Ich sag mal so. Meiner Schwiegermutter (hat beide eine Krankenkassenkarte der AOK Westfalen und die ital. Krankenkasse) wurde von der AOK eine Behandlung abegelehnt, weil Sie nicht in Deutschland lebt. - Die Behandlung wäre in Italien möglich gewesen - Also ihr wurde die Kostenübernahme einer Behandlung in Italien verweigert, weil Sie residente in Italien ist. Ich würd - aus dieser Sache heraus- mal vermuten, dass die dt. KV nicht alle Behandlungen bezahlt, wenn man Residente in Italien ist und dort seinen alleinigen Wohnsitz hat.
Andersrum wurd ich schon mehrmals auf Sardinien behandelt, eine Rechnung dafür haben weder wir, noch unsere Schwiegereltern erhalten. Der Arzt wußte, dass wir nur zu Besuch sind, und kennt die Schwiegereltern seit 30 Jahren (mind). Vielleicht war das der Grund, warum nie eine Rechnung auftauchte. Die Medikamente haben wir bezahlt, und anschließend in D die Erstattung erhalten