantragen.
 
Ich habe mich mit der Tessera in Deutschland untersuchen lassen. War kein Notfall.Das geht, für den Fall springt eine deutsche Krankenkasse ein. Bei mir war es die AOK. Man sagte mir das die Krankenkasse dann mit den italienischen Gesundheitsbehörden abrechnen und mir gegebenenfalls eine Rechnung schickt. Habe nie eine bekommen. Normale Untersuchungen gehen immer, so meinte der Arzt nur wenn es zu schwerwiegenden Diagnosen und deren Behandlungen kommt, dass geht dann nicht mehr.
 
Mit meiner dt. Versicherungskarte wurde mir auf Sardinien problemlos ein (sehr teures) Medikament verschrieben. Die Apothekerin der ASL sagte mir, dass sie das Medikament mit meiner dt. Versicherung über eine dt.-ital. Verbindungsstelle abrechnet. Inzwischen habe ich auch die ital. Krankenversicherungskarte, die dt. GKV habe ich aber beibehalten, weil der Leistungsumfang in manchen Fällen besser ist, z.b. bei zahnärztlicher Behandlung.
 
Zuletzt geändert:
Ich sag mal so. Meiner Schwiegermutter (hat beide eine Krankenkassenkarte der AOK Westfalen und die ital. Krankenkasse) wurde von der AOK eine Behandlung abegelehnt, weil Sie nicht in Deutschland lebt. - Die Behandlung wäre in Italien möglich gewesen - Also ihr wurde die Kostenübernahme einer Behandlung in Italien verweigert, weil Sie residente in Italien ist. Ich würd - aus dieser Sache heraus- mal vermuten, dass die dt. KV nicht alle Behandlungen bezahlt, wenn man Residente in Italien ist und dort seinen alleinigen Wohnsitz hat.

Andersrum wurd ich schon mehrmals auf Sardinien behandelt, eine Rechnung dafür haben weder wir, noch unsere Schwiegereltern erhalten. Der Arzt wußte, dass wir nur zu Besuch sind, und kennt die Schwiegereltern seit 30 Jahren (mind). Vielleicht war das der Grund, warum nie eine Rechnung auftauchte. Die Medikamente haben wir bezahlt, und anschließend in D die Erstattung erhalten
 
Meine Frage war eigentlich ob ich mich mit meiner italienischen Krankenversicherung ohne deutsche Krankenversicherung, die ich nicht habe, in Deutschland z.B. operieren lassen kann??
 
Speedy,
ich bin wohnhaft auf Sardinien u. weiterhin in einer dt. GKV versichert. Selbstverständlich kann ich mit meiner Europäischen Versicherungskarte meiner dt. Krankenkasse alle notwendigen medizinischen Leistungen in Italien in Anspruch nehmen (siehe #3). Eure AOK kann dies nicht ablehnen, einer vorherigen Zustimmung bedarf es nicht.
Zum Spezialfall Krankenversicherungspflicht für dt. Rentner im Ausland findet man Infos hier:
https://www.deutsche-rentenversiche...e_und_ausland/02a_rente/02_04_rente_kvdr.html
 
Zuletzt geändert:
Nach meiner Kenntnis bedeutet "medizinisch notwendig" die Behandlung die erforderlich ist. Ich war bereits dreimal zur stationären Behandlung im Krankenhaus S. Francesco in Nuoro, alles wurde über die dt. Versicherungskarte abgerechnet, ich musste auch keinerlei Zuzahlungen leisten, wie in D. üblich.
Seit ich auch die ital. Versicherungskarte habe, bin ich als Rentner von allen Zuzahlungen (Untersuchungen, Medikamente) befreit. Übers Jahr spart man da doch eine nicht kleine Summe.
 
Befreit ist man bei der italienischen Krankenversicherung auch,wenn man chronische Erkrankungen hat. Also alle Notwendigen Behandlungen/Untersuchungen die mit der chronischen Krankheit einher gehen.
 
Ja, es gibt noch andere Kategorien, die von Zuzahlungen befreit sind. Das Merkblatt liegt in der ASL aus. Und nicht abwimmeln lassen, manchmal gerät man leider an wenig kompetente MitarbeiterInnen.
 
@ monteemare
schätze mal, wennde ne akute Blinddarmgeschichte hast und dir nicht zugemutet werden kann damit nach I zu fahren, kannste in D operiert werden. Wennde dir die Nase begradigen lassen willst geht das auf tessera eher nicht.... so mal ganz plakativ gesagt. Weiss net genau, kannste das bei der ASL nicht erfragen? Halt vielleicht bei jemandem der/die Ahnung hat :D
 
Bei der ASL konnte ich keine Antwort bekommen. Aussage war wischiwaschi. Auch was die Nase betraf..:)) Klar, bei einer akuten Sache in D kann ich mich dort operieren lassen, aber mir geht es eigentlich darum ob es vielleicht möglich ist eine geplante Op in D vornehmen zu lassen?
 
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